(17-05-2013, 15:32)Angehender Zahlarsch schrieb: Lustig ist, dass für den Heini alle Straßen gesperrt werden, wenn er morgens zum Präsidentenpalast fährt.
Das machen der Zar Putin und der Lukaschenka auch. In diesen Ländern haben die Staatsoberhäupter noch Eier (im wörtlichen UND im übertragenen Sinn).
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Update: Sie ist dann wieder bei meinem Freund eingezogen (warum auch immer), jetzt ist sie wieder weg, er denkt, zu ihrer Schwester in der Nachbarstadt. Sie verweigert ihm jeden Kontakt zur Tochter, erpreßt ihn - Umgang,wenn mehr Geld. Sie arbeitet stundenweise bei einem freundlichen Bullettengriller mit Mc am Anfang. Er wohnt allein in seinem großen Haus.
Ich habe ihm gesagt - sofort zum Gericht, einstweilige Anordnung auf Umgang.
Meine Frage: Macht eine Strafanzeige sinn? Sie sind nicht verheiratet, er hat aber auch Sorgerecht. Gibt es sonst noch was, das er tun kann?
Ich denke, Kommentare über seine Blödheit und Frauen aus dem Osten stehen schon genug im Thread...
Jedenfalls lieben Dank für eure Hilfe.
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(23-09-2016, 14:49)Capablanca schrieb: Update: Sie ist dann wieder bei meinem Freund eingezogen (warum auch immer)
Miete sparen? Und er hat die Dame freudig wieder begrüsst?
Eine Strafanzeige ist vollkommen sinnlos. Wenns um Umgang geht, kann der den üblichen Weg gehen, Aufforderung, Vermittlung durch Jugendamt, Antrag auf gerichtliche Umgangsregelung.
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Liebe? [Sarkasmus aus] .ich denke auch Miete sparen den Haushalt hat auch überwiegend er gemacht obwohl sie max. Halbtags gearbeitet hat. Und sie kann trotz gemeinsamem ABR und Sorgerecht einfach so Verschwinden? Wenn er das gemacht hätte wäre es doch sicher eine Straftat. Er hat Angst, dass sie mit dem Kind nach Usbekistan flüchtet. Kennt sich jemand im Forum mit den speziellen Gegebenheiten dort Aus? Er hat den Paß des Kindes geschreddert das Kind hat 2 Staatsbürgerschaften...
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Sie ist ein freier Mensch und kann gehen, wohin es ihr beliebt. Wenn sie das Kind trotz gemeinsamem Sorgerecht ohne seine Zustimmung mitnimmt, ist das zunächst mal eine Sache des Familienrechts, nicht des Strafrechts. Bis zum Straftatbestand Kindesentzug oder sogar Kindesentführung ist da noch eine deutliche Lücke.
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24-09-2016, 00:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-09-2016, 01:00 von Bruno.)
(23-09-2016, 19:46)Capablanca schrieb: Er hat Angst, dass sie mit dem Kind nach Usbekistan flüchtet. Thema Grenzsperre einrichten nachlesen:
http://kindesentzug24.com/infos-zum-kind...enzsperre/
http://kindesentzug24.com/sofortmassnahm...desentzug/
Irgend wo hatte ich auch mal den Rat gelesen dass Mann gegen über irgend einer Stelle (Bürgeramt ?) kund tun soll das man wegen drohender Kindesentführung nicht mit der Ausstellung eines Passes für sein Kind einverstanden ist (per Einwurfeinschreiben oder per Fax). Helfen tut das wohl (außer in Bayern) wohl nicht. Mann kann dadurch aber belegen das einen die Kindesentführung nicht egal war und man somit belegen kann das man nicht durch Stillschweigen zu gestimmt hat.
Zum Thema drohender Kindesentführung hatte ich mal im eigenen Fall das JA und die blauen Helfer befragt. In meinem Fall hatte ich von keinen der beiden irgend eine Hilfe oder Aktivität erfahren. Beide Stellen haben sich sogar geweigert den Fall in in irgend einer Art und Weise auf zu nehmen oder mir zu bestätigen das ich mich an sie gewandt habe. Beide Stellen meinten ich sollte nach erfolgter Kindesentführung wieder kommen.
Meiner Ansicht nach sollte man bei fehlenden Willen zur Gefahrenabwehr, das was man den Stellen mit geteilt hat noch mal schriftlich als Einwurfeinschreiben bzw. als Fax mit teilen. Dann kann man das zumindest schon mal belegen das man der Kindesentführung nicht stillschweigend zu gestimmt hat.
(23-09-2016, 19:46)Capablanca schrieb: ... das Kind hat 2 Staatsbürgerschaften... Da habe ich leider gar keine Ahnung von. Allerdings habe ich gelesen das es die zwei Staatsbürgerschaften nicht zu allen Zeiten in D gab und sich das mehrfach geändert hat. Auch soll es da zu den Zeiten in denen diese möglich waren diverse Bedingungen dafür gegeben haben.
Kurz gesagt. Es kann sein das das Kind nicht wirklich beide Staatsbürgerschaften hat. Evtl. ist das nur ein erfundenes Argument um dich zu irgend welchen Zugeständnissen zu bewegen. Die Staatsbürgerschaft des Kindes sollte sich eigentlich über eine vom Bürgeramt einholbare Meldebescheinigung ein holen lassen. Die kann er bei der Gelegenheit auch gleich versuchen als gemeinsame Meldebescheinigung (Vater + Kind) zu bekommen. Das sieht gut aus und belegt das die beiden einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt haben oder hatten. Das kann durchaus ein Steinchen in der Argumentation des Vaters sein. Auch kann es sicher nicht schaden das Kind über den Vater Familien zu versichern. Auch das kann ein kleines Steinchen in der Argumentation der Verbundenheit usw. sein.
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Grüß Gott
@Bruno
Das könnte daran liegen das es sich rechtlich gar nicht um eine Entführung handelt. Aber erstmal schön mit Begriffen um sich schmeißen. Wenn ist es überhaupt ein Kindesentzug https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__235.html
Aber auch dieser kindesentzug muss erstmal bewiesen werden. Denn wenn Sie mit dem Kind nach wer weiß wohin umzieht, entzieht sich das Kind nicht zwingend dem Vater. Sie teilt ihm einfach mit wo sie ist, und fertig. Das sie dadruch eventuell den Umgang vereitelt ist zwar klar, aber es ist immer noch keine Kindesentführung. Wenn man bei der Polizei ankommt und eine Kindesentführung anzeigen will ist dieses etwas ganz anderes.
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24-09-2016, 20:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-09-2016, 20:33 von Gualterius.)
Danke für die Info, Micha. Leider klingt das bei dir so, als sei es dadurch (sie teilt ihm einfach mit...) legitim.
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Nun, wenn die Väter weit wegziehen istes zwar legetim, aber für die Kinder auch nicht besser. Es soll sogar Väter geben die sich ins Ausland absetzen um keinen Unterhalt bezahlen zu müssen. Wo ist jetzt der Unterschied?
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24-09-2016, 23:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-09-2016, 23:33 von Simon ii.)
(24-09-2016, 23:29)Micha aus Bayern schrieb: Wo ist jetzt der Unterschied?
Merkst Du den Unterschied wirklich nicht?
Simon II
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-09-2016, 00:49 von Bruno.)
(24-09-2016, 20:14)Micha aus Bayern schrieb: Aber auch dieser kindesentzug muss erstmal bewiesen werden. Zu den hoheitliche Aufgaben der Polizei gehört unter anderem die Gefahrenabwehr.
Quelle: Hab`ich mal in einem Lehrbuch eines Polizeilehrlings gelesen.
"Die Gefahrenabwehr darf nur der Polizei obliegen"
Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/texta...ann/211232
Wenn der Staat dazu nicht in der Lage, oder nicht Willens ist läuft etwas falsch und bedarf der Korrektur.
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@Michaela aus Bayern, was ist daran falsch, wenn sich Väter ins Ausland absetzen? Ich selbst lebe auch im Ausland, weil ich keine Lust mehr hatte, mich mit der Exe weiter um jede Kleinigkeit zu streiten und mich erpressen zu lassen! Ich bezahle weiterhin noch, aber nur dass was ich kann (Verdienst ist hier sehr niedrig). Schuld hat die Exe selbst, hätte Sie nicht versucht mich immer wieder mit dem Umgangsrecht zu erpressen (mehr Kohle oder Du siehst das Kind nicht mehr oder diese Woche möchte ich nicht, dass Du das Kind siehst; Du musst Urlaub nehmen, da ich zum Skifahren möchte und das Kind nicht mitnehmen kann oder möchte etc. etc)!
Ich lebe nur einmal und wieso soll ich mir das Leben von der Exe nehmen lassen und nur um jede Kleinigkeit kämpfen?
Die Kinder, werden eh solange von Exe und Ihren Eltern bearbeitet, dass Sie nicht mehr zu Dir wollen oder nur kommen und die Hände aufhalten oder schlecht über Dich reden!
Lebe Dein Leben, nicht dass der Exe oder des JAs! Die Kinder können zwar nichts dafür, aber ich auch nicht, wenn die Schlangen Ihren Rachen nicht voll genug bekommen!
Vielleicht ist der Tag näher, denn je, dass die Männer wieder das Sagen haben, durch den Zustrom von Flüchtlinge, Asylanten etc.! Wie hat ein Türke zu mir mal gesagt, sobald Sie versuchen würde mich zu erpressen, würde Sie sofort eine in die Fr.... bekommen! Aber Ihr Deutsche seit ja Waschlappen und Weicheier! Damit hatte er gar nicht mal so Unrecht (Waschlappen). Würden sich alle Waschlappen zusammen tun und nicht mehr Arbeiten oder bezahlen, was könnten die Pollitiker, Beamten, Exen tun? Alle einsperren? Aber leider wird das NIE der Fall sein!
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@hampelmann
Was ist so falsch daran wenn die Mutter mit den Kindern im Ausland lebt und weiterhin dem Vater das Umgangsrecht gibt? Wenn Sie einfach keine Lust mehr hat sich wegen jeder Kleinigkeit zu streiten? Der Vater der Kinder ist selber schuld. Hätte er nicht immer wieder vesucht die Mutter zu erpressen wäre sie noch da.
Merkt Ihr noch was? Sie macht im Grunde nichts anderes als manche Väter hier auch. Sich ein vermeindlich einfaches Leben suchen, eventuellen Streitigkeiten aus dem Weg gehen. Das sie sich dann um die Rechte des anderen Elternteils einen Dre... scherrt ist zwar so, aber wie schon erwähnt. Machen andere auch.
@bruno Welche Gefahren soll denn die Polizei abwähren? Das sie mit den Kindern nicht in Ihre Heimat darf? Sehr dünnes Eis. Genauso hätte doch die Polizei die Ausreise von Unterhaltpflichtigen Männern verhindern können. Ist genauso unfug.
@Simonii
Nein ich sehe keinen Unterschied. Männlein oder Weiblein wollen einfach mit dem anderen Elternteil aus niedrigen Beweggründen nichts zu tun haben. Einen Umgang mit einem Kind ist von der Mutter genauso auszuhalten wie die Zahlpflicht der Väter.
@all Ein wenig hat der Türkei im letzten Absatz von Hampelmann recht, aber ich dürfte es nicht schreiben
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@Michaela
Der Unterschied liegt darin, dass der Mann ohne Kind geht und nicht wie die Frau Ihm das Kind entfremdet.
Was ja in den meisten Fällen auch geschieht, wenn die Frau mit dem Kind in Deutschland wohnt (Entfremdung und Aufstachelung des Kindes).
Würde der Mann ins Ausland mit dem Kind abhauen, wäre es gleich ein Staatsakt und Alle würden sich auf Ihn stürzen, als wäre er
Terrorist!
Solange sich die Männerwelt nicht wehrt, wird sich sowieso nichts ändern, ausser der Islam wird die Macht in Deutschland über nehmen, dann
wird es der Frauenwelt richtig schlecht gehen.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-09-2016, 22:48 von Gualterius.)
Der Unterschied liegt darin, dass ein Unterhaltspreller (wie z.B. Dino eben) zuerst probiert, ob er das Kind fair zu Gesicht kriegt und erst danach entscheidet, " wenn du mich das Kind nicht sehen lässt, dann zahl ich dir auch keinen Unterhalt". Denn für ein Kind, das ich nicht sehe, zahl ich nichts. Ihre Aktion, seine Reaktion. Auch wenn das nach Kindergarten klingt (sie hat angefangen), daran sollten wir uns gewöhnen, dass man uns das als Kindergarten vorhält... Macht nichts. Wir wissen, dass die Realität noch abstruser ist. Die Frauen suchen sich ihre Opfer sogar aus und richten es ab. Siehe die clevere Katja bei Dino... http://www.das-maennermagazin.com/empfeh...ger-angelt
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-09-2016, 02:12 von Bruno.)
(25-09-2016, 20:40)Micha aus Bayern schrieb: Welche Gefahren soll denn die Polizei abwähren? In Bezug auf das Thema dieser Diskussion:
# Die Gefahr einer Kindesentführung (meine Sprachgebrauch).
# Die Gefahr eines Kindesentzug. (dein, Pol. und JA Sprachgebrauch).
--
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(25-09-2016, 22:00)hampelmann schrieb: Solange sich die Männerwelt nicht wehrt, wird sich sowieso nichts ändern, ausser der Islam wird die Macht in Deutschland über nehmen, dann
wird es der Frauenwelt richtig schlecht gehen.
Das sehe ich als den positivsten Effekt der Flüchtlingskrise.
Und das allerschönste daran - es war eine FRAU BundeskanzlerIN, die es gemacht hat.....
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-09-2016, 10:50 von Simon ii.)
(25-09-2016, 20:40)Micha aus Bayern schrieb: @Simonii
Nein ich sehe keinen Unterschied.
Dann werde ich es Dir erklären:
Im Prinzip gibt es (mindestens) zwei Unterschiede. Einen davon hat Gualterius schon erläutert.
Der zweite Unterschied ist, daß ein Elternteil, welches weit von dem Kind wegzieht, sich zwar selbst von dem Kind entfernt, aber nicht den Kontakt des Kindes zu dem anderen Elternteil unterbricht.
Hingegen ziehen KMs typischerweise MIT DEM KIND weit weg und unterbrechen somit den Kontakt des Vaters zum Vater. Sie betrügen mit voller Absicht das Kind um seinen Vater.
Wenn also im vorliegenden Fall die KM wieder nach Usbekistan zurück will, so kann sie das gerne tun, aber das Kind bleibt hier beim Vater!
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Man könnte auch sagen: wenn die Frau das gemeinsame Kind als ihr Eigentum betrachtet, dann betrachtet der Mann sein (!)Geld auch als sein (!) Eigentum. Der Mann wäre allerdings immer bereit gewesen, sein Geld als Familieneigentum zu betrachten. Der Betrogene ist der Mann.
Somit wäre klar: wir werden veraxscht und sollen es nicht merken. Daran verdient eine ganze Industrie...
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-09-2016, 17:01 von Simon ii.)
(26-09-2016, 10:50)Simon ii schrieb: Hingegen ziehen KMs typischerweise MIT DEM KIND weit weg und unterbrechen somit den Kontakt des Vaters zum Vater. Sie betrügen mit voller Absicht das Kind um seinen Vater.
Eieieiei, sollte natürlich heißen:
Zitat:Hingegen ziehen KMs typischerweise MIT DEM KIND weit weg und unterbrechen somit den Kontakt des Kindes zum Vater. Sie betrügen mit voller Absicht das Kind um seinen Vater.
Simon II
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Grüß Gott
Ah so, und dem Kind den Unterhalt zu verweigern ist okay? Und jetzt kommt mir nicht das der Unterhalt j anur von der Mutter verballert wird. Ein Kind kostet immer Geld, auch wenn Ihr das teilweise nicht einsehen wollt. Und wenn dann noch ein Vater damit prahlt das er sich den Unterhalt locker leisten könnte, aber da er ja im Ausland ist und sein Ego durch die Trennung einen schweren Knick bekommen hat, dann ist das besser?
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(27-09-2016, 06:57)Micha aus Bayern schrieb: ........aber da er ja im Ausland ist und sein Ego durch die Trennung einen schweren Knick bekommen hat, dann ist das besser?
Ja, das ist besser für ihn. Es gibt ihm seine Selbstbestimmung wieder und ermöglicht ihm eine adäquate Selbstverwirklichung.
Wie es die Frau auch tut, wenn sie schwanger wird. Es ist alleine ihre Entscheidung, ihr Wille und ihr Weg zur Selbstverwirklichung. Das Einverständnis des Mannes ist hierzu nicht erforderlich.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-09-2016, 10:24 von Simon ii.)
(27-09-2016, 06:57)Micha aus Bayern schrieb: Ah so, und dem Kind den Unterhalt zu verweigern ist okay?
Vollkommen richtig!
Wenn die KM auf den Unterhalt angewiesen ist und das Kind nicht alleine ernähren kann, muß sie das Kind beim Vater lassen.
Ich bin sowieso dafür, daß in Trennungssituationen, in denen eine Paritätische Doppelresidenz aus objektiven Gründen nicht möglich ist, das Kind zu dem Elternteil kommt, der es auch ernähren kann.
Das dürfte immer noch in 90% der Fälle der Vater sein (auch wenn es in meinem Freundeskreis mittlerweile mehrere Paare gibt, in denen die Mutter der Hauptverdiener ist).
Die Mutter (in den 90%) hat dann Zeit genug, um selbst Geld zu verdienen und dieses Geld für den Umgang einzusetzen.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-09-2016, 10:33 von Gualterius.)
Es geht in der Regel/im Schnitt so um 500,- € haben oder zahlen. Also 1000,- Unterschied. Und das steht dem Kind von beiden Eltern zu. Das kriegt aber nicht das Kind. Das landet in "Betreuungskosten". Nach dem Motto "geht's der Mutter gut...
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Völlig richtig wie es die Mitstreiter beschrieben haben.
Dir ist klar Micha, dass du die Mutti mit dem KU mitalimentiertst? (So mir der letzte Beistand bestätigt). Klar war es mir von Anfang an.
Die Mutter beklaut jeden Monat aufs Neue euer gemeinsames Kind. Davor würde ich nicht die Augen verschließen.
Wenn du meinst, dass es den Kindern damit gut geht, pack doch noch nen Hunni extra drauf. je mehr Geld, umso besser für die Kinder! Oder?
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