Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Trennung und Zugewinn
#1
Hallo , ich bin seit fast 10 Jahren mit einem Franzosen verheiratet . wir haben keinen Ehevertrag und haben in Frankreich geheiratet wohnen aber in Deutschland . Mein Mann ist im Oktober nach Frankreich zurück und will die Scheidung . Meine Frage , wie sieht es nach franz. Recht mit dem Zugewinn aus ? Mein Mann hatte ein bischen geerbt und wir haben das Geld gemeinsam ausgegeben . Wir hatten keine getrennte Konten alle Kosten gingen von einem Konto ab . Nun will er von mir die Hälfte seinen Erbes zurück . Wer kann mir helfen ? Vielen Dank imVorraus Gaby
Zitieren
#2
Nach deutschem Recht ist geerbtes Geld nicht Teil des Zugewinns, gehört also jedem selbst.

Es stellt sich die Frage, wofür ihr sein geerbtes Geld ausgegeben habt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#3
Wir haben davon gemeinsame Urlaube gemacht ..Autos angeschafft ....in den Garten investiert etc .. aber wie siehr es nach franz. Recht aus ? Danke für Deine Antwort
Zitieren
#4
Wenn ihr so lange hier gelebt habt, gibt es gute Chancen, dass nach deutschen Recht geschieden wird, wenn du das anstrebst. Französisches Recht bedeutet Errungenschaftsgemeinschaft, in Deutschland vor 60 Jahren abgeschafft. Eigentlich ird darin Geld, das während der Ehe einem Ehegatten zufliesst zu Gemeinschaftseigentum. Das heisst aber nicht, dass das bei Scheidung keine Ausgleichszahlungen nach sich zieht. In Frankreich gibt es dafür bei Scheidung Erstattungen aus dem Gemeinschaftsgut. Sieh dir mal die Paragrafen des Code Civil an: Art. 1467, 1475, 1468, 1433, 1437 CC.
Zitieren
#5
Gibt es denn Beweise dass Ihr das gemeinsam angeschafft habt? Kann doch auch sein, dass nur ER das ausgegeben hat? Auto z. B., auf welchen Namen war das denn angemeldet? Ausserdem kann er Dir das Geld doch auch geschenkt haben. Wenn es da nicht ganz klare Beweise wie z. B. Vertraege oder schriftliche Absprachen (z. B. Emails) gab, sieht das schlecht fuer seine Forderungen aus. Meiner Meinung nach.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#6
Letzter gemeinsamer Wohnsitz ist entscheidend, dessen Recht gilt, es sei denn Ihr einigt Euch auf etwas anderes. Dein Ex hat da wohl schlechte Karten.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Zitieren
#7
Viele dank euch allen hat mir sehr geholfen ......
Zitieren
#8
Also kann ich in Deutschland die Scheidung einreichen und er muss das akzeptiern ? .. Ganz schön kompliziert
Zitieren
#9
Es sind zwei Punkte: Der Gerichtsstand und das anzuwendende Recht. Der Gerichtsstand wird sich höchstwahrscheinlich am letzten festen Ehewohnort befinden. Die Frage, welches Recht angewendet wird, ist etwas flexibler. Es dürfte aber auf jeden Fall günstig sein, einen Anwalt zu nehmen (Scheidung: Anwaltspflicht), der sich in beiden Rechtssystemen auskennt.
Zitieren
#10
(07-03-2017, 13:59)Gaby59 schrieb: Also kann ich in Deutschland die Scheidung einreichen und er muss das akzeptiern ? .. Ganz schön kompliziert
Zur Frage wo du die Scheidung einreichen kannst und welches Recht für diese angewendet wird, kannst du hier nachlesen:
http://m.konsularinfo.diplo.de/Vertretun...idung.html
http://www.svenja-schmidt-bandelow.de/ht..._ehes.html
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste