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(20-07-2009, 12:20)Ralf G. schrieb: naja, es gibt ja diese Formel, bei Kapitalverzehr Faktor 135 und ohne 200, angenommene Verzinsung 5 %
danach würdest Du von Deinen 200 T€ gerade mal 1 T€ monatlich entnehmen können
Jau, da ich von einer geringeren Verzinsung ausgegangen bin kam ich sogar nur auf 800 Euro. - In Deutschland sicherlich nicht so prickelnd, aber in Vietnam, Kambodscha, teilweise Thailand oder die Philippinen bei weitem mehr als notwendig.
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öhhh mal ne frage... bekommt man diese 5 % in diesen ländern auch tatsächlich??
ich glaube wir wandern aus...
aber zum anfangsthema mal eine frage an diejenigen, die sich auskennen:
warum müsste er überhaupt 10 jahre wegbleiben. könnte doch auch sein, dass er das geld in nur einem jahr verjubelt hätte... also so offiziell...
inoffiziell hat er das geld natürlich bei einer person seines vertrauens gebunkert, d.h. er nimmt gar nicht erst sooo viel geld mit ins ausland. oder er hat es sogar in deutschland ausgegeben.
so wie ich das verstehe möchte er ja sowieso nicht mehr (für andere) arbeiten gehen, von daher wäre doch auch das mit der verjährung egal, wenn er nichts hat, kann er auch nichts bezahlen.
oder sehe ich da irgendetwas falsch?
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
In asiatischen Laendern mit geringer Inflationsrate sind 5% Zinsen seit Beginn der Krise illusorisch. Da gibt es momentan in Landeswaehrung je nach Anlagesumme und Anlagedauer nur noch zwischen 0.5% und 1.5%.
Euro-, Pfund oder US-Dollar Anlagen in Asien bringen bei hohen sechsstelligen Summen lediglich 0.1% bis 0.5%, abzueglich der ueppigen Kontogebuehren. Hoehere Zinsen auf die Landeswaehrung gibt es nur in Laendern mit hoher Inflation und die werden dadurch wieder absorbiert.
Das mit dem Verschleiern des Geldverbleibs ist seit 2007 auch nicht mehr so einfach. Da wurde die Deklarationspflicht fuer die grenzueberschreitende Ausfuhr/Einfuhr von Betraegen ueber 10.000 Euro EU-weit eingefuehrt. Wenn er es also angeblich im Ausland verjubelt haben soll, dann muss es ja erst mal irgendwie ins Ausland gekommen sein. Entweder per Ueberweisung oder am Stueck in Cash mit Dekalaration oder in kleinen Stueckelungen ohne Deklaration aber mit Reise- und Banknachweisen.
Man ist immer in der Nachweispflicht entweder fuer viele Reisen mit jeweils nachweisbar zeitnah abgehobenen <10.000 EUR Betraegen, durch Ueberweisungsbelege oder duch Zolldeklarationspapiere.
Reichen die Nachweise nicht aus, dann wird einfach davon ausgegangen, dass das Geld noch irgendwo in D existiert und ein enormer Druck auf den Schuldner bis hin zur Beugehaft aufgebaut.
Noch ein Wort zum Hausverkauf wie weiter oben im Thread von backfire erwaehnt. Mittlerweile ist es zumindest in Deutschland und in der Schweiz so, dass die aktuelle Ehefrau den notariellen Verkaufsvertrag immer mitunterschreiben muss, auch wenn die Immobilie ausschliesslich dem Mann gehoert. Der Gueterstand spielt dabei keine Rolle. Das hatte bei mir den netten Effekt, dass meine in Asien lebende Ehefrau, mit der ich damals gerade mal zwei Monate nach ausschliesslich asiatischem Recht verheiratet war, auf der deutschen Botschaft beglaubigt dem Verkauf des Hauses in meiner Heimat, mit dem sie niemals irgendwas zu tun hatte, zustimmen musste.
Dort erhielt sie natuerlich zuerst mal per Dolmetscher in ihrer Muttersprache eine umfangreiche Belehrung, welche Risiken sie bei ihrer zukuenftigen finanziellen Absicherung eingeht, wenn sie meinem Hausverkauf zustimmt und dass sie sich das sehr gut ueberlegen solle. Die wollten sie mit allen Mitteln von der Unterschrift abhalten, aber sie hat unterschrieben.
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schade eigentlich...
naja, was das geld angeht... kommt immer darauf an wieviel davon vorhanden ist. für den einen sind 10000 euro viel geld, für den anderen wäre das peanuts.
kleinere einzelsummen kann man immer abzwacken ohne später rechenschaft ablegen zu müssen. man kann ja behaupten man hätte es für nahrungsmittel ausgegeben, da behalten nur die wenigsten den kassenzettel jahrelang. man sollte die tatsächlichen einkäufe dann allerdings auch bar bezahlen, sonst fällt das auf.
und wenn er 2 mal pro woche zu einer prostituierten geht (selbstverständlich eine von der straße), dann gibt es hierfür auch keine rechnung.
naja, da derjenige in dem beschriebenen fall ja sowieso noch eine weile warten möchte, kann er ganz gemütlich kleinere beträge sammeln.
naja, ansonsten geld in deutschland bunkern, mit 10000 euro für 1 jahr verschwinden und dann abgebrannt wieder kommen.
was die immos angeht, wie ist das bei wohnungen (häuser), die schon vor der ehe da waren? das ist irrelevant wenn nur der mann im grundbuch steht, oder?? also mal angenommen er hätte immos und würde dann heiraten wollen.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
(20-07-2009, 16:40)stafford schrieb: was die immos angeht, wie ist das bei wohnungen (häuser), die schon vor der ehe da waren? das ist irrelevant wenn nur der mann im grundbuch steht, oder?? also mal angenommen er hätte immos und würde dann heiraten wollen.
Entscheidend ist der aktuelle Familienstand wenn man vor dem Notar sitzt und den Immo-Verkauf beurkundet.
Ist man zu diesem Zeitpunkt unverheiratet, dann hat man kein Problem.
Wenn man am Tag davor geheiratet hat, dann muss der Ehepartner dem Verkauf zustimmen.
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(21-07-2009, 05:38)bumbui schrieb: Wenn man am Tag davor geheiratet hat, dann muss der Ehepartner dem Verkauf zustimmen.
Lässt sich darüber irgendwo ein Beleg finden? Das wäre auch was für die faq, "soll ich heiraten".
(21-07-2009, 09:37)p schrieb: (21-07-2009, 05:38)bumbui schrieb: Wenn man am Tag davor geheiratet hat, dann muss der Ehepartner dem Verkauf zustimmen.
Lässt sich darüber irgendwo ein Beleg finden? Das wäre auch was für die faq, "soll ich heiraten".
Informationen - Güterrecht und Ehevertrag auf notar-schulz.de schrieb:Jeder Ehegatte kann grundsätzlich nach freiem Belieben über sein Vermögen verfügen. Nur wenn er nahezu sein ganzes Vermögen veräußert, kann er das nur mit Zustimmung seines Ehepartners. Wenn deshalb beispielsweise ein Mann das ihm allein gehörende Hausgrundstück verkaufen will und das Hausgrundstück sein ganzes oder nahezu ganzes Vermögen darstellt, muss die Ehefrau dem Verkauf zustimmen; diese Zustimmung kann bereits im Kaufvertrag erklärt werden, da auch die Zustimmung der öffentlich-beglaubigten Form (notarielle Beurkundung oder Beglaubigung) nachgewiesen werden muss.
Ein Haus stellt wohl meistens nahezu das gesamte Vermoegen dar.
Und was ist, wenn Gütertrennung vereinbart wurde, also nicht die klassische Zugewinngemeinschaft?
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Danke - leider sind die Aussagen des Notars nicht mit Regelungen oder Urteilen belegt. Das "nahezu" ist reichlich unscharf und müsste ja vorher separat geprüft werden.
Ausserdem kann es per Ehevertrag geändert werden: "Ferner kann die gesetzliche Regelung, dass ein Ehepartner nicht ohne die Zustimmung des anderen über sein gesamtes Vermögen verfügen kann, ausgeschlossen werden."
(21-07-2009, 10:23)blue schrieb: Und was ist, wenn Gütertrennung vereinbart wurde, also nicht die klassische Zugewinngemeinschaft?
Eigentlich sollte der Ehegatte gemaess Rechtsprechung zum 1365 BGB nicht zustimmen muessen, wenn Guetertrennung vereinbart ist.
Ich denke in meinem persoenlichen Fall wollte der Notar auf Nummer sicher gehen. Ich war nach asiatischem Recht in Guetertrennung verheiratet ohne deutsche Anerkennung der Eheschliessung.
Er weigerte sich jedenfalls zu beurkunden ohne die Einverstaendniserklaerung meiner Ehefrau. Vielleicht haette ich ja alternativ gegen den Notar klagen koennen und vielleicht haette ich ja nach 10 Jahren dann nutzloses Recht bekommen.
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Wenn die Eheschliessung von Deutschland nicht anerkannt war hättest Du auch kaltlächelnd sagen können dass Du nciht verheiratet bist. - Warst Du ja nach deutschem Recht auch nicht.
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Da stellen sich noch mehr Fragen. Wenn durch Ehevertrag die Zustimmung nicht mehr nötig ist, könnte es auch genügen nachzuweisen, dass die Immobilie nicht in den Zugewinn fällt, sondern Alleineigentum ist und bleibt.
Deswegen frage ich nach den Grundlagen - die Aussagen des Notars sind viel zu unscharf, um der Sache auf den Grund zu gehen.
@webworker
Das habe ich ihm auch gesagt. Dann wollte er von mir eine Ledigkeitsbescheinigung.
(21-07-2009, 11:07)bumbui schrieb: Ich denke in meinem persoenlichen Fall wollte der Notar auf Nummer sicher gehen. Das wird´s wohl gewesen sein. Ist ja meist so, dass die ihre vorgefertigten Schriftstücke rauskramen und nur noch etwas mit Bausteinen füllen.
(21-07-2009, 11:24)p schrieb: Deswegen frage ich nach den Grundlagen - die Aussagen des Notars sind viel zu unscharf, um der Sache auf den Grund zu gehen.
Grundlage ist wohl der 1365 BGB.
Verfügung über Vermögen im Ganzen
(1) Ein Ehegatte kann sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Hat er sich ohne Zustimmung des anderen Ehegatten verpflichtet, so kann er die Verpflichtung nur erfüllen, wenn der andere Ehegatte einwilligt.
(2) Entspricht das Rechtsgeschäft den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung, so kann das Vormundschaftsgericht auf Antrag des Ehegatten die Zustimmung des anderen Ehegatten ersetzen, wenn dieser sie ohne ausreichenden Grund verweigert oder durch Krankheit oder Abwesenheit an der Abgabe einer Erklärung verhindert und mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.
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(21-07-2009, 11:24)bumbui schrieb: @webworker
Das habe ich ihm auch gesagt. Dann wollte er von mir eine Ledigkeitsbescheinigung.
Hättest Du diese nicht in Deutschland bekommen?
(21-07-2009, 12:27)Webworker schrieb: Hättest Du diese nicht in Deutschland bekommen?
Das sogenannte Ehefaehigkeitszeugnis hatte ich ja schon zum Zweck der Wiederheirat bei der Gemeinde bekommen, bei der ich zuletzt in D gemeldet war. Das Ehefaehigkeitszeugnis bezieht sich immer auf beide heiratswilligen Partner, also auf mich und meine damalige Verlobte. Nun haette ich bei der gleichen Gemeinde meine Ledigkeit bescheinigen lassen muessen. Da beisst sich die Katze dann in den Schwanz.
Um auf den Tiel des Threads und die anderen Beitraege zurueckzukommen. Da wird oft in einem kleinen Nebensatz schnell mal vom Immobilienverkauf, Geld ins Ausland oder bunkern und Aehnlichem geschrieben. Mir lag es daran aufzuzeigen, dass die Praxis bei Weitem nicht so einfach ist. Ich habe mehr als zwei Jahre gebraucht um alle Altlasten (bis auf den Unterhalt) in Europa loszuwerden und meine finanziellen Mittel zu sichern. Dabei verbrachte ich die meiste Zeit damit, irgendwelche unerwarteten Hindernisse zu umschiffen, die mir Behoerden, Banken, Versicherungen oder Notare mit ihrer Auslegung irgendwelcher Vorschriften oder irgendwelchem Kleingedrucktem in den Weg legten.
Als Auswanderer ist man in deren Augen ein Fluechtling, ein moralisches Schwein, das sein Land mit Fussen tritt und sich in verwerflicher Weise seinen gesellschaftlichen und buergerlichen Pflichten entzieht. Das bekommt man an jeder Ecke zu spueren indem einem das Vorhaben durch grenzwertige Forderungen so schwer wie nur irgend moeglich gemacht wird.
Dabei handeln sie kalkuliert in dem Wissen, dass ein Auswanderungswilliger kaum den juristischen Klageweg gehen wird.
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Mir klar, bumbui, ich habe diese Frage nur deswegen gestellt, weil es mir
selber kein Problem war kurz vor der Scheidung mein eigenes (von den Eltern geerbtes) Haus hypothekarisch sehr hoch zu belasten. - Und das war auch gut so, 3x dürft ihr raten, wer dieses Haus nach der Scheidung hätte nutzen können, und wer nicht
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(21-07-2009, 13:08)bumbui schrieb: Dabei handeln sie kalkuliert in dem Wissen, dass ein Auswanderungswilliger kaum den juristischen Klageweg gehen wird.
Provoziert wird damit aber auch der völlige Bruch, das entnervte Hinwerfen: CD hatte doch auch Immobilien und ist gegangen. Die Bank hat sie dann versteigert, ganz ohne Ledigkeitsbescheinigung oder irgendwelche andere Papierchen. Belastete Immobilien ist man so oder so los, wenig belastete kann man beleihen. Begründung: Renovierungsvorhaben.
Wenn Gesetze und Regelungen Menschen nicht nur belasten, sondern fertigmachen, dann wird mit gleicher Härte dagegen gehandelt.
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(21-07-2009, 14:42)p schrieb: Belastete Immobilien ist man so oder so los, wenig belastete kann man beleihen. Begründung: Renovierungsvorhaben.
Wenn Gesetze und Regelungen Menschen nicht nur belasten, sondern fertigmachen, dann wird mit gleicher Härte dagegen gehandelt.
Renovierungsvorhaben + private Anschaffungen war die Begründung bei mir.
Leider kam es dann nicht mehr zu den Renovierungsarbeiten, da sich just in dem Moment unser eheliches Verhältnis zerrüttet hatte
Frauchen war aber auch selber schuld, hatte sie doch nur die Ratschläge guter Freundinnen befolgt und wollte die Scheidung "langsam, geheim und gewissenhaft vorbereiten" - Da hat sie die Rechnung allerdings ohne mich gemacht, ich hab da ein ganz feines Näschen für. - Die Sache mit dem Kredit war innerhalb von 3 Tagen bei meiner Hausbank gegessen. Das wars
@webworker
Finde ich absolut geil wie Du das gemacht hast. Kompliment.
Meine Philosophie bei der Auswanderung war, am Ende nur eine einzige offene Baustelle zu haben und zwar die des Unterhalts. Ein Mehrfrontenkampf ist wegen der Wechselwirkungen und der sich staendig aendernden Rechtslagen auf Dauer sehr schwer erfolgreich zu fuehren.
Die letzte Baustelle bekomme ich auch noch geschlossen, daran arbeite ich gerade mit voller Konzentration.
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Danke, bumbui, aber nicht nur Frauchen hatte Ratgeber
Allerdings suchte ich mir meine Ratgeber nicht beim Kaffeeklatsch, oder beim Biertrinken, sondern bei einem ehemaligen Schulkollegen, der damals gerade mal ein Jahr Jurist war, und widerrum einen ausgefuchsten Kollegen damit löcherte. Auf 100%ige Legalität wurde dabei kein Wert gelegt, nur auf eine relativ hohe Chance unbehelligt durchzukommen und so gut wie möglich dabei auszusteigen.
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Tut gut zu hören, dass nicht jeder Mann in diese typischen, von Frauen aufgespannten Trennungsfallen tappt. Unsere Aufgabe sollte es sein, diesen Anteil stetig zu vergrössern.
(21-07-2009, 15:15)Webworker schrieb: ...sondern bei einem ehemaligen Schulkollegen, der damals gerade mal ein Jahr Jurist war, und widerrum einen ausgefuchsten Kollegen damit löcherte. Auf 100%ige Legalität wurde dabei kein Wert gelegt, nur auf eine relativ hohe Chance unbehelligt durchzukommen und so gut wie möglich dabei auszusteigen.
Danke webworker, gerade zum richtigen Zeitpunkt der richtige Input fuer mich
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(21-07-2009, 15:22)p schrieb: Tut gut zu hören, dass nicht jeder Mann in diese typischen, von Frauen aufgespannten Trennungsfallen tappt. Unsere Aufgabe sollte es sein, diesen Anteil stetig zu vergrössern.
In dem Moment war mir allerdings nicht so wohl bei der Sache, der Verlust des Hauses, in dem ich geboren wurde und aufgewachsen war macht Kohle nicht unbedingt wett. Ist aber heute absolut gegessen und ich bin sehr froh, dass es so gekommen ist. Das wusste ich damals aber noch nicht.
Unsicherheit machte sich auch breit. Mein Arbeitgeber, bei dem ich nicht schlecht verdiente für mein Alter, war nicht schwer davon zu überzeugen, dass ich nicht mehr als Angestellter bei ihm arbeite, sondern meine Tätigkeit aus dem Ausland mit Abrechnungen über eine ausländische Steuernummer vergütet bekommen möchte. - Das machte mich zuallererst mal skeptisch, den etwas detailierteren Durchblick vom Gesamten hatte ich damals noch nicht so. Heute ist mir komplett klar, warum er nichts dagegen hatte, weil wir beide davon (heute übrigens noch immer) davon profitieren dem Staat kein Geld in den Rachen zu schieben. - "Mein Modell" machte in dieser Firma Schule, weswegen ich heute fast überall in der Welt verstreut Arbeitskollegen habe, mit denen ich früher gemeinsam im Büro sass. Meine Freundin arbeitet übrigens auch für die gleiche Firma, ging damals mit mir mit.
Dass aber auch alles anders hätte kommen können brauche ich nicht zu erwähnen, ich hatte einfach wahnsinniges Glück, dass alles so gekommen ist, wie es jetzt ist. Mit Können hat das nicht viel zu tun. - Was ich damit sagen möchte, der Unterhaltspflichtige, der mit der Flasche unter der Brücke liegt und auch mal einen guten Job hatte, hatte einfach Pech, der könnte jetzt genauso an meiner Stelle sein, und ich an seiner. Es gibt zuviele Sachen, bei denen man gezwungen ist sie dem Zufall zu überlassen, dass ich darüber gar nicht genauer nachdenken möchte.
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