25-09-2016, 13:39
Wenn du keinen Anwalt beantragt hast, kann dir auch keiner beigeordnet werden. Bei so einem Verfahren hilft ein Anwalt ohnehin nicht viel. Er kann sogar schaden.
"Recht" auf Auskunft
|
25-09-2016, 13:39
Wenn du keinen Anwalt beantragt hast, kann dir auch keiner beigeordnet werden. Bei so einem Verfahren hilft ein Anwalt ohnehin nicht viel. Er kann sogar schaden.
27-09-2016, 14:54
Ich habe mir diesen Teil nochmal durchgelesen. Was ich nicht verstehe.
1) Ich möchte Auskunft --> bekomme dies nicht von meiner Ex 2) Ich schreibe das Gericht an auf verweis auf § 1686, da ich kein Umgang und kein Sorgerecht mehr habe--> ex schickt ein Bild und retuschiertes Zeugniss 3) Ich schrieb nochmal das Gericht an mit der bitte um unretuschiertes Zeugnis und weiterhin fehlenden Auskünften--> Gericht bestellt VB 4) VB will Km unterstützen und kommt mit Selbstbestimmung der Kinder 5) jetzt, nach x Monaten geht Verfahrenskostenhilfe durch mit dem Satz: "da Aussicht auf Erfolg"... Frage: a) warum hat man die Ex nicht gleich von vorn hinein dazu aufgefordert nach $1686 nach zu kommen? b) habe ich tatsächlich Aussicht auf Erfolg oder ist das mal wieder so ein Standard Spruch und ich muss höllisch aufpassen, da ich ja keinen Anwalt habe.
27-09-2016, 16:11
a) Weil es nur um die Verfahrenskosten ging und nicht um die Sache selbst.
b) Das ist kein Standardspruch, sondern eine ziemlich gute Rechtsberatung, meist besser wie die der Anwälte. Nimm den Satz ernst. Du hast tatäschlich Aussichten auf Erfolg. Machs!
29-09-2016, 12:08
Ich habe nun nochmal mit der rechtspflegerin telefoniert. Sie meinte, dass sie wissen müsse ob alle beteiligten nochmals angehört werde solle oder net und ob ich antrag zurück nehme oder net.
Ich bin mir nicht im klaren darüber. Ich hatte beantragt unretuschierte zeugnisse Bilder Auskunft gesundheit Verfahrensbeistand kürzt alles zusammen bis auf retuschierte zeugnisse Soll ich nun eine weitere befragung beantragen , falls ja förmlich oder formlos Oder bringt es mir bei dem rechtspfleger eh nix und ich warte ab was für ein beschluss kommt und gehe dann da dagegen vor? Es zermürbt, doch möchte ich gerne wissen, wenn auch nur 1 prozent vom leben meiner kinder, wie sie sich engwickeln
29-09-2016, 12:36
Wer geladen und angehört wird, entscheidet der Richter. Wenn das du zu entscheiden hättest, würde ich natürlich eine Anhörung ablehnen. Die Fakten liegen längst auf den Tisch, eine Anhörung bringt keine verfahrensrelevanten Erkenntnisse, der Richter soll entscheiden.
Wenn du schon VKH berantragt hast, dann reiche den Antrag nun ans Gericht. Nix zurückziehen.
Habe heute nochmal mit dem rechtspfleger telefoniert. Die Angelegenheit wird kein richter zu gesicht bekommen.
29-09-2016, 21:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-09-2016, 21:38 von CheGuevara.)
Da wird ein Richter entscheiden, Rechtspfleger ist nur HiWi!
Lass es darauf ankommen; mag ja sein dass der HiWi den Beschluss begründet, aber der Schwarzkittel muss unterzeichnen. Und wenn's - wie erwartet, sehr primitiv wird - dann schick den Richter vors OLG. Da will sich keiner der Schwarzkittel den Ruf versauen
remember
Don´t let the bastards get you down! and This machine kills [feminists]! (Donovan)
30-09-2016, 13:23
Schreiben an das Gericht ist heute raus, dass ich keine weitere Anhörung benötige.
Punkte habe ich allesamt dringelassen , da letztes mal "ganz freiwillig" die retuschierten Zeugnisse kamen aber, keine Bilder, keine Info über Gesundheitszustand. Also, alles wieder mit in den Antrag reingenommen, auch was der VB für "recht auf Informelle Selbstbestimmung der Kinder" sieht und Ihre "Wünsche" und nicht "eine Kindeswohlgerährdung" rein nimmt. Habe auch daraf verwiesen, dass der VB RA ist und hier ein Gesetz gegen das andere auszuhebeln. Dann heist es mal wieder warten und schauen, was dabei rum kommt. Da ich ja VKH bekomme, werde ich es wie meine ex machen und Sie bis zum bitteren Ende quer Klagen. Ach kleiner Nachtrag, da Sie mal wieder eine Anzeige getätigt hat, bin ich diesmal direkt zum Polizeirevier gefahren und habe dort bereitwillig meine Aussage gemacht. Als der gute mich schon verabschieden wollte fragte ich ihn scheinheilig, ob er nun wegen einer Straftat oder einer Ordnungswiedrigkeit mal wieder ermitteln darf. Da es eine Straftat wohl sei habe ich so bei mir gedacht, dass dies ja dann auch mal anzeigen könnte. Auch hier bin ich mal gespannt, was dabei rumkommt; vermutlich nix.... Ist ja eine arme, kleine, sitzengelassene, alleinerziehende mit mehreren Kindern....
30-09-2016, 13:28
30-09-2016, 14:31
(30-09-2016, 13:28)p__ schrieb: Du darfst nur das mit reinnehmen, das du im Verfahrenkostenhilfeantrag genannt hast. Nun, im Verfahrenskostenhilfeantrag war der §1686 drin. Da am Anfang alles gefordert wurde und Sie dann nach Monaten erst einen Teil und dann wieder nur das was der VB vorgeschlagen hat mir zugesendet hat, habe ich alles wieder wie im ersten Antrag reingenommen. Sind die doch selber Schuld, wenn sie das ganze unnötig über Monate hinweg ziehen und dann mich noch abspeisen möchten. Mich interessiert nicht, was der VB vorschlägt. Und denn der Rechtspfleger das so übernimmt, was der VB getextet hat, dann geht es halt weiter. VKH bekomme ich dank meiner Ex, dann nutze ich das auch so wie sie aus.
28-10-2016, 12:16
kleines Update
gestern war mir mal wieder danach, bei der Rechtspflegerin nachzufragen, da nach knapp weiteren drei Wochen immer noch keinerlei Post vom FamG im Briefkasten lag. Die gute meinte, dass wohl ein Schreiben an die Antragsgegnerin versendet wurde mit der Frage, ob "diese" noch eine weitere Befragung möchte oder ob Ihr es reicht, was die Verfahrensbeiständin eingereicht hat. Es ist immer wieder lustig zu sehen, dass die FamG dermaßen überarbeitet und überlastet sind, dass eine Rechtspflegerin ohne in Akten nach zu sehen mich anhand meines Namens her kennt und wie in dem Fall der Stand der Dinge ist. Mal davon abgesehen, dass die gute nur halbtags arbeitet. Sobald, oder wenn überhaupt ich mal ein Beschluss in den Händen halte werde ich mich hierzu melden. Mittlerweile gehe ich aber davon aus, dass die Angelegenheit dermaßen in die Länge gezogen wird, dass das erste Kind 18 ist und somit der Antrag ungültig ist.
16-11-2016, 11:41
weiteres Update:
Ich habe nun erfahren, dass die Rechtspflegerin sich die Akte zum 17.11.16 auf wiedervorlage gesetzt hat. Bis dahin kann meine Ex weiterhin schön Zeit schinden oder erneut eine Befragung der Beteiligten beantragen. Echt traurig, dass das Sorgerecht mit zwei einfachen Fragen entzogen / abgegeben werden kann aber die im Gestz verankerten Ausküfte nach über neun Monaten immer noch nicht vorliegen. Mittlerweile weiß ich auch, warum Ex keine Auskünfte erteilen möchte. Das ältere Kind war nach der Grundschule auf dem Gym. während der Scheidung ist dieses in der 8ten einmal sitzen geblieben (da ich ja mit der Scheidung Stress machte) ; ok, nehm ich mal so hin. Aber, dass er nun auf einer ganz anderen Schule und "nur noch" auf der Realschule ist und die Klasse mir auch etwas komisch vor kommt (er müsste dann beim Schulwechsel runter gestuft worden sein) ist wahrlich verschleierungs wert. Damit beweist Sie eindeutig, dass Sie Ihm nicht auf dem Gymnasium helfen konnte und er unweigerlich abgestürzt ist. Das Traurigste für mich an der ganzen Sache ist, dass das zweite Kind, welches in der Grundschule nicht besonders klar kam nun auch von Ihr auf ein Gymnasium angemeldet wurde und die Haufen "ausreichend" im Halbjahr sprechen keine rosige Prognose aus. Eigentlich sollten mir "Ihre" Kinder leid tun, aber da Sie sich lieber am "guten Elternteil" orientieren und keinerlei Kontakt wollten, seh ich mir das ganze gelassen an und erwarte den erneuten Absturz eines manipulierten Kindes, dass in den Fängen einer Kindesbesitzerin gefangen ist.
16-11-2016, 12:29
Der übliche Mechanismus. Mach dich nicht fertig deswegen, das liegt nicht mehr in deiner Verantwortung.
16-11-2016, 12:58
(16-11-2016, 11:41)fragender schrieb: Mittlerweile weiß ich auch, warum Ex keine Auskünfte erteilen möchte. Das ältere Kind war nach der Grundschule auf dem Gym. während der Scheidung ist dieses in der 8ten einmal sitzen geblieben (da ich ja mit der Scheidung Stress machte) ; ok, nehm ich mal so hin. Aber, dass er nun auf einer ganz anderen Schule und "nur noch" auf der Realschule ist und die Klasse mir auch etwas komisch vor kommt (er müsste dann beim Schulwechsel runter gestuft worden sein) ist wahrlich verschleierungs wert. Ich kenne jetzt auch nicht die Hintergründe im Detail, aber bei uns ist es z. B. auch so gewesen, daß ein Kind von dem Gymnasium zur Realschule gewechselt ist, um nicht sitzen bleiben zu müssen. Das Kind hatte auf dem Gymnasium auch Schwierigkeiten, Anschluß zu finden, was sich jetzt auf der Realschule komplett geändert hat. Die Noten sind aktuell immer noch nicht berauschend, aber das Leistungsniveau nun wenigstens stabil mit Tendenz nach oben. Es müssen also nicht zwangsläufig nur Verschleierungsgründe für einen Schulwechsel vorliegen. In unserem Fall bin ich der Ansicht, das dem Kind damit ein großer Gefallen getan wurde. Der Besuch des Gymnasialzweigs überhaupt war nach meiner Einschätzung auch nicht angezeigt gewesen. Jedenfalls würde ich dieser Entwicklung nicht so viel Bedeutung beimessen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
23-11-2016, 19:32
So, heute habe ich den Beschluss endlich und langersehnt im Briefkasten. zur Erinnerung, ich hatte meine Ex mehrmals und letztlich um Zeugnisse und Ausküfte angebettelt. Im Januar ist mir der Geduldsfaden gerissen.
In der Klage habe ich beantragt: 1. Übersicht über den schulischen Werdegang der Kinder nebst Fotokopien der Zeugnisse (OLG Hamm FamRZ 03, 1583), dem Antragstellers zu übersenden. 2. Mitteilung der besonderen persönlichen Interessen, Übermittlung von Lichtbildern (nicht älter als 1 Monat) (OLG Naumburg FamRZ 01, 513; BayObLG FamRZ 96, 813), dem Antragstellers zu übersenden, solange keine regelmäßigen Umgangskontakte stattfinden. 3. die Auskunft unter Punkt 1 und die Fotos vierteljährlich jeweils zum 1. Kalendertag des Quartals (01.01., 01.04., 01.07. und 01.10.) schriftlich zu übersenden, 4. Auskunft über den Gesundheitszustand einschließlich von Belegen, wenn diese sinnvoll und zweckentsprechend sind (z.B. Kopie des Impfausweises für den Umgangsberechtigten) (OLG Zweibrücken FamRZ 90, 779), dem Antragstellers schriftlich zu übersenden. 5. die Auskunft unter Punkt 1, 2 und 4 die Fotos abweichend von Punkt 3 halbjährlich zum 01.01. und 01.07. Per Post an die Wohn-Anschrift des Antragstellers schriftlich zu übersenden, 6. die erste Auskunft nach Punkt 1 und Fotos sind unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Beschlussverkündung zu übersenden, 7. die Zeugnis-Kopien des Halbjahres und Abschluss-Zeugnisse von den Kindern spätestens 14 Tage nach Ausgabe der jeweiligen Schule, per Post an die Wohn-Anschrift zu übersenden 8. die Antragsgegnerin gemäß § 89 FamFG zu belehren. 9. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Das Gericht folgte der VB und Beschloss: 1) Zeugnisse jeweils zum Halbjahr und Jahresschulzeugnisse abzüglich der Schule und Unterschriften. Schulart muss lesbar sein (also Retuschiert) 2) gesundheitliche Probleme, die eine ärztliche Behandlungsdauer von mehr als 2 Wochen erfordern. Einmal jährlich von einem Kind Kopie des Impfbuches 3) enden mit Volljährigkeit (komisch, hier denkt das Gericht mit (bei der Unterhaltsklage gab es das nicht gratis dazu)) 4) Den sonstigen Anträgen wird nicht stattgegeben. Gründe: - Da die KM es beim VB clever verkaufen konnte, dass die Kinder traumatisiert sind und der Namensänderung "freiwillig" zugestimmt haben werden die Auskunftsansprüche in dem ausgesprochenen Maße eingeschränkt. - Da die Persönlichkeitsrechte der Kinder (17, ok; 11...???) gemäß Art.2 Abs 1 GG zu wahren sind, wurde kein Auskunftsanspruch bezüglich der persönlichen Interessen der Kinder ausgesprochen. ---??!!?!? Bleibt zu hoffe, dass mit dieser Entscheidung ein für alle Beteiligten fairer Kompromiss gefungen werden konnte... Leute, über diesen Satz könnt ich kotzen, heulen, fluchen und lachen zugleich. Ehrlich gesagt, mit ist echt danach, in revision zu gehen, vorallem da auf "die Antragsgegnerin gemäß § 89 FamFG zu belehren" nicht eingegangen ist.
23-11-2016, 22:30
Die Begründung fehlt, warum eine Traumatisierung beispielsweise der Nennung der Schule entgegenstehen soll. Das wäre auch der Haken, an dem der Widerspruch zum OLG festzumachen wäre. So ist das auch bei einem Bild: Warum entsteht ein Trauma beim Kind, wenn der Vater ein Foto von ihm ansieht? Dann müsste der Vater ja gezwungen werden, alle Bilder des Kindes herauszugeben. Gibts neuerdings schon ein Ferntrauma, übertragen durch Erdstrahlen?
Statte den "persönlichen Interessen" wird gerne ein "Entwicklungsbericht" verlangt. ist aber ebenso witzlos, weil nicht durchgesetzt und auch mit einer nichtssagenden Zeile abzuhandeln.
24-11-2016, 00:18
Die Gründe schicke ich mal in pn durch, denn die sind haarsträubend. In meinen Augen zumindest. Im Grunde kann ich meine Kinder abschreiben.
was für mich nur noch wichtig ist, ob ich widerspruchslos oder der gleichen schreiben muss, da in meinen Augen es daran fehlt, was passiert, wenn sie dennoch mir die minimalen Auskünfte nicht erteilt
24-11-2016, 10:33
Ich habe auf _P wunsch hin den Beschluss eingescannt und hier hochgeladen. Wenn ich mir das so Durchlese, dann bin ich wohl das letzt Stück Sch... was rumläuft.
[attachment=1200] Was mir auch noch aufgefallen ist, dass es auch ein Gespräch mit dem VB danach gab und nicht nur mit den Kindern (Siehe Vorgeschichte). Auf diesen ist das Gericht, meines erachtens überhaupt nicht eingegangen. Es hat nur den ersten Schrieb, Sprich die Ansichten "der Kinder" berücksichtigt.
24-11-2016, 11:27
"die schriftlichen Stellungnahme der Verfahrensbeiständin sind sehr ausführlich" schreibt der Richter. Das ist des Codewort für "so viel Papier, hatte keine Lust auf mehr als querlesen".
Die Angst, der Vater könne die Fotos "missbräuchlich" verwenden wird oft geäussert, hält aber einer genauen Betrachtung nicht stand. So etwas wird vor einem tauglichen OLG zerrissen. Der nicht sorgeberechtigte Vater hat sowieso keinerlei Recht, jedwede Bilder der Kinder öffentlich zugänglich zu machen. So etwas hat nur eine Chance, wenn du schon wiederholt illegal Bilder veröffentlich hättest. Hast du? Völlig absurd wäre es, wenn die Kinder von sich selber Bilder öffentlich gemacht haben. Facebook, Klassenbilder in der Schule, Verein... sollte das der Fall gewesen sein, lass ruhig die OLG-Richter hüpfen. Die blosse Behauptung drohender "seelischer Schäden" reicht als Begründung auch nicht aus, vor allem nicht in Verbindung mit den gestellten Anträgen.
24-11-2016, 11:51
Gut, dass geht vermutlich sehr in die Privatsphäre, aber ich versuche es mal.
Bilder die in schmuddeligen Foren aufgetaucht sind, waren die der KM. Diese hatte sich mind. in einem zur Ehezeit angemeldet. Bezüglich der Kinder, um die es ja im Grunde geht: Nein und natürlich nicht. Ich habe Nie und das unterschreibe ich auch unter Eid, wenn es was bringen würde. Die beiden Kinder werden so getrimmt, dass diese auf keinen Fall sich in der öffentlichkeit zeigen dürfen (wollen). Seelische Schäden: Ja, es gab damals zwischen KM und mir verbale Streits, die zum teilweise mein Sohn mitbekommen hat. Das die KM meiner Tochter eingeblöud hat "ich muss Dich in die Schule bringen und wieder abholen, nicht dass Dein Erzeuger Dich eines Tages an der Schule abpasst und ins Auto steckt und Du niemals wieder nach Hause kommst"; dass interessiert komischerweise keinen. Das die ganze Sache im Grunde danach stinkt könnte man schon allein daran erkennen, dass ich bis zur Scheidung wusste, wo meine Kinder zur Schule waren. Hab ich diese Entführt? NEIN! Aber erzähl das mal einem damals neun jährigen. Das traurige ist, dass Sie vermutlich mittlerweile tatsächlich einen Schaden hat, da Sie wohl bei gewissen Autofarben Angst bekommt. Aber wie sagte die vom JA damals:"Frau xy ist voll Erziehungsfähig"
24-11-2016, 12:01
(24-11-2016, 11:51)fragender schrieb: Gut, dass geht vermutlich sehr in die Privatsphäre, aber ich versuche es mal. Hallo fragender, was bedeutet "sind aufgetaucht"? Heißt das, Du hast Bilder von Deiner Ex in "schmuddeligen Foren" veröffentlicht? Wenn ja, dann wirst Du auch keine Chance vor dem OLG in Bezug auf Bilder Deiner Kinder haben.
24-11-2016, 12:06
Halt STOP...
Meine Ex hatte sich selber in einem Fremdgeh Forum Angemeldet und hatte 2 Bilder von sich selber gepostet. Diese Bilder sind danach auch in anderen Foren aufgetaucht. Ich hatte damit nichts zu tun. Wurde zwar auch behauptet, aber NEIN. Es sind zu keinem Zeitpunkt, nicht mal in den 15 Jahren Ehe jemals Bilder von mir bezüglich meiner Kinder gepostet worden. Sollte jemals Bilder meiner Kinder in der öffentlichkeit gelandet sein, dann nicht von mir
24-11-2016, 12:47
Ihr Anwalt hat es mal versucht, als zumindest meine Tochter noch nicht zu 100% umgefallen war.
Als ich dann eine Gegenanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen meine Ex und Ihren Anwalt machte wurde nichts weiter von denen Unternommen. Mir persönlich war es zu diesem Zeitpunkt egal, da ich schon die Scheidung eingereicht hatte und mit dieser Person durch war. Wenn man sich die "AGB´s" von solchen was auch immer ansieht, dann darf man sich nicht wundern, wenn die Bilder auf "befreundeten" Web-Seiten auftauchen. Aber selbst wenn es rausgekommen wäre, wer die Bilder gepostet hat, ist es egal. Hatte ich schon mehrmals gesehen, wenn die arme kleine alleinerziehende und sitzengelassene Mutter nur eine Anzeige macht, dann hat der böse Mann auf jedenfall etwas ganz schlimmes getan. Das zieht traurigerweise nicht nur beim JA, bei den eigenen Kindern, bei der Polizei, beim öffentlichen Amt, beim Verfahrensbeistand. Weiter braucht frau es dann gar nicht mehr kommen lassen, denn wenn diese Hürden genommen werden, dann ist alles in den trockenen tüchern. Sehe ich ja wieder an diesem Beschluss. Selbst wenn Mann recht haben sollte, dann ist es eh zu spät (wie Namensänderung) oder für den allerwertesten (siehe Beschluss) (24-11-2016, 13:00)fragender schrieb: Aber selbst wenn es rausgekommen wäre, wer die Bilder gepostet hat, ist es egal. Nein, es wäre schon besser für Dich gewesen, wenn bekannt geworden wäre, wer es getan hat, denn dann wärst Du eindeutig entlastet. So können natürlich die Kinder vorbringen "Vati und Mutti haben während der Scheidung gestritten und Vati war sauer. Und dann sind plötzlich diese Bilder von Mutti im Internet aufgetaucht. Auch wenn damals nicht herausgekommen ist, wer es war, ich denke schon, dass Vati etwas damit zu tun hat. Deshalb habe ich Angst, dass er es mit meinen Bildern genauso machen würde, wenn er sich mal über mich ärgert". Das Auskunftsverfahren ist ja kein Strafverfahren, in dem Du nur verurteilt würdest, wenn Du quasi sicher als Täter feststehst. Von daher muss in dem Auskunftsverfahren auch nciht zweifelsfrei bewiesen sein, dass Du das gemacht hast. Es reicht, wenn die Kinder aufgrund des damaligen Vorfalls misstrauisch sind. Von daher sehe ich Deine Chancen so schlechter als wenn damals eindeutig nachgewiesen werden gekonnt hätte, wer die Photos tatsächlich gepostet hat. Deshalb meine Rat: eher nicht zum OLG |
|