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"Recht" auf Auskunft
In der juristischen und auch sonstigen Welt ist Androhung ohne Folgen ein absolutes Eigentor. Zu jeder Aktion gehört auch die konsequente, sofortige Vollstreckung sobald sie möglich ist. Am ersten Tag nach Fristablauf ist sie möglich.
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Simon, was Dir passiert ist kannst nur Du wissen. Wie nur meine Ex und ich wissen, was wie ab ging. Aber glaub mir, es gibt genug Hebel in diesem Rechtsmittelstaat und genügend Beamte, die die Probleme und Rechte ein sche... Interessieren um hier die bestehenden Gesetze zu biegen oder für die Mutter auszulegen.
Zwischen Trennung und der Scheidung hatte ich das gemeinsame Sorgerecht.... Toll...
KM konnte damit umziehen.
KM konnte Kinder in einer anderen Schule anmelden.
KM konnte sich einer Anzeige wegen Kindesentführung entziehen (da es den Kindern ja nach deren Angaben gut geht)
KM konnte Antrag auf Namensänderung stellen und da ich nicht mehr das nötige Kleingeld hatte konnte ich mich auch nicht dagegen wehren.

Ich bin also in Deine Augen Dumm; mag sein. Ich habe jedoch für mich erkannt, dass in diesem Rechtsmittelstaat das Sorgerecht für den KV ein Dreck wert ist. Also, wenn Du weitere Beleidigungen von Dir geben willst, dann bitte per PN, da dies nichts mit meinem Post hier zu tun hat oder Philosophiere mit Micha aus Bayern über was auch immer.

Ich bin den Weg gegangen und habe das MIR MÖGLICHE getan um etwas von meinen Kindern in Erfahrung zu bringen und da es nicht auf Persönlichen Wege ging nahm ich den Rechtlichen mithilfe des §1686. Punkt aus. Und ich werde das Ordnungsgeld / Haft beantragen, wobei ich immer noch nicht genau weiß, ob ich hier ein einfaches Schreiben raus jagen soll oder ob ich mal wieder beim FamFG vor ort muss und mich mit der Tipse rumärgen.
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Das beantragst Du wenn schriftlich und nicht bei der "Tipse". Wenn Du bei Gericht aber gut aussehen moechtest, forder sie vorher mit Frist von einer Woche auf die Zeugnisse zu senden. Das erhoeht Deine Chance dass es wirklich Konsequenzen fuer sie hat wenn sie es nicht tut. Siehe mein Beitrag oben.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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(02-03-2017, 18:22)kay schrieb: ...Du bei Gericht aber gut aussehen moechtest, forder sie vorher mit Frist.... Das erhoeht Deine Chance dass es wirklich Konsequenzen fuer sie hat wenn sie es nicht tut...

Ok, danke Kay. Soll ich das am Besten von einem Notar beglaubigen lassen und dann per Einschreiben verschicken "lassen" ? Ich mein, mittlerweile hätte ich einen nur ein Stockwerk tiefer.
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Wozu beglaubigen? Das schickst Du per Einschreiben mit Rueckschein (wichtig) oder wenn es geht per Fax mit Sendebericht an die Kinderbesitzerin. Frist 7 Tage ab Erhalt Deines Schreibens. Wenn nach 10 Tagen nach Erhalt noch nichts da ist, schickst Du den Antrag natuerlich mit Hinweis und Nachweis auf Deine Aufforderung ans Gericht.

In etwas so:

Sehr geehrte Kinderbesitzerin,

lt. Urteil (Aktenzeichen) vom xx.xx.2016 bist du verpflichtet, mir die Zeugnisskopien der Kinder bis zum xx.xx. zu schicken. Leider habe ich diese bis heute nicht erhalten. Ich fordere Dich hiermit auf, mir die Kopien innerhalb von 7 Tage ab Erhalt dieses Schreibens zu schicken. Gerne auch als Scan per Email an: xxx@xyz.de oder per Fax an: 1234567. Sollte ich innerhalb dieser Frist keine Kopien erhalten, werde ich sofort rechtliche Schritte einleiten.

Mit Gruessen
Fragender
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Gab es im Beschluss keine zeitliche Grenze? "Frau Z wird verpflichtet, bis März 2017..." Wenn schon eine Grenze genannt wurde, dann keine Neue setzen, sondern sofort zum Ordnungsgeld voranschreiten.
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p__, so hatte ich das auch verstanden. War mir jedoch nicht ganz sicher. Ja, in dem Beschluss steht exakt drin zum xx.03. zeugnis von Kind xy ohne angabe der Schule und Unterschrift.
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Dann beantrage jetzt das Ordnungsgeld. Keine neuen Fristen zur Auskunft. Machs einfach und zerbrich dir nicht tagelang den Kopf darüber und über die Ungerechtigkeit der Welt. Mach keine Kleinigkeiten zu Riesenproblemen. Spiel den Ball zur Rechtspflege zurück, damit die ihn auf die Ex wirft.
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(02-03-2017, 15:05)fragender schrieb: KM konnte damit umziehen.

Stimmt, das kannst Du nicht verhindern.

(02-03-2017, 15:05)fragender schrieb: KM konnte Kinder in einer anderen Schule anmelden.

Aber die Schule ist Dir gegenüber zur Auskunft verpflichtet, wenn Du das gemeinsame Sorgerecht hast.

Dito Ärzte etc.

Merkst Du was?


Und jetzt bringst Du als Argument für Deine Auskunftsklage, daß es Dir vor allem darum geht, die KM zu etwas zu zwingen?!?

Und Du wunderst Dich, daß ich Dein Verhalten "dumm" nenne?

"Dumm" ist keine Beleidigung, sondern eine Zustandsbeschreibung!

Wenn Du den Aufwand wenigstens dazu betreiben würdest, um etwas Vernünftiges zu erzwingen, dann wäre Dein Verhalten ja noch sinnvoll.

Aber so machst Du Dir selbst Streß und erreichst trotzdem nichts Sinnvolles.

Willst Du jetzt alle halbe Jahre klagen, weil Dir die KM jedes Mal den Stinkefinger zeigt?

Naja, wenns Dir Spaß macht ...


Mein Tip ist ganz klar: Wenn Du unbedingt klagen willst, dann klage das gemeinsame Sorgerecht ein!

Klage als Basis und zur Vorbereitung jetzt einmal das Zeugnis ein und nimm diesen Vorgang dann, wie Austriake es geschrieben hat, um das Sorgerecht einzuklagen.

Simon II
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(03-03-2017, 12:22)Simon ii schrieb: Klage als Basis ...

Bzw. sei jetzt konsequent und beantrage Ordnungsgeld; so, wie es P Dir empfohlen hat.


Und noch etwas:

Merkst Du eigentlich wirklich nicht, wie sehr Du Dich wegen einer vergleichsweise Lappalie selbst unter Druck setzt?

Du scheinst nicht der Typ zu sein, der solche Sachen konsequent und zielstrebig umsetzt (das ist keine Kritik, sondern einfach nur eine Feststellung).

Um so wichtiger ist es für Dich, daß Du Dich auf sinnvolle Ziele konzentrierst, die den Streß wert sind.


Ein Zeugnis einfach nur so gehört meiner Meinung nach nicht dazu!


Und als letztes:

Es geht mir nicht darum, Dich niederzumachen.

Aber so, wie Du Dich verhältst, kann ich nicht schreiben "oh, das ist aber toll, wie Du das machst!".

Sorry.

Simon II
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Ich hänge mich mal kurz hier dran, weil's zum Thema paßt.
Ich habe die KM per Einwurfeinschreiben zur Auskunft (Zeugnisse, Schulbescheinigung) aufgefordert
und folgenden Passus eingesetzt: "Als Termin habe ich mir den xx.xx.2017" vorgemerkt.
Der Termin ist verstrichen - soll ich ihr nun noch eine letzte Frist unter Androhung rechtlicher Schritte setzen, oder gleich die Klage einreichen?
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Gegenfrage: Wie würde die Kindesentführerin reagieren, wenn DU ihre Frist ignorieren würdest? ;-)
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Die Formulierung ist unglücklich. Die Auskunft ist nicht an einem bestimmten Termin zu geben, sondern bis XX.XX.XXXX. Trotzdem meine ich, dass du jetzt zur Klage vorrücken solltest.
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@Trullo1. Ich denk auch, dass du das FamG anschreiben solltest. Bin gespannt, in wie fern du Auskünfte erhälst. Ich habe gelernt, das im Familienrecht es nicht um die Umsetzung von Recht geht. Würde mich aber gerne eines besseren belehren lassen, da ich hier im Form schon Prügel bezogen habe: vermutlich zu recht. Ich bin eher ein mensch, der versucht mit Verstand zu agieren, was mir im Thema scheidung und Kinder nichts gebracht hat. Außer Schulden und Kinderlosigkeit seit 2014
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Ist nicht noch eine einwöchige "Schleife" über das Jugendamt opportun?

Dass da nichts herauskommen wird, ist klar - aber der Form halber?

Ist das nicht auch der Fall für einen "Dreisprung".

Wenn nein, warum nicht?

LG
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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Nein, das JA kann man raus lassen. Das hab ich auch getan. Das dumme an der ganzen Sache ist, dass die Kinder sich genügend dagegen argumentieren können und das gericht entsprechen dem Kindeswohl folgt.
Im Grunde reicht ein Antrag an das FamFG
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OK dann wende ich mich mal direkt an das FamG - JA halte ich auch für überflüssig.
Gibt es spezielle Fallstricke die ich hier beachten sollte/muß?
Oder hat jemand zufällig ein Schreiben dieser Art in der Schublade, bei welchem ich mal spicken könnte?
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(27-06-2017, 08:56)Trullo1 schrieb: Oder hat jemand zufällig ein Schreiben dieser Art in der Schublade, bei welchem ich mal spicken könnte?

mal kurze Zwischenfrage: Hast Du das hogeschriebene "Gemeinsame Sorgerecht"? Sorry, falls ich etwas überlesen habe bei Dir
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Am gemeinsamen Sorgerecht wurde nichts verändert, d.h Ja ich habe angeblich auch Sorgerecht (wenngleich alle Entscheidungen hinter meinem Rücken getroffen werden)
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Hmm, dann wird es etwas schwierig.
wenn Du das Kind ein bis zweimal im Jahr siehst oder telefonieren darfst, dann kannst du dich über das Wohlergehen selbst ein Bild machen.
wenn du das Kind siehst oder ein recht aktuelles Bild hast dann weißt du ja, wie es sich entwickelt.
bei der schule und dem Arzt kannst du selbst nachfragen. Dazu hast du ja das sorgerecht.....

... fakt: "du hast kein berechtigtes interesse", Fall abgewiesen, kosten trägst du.....
sorry, darum habe ich damals das Sorgerecht abgegeben, was kaum einer hier damals verstanden hat.
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Die Kinder haben den Kontakt abgebrochen, wurden gut manipuliert...
Ich hab mich damit abgefunden und lasse sie in Ruhe; wenn sie ihre Meinung ändern, dann wissen sie wo sie mich finden
Da der Große jetzt wohl 'ne Ausbildung beginnt (wenn er nicht nochmal sitzengeblieben ist), würde sich ja an derUnterhaltshöhe
etwas ändern (was ich dank dynamischen Titels, zu dem ich verklagt wurde, wohl auch einklagen müßte).
Vielleicht mach ich auch einfach gar nichts - es ist den Aufwand und Ärger wahrscheinlich nicht wert, denn er wird im Frühjahr 2018 volljährig.
Da der Titel mit Vollendung des 18. LJ endet, muß er dann kommen wenn er was will.

PS: Daß Du das Sorgerecht abgegeben hast, kann ich nachvollziehen - es nützt einem doch eh nix
Ist ein Titel ohne Mittel
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(28-06-2017, 08:43)Trullo1 schrieb: Die Kinder haben den Kontakt abgebrochen, wurden gut manipuliert...
Ist (lt. meiner Erfahrung) vor einem FamFG völlig bedeutungslos.

(28-06-2017, 08:43)Trullo1 schrieb: ...Da der Große jetzt wohl 'ne Ausbildung beginnt (wenn er nicht nochmal sitzengeblieben ist), würde sich ja an derUnterhaltshöhe
etwas ändern (was ich dank dynamischen Titels, zu dem ich verklagt wurde, wohl auch einklagen müßte).
Das wäre zwar interessant, jedoch schwierig. Ist immer so, wenn der Staat nichts zahlen muss und einen dummen gefunden hat.

(28-06-2017, 08:43)Trullo1 schrieb: Vielleicht mach ich auch einfach gar nichts - ...
Kannst Du machen wenn der nächste Punkt nicht dagegen Spricht

(28-06-2017, 08:43)Trullo1 schrieb: ... denn er wird im Frühjahr 2018 volljährig.
Das ist mittlerweile uninteressant

(28-06-2017, 08:43)Trullo1 schrieb: Da der Titel mit Vollendung des 18. LJ endet, muß er dann kommen wenn er was will.
Wo steht geschrieben, dass der Titel endet?
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(28-06-2017, 11:01)fragender schrieb: Wo steht geschrieben, dass der Titel endet?

Vermutlich im Titel.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Genau so ist es - der Titel beinhaltet den Passus "...bis zur Vollendung des 18. LJ"
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(28-06-2017, 11:33)Trullo1 schrieb: Genau so ist es - der Titel beinhaltet den Passus "...bis zur Vollendung des 18. LJ"

Sehr gut!

Du mußt dann nur noch für den Monat zahlen, in dem er 18 wird und dann kannst Du die Zahlung einstellen!

Perfekt!

Simon II
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