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Sorry P__, dass ich immer neue / blöde Fragen Stelle. Ich bin einfach mittlerweile müde geworden von dem ganzen Dreck. Ich hatte mit dem kompletten Apperat nur Ärger und nenn mich paranoid, aber ich vermute, dass ich wieder erneut wie beim absolut unnötigen Unterhaltsverfahren erneut über den Tisch gezogen werde.
Mein Problem mittlerweile ist, dass ich niemanden Fach- /Sachkundigen in meinem Umfeld habe und einen Anwalt, der auf VKH-Basis arbeitet hat nicht wirklich Lust. Dies bemerke ich schon daran, dass er strickt nach DDT die 105% anstrebt. Meine Insolvenz, die ganzen anderen Probleme ignoriert er einfach bzw. drückt mit die Pistole auf die Brust mit dem Spruch:" Entweder machen wir es nach unseren Vorgehen, oder gar nicht".
Ich höre immer wieder, dass ich jammere... Gut möglich, wenn man sich von sämtlichen Stelle verraten vorkommt...
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Fahre nur auf Sicht. Erledige das, was direkt vor dir liegt. Das ist das Verfahren, für das du VKH bekommen hast. Eins nach dem anderen.
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So, nun nächstes Schreiben des Ģegnerischen anwaltes. In dem er erneut darauf drängt, dass mein Änderungsantrag kostenpflichtig zurückzuweisen sei und im gleichen Atemzug fordert er für seine Mandantin Verfahrenskosten hilfe. Eine Erklärung reichte er nicht mit ein. Warum auch....
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Hast Du etwas anderes erwartet?
Simon II
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Nö, net wirklich. Ich hab jedoch auch mal dem Gericht geschrieben, dass Sie Außergerichtlich nicht reagiert hat und dass der Steuerzahler darum Ihr das wohl zahlen soll, ihren boykott. Ich weiß nicht, da ich um eine schriftliche stellungnahme gebeten habe, wie das gericht darauf reagiert
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Guten Abend zusammen.
Der Termin rückt immer näher und der Gegnerische Anwalt dreht immer mehr auf.
Er fordert in jedem Schreiben an das Gericht, dass das Verfahren auf meine Kosten einzustellen sei.
Ferner fordert er nun, dass ich den fehlenden Unterhalt auf´s mal nach zahle.
Ich kann einfach mittlerweile nicht mehr.
Ich vermute, dass mein momentaner Anwalt nicht wirklich daran interessiert ist. Er reagiert auf kein Schreiben von mir und er schickt nur was vom Gericht oder von der Gegenseite kommt.
Fakt ist, seit Januar sind beide Kinder in der altersgruppe 12-18. Dadurch kann ich nicht den vollen Unterhalt nach momentanen bestehenden Gerichtlichen Vergleich zahlen. Ich hab seit Dezember das Gericht angerufen, doch der Termin ist erst im August. Die Frage ist, was passiert wenn mein Anwalt doch so scheiße ist und die ganze Sache nicht gut für mich läuft. Kann ich selber vor dieser Verhandlung sagen, dass ich nicht mit dem Vergleich oder was auch immer dabei verhandelt wird nicht einverstanden bin?
Kann ich sagen, dass ich die DDT nicht anerkenne, da ich Insolvent bin, das erste Kind einen Monat danach 18 wird und vermutlich alles von der Gegenseite unternommen wird, dass ich nach DDT Stufe 3 verurteilt werde.
Wie kann ich es schaffen, dass die Angelegenheit seit Dez letzten Jahr berechnet wird?
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Indem der andere Anwalt sich wiederholt, werden seine Forderungen nicht stärker gewichtet. Genau dafür sind Anwälte doch da,
bezahlte Söldner, die auf dem Feld viel nebulösen Schlachtenlärm erzeugen. Fordern kann man auch erst mal viel. Je mehr man fordert, desto mehr Verhandlungsmasse hat man. Ob man es bekommt, ist eine andere Frage.
Bei mir hat der Anwalt von Ex auch alles mögliche gefordert. Zum Beispiel die Anrechnung eines einen fiktiven Dienstwagens. Und ich habe 20 Monate auf die Verhandlung warten müssen. Wenn der Exenanwalt mit dem Ergebnis der Verhandlung im August nicht zufrieden ist, kann es auch noch eine Beschwerde beim OLG geben und dann wartest du weiter.
Das du insolvent bist, interessiert niemanden. Unterhalt kommt immer zuerst, da müssen andere Gläubiger hinten anstehen.
Verhandelt wird dann voraussichtlich die Unterhaltshöhe ab Klageeinreichung. Mit dem Erreichen der nächsten Altersstufe wird dann ein Cut gemacht und neu gerechnet. Im Ergebnis steht dann da:
...schuldet der Antragsteller für den Zeitraum xx.yy.zzzz bis xx.yy.zzzz einen Unterhalt in Höhe von....
Ab dem xx.yy.zzzz wird ein Unterhalt von .... geschuldet.
Was ist aus der Aufstockergeschichte geworden? Wärst du da dran geblieben, würden jetzt keine Schulden auflaufen.
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(12-07-2017, 23:29)Sixteen Tons schrieb: ...
Was ist aus der Aufstockergeschichte geworden? Wärst du da dran geblieben, würden jetzt keine Schulden auflaufen.
Das JC hat mich wie erwartet abgewimmelt und wollte das ganze einstampfen. Von daher habe ich das ganze vors Sozialgericht geschleppt. Leider haben die den Eilantrag abgelehnt und einen normalen Termin habe ich noch nicht....
Ich habe mittlerweile keinen Bock mehr auf das ganze, aber wem sag ich das hier?
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(12-07-2017, 23:35)fragender schrieb: Leider haben die den Eilantrag abgelehnt und einen normalen Termin habe ich nicht.
Käse. Eilbedürftigkeit setzt immer voraus, daß akute Hilfebedürfigkeit besteht. Allerdings gehen einige Sozialgerichte auch her und meinen,
der Antragsteller soll erst mal seine Erwerbstätigenfreibeträge essen. Das weiß aber auch versierter Rechtsanwalt und trägt entsprechend vor, damit das
Schiff nicht gerade auf diese Klippe läuft.
Mit welcher Begründung wurde denn die Eilbededürftigkeit verneint? Dafür muß zum einen ein Anordnungsanspruch bestehen (Anspruch in Geld nach gesetzlicher Regelung) und ein Anordnungsgrund (z. B. Mittellosigkeit).
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Super.... hab nun ein riesen Problem:
ich habe heute meinen Anwalt ur rede gestellt, da er den Datenschutz missachtet hat. Nun hat meine ex meine privat Adresse und weiß wer mein Arbeitgeber ist.
Die Konsequenz daraus : der [Unterschreitung des Mindestniveaus] hat sein Mandat niedergelegt.
Ich habe in nicht mal 3 Wochen den gerichtstermin zwecks der Abänderungsklage......
kann ich bei Gericht beantragen, dass der Termin verlegt wird?
kann ich von Gericht verlangen, dass die mir einen anwalt zur Verfügung stellen, da ja wohl anwalt pflicht besteht oder
kann ich ohne Anwalt zum Termin gehen, da ich so eine niete eh nicht brauch, da ich mich selber verteidigen kann. Schlimmer als ein unfähiger Anwalt kann ich es auch nicht machen
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Beantragen kannst du eine Verschiebung natürlich immer, fragt sich nur ob dem entsprochen wird. Für einen Anwalt musst du selbst sorgen, das ist Zivilrecht und nicht Strafrecht mit einem Pflichtverteidiger. Hast du keinen, kannst du keine Anträge stellen und bekommst ein Versäumnisurteil. In diesem Fall solltest du das Verfahren besser vorher beenden.
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13-07-2017, 21:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-07-2017, 22:08 von fragender.)
Klasse. Also, obwohl ich Verfahrenskosten genehmigt bekommen habe, dann hab ich verloren.
wenn ich die Sache abblase, dann ist der dez. 2016 als klage Eingang dann für den allerwertesten.... supi
.... ok. Der super Anwalt hatte ja davor schon den Antrag gestellt. Und daraufhin ist ja der Termin festgesetzt worden.
es geht ja nun in dem Termin um die beweise... oder sehe ich da was falsch?
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Du brauchst einen Anwalt zum Termin. Anwaltswechsel bei VKH ist immer eine kitzlige Sache. Wahrscheinlich muss die VKH neu beantragen.
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(13-07-2017, 21:57)fragender schrieb: es geht ja nun in dem Termin um die beweise... oder sehe ich da was falsch?
In dem Termin kann jede Seite noch mal vortragen. Die Unterhaltsberechtigen, um den Status Quo zu verteidigen und du, um deinen
Antrag durchzubringen. Das wird normalerweise dann gemacht, wenn der Richter sich anhand der Unterlagen noch kein eigenes Bild machen kann. Sonst könnte er auch am Schreibtisch entscheiden. Im Familienrecht kann eine mündliche Verhandlung auf Antrag auch erzwungen werden (§ 54 FamFG).
Die Mandatsniederlegung deines Anwalts ändert nichts daran, das er weiterhin dein Prozessbevollmächtiger ist. Und zwar so lange, bis das Gericht die Beiordnung aufgehoben hat. Jedenfalls dann, wenn du für ihn VKH bekommen hast.
Zitat:Der RA muss die Aufhebung der Beiordnung beantragen und die Entscheidung des Gerichts abwarten, bevor er dass Mandat niederlegen kann, vgl. Zöller, 23.A., § 121 Rdn. 33 m.w.N..
Das kann man insoweit auch mit der "Bestellung" des Pflichtverteidigers in Strafsachen vergleichen.
Beantrage doch erst mal die Terminsverschiebung und dann siehst du weiter.
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Ok, dank euch.... ich hab den glauben in ein Rechtssystem völlig verloren. Danke, dass ihr einem helft durchzuhalten
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(13-07-2017, 22:35)Flo schrieb: Was spricht dagegen?
Es muß die VERHANDLUNGSUNFÄHIGKEIT oder WEGEUNFÄHIGKEIT bescheinigt werden - und die Richter wollen den Grund wissen - und selber beurteilen, ob die Prozesspartei verhandlungsunfähig ist. Hat er sich den Daumen gestaucht oder leidet er an einem heftigen Infekt mit Diarrhoe?
Unsere Richter sind also auch Gesundheitsexperten. Eine Gefälligkeitskrankschreibung reicht nicht. Im dümmsten anzunehmenden Fall gibt es einen Versäumnisbeschluß, oder die Klage wird abgewiesen und bleibst du auf allen Kosten sitzen.
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Aslo, nachdem kein Anwalt in der Umgebung meinen Fall trotz VKH übernehmen will kann ich mir meinen Tag Urlaub wieder rausnehmen lassen. Denn alleine werde ich mit sicherheit nicht dort auftauchen.
D.h. für mich, dass das Verfahren läuft, gegen mich geurteilt wird und ich vermutlich nacher noch schlechter da stehe als davor. Ich bin vollkommen überfordert und habe mittlerweile auch keine Lust mehr auf den ganzen dreck, der hier in 'BRD so gegen die Zahlväter abgeht.
Ich werde mich kündigen lassen, stelle die Unterhaltszahlungen ein. Sollen die mich doch in den Bau stecken. Dann brauche ich mir um die Miete, n gefüllten Kühlschrank usw. keine weiteren Gedanken mehr machen...... Ich geb einfach auf. Scheiss drauf
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Nach dem Anwaltsausstieg hättest du Verfahrenskostenhilfe vermutlich neu beantragen müssen. Man kann bei VKH den Anwalt nicht so einfach wechseln.
Wenn du Karre gegen die Wand fährst, dann lass es auch richtig krachen. Bezahle gar nichts mehr und werde radikal unkooperativ. Jetzt ist es natürlich recht spät für sowas.
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Und wenn du einen Beistand z.B. aus dem Väteraufbruch mitnimmst?
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Wer nicht als Anwalt zugelassen ist, kann dort nichts beantragen.
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Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts stellen, § 78b ZPO. Kannst du machen, wenn du keinen Anwalt findest. Dabei kannst du ja auf die Mandatsniederlegung hinweisen. Da du ursprünglich VKH bekommen hast, besteht m. E. auch Aussicht auf Erfolg bei der Prozessführung und der Antrag auf Beistellung eines Notwanwalts ist daher nicht mutwillig. Es reicht eine kurze Darstellung deiner erfolglosen Bemühungen deiner Anwaltssuche. Ein paar Daten zu geführten Telefonaten mit Rechtsanwälten und E-Mailkorrespondenz sollten zur Glaubhaftmachung besser dabei sein.
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(13-04-2017, 14:06)fragender schrieb: Der Anwalt hat nun ein Schreiben an das FamFG geschickt.
"Die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung in der Form des gerichtlichen Vergleichs vom xx.xx.14 vor dem Amtsgericht xxxxx, Az. xxx/14 und xx xxx/14, wird dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller dem Antragsgegner zu 1 uns der Antragsgegnerin zu 2 ab dem 01.01.2017 einen monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 105 % des Mindestunterhalts der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle nach der entsprechenden Altersstufe, abzüglich des hälftigen Kindergeldanteils, zu Händen der Kindsmutter bezahlt. "
Was hat hier der Anwalt falsch verstanden?
Ich hoffe du findest einen Ersatz-Anwalt, damit du diesen Termin irgendwie bestehst. Was aber in dem oberen Text fehlt ist eine Regel nach der Volljährigkeit. Dort musst du
a) 105% aber abzüglich des VOLLEN Kindergelds überweisen (also weniger Unterhalt zahlen)
und
b) nicht mehr zu Händen der Kindsmutter, sondern dem entsprechenden Kind
Das würde ich in der Gerichtsverhandlung präzisieren, denn sonst gilt der obere Text auch nach der Volljährigkeit.
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So... natürlich keinen Anwalt gefunden, der mir helfen will.... warum auch.
macht es überhaupt einen Sinn, dort am Tag der Verhandlung auf zu tauchen?
Der gegnerische Anwalt kann ja beantragen was er will und ich kann mich nur dumm reinsitzen. Ok, die 1000 € Strafe könnt ich vielleicht so abwehren. Aber im Grunde würden die paar euronen oben drauf nicht den Kohl mehr fett machen, oder?
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Ja, dass ist richtg. Das JC ist der Meinung, dass ich 2016 nicht bedürftig gewesen wäre, wenn ich nicht so viel unterhalt bezahlen müsste.
Ich stelle mir einfach die frage, ob ich mir den Tag Urlaub schenken kann? Ich werde meinem noch Arbeitgeber eh demnächst sagen können, dass Lohnpfändu gen kommen werden, da mein letzter Anwalt meine Lohnzettel ungeschwärzt an die gegenseite geschickt hat. Mich kotzt es einfach an, dass mann sich krumm macht um ein Gericht dazu zu bewegen den Datenschutz ein zu halten, was die dann tatsächlich machen. Und ein Anwalt braucht das nicht Und ist dann beleidigt, dass man es ihm auch frsgt, was das den sollte. Und als Antwort legt der dann das Mandat nieder und das gericht schickt das einem dann zwar zu mit dem hinweis, dass anwalt pflicht herrsche. Aber auf einen widerspruchslos wartet mann vergeblich
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