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22-10-2016, 12:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-10-2016, 13:11 von Simon ii.)
Wie wäre es, wenn Du Dich einfach mit Deinem Vater in Verbindung setzt und das mit ihm absprichst ohne das Beharren auf irgendwelchen "Rechten"?
So, wie man das als anständiger Erwachsener eben macht.
Es gehört zum Erwachsenwerden, daß man lernt, nicht nur die eigenen Wünsche in den Vordergrund zu stellen, sondern versucht, einen anständigen Weg des Miteinanders zu finden.
Also eine Lösung ohne Streit, mit der beide Seiten leben können.
Deswegen mein DRINGENDER Rat: Setze Dich mit Deinem Vater in Verbindung und bespreche mit ihm Deine Wünsche.
Ich bin sicher, Ihr werdet eine vernünftige Lösung finden!
Simon II
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1. Nein, Au Pair Aufenthalte müssen dir nicht von den Eltern bezahlt werden.
2. Stundenten sind unterhaltsberechtigt, jedenfalls fürs Erststudium. BEIDE Eltern sind unterhaltspflichtig.
3. Während der Wartezeit auf Studienbeginn: Kein Unterhalt. Jobs machen. Mit Studienbeginn: Unterhaltsberechtigt. Bafög hat allerdings Vorrang.
Du solltest nicht mit Forderungen auf deine Eltern losmarschieren, sondern den Konsens suchen.
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22-10-2016, 13:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-10-2016, 13:53 von Simon ii.)
Noch ein Tip:
Jenachdem, wieviel Deine Eltern verdienen und wieviele weitere unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind, könnte es sein, daß Du BAFÖG-berechtigt bist.
BAFÖG ist
vorrangig vor dem Kindesunterhalt zur Deckung des Studentenunterhaltsbedarfs einzusetzen!
Unabhängig von der Absprache mit Deinem Vater mußt Du deswegen klären, inwieweit Du BAFÖG bekommen würdest.
Informationen hierzu findest Du z.B. bei Studis Online:
BAFÖG-Rechner und andere Informationen rund ums BAFÖG
Simon II
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(22-10-2016, 12:36)Blingding schrieb: Frage 3: Möglicherweise kann ich mich von der USA aus nicht an meiner Fachhochschule/Uni bewerben und muss noch mal ein Jahr Pause machen
Bei den meisten Unis geht das mittlerweile online. Nur eine beglaubigte Kopie vom Abi/Matura musst du hinschicken. Das sollte auch aus USA funktionieren. Wie ich hörte haben die auch eine Post.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Du bekommst die Alimente immer anhand der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Unterhalts-/Alimentbegünstigt ist jedes Kind, welches selbst außerstande ist, arbeiten zu gehen. Ich würde dir empfehlen, in dem Zwischenjahr sowohl einen Konsens mit deinem Vater zu finden, als auch selbst nebenher zu jobben, so profitierst du auch mehr im Hinblick auf sprachliche Kenntnisse
Ansonsten: Bewerbungen für Unis & FHs laufen immer online. Notfalls stell eine Vollmacht für deine Mutter oder eine andere Person aus, welche die Unterlagen zur Servicestelle bringt, falls du angenommen wirst.
LG
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Blingding braucht Blingbling ohne viel Ringring...
Nur redenden Menschen kann geholfen werden.
Wenn Du es mit der “Das steht mir zu“-Brechstange probieren möchtest, dann geh gleich zum Anwalt.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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Hmm, bisher keine Antwort von dem Blingdingsda.
Die Antworten waren wohl nicht so, wie es erhofft hat?
Simon II
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Natürlich nicht. Es ist doch einfacher Kohle von den Eltern abzuzocken als sich selbst Gedanken zu machen oder. Ich wäre nie auf die Idee gekommen meine Eltern auf Unterhalt wegen meinem Studium zu verklagen. Ich habe Bafög beantragt, ich habe gearbeitet und meine Eltern haben, so wie sie konnten, hier und da mir ein paar Mark dazu geschossen. Und diese jetzige Generation vom Stamme Nimm soll dann noch Eure Renten finanzieren.
Gruß aus Seoul Pennfred
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Die hat sich im Forum geirrt. Aber: In Österreich gibt es ein Forum, das beherbergt, möglichst neutral, Anfragen seitens Vätern, die Kontaktrecht durchsetzen wollen, als auch von Müttern, die den Vater "anspannen" (entspricht der erhöhten Erwerbsobliegenheit) wollen.
http://www.austrianlaw.at/forum3/