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Hi!
Ich bin neu hier im Forum und habe ein paar Fragen zu meiner Situation:
Das Finanzamt fordert mich und meine Frau zur Abgabe der Steuererklärung 2016 auf. Es wurde die Frist gesetzt, die habe ich sogar extra verlängert, da die erste Frist unrealistisch war.
Die Steuererklärung wollte ich noch im Monat Mai machen, unglücklicherweise ist meiner Frau genau in diesem Monat ausgezogen.
So wie ich das verstehe, kann meine Frau sich weigern und die Steuererklärung mit getrennter Veranlagung abgeben. Dies bedeutet für mich ein Problem, da ich in der III Klasse bin...
Nach meiner Berechnung muss ich dann bis zu 2.800€ an das Finanzamt zurückzahlen. Die gegnerische Seite ist dann auf Gewinnerseite...
Mich interessieren die Fragen, wie kann ich meine Frau dazu bewegen, die Steuererklärung mit Zusammenveranlagung zu machen? Wenn sie sich weigert, was kann ich tun? VIelleicht klagen?
Wenn der Klageweg schwierig ist, besteht die Möglichkeit diese Schulden gegenüber dem Finanzamt, als Schulden verrechnen zu lassen?
(Ich zahle seit 2 Monaten Unterhalsvorschuss, zusätzlich wollte das Jobcenter, dass ich auch da etwas zahle, da meine Frau jetzt aufstockende Leistungen nach SGB II beantragt hat. Bis jetzt kam keine Berechnung vom JC...)
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Beim begrenzten Realsplitting kann die Unterschrift der sich weigendern Ex gerichtlich ersetzt werden. Es wird also nicht auf Zustimmung geklagt, sondern nur die fehlende Unterschrift ersetzt. Nachteile, die sie dadurch hat, musst du natürlich ausgleichen. Ich denke, das ist bei einer Zusammenveranlagung im Jahr der Trennung ebenfalls möglich.
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(16-07-2017, 13:24)p__ schrieb: Beim begrenzten Realsplitting kann die Unterschrift der sich weigendern Ex gerichtlich ersetzt werden. Es wird also nicht auf Zustimmung geklagt, sondern nur die fehlende Unterschrift ersetzt. Nachteile, die sie dadurch hat, musst du natürlich ausgleichen. Ich denke, das ist bei einer Zusammenveranlagung im Jahr der Trennung ebenfalls möglich.
Dann kommt die Frage, wieso dann überhaupt klagen, wenn ich die Nachteile ausgleichen muss? Es ist genauso, als ob ich jetzt sofort eine Steuererklärung mit getrennter Veranlagung machen?
Vielleicht ist es möglich, wenn es wirklich zu einer Riesennachzahlung kommt, in meinem Fall sind es 2.800€, dass ich dieses Geld bei der Berechnung des Unterhaltes als Schulden angebe?
Dann kann ich einfach die Sache mit der Klage vergessen, ich zahle dann wegen Schulden weniger Unterhalt bzw. wie jetzt Unterhaltsvorschuss... Dann einfach monatlich in Raten die Schulden an das Finanzamt zurückzahlen, z.B. 100€ monatlich.
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(16-07-2017, 14:03)nixon schrieb: Dann kommt die Frage, wieso dann überhaupt klagen, wenn ich die Nachteile ausgleichen muss?
Weil die steuerlichen Nachteile des Splittings geringer sind wie die Vorteile. Unterm Strich gewinnt man. Ansonsten wäre es natürlich Schwachsinn, überhaupt zu klagen. Zum Beispiel in einem Szenario, in dem Beide dasselbe verdienen.
Vergiss auch nicht Aufteilungsantrag nicht. Erstattungen und Schulden werden dann getrennt beschieden.
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(16-07-2017, 14:40)p__ schrieb: Weil die steuerlichen Nachteile des Splittings geringer sind wie die Vorteile. Unterm Strich gewinnt man. Ansonsten wäre es natürlich Schwachsinn, überhaupt zu klagen. Zum Beispiel in einem Szenario, in dem Beide dasselbe verdienen.
Vergiss auch nicht Aufteilungsantrag nicht. Erstattungen und Schulden werden dann getrennt beschieden.
Übrigens, danke für deine Antwort.
Ja, wir haben ungefähr das gleiche verdient, ich 2.400€ und sie ca. 2000-2.200€ brutto (sie hat es geheim gehalten).
Da es 100%-ig zu einer Nachzahlung für mich kommt, sehe ich es realistisch diese Nachzahlung als Schulden anzugeben. Oder sind die Schulden gegenüber dem Finanzamt keine Schulden für das Jugendamt??
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Ich vermute, dass Ihr die Steuerklassen auf III und V aufgeteilt hattet, da die Frau weniger verdient hat. Wenn Beide etwa gleich viel verdienen, ist jeweils die IV wesentlich besser, um keine hohen Nachzahlungen zu haben.
Natürlich würde für 2016 noch die Zusammenveranlagung gelten. Die rechtlichen Möglichkeiten wurden ja schon aufgezählt.
Du könntest zu Deiner Ex gehen und Ihr anbieten, dass Du die Erklärung für 2016 in Form einer Zusammenveranlagung machst. Gleichzeitig bittest Du das Finanzamt um einen Aufteilungsbescheid. Das ist das, was p schon erwähnte und der Finanzbeamte liebt die manuelle zusätzliche Arbeit ;-)
Aus diesem Aufteilungsbescheid - so vermittelst Du das der Ex - geht der jeweilige Erstattungsbetrag hervor, der auf Dich bzw. auf die Ex entfällt. So kannst Du ihr sagen, dass sie dann ganz genau das bekommt, was ihr "zu steht".
Est. Schulden zu stunden - sollte es soweit kommen - ist schwierig. Man wird Dich erst einmal darauf verweisen, einen Kredit aufnehmen zu können. Die Begründung muss sehr wasserdicht sein, um Est.-Schulden gestundet zu bekommen. Ansonsten droht Lohn- und Kontenpfändung, und die sind da ganz schnell mit bei der Hand.
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Hallo Nappo, ja wir haben die Kombination ich 3 und sie 5, ich habe bereits meiner Frau die Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung vom FA + den Antrag auf Steuerklassenwechsel (4/4) noch für dieses Jahr in den Briefkasten eingeworfen.
Später auch eine WhatsApp Nachricht gesendet, die hat natürlich nicht geantwortet...
...das Problem ist, wir kommunizieren nicht direkt, sondern die hat eine Rechtanwältin, normalerweise schicke ich alles an die Kanzlei und sie leitet es an die Frau weiter... da es sich in diesem Fall um eine Sache handelt, wo uns beiden bereits mit der Strafe gedroht wird, sah ich es mehr als notwendig, meiner Frau die Stimmung über das Wochenende zu versauen...
Sie muss auch ab und die Briefe lesen, die unangenehm sind und Angst machen!
Ich werde morgen ganz offiziell einen Brief an die RA meiner Frau senden und auffordern zur Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung. Mal schaue auf die Reaktion.
Ich habe bereits mit dem Finanzamt telefoniert, die haben mir etwas das gleiche gesagt... bloß sie haben gesagt, sie hat das Recht auf eine Steuererklärung mit der getrennten Veranlagung, wenn sie das möchte...
Über die Sache mit dem Aufteilungsbescheid hat man mir auch gesagt.
Zusätzlich habe ich nachgefragt, wegen Rückzahlung auf Raten, die Antwort war: ich kann einen Antrag auf Stundung stellen.
Ich weiß aber nicht, was man da so alles über mich wissen möchte, wenn ich einen Antrag auf die Stundung beim FA stelle?!?! Notfalls könnte ich versuchen einen Kredit aufzunehmen, falls mir irgendeine Bank in so einer Situation einen Kredit gibt...
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Wenn die Anwältin sich stur stellt, - und von Steuerrecht haben die meist keine Ahnung - und es sollte eine Stundung notwendig werden, dann sendet man Dir einen auskunftsbogen. Da will man halt wissen, was Du so hast, welche Konten, Vermögen etc... einfach alles. Und dann lehnt man meistens, mit Verweis auf die Bank erts mal ab.
Es wäre hilfreich, eine eventuelle Absage einer Kreditanfrage beizulegen. Die Stundungen sind schwer durchzusetzen, wenn sie länger als 6 Monate laufen sollen. Ich habe zwar schon desöfteren Stundungen durchgesetzt, aber das ist wesentlich leichter bei Privantinsolventen, oder Personen bei denen der finanzielle Ruin ohnehin offensichtlich ist. Natürlich kann es aber auch funktionieren! Das weiß man immer erst hinterher. Kommt auch auf die Bearbeiter an.
Vielleicht hilft ja sogar der Brief an die Anwältin.... Es kann auch helfen, wenn das Finanzamt erst mal geschätzt hat und die ex ebenfalls zur Zahlung verpflichtet ist. Dann wird sie vielleicht etwas entgegenkommender ;-)
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16-07-2017, 17:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-07-2017, 17:50 von nixon.)
Muss man wahrscheinlich auch die Kontoauszüge zeigen? Für wie viele Monate?
(16-07-2017, 17:34)Nappo schrieb: Und dann lehnt man meistens, mit Verweis auf die Bank erts mal ab.
Übrigens, geben die Banken überhaupt in so einem Fall einen Kredit? Und kann ich dann diesen Kredit beim Jugendamt angeben?
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Das mit der Stundung ist kein Hexenwerk. Einfach den Antrag schriftlich stellen, das ist ein Dreizeiler. Du bekommst dann von denen
ein Formular zum ausfüllen. Da macht man sich dann so gläsern wie beim VKH-Antrag. Ob die Kontoauszüge wollten, daran kann ich mich nicht erinnern.
Wir hatten damals bei dem FA ein Guthaben in Form der Eigenheimzulage. Die wurde dann um die Steuerschuld gekürzt. Das hatte ich denen selber vorgeschlagen.
Haben die Antworten in
http://www.vatersein.de/Forum-topic-31469.html
nicht geholfen? Und warum stellst du die Antworten von hier dort in Frage? Warum fragst du nicht stattdessen den Antwortenden, woher er seine Kenntnisse hat?
So verzettelst du Ressourcen von Leuten, die sich um eine Antwort für deine Fragestellungen bemühen.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Ich möchte bloß Leute finden, die ähnliches mit dem FA durchgemacht haben. Gemeint ist die Sache mit Schulden beim FA wegen Steuernachzahlung. Hier im Forum habe ich den Eindruck, die Klage hat wenig Sinn, wenn beide ungefähr das gleiche verdienen, dort ist die Stimmung umgekehrt. Im Endeffekt ist es nicht wichtig. Fakt ist, dass eine Klage massiv ins Geld gehen wird! Ich habe mit dem Prozesskostenrechner durchgerechnet, beim Streitwert 2.800€ komme ich auf 1.400€ für RA + Gericht. Und wenn ich verlieren soll, dann bezahle ich noch die gegnerische Seite... wenn ich das richtig verstehe. Es ist einfach wichtig für mich, dass ich nicht wegen dieser Sache in den Knast komme. Die Sache muss irgendwie gelöst werden und mir scheint die Lösung mit der Stundung bzw. dem Kredit realistischer zu sein. Vielleicht irre ich mich total. Ich möchte versuchen diese Steuerschulden irgendwie beim Jugendamt anrechnen zu lassen.
In vielen Beiträgen hat man empfohlen meine Frau direkt anzusprechen bzw. anzuschreiben um die Probleme einfacher zu lösen... Leider ist es unmöglich, eine direkte Kontakaufnahme mit ihr ist unmöglich, sie ignoriert alle Kontaktversuche und agiert nach dem Verhaltensmuster, was ihr von der Rechtsanwältin empfohlen wurde.
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Sei doch froh, dass es über den Anwalt läuft. Was an den Anwalt geht, kann sie nicht weglügen. Sollten durch die Sache Ansprüche an dich entstehen, lassen sich frühere Forderungen von dir nicht ignorieren. Stark vereinfacht gesagt: Wenn du sagst: Unterschreib, sonst entsteht Schaden wegen dir und es wird teuer! Sie ignoriert das, es wird teuer, dann wird sie eventuell schadenersatzpflichtig. Rausreden mit "Hast ja nie was gesagt!" ist da nicht mehr drin, da es über den Anwalt lief.
Steuerschulden sind wie Steuererstattungen im Unterhaltsrecht relevant, als Einkommen bzw. Negativ-Einkommen.
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17-07-2017, 20:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-07-2017, 20:17 von nixon.)
Sie ist eine dumme Kuh. Ich habe ihr den Vorschlag gemacht, die Steuerklasse zu ändern und dass sie dadurch 100€ mehr monatlich hat und sie will es nicht...
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Das haben wir auch hinter uns. Samt Stundung auf 12 Monate und Anrechnung beim verfügbaren Einkommen zur Berechnung Unterhalt.
Keine Angst vor dem Finanzamt! Sachbearbeiter der Steuererklärung anrufen und mal offen sprechen...
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Danke für die Info. Übrigens, gibts eine Begrenzung, wie lange eine Stundung dauern kann?
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Die Dauer der Stundung ist m. W. nicht gesetzlich geregelt. Es ist aber auch nur als Übergangslösung gedacht, um einen finanziellen Engpaß zu überbrücken. Aus deinem Stundungsantrag muß auch erkennbar sein, daß du die Steuerschuld in einem überschaubaren Zeitraum zurückbezahlen kannst. Sonst bist du gar nicht erst "stundungswürdig". GGf. packst du auch ein Schreiben deiner Bank dazu, daß die dir deine Steuerschulden nicht "vorfinanzieren". Sowas wollen Finanzämter sogar sehen. Du kannst auch gleich selber einen realistischen Ratenzahlungsplan vorschlagen. Mehr als ein Jahr Zahlungsaufschub wirst du üblicherweise nicht bekommen. Hängt ganz von deiner Liquidität ab. Den Stundungsantrag stellst du noch vor dem Feststehen der Steuerschuld, sonst gibt's Säumniszuschläge und das wird teuer. Die Stundung ist auch nicht umsonst und kostet Zinszuschläge. Der Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn du darstellen kannst, daß das Finanzamt mittelfristig auch wirklich die gestundeten Beträge einziehen kann. Wenn erkennbar wird, das du restlos pleite bist und voraussichtlich auch bleibst, wird das Finanzamt genau wie eine Bank keinen Zahlungsaufschub gewähren.
Du bekommst über deinen Antrag einen Bescheid, gegen du ggf. auch Rechtsmittel einlegen kannst. Bei Ablehnung kannst du ggf. immer noch im Vollstreckungsverfahren Ratenzahlung vereinbaren. Ruf mal beim Finanzamt an, die beantworten auch Fragen dazu.
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Hallo Sixteen Tons!
Danke für deine Antwort, die ist ziemlich umfassend. Respekt.
Ich wollte nochmal kurz fragen, wie hoch sind die Erfolgsaussichten, wenn man klagt? Entweder sofort oder zuerst die Steuerschuld begleichen und dann auf Schadensersatz?
Wenn ich die Steuer nachzahle, dann kriegt sie eine Rückzahlung, die ist eventuell interessant für das Jobcenter, da sie jetzt eine Aufstockerin ist...
Außerdem, ich bin mir 100% sicher, sie hat Prozesskostenhilfe beantragt, deswegen geht sie so gerne zur RA... interessant ist es übrigens, wenn man das beantragt hat und später eine Steuererstattung kriegt... ob das gut geht...?
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