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aktuelles Urteil, Unterhalt
#1
Hallo,

wie denkt ihr über diese Sache ?

- gut für die Kinder (voll Hartz 4 ... und ohne Persektive) ?
- gut für den KV ?

http://www.ksta.de/koeln/prozess-in-koel...d-26987880
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#2
Manche Kinder fallen in ein goldenes Nest, manche nicht. Kinder in die Welt setzen hat keine Voraussetzungen außer der Fruchtbarkeit. Mal von Ausnahmen wie Adoptionen abgesehen.

Da unser Staat seine eigenen Vorstellungen hat, wie ein Kind aufwachsen soll, muss er halt etwas dafür tun. Aber er lässt lieber andere nach seinen Vorstellungen tun. Das hat Grenzen.

Kann ein Staatsanwalt noch so sehr zetern.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#3
Zitat:Trotzdem müsse Marcel D. sich kümmern, zu einer Rechtsberatungsstelle gehen, das Familiengericht einschalten und „mit dem Jugendamt ins Gespräch kommen“.

Leider wird aus dem Artikel nicht klar, was das bringen soll. Ob sie damit anregen will, daß er Zugang zu seinen Kindern bekommt?

Zitat:Der Staatsanwalt wurde ungehalten: „Wer Kinder in die Welt setzt, muss für sie sorgen.“ Etwa mit Überstunden: „Die Baubranche brummt, Arbeit ist da.“

Naja, eben ein typischer Lila-Pudel! Ein absolutes Voll-[bitte setzen Sie hier das Schimpfwort Ihrer Wahl ein].

Zitat:Marcel D. sah sich eher in der Rolle des entrechteten Vaters: „Ich darf nicht mal meine Kinder sehen. Hauptsache, dem Mann wird in den Hintern getreten.“

Eben!

Zitat:Da bei ihm kein Geld zu holen ist, regte der Staatsanwalt eine kurze Bewährungsstrafe an.

q.e.d.

Zitat:Doch die Richterin stellte das Verfahren ohne Auflagen ein. Marcel D. müsse sich nun zumindest um die „Quotenbildung“ kümmern, um die Ansprüche der vier Kinder gerecht zu verteilen. (cs)

Kluge Richterin; sie weiß genau, daß ein vorbestrafter Vater den Kindern auch nichts nützt.

Simon II
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#4
Unwerten Volksgenossen die Fortpflanzung verbieten zu wollen, wie es der Herr Staatsanwalt impliziert, hatten wir ja schon mal. Allerdings vermisse ich die entsprechende Frage an die unwerten Volksgenossinnen, sie sind ja an allem gleichermassen beteiligt.

Wenn aber Geld fliessen soll, soll er ihn besser zu uns ins Forum schicken statt zu einer "Rechtsberatung". Gerne klären wir darüber auf, wie man als Aufstocker sogar mit geringem Einkommen vollen Unterhalt zahlt. Hat der Delinquent dazu keine Lust, sollte er tatsächlich besser alles bleiben lassen. Bei vier Kindern kommt er bis Mitte 40 nicht mehr vom Pfändungsfreibetrag weg. Dafür als Hilfsdachdecker schuften? Dann doch lieber noch ein paar Kinder machen, die ebenfalls kinderaffinen Damen scheinen ja Schlange zu stehen. Eigentlich war schon nach dem ersten Kind alles egal, schon dafür haut der Unterhalt bei niedrigem Einkommen zu viel weg.
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#5
Wenn drei der Mütter auf der Cash-Couch sitzen, hat allenfalls das 4. Kind etwas davon, falls die prozessierende Mutter sich auch um einen Verdienst bemüht. Ansonsten bleiben alle solange in Hartz IV, bis die Höhe der Unterhaltszahlung das Kind aus der Bedarfsgemeinschaft entlässt. Naja gut, dann wird für das Jobcenter die Verteilmasse des Kindergeldes bei der Mutter grösser. Ist also auch eine versteckte Form des Trennungsunterhalts.
Kann natürlich auch sein, daß die Mütter der anderen drei Kinder gar nicht auf das Geld vom Vater angewiesen sind und deshalb keinen Unterhalt fordern. Dann geht es den Kindern materiell wohl ausreichend gut. Und arme Kinder müssen nicht immer arm bleiben. Sie haben sicher eine schwierigere Startphase ins Leben als materiell gut versorgte Kinder, können aber später in Bildung und Beruf wieder gleichziehen. Kommt darauf an, was die Eltern (hier die Mutter) daraus machen. Auf der Schule ist arm und reich noch 50/50 verteilt, weiterhin arm bleibt später ein Fünftel der ehemaligen Schülerschaft.
Was für den KV gut sein soll, wird mir auch nicht ganz klar. Gut für ihn ist sicherlich, das er nicht einfahren muß, weil die Kammer geblickt hat, daß ein Knastvater auch keinen Unterhalt bezahlen kann.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#6
Mich würde mal interessieren ob hier ein Rechtsanwalt involviert war. Kann mir nämlich nicht vorstellen, das er das alleine durchgezogen hat.

Sollte dem so sein Respekt vor der Richterin...
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#7
Gut finde ich diesen Kommentar:

Zitat:Wenn den Kindern ihr Recht auf Kontakt mit dem Vater verweigert wird, sollte das Gericht und Jugendamt mal die Fürsorgepflichtverletzung der Mütter unter die Lupe nehmen.

Zum Kindesunterhalt könnte der junge Mann seine Einkünfte verwenden und diese an die Kinder verteilen. Und sich dann seinen Bedarf wieder vom Jobcenter holen, siehe §11b, Abs 2Nr 7 SGBII. Unterstützung bekäme er bei www.aufstocker-offensive.de

Link: http://disq.us/p/1j4lsch

Simon II
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#8
Tja, der Genpool des Mannes hat offensichtlich viele Frauen überzeugt.

Bleibt die Frage, wie viele Kuckukskinder der Mann noch gezeugt hat?

Die Richterin war wohl auch von der Erscheinung beeindruckt!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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