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Frage:
Für den Fall das es durch das Gericht der Dame einen Strafbefehl anbieten sollte:
- Nach was für einer Zeit nach einer Anzeigeerstattung und erfolgter Zeugenbefragung, ist mit mit dem Ergehen des Strafbefehl gegen die Dame zu rechnen ?
- Erfährt der Geschädigte durch irgend etwas von dem an die Dame erlassenen Strafbefehl, dessen Inhalt und ob dieser angenommen wurde ?
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(19-10-2016, 21:20)Bruno schrieb: Frage:
Für den Fall das es durch das Gericht der Dame einen Strafbefehl anbieten sollte:
- Nach was für einer Zeit nach einer Anzeigeerstattung und erfolgter Zeugenbefragung, ist mit mit dem Ergehen des Strafbefehl gegen die Dame zu rechnen ?
- Erfährt der Geschädigte durch irgend etwas von dem an die Dame erlassenen Strafbefehl, dessen Inhalt und ob dieser angenommen wurde ?
Dein Nachbar soll seine Kontoauszüge anschauen, dann erfährt er recht schnell, ob seine Frau den Strafbefehl bezahlt hat.....
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(20-10-2016, 10:12)Austriake schrieb: Dein Nachbar soll seine Kontoauszüge anschauen, dann erfährt er recht schnell, ob seine Frau den Strafbefehl bezahlt hat.....
So, hab`meinen Nachbarn beim heutigen Grillen befragt. Sie haben bereits getrennte Konten. Bleibt die Frage wie er mitbekommt ob sie einen Strafbefehl erhalten haben wird, was er beinhaltet und ob sie ihn angenommen hat.
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(23-10-2016, 00:52)Bruno schrieb: Bleibt die Frage wie er mitbekommt ob sie einen Strafbefehl erhalten haben wird, was er beinhaltet und ob sie ihn angenommen hat.
Hat bei den vielen Verfahren die hier im Forum diskutiert werden, schon mal jemand erlebt das jemand einen Strafbefehl erhalten hat ?
Nach welcher Zeit nach der Anzeigeerstattung und Vernehmung der Zeugen war das der Fall ?
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Bei der ersten Gelegenheit mit meiner Ex gab es eine Verwarnung. Obwohl es mein Kind betraf, habe ich keinen Bescheid von offizieller Seite erhalten. Sie zeigte mir das Schreiben selbst.
Bei der zweiten Gelegenheit erhielt ich Nachricht über die Anklage gegen die Frau, dann aber nichts mehr. Bei einem begleiteten Gespräch prahlte sie mit der Abweisung der Klage durch die Strafrichterin. Die bekam ich auf meine ausdrückliche Nachfrage mit über drei Monaten Verspätung.
Ob es da etwas Obligatorisches gibt, blieb mir unbekannt.
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(25-10-2016, 21:19)karlma schrieb: Die bekam ich auf meine ausdrückliche Nachfrage mit über drei Monaten Verspätung.
Wo hast du dich hin gewandt um die Information zu bekommen ?
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An die Staatsanwaltschaft, an die ich die Anzeige geschickt hatte.
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