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Nachfolgen einer Scheidung
#1
Hallo Gemeinde,

heute mal ein Fall aus der ähnlichen Situation meiner Freundin.

Sie ist geschieden, beide Kinder leben bei Ihr und Ihr ex macht ein auf Psych. Das volle Programm mit Aufenthalten in der geschlossenen und arbeit = 0.

Unterhalt hat Sie die letzten Jahre kaum gesehen, obwohl ich Ihr immer wieder erklärt habe, dass Sie dadurch doppelt für deren gemeinsamenen Kinder Arbeiten geht und bezahlt.

Heute hat Sie einen gelben Brief vom JC aus dem Briefkasten gezogen mit folgender Aufforderung:

".... Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II süe Ihren geschiedenen Ehegatten.

... nach ... § 33 SGB II... nachträgliche Unterhaltszahlungen leisten

... füllen Sie folgenden Auskunftsbogen aus..."
Dieser ist so ähnlich aufgebaut, wie wir ihn kennen:
Name, Arbeitgeber, Einkommen, Werbekosten, Versicherungen, Schulden, Vermögen???, Kindergeld

Farge: Ist dies wirklich möglich, oder ist das ein trauriger versuch? Kennt sich wer hier ggf aus?
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#2
"Unterhalt hat Sie die letzten Jahre kaum gesehen, obwohl ich Ihr immer wieder erklärt habe, dass Sie dadurch doppelt für deren gemeinsamenen Kinder Arbeiten geht und bezahlt."

Stimmt so nicht ganz. Sie hätte die Betreuung ja hälftig an den Vater abgeben können. Dann hätte es keine Streitigkeiten gegeben und er hätte sich vielleicht nicht in die Psychiatrie verflüchtigt. (das sind die Fälle, in denen man nicht wissen möchte, was bei der Scheidung abgelaufen ist)

Insgesamt ist Dein Beitrag nicht klar zu lesen. Geht es bei dem Brief um die Sozialleistungen für den Vater? Da die beiden geschieden sind und daher vorher verheiratet waren, kann sie zu Unterhalt herangezogen werden, wenn das im Scheidungsurteil so festgelegt wurde. Wenn er immer krank war und sie gearbeitet hat, kann es durchaus sein, dass sie neben der Betreuung der Kinder auch noch Unterhalt an den Ex zahlen muss.
https://t.me/GenderFukc
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#3
Der Brief ist ein Standardschreiben, das an JEDEN Ex rausgehrt. Wer Sozialleistungen bezieht, dessen Exehepartner werden ALLE angeschrieben. Das passiert auch noch 40 Jahre nach der Scheidung, in der damals rechtswirksam gegenseitiger Unterhaltsverzicht erklärt wurde.

Der Staat hat sich da fette Extrarechte gewährt. Die Auskunft muss tatsächlich auch gegeben werden und der Brief beantwortet, auch wenn klar ist dass hier kein Unterhaltsanspruch besteht. Die Datensammlung der ARGE will schliesslich gefüttert werden mit Informationen, die die eigentlich nichts angehen.

Letztlich kann das aber nicht den fehlenden Unterhaltsanspruch zusammenflicken. Der dürfte hier mit Sicherheit fehlen, denn für die Kinder gibts auch einen dicken Betreuungsbonus und aus den ehelichen Verhältnissen dürfte sich auch nichts herleiten lassen, sondern wäre das schon bei der Scheidung zur Sprache gekommen. Auskunft geben und cool bleiben.
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#4
Na, war im Eifer des Gefechtes.
Die Scheidung und Aufenthalte waren wegen drogen. Aber das soll hier nicht die Diskussion sein.

wenn ein Verzicht auf nach ehelichen Unterhalt besteht und meine Freundin nie einen Cent für sich gesehen hat, dann ist sie auf der sicheren seite.

deren gemeinsamen Kinder müssten ggf ja auch aus der Nummer raus sein, da Kinder unterhalt meist unter 75 Prozent war, oder?
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#5
Ob sie mal Geld bekommen hat oder nicht, hat damit nichts zu tun. Die 75% verstehe ich nicht, aber wenn kein Kindesunterhalt fliesst, bekommt sie einen Betreuungsbonus. Schliesslich muss sie den Kindesunterhalt selbst decken.
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#6
Die Frage ist ja, ob Ex Unterhalt dem Grunde und der Höhe nach hätte geltend machen können.

Es gibt hier noch sowas wie "Unterhaltskette".

Wenn mehr als ein Jahr lang kein Unterhalt geltend gemacht werden konnte, ist der Anspruch der Ex und damit der Behörde erledigt!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#7
Ich habe Ihr geraten, den Wisch auszufüllen und sollte tatsächlich ne Zahlungsaufforderung kommen, wird sie zum Anwalt gehen. Es kann ja nicht sein, dass man (frau) für einen ex was zahlt, der nicht mal für seine Kinder aufkommt. Oder sehe ich das falsch?
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#8
Ja, siehst du falsch
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#9
Zum Anwalt braucht sie erst mal nicht. Falls die tatsächlich noch Geld wollen, gibt es mehrere sehr gute Gegenargumente. Erst wenn die wirklich klagen braucht sie einen Anwalt.
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#10
OK, supi und danke. Dann lag ich soweit mit dem Anwalt richtig.

Finde es aber dennoch einhartes Stück vom Staat, dass hier mal wieder ein Hintertürchen geöffnet bleibt.
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#11
@fragender
Du lebst im Sozialismus und sie nennen das soziale Marktwirtschaft. Einer Oma im Ort meiner Eltern haben sie zwangsweise einen Beistand zugeordnet, der dann ihr Vermögen der Gemeinde übertragen hat. Ihr einziges Problem war, dass sie über achtzig war und keine Angehörigen hatte.
https://t.me/GenderFukc
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#12
So... mittlerweile ist es wohl so.
Kinder sind 16 und 14 und leben bei der mutter. Sie arbeitet vollzieht und bekommt 1800-1900 netto plus kindergeld
sie hat net neue Stelle angefangen, darum weiß sie net genau wie hoch das Gehalt ist.
Vater ist mittlerweile nicht mehr vermittelbar und bekommt nun Harz 4.
Unterhalt wird er mit Sicherheit keinen mehr bezahlen können. Muss sie sich nun an das jc für die Kinder sich wenden oder über das jugendamt, da das neue Gesetz ja noch nicht durch ist?
würde mich ja gerne mehr finanziell einbringen, aber durch meine Insolvenz und 2 eigene Unterhaltspflichten Kinder ist das recht schwer
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#13
Wann war die Scheidung?
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#14
10.2014
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