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Hilfe! Vom Gutverdiener zu Harz IV ... suche Anwalt in Stuttgart
Hallo Zusammen,

kurzes Update, falls es interessiert: diese Woche wurde eine Scheidungsfolgenvereinbarung unterzeichnet. Darin enthalten sind u.a. Verzicht auf gegenseitigen Unterhalt und eine Modifizierung zum Versorgungsausgleich -- private Rente wird geteilt, gesetzliche Rente nicht.

Im Vergleich dazu, wie ich losgelaufen bin, ein kleiner Zwischenerfolg. Zudem wohne ich noch im Haus
Soweit, so gut. Hoffe nur, dass die Punkte (ins. Versorgungsausgleich) später vom Gericht nicht kassiert wird.

P.S. ich habe dem JA die medizinischen Berichte geschickt und die wesentliche Info geschwärzt. Ist auch seit dieser Woche dort.

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Achso, wir hatten ja noch das ganze Thema P-Konto etc. Ist weiterhin offen und auch aktuell, weil ich grundsätzlich skeptisch bei der Berechnung durch das JA bin. Bin mal gespannt, wie lange die Berechnung dauert.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
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Wenn die Vereinbarung Bestand hat, wäre das sogar ein grosser Erfolg. Wie gross, das würdest du schnell sehen wenn du Kosten und Verlauf eines strittigen Verfahrens vergleichen könntest (das ja nun hoffentlich nicht stattfindet und du deshalb keinen Vergleich hast).

Wenn der weniger Rente bekommende Partner nach heutiger Berechnung voraussichtlich im Alter nicht unter Grundsicherungsniveau sinkt, wird auch der ausgeschlossene Versorgungsausgleich der gesetzlichen Rente Bestand haben.
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(14-10-2016, 10:23)p__ schrieb: Wenn der weniger Rente bekommende Partner nach heutiger Berechnung voraussichtlich im Alter nicht unter Grundsicherungsniveau sinkt, wird auch der ausgeschlossene Versorgungsausgleich der gesetzlichen Rente Bestand haben.

Hmm ... guter Punkt. Nach heutiger Berechnung wäre sie unter Grundsicherungsniveau. Dagegen steht, dass ich laut letztem Gutachten MDK auf unbestimmte Zeit AU bin und EF erheblich gefährdet ist. Vor dem Hintergrund, dass mir EU droht und damit bei Rentenaufteilung auch die EU Rente sinkt und KU gefährdet ist, haben wir das so vereinbart. Im Endeffekt muss man den Scheidungstermin wohl abwarten. So ca. 3-4 Monate noch.

P.S. kleiner Erfolg sehe ich deswegen, weil ich es erst glaube, wenn es bei Gericht durch ist. Wenn das passt, bin ich auch happy.
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Die Berechnung wäre eine Hochrechnung. Wenn sie mit den heutigen Anwartschaften in Rente gehen würde, wäre sie sicher unter Grundsicherungsniveau. Wenn sie nicht bis 67 erwerbslos bleiben wird (ist sie behindert?), wird sie aber noch entsprechend ihrer Qualifikation weitere eigene Anwartschaften aufbauen.
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Ah OK, verstehe. Sie ist gesund und 30 Jahre Zeit hat sie ja auch noch. Was du schreibst, wäre eher ein Argument, meine Rentenpunkte nicht abzugeben (aus staatlicher Sicht).
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Hallo,
es geht weiter: nachdem Madam also auf ihren Unterhalt verzichtet hat, kommt heute ein Schreiben vom JC. Sie hat ALGII beantragt. Hintergrund: ihren befristeten Minijobvertrag hatte sie vor einigen Monaten nicht in eine 50% Anstellung umgewandelt, weil "es sich nicht lohnt". Ich wusste bis vor kurzem gar nicht, dass der befristet war. Rechtlich ist das alles egal, geht nur um ihr Verhalten.

In dem Schrieb steht, ich sei zu Unterhalt meinen Kindern und meiner Ex ggü. verpflichtet und soll Auskunft über Vermögen geben. Haben die mich verkackeiert? Werde ich darüber wieder unterhaltspflichtig ihr gegenüber? Wir sind noch im Trennungsjahr.

Soll/Muss ich den Schrieb beantworten? Hatte die Selbe Auskunft erst vor 6 Wochen dem JA ggü. erteilt und es hat mich wegen der Komplexität meines Falles eine Woche gekostet alle Unterlagen zusammen zu sammeln.
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Zitat aus Unterhalt.net:
"Trennungsunterhalt ist mit dem Trennungszeitpunkt der Eheleute zu gewähren und zwar vor dem Hintergrund, dass mit der Trennung die ökonomische Basis für die Lebensführung beider Eheleute zerbrochen ist. § 1361 BGB gewährt deshalb aus dem Gedanken der gleichwohl bestehenden ehelichen Bindung dem wirtschaftlich schwächeren Ehegatten einen Anspruch auf Unterhaltsleistungen."

von daher wirst Du die gleichen Unterlagen erneut abgeben müssen, wie beim JA. Deine "Madame" versucht an Geld ranzukommen, ohne dass Sie etwas dafür machen muss. War Sie während der Ehezeit nicht vollzeit Arbeiten, dann "MUSS" Sie es während der Trennung auch nicht. Erst nach der Scheidung kann Sie gerichtlich dazu angehalten werden.
Somit wirst Du den buhmann haben und ggf. Trennungsunterhalt zahlen müssen, wenn Du "zu viel" verdienst.

Meine hat sogar während der Trennung von sich aus gekündigt, ohne jedliche Auswirkung bei der Unterhaltsklage.
Ein Schelm, wer dabei böses Ahnt
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... in unserem Fall wurde es vom Familiengericht direkt nach dem Trennungsjahr angemahnt, dass die Ex arbeiten muss bzw. stattdessen wurde ihr fiktives Gehalt angerechnet! Es gibt auch "gute" Richter ...
Während des Trennungsjahres muss derselbe Standard gelten wie während des Zusammenlebens.

Wobei anscheinend auch schon manche das Trennungsjahr in die Länge gezogen haben bis zu 3 Jahre?!

LG
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(16-11-2016, 16:02)tomtom schrieb: In dem Schrieb steht, ich sei zu Unterhalt meinen Kindern und meiner Ex ggü. verpflichtet und soll Auskunft über Vermögen geben. Haben die mich verkackeiert? Werde ich darüber wieder unterhaltspflichtig ihr gegenüber? Wir sind noch im Trennungsjahr.

Ja, bist Du. Die Vereinbarung zwischen Deiner Ex und Dir bezüglich des Unterhaltsverzichts wird genau zu dem Zeitpunkt null und nichtig, zu dem sie staatliche Leistungen in Anspruch nimmt. In dem Fall ginge nämlich Eure Vereinbarung zu Lasten von Dritten, nämlich dem Staatssäckel, und das ist nicht zulässig - klar, sonst würde ja jeder seine Unterhaltsverpflichtungen auf den Steuerzahler abwälzen.
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(16-11-2016, 16:14)fragender schrieb: War Sie während der Ehezeit nicht vollzeit Arbeiten, dann "MUSS" Sie es während der Trennung auch nicht. Erst nach der Scheidung kann Sie gerichtlich dazu angehalten werden.

Ja, das mit dem Trennungsjahr ist klar. Ist aber bald vorbei. Ausserdem hat sie sich so viel geleistet, dass nur noch die Kinder ihren Anspruch auf TU retten könnten. Habe zwei Referenzurteile dazu, wo sich die Damen deutlich weniger geleistet haben. Mir geht es aber darum, ob Vater Staat in irgendeiner Form von mir ihren ALG II Anspruch holen kann (auch nach dem TJ).

(16-11-2016, 17:21)Theo schrieb: In dem Fall ginge nämlich Eure Vereinbarung zu Lasten von Dritten, nämlich dem Staatssäckel, und das ist nicht zulässig - klar, sonst würde ja jeder seine Unterhaltsverpflichtungen auf den Steuerzahler abwälzen.

Danke, wollte es nur noch mal hören. Gut auch, dass ich wieder ein weiteres Beispiel habe, dass man anwaltlichen Rat getrost in die Tonne hauen kann und dafür das Geld besser für Koks und [Unterschreitung des Mindestniveaus] ausgibt.

Mitnichten möchte ich meine Unterhaltsverpflichtung auf den Steuerzahler abwälzen. Sie ist 38 Jahre alt und könnte langsam mal anfangen selber Geld zu verdienen. Abgesehen davon habe ich meiner Meinung nach gute Chancen, ihr ggü gar keine Unterhaltsverpflichtungen zu haben.
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Ich sags mal so: Der Staat darf jederzeit versuchen, die von ihm gewährte Leistungen vor dir wieder zurückzuholen. Das passiert sogar 40 Jahre nach Scheidung noch, wenn die Dame im Pflegeheim liegt und das zu teuer ist.

Dadurch, dass der Übergang ihrer Ansprüche an die Arbeitsagentur passiert ist, ändert sich aber für dich zivilrechtlich nichts. Nur weil die ALG II bekommt, bist du nicht zu höherem oder längerem Unterhalt verpflichtet. Verpflicht bist du aber zur Auskunft über deine Verhältnisse. Die geforderte Auskunft solltest du erst einmal geben und dann abwarten, wie es weitergeht. Gibst du die Auskunft nicht, wirst du verklagt werden und verlieren. Wenns dann um konkreten Unterhalt geht, sind deine Chancen besser.
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Sorry, muss nochmal nachfragen: muss wegen H4 Antrag meiner Ex eine Auskunft nach §60 ausfüllen.

1. Muss ich das Formblatt verwenden, oder darf ich das am Rechner formlos aber strukturiert machen?

2. Die wollen Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate haben. Bin aber seit April AU und laut MDK ist Erwerbsfähigkeit stark gefährdet. Krankheitsbedingt ist das Gehalt aus der Vergangenheit nicht maßgebend für die Zukunft. Das ist Fakt und kein Trick meinerseits. Dem JA ggü habe ich deshalb nur das Krankengeld angegeben (Antwort steht noch aus). Titel noch nicht berechnet. Kann ich das dem JC ggü auch so angeben? Wenn nicht, muss ich damit rechnen, dass die Zahlen dann auch beim JA landen?

3. Kann/soll ich dem JC ggü angeben, dass KM notariell auf EU verzichtet hat?

Vielen Dank für Euren Input und viele Grüße.
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1. Eine Formerfordernis besteht nicht. Schreib denen, dass du das Formblatt nicht verstehst, aber so gut wie möglich Auskunft gibst.
2. Auch wenn die Zukunft anders aussieht, fällt damit nicht die Pflicht zur Offenlegung der Vergangenheit weg. Erst bei der konkreten Unterhaltsfestsetzung werden schlehte Einkommensaussichten durch zurückgegangenes Einkommen relevant.
3. Kannst und solltest du, aber baue nicht darauf, dass die das hinnehmen.
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Danke, p__.
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Hallo Zusammen,

ich wünsche einen guten Start ins Jahr 2017 und viel Glück, Erfolg und Ausdauer in allen Scheidungsfragen.

Und täglich grüßt das Murmeltier: habe den ersten Bescheid vom JA. Natürlich ist er so hoch, dass ich quasi keine finanzielle Luft mehr zum Atmen hätte. Allerdings steht dort nur die Einstufung drin und keine Details zur Berechnung. Diese werde ich beim JA anfragen. Meine Rechnung bei gleichen Zahlen ist natürlich komplett anders.

Meine Frage: wie ist das üblicherweise? Die wollen von mir eine Unterzeichnung des Titels. Werden / müssen die mir die Berechnung offenlegen? Oder muss ich damit rechnen, dass die quasi sofort Klagen, wenn ich erst mal die Berechnung anfrage und nicht "sofort" unterschreibe.

Mir geht es um meine weitere Vorgehensweise. Des weiteren ändert sich bei mir noch einiges hinsichtlich Wohnung/Miete, GdB und weiteres, so dass ich vor Unterzeichnung erst mal neue Grundlagen geltend machen möchte. Diese werden zeitnah eintreten, sind aber noch nicht Fakt. Mein Ziel ist es die Unterzeichnung so lange "rauszuzögern", bis bei mir einigermaßen stabile Verhältnisse vorherrschen -- um teure Abänderungsverfahren zu vermeiden.

Viele Grüße, Tom

P.S. Nachtrag: hinsichtlich JC ist meine Strategie erst mal so, alles zu liefern, was sie anfragen -- aber nicht mehr. Und dann nach einem Bescheid abzuwägen, ob ich notfalls ins Klageverfahren gehe. Ich hoffe, dass sie nach Berücksichtigung KU meine nicht Leistungsfähigkeit feststellen.
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Das Jugendamt ist dir gegenüber zu überhaupt nichts verpflichtet. Sie dürften dir auch eine nackte Eurozahl als Forderung vorlegen, wenn ihnen danach ist. Und dich dann verklagen, wenn du das nicht akzeptierst.
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(03-01-2017, 23:43)p__ schrieb: Das Jugendamt ist dir gegenüber zu überhaupt nichts verpflichtet. Sie dürften dir auch eine nackte Eurozahl als Forderung vorlegen, wenn ihnen danach ist. Und dich dann verklagen, wenn du das nicht akzeptierst.

Tja, dann wird es wohl darauf hinauslaufen. Ich meine allerdings gelesen zu haben, dass vor Titulierung eine Neuberechnung beantragt werden kann, wenn sich die Berechnungsgrundlage ändert und dass man das Recht auf eine Prüfung der neuen Situation hat. Betrifft das dann nur ein laufendes Verfahren?
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Beim Jugendamt kannst du als Vater genau Null beantragen. Wenn dir Berechnungen vorgelegt werden oder auf Wünsche nach irgendwelchen Veränderungen deinerseits eingegangen wird, sind das ausnahmslos Freiwilligkeiten des Jugendamts.

Eine Jugendamtsbeistandschaft ist ein Verhältnis zwischen Kind sowie der es vertretenden Mutter die das Kind in Obhut hat und dem Jugendamt, ähnlich einem Mandantenverhältnis zwischen Anwalt und Klient, aber mehr Rechte und weniger Pflichten. Du bist in diesem Verhältnis der Gegner, für dich müssen keinerlei Leistungen erbracht werden, sondern du musst leisten.

Stell dir also das Jugendamt als gegnerischern Anwalt vor, was es ja auch ist. Der kann auch sagen: Titel unterzeichnen, zackzack, wir verlangen Stufe 5 Düsseldorfer Tabelle. Und wenn du sagst, ich berechne aber meinen Unterhalt mit ganz anderem Ergebnis, kann der grinsen und gar nichts sagen, sondern dich einfach verklagen. Anträge gestellt und offen gerechnet wird nur vor Gericht und festgelegt auch.
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(04-01-2017, 13:52)p__ schrieb: Der kann auch sagen: Titel unterzeichnen, zackzack, wir verlangen Stufe 5 Düsseldorfer Tabelle. Und wenn du sagst, ich berechne aber meinen Unterhalt mit ganz anderem Ergebnis, kann der grinsen und gar nichts sagen, sondern dich einfach verklagen. Anträge gestellt und offen gerechnet wird nur vor Gericht und festgelegt auch.
Andererseits gibt es aber durchaus auch Jugendamtsmitarbeiter, die nicht an Mehraufwand (den ein Gerichtsverfahren darstellt) interessiert sind.
Insofern kann eine Nachfrage durchaus zur Offenlegung der Rechenkünste führen.
... und wenn der Herr/die Dame nicht dazu bereit ist (und umgehend Klage einreicht), kannst Du immer noch das anerkennen bzw. titulieren, was sich aus Deiner Berechnung ergibt.
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(04-01-2017, 14:34)united schrieb: Andererseits gibt es aber durchaus auch Jugendamtsmitarbeiter, die nicht an Mehraufwand (den ein Gerichtsverfahren darstellt) interessiert sind.

Sicher, aber was die im Jugendamt machen, ist immer ihre freie Entscheidung. Wenn die Lust haben, was auszufechten, tun sie das. Haben sie oft, es kostet sie nichts, hat kein Risiko, sie kennen die Richter und gegnerischen Anwälte aus langjährigen Erfahrungen sehr gut, die Verfahren sind immergleich und von wenig Tiefe. Gegenüber dem Vater sind sie zu nichts verpflichtet. Man kann da keine "Neuberechnung beantragen" oder so was. Mehr als drum bitten geht nicht und die Rechnung ist immer so einseitig wie die eines gegnerischen Anwalts.

Anders vor Gericht. Über gestellte Anträge muss entschieden werden, Nachvollziehbarkeit und Begründungen sind Pflicht. Das ist ein Anspruch. Gibts da Mängel, repariert vielleicht das OLG schlechte Arbeit. Zumindest sollte es so sein, wie es in der Praxis oft läuft wissen wir leider...
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Vergesst mal das JA. Wie läuft das dann vor Gericht? Ist das nicht eine Verhandlung und am Ende steht ein Urteil? Mir geht es ein bisschen ums Timing um neue Grundlagen einzureichen bevor ein Titel vorliegt und eine teure Abänderungsklage notwenig wird.

Beim JA werd ich einfach mal im Blondinenmodus die Berechnung anfragen.
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Genau, eine mündliche Verhandlung, an deren Ende meist ein Beschluss gefasst wird, Beschluss und Begründung treffen dann später schriftlich bei den beiden Parteien ein.
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Für den Fall dass das JA falsch gerechnet und z.B. wichtige angegebene Posten nicht berücksichtigt hat und im besten Falle würde das Gericht anders entscheiden. Dann würde es ja nur zu einer Klage kommen, weil der Kläger selbst einen falschen Betrag gefordert hat. Müsste ich dennoch die Gerichtskosten zahlen? Und: bringt es etwas dem JA einen Gegenvorschlag zu machen bzgl Gerichtskosten? Ist ja nicht so, dass ich gar nicht zahlen möchte.
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Die Kostenentscheidung muss im Familienrecht nicht mit der Gewinnquote übereinstimmen. Es kann sein, dass man den Antrag voll durchbekommt und trotzdem zahlen muss. Entscheidet der Richter mit.
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Hallo,

hatte am WE ein Telefonat mit meiner ältesten Tochter (10 Jahre), das mir bis heute nachgeht. Sie hatte sich mit ihrer Mutter gestritten. Folgende Sätze aus dem Telefonat:

"Die Mama ... "
" ... hat mich ins Gesicht geschlagen"
" ... hat gesagt, wenn ich den Kakao nicht trinke fange ich nochmal eine"
" ... hat gesagt, dann geh doch zu deinem verfickten Papa"
" ... hat gesagt, warum habe ich nur so eine blöde Tochter bekommen".

Meine Tochter ist sehr authentisch, d.h. es stimmt sicherlich alles, was sie gesagt hat. Manchmal hat sie eine eingeschränkte Wahrnehmung, es könnte also sein, dass der "ver... Papa" Antwort etwas von ihr Voraus ging ala "du bist eine verf... Mama, ich geh zum Papa". Dennoch, das Kind ist 10 die Mutter 39. Ich brauche nicht erwähnen dass sie extrem fertig war am Telefon.

Ihre Mutter war schon zu Ehezeiten mit Ihr, auch in jüngeren Jahren, schnell überfordert und ist dann aus Wut verbal wie körperlich sehr rabiat geworden.

Ich hatte schon einige Telefonate in der Art seit der Trennung, aber nicht so heftig. Also bisher nichts von Schläge und solche Beleidigungen gegen mich oder die Tochter. Hatte das bisher auch nicht dokumentiert, weil ich dachte, es bringt ja leider eh nix.

Aber das Telefonat fand ich schon sehr heftig, weiß aber nicht so recht, ob und wie ich da was machen kann. Was meint ihr?
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