29-06-2017, 10:11
@netlover: wie ist es mit Scheidung ?
Unterhaltsvorschuss soll verlängert werden
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29-06-2017, 10:11
@netlover: wie ist es mit Scheidung ?
29-06-2017, 10:48
(28-06-2017, 13:59)Bitas schrieb: @netlover, Wie wäre das bei Verheirateten, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen getrennt wohnen? Z.B. wenn der Zweit-Ehepartner dauerhaft in einem Pflegeheim untergebracht ist und der andere Ehepartner weiterhin zu Hause wohnt und sein(e) Kind(er) bei ihm sind. Gäbe es dann auch keinen Unterhaltsvorschuss?
29-06-2017, 11:25
Massgeblich ist der Familienstand "Verheiratet".
29-06-2017, 12:24
29-06-2017, 12:38
(29-06-2017, 12:24)Momik schrieb:(29-06-2017, 11:25)p__ schrieb: Massgeblich ist der Familienstand "Verheiratet". Nimm das SGB dazu und du bist bei dreierlei Maß. Am besten legst du dir eine Strichliste an. Nicht, dass du den Überblick der Maße verlierst.
05-07-2017, 12:04
(29-06-2017, 12:38)JahJahChildren schrieb: Nimm das SGB dazu und du bist bei dreierlei Maß. Am besten legst du dir eine Strichliste an. Nicht, dass du den Überblick der Maße verlierst.Nimm die Einzelfallherrlichkeit des BGB hinzu und die Masse geht gegen unendlich ... ... am Beispiel des Familienrechts kann man also sehr gut Einstein bestätigen. Wo reicht man noch gleich die Vorschläge für den Physik-Nobelpreis ein ?
21-07-2017, 17:57
Jetzt ist mir der Groschen gefallen! Ungeachtet, dass das vielleicht bei den 161 Antworten schon erwähnt wurde? ;-)
Eine weitläufige Bekannte, arbeitet Teilzeit und hat zwei Kinder bei sich wohnen. Die Bekanntschaft ist so weitläufig, dass ich nichts vom Vater weiß, jedenfalls fließt kein Unterhalt. Sie bekommt aufstockendes Hartz IV. Bei einem kürzlichen kurzen Gespräch meinte sie, sie hätte jetzt UHV beantragt, welcher in der Summe den Aufstockungsbetrag beinhaltet. "Das wäre dann viel einfacher und sie wäre das JC und die viele Schreiberei endlich los." Tatsächlich wird dieser "Stress" dann für die Empfänger weniger. (Ironiebutton aus). Und für das JC auch. Zusätzlich ist die Frau aus der Statistik, welches sich politisch dann ausschlachten lässt. Die Zahlungen werden also verlagert in Richtung JA und kommen aus einem anderen Topf. Die armen Soz.-Päds. des JA müssen ja auch etwas zu tun haben. Gleichzeitig kann nun das JA in all diesen Fällen wieder versuchen, den bösen Unterhaltsprellern mit den bekannten Mitteln nachzustellen. Das JC ist aus der Nummer raus. Geschickt eingefädelt...
22-07-2017, 10:11
Die Familienzerstörungsprämie kann natürlich auch benutzt werden, ohne dass man eine Familie begründet. Als Ausgleich werden jetzt alle Menschengrüppchen Familie genannt, die sich um einen Kühlschrank rotten.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka
22-07-2017, 10:58
Unterhaltsvorschussbekommt nur der, der in Arbeit ist!
24-07-2017, 21:00
01-08-2017, 16:15
Falls jemand einen Job als Beistand will: http://www.lto.de/jobs/detail/20451/
Nett, dass da auch mal drinsteht was man dabei verdient. Nämlich Entgeltgruppe 9b TVöD, betriebliche Altersvorsorge, flexible Arbeitszeiten, wahlweise Teilzeit/Vollzeit, Jobticket. Bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme ins Beamtenverhältnis möglich, dann Besoldungsgruppe A 10.
01-08-2017, 19:29
Was soll eigentlich dieser zynische Titel "Sinnhaftigkeit"? Sinnvoll wäre es z.B., wenn Beistände auch verpflichtet wären, für einen regelmäßigen Kontakt zum entsorgten Elternteil zu sorgen. Aber das interessiert ja keinen. Wichtiger ist, dass die Kohle eingetrieben wird.
@Flo: Behaupte doch einfach, du hättest langjährige Erfahrung als Inkasso-Unternehmer und siehst dich dadurch als perfekt geeignet für diese Position. |
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