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Unterhalt-Versäumnisurteil wie gehts weiter.
#1
Hallo,

ich habe vom Jugendamt(Beistandschaft) eine Aufforderung bekommen mein Einkommen offen zu legen(Auskunft – und Ermittlungsbogen).


Nach einer Woche teilte man mir mit, dass Unterhaltsanspruch z.Z bei mir nicht durchsetzen lässt(Selbstbehalt ALG2) .

Jetzt legte man mir noch ein Versäumnisurteil bei und schreibt mir, dass nicht gezahlter Unterhalt mir als Schuld aufläuft.

(Versäumnisurteil)
2. Der Beklagte wir verurteilt, dem Kläger zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters vom Tag der Geburt, dem XXXXXXX, an 100 % des jeweiligen Regelbetrages nach den Altersstufen gemäß §2 der Regelbeitragsverordnung abzüglich des nach §1612b abs. 5BGB anzurechnenden anteiligen Kindergeldes für ein Kind, derzeit monatlich mithin XXX,XX EURO zu zahlen.


Ich sehe das Versäumnisurteil das erste mal.


Ist dieses Versäumnisurteil wie ein Titel ?




MfG
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#2
Zum Versäumnisurteil: https://de.wikipedia.org/wiki/Versäumnisurteil
Wenn es mal besteht, ist es ein Titel.
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#3
(04-12-2016, 21:48)p__ schrieb: Zum Versäumnisurteil: https://de.wikipedia.org/wiki/Versäumnisurteil
Wenn es mal besteht, ist es ein Titel.


Danke für die Information.

Besteht für mich die Möglichkeit mich vor kommende Zwangsmaßnahmen zu schützen?
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#4
Wenn das Versäumnisurteil älter als 14 Tage ist, dann war es das erst mal.

Geh mal zum Familiengericht und bitte um Akteneinsicht. Möglicherweise brauchst du dafür Anwalt.

Vermutlich kannst Du noch etwas ausrichten, wenn Du nachweisen kannst, dass die angegebene "ladungsfähige" Adresse falsch war - dann aber schnell zum Anwalt- ggf. mit Beratungsschein.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#5
Das Urteil ist über Jahre alt und die Postanschrift ist auch die richtige.



 Ich denke ich habe mich zur damaligen Zeit zu wenig darum gekümmert und über die Jahre ist es in Vergessenheit geraten.
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#6
Dann wird es nur helfen, dass Du die Mutter des Kindes heiratest!
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(Donovan)
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