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Frage zum Jugendamt
#1
Mal eine Frage: Bearbeitet eine Mitarbeiterin im JA stets Umgangsrecht und Unterhalt (also Kind A komplett )oder ist das strikt getrennt ? Weil es könnte ja theoretisch sein, daß JA-Mitarbeiterinnnen bei Person A sich nicht einsetzen, weil er wenig /keinen Unterhalt zahlt, und bei Person B schon, weil sie wissen, er zahlt regelmässig. Und wenn nicht, in wieweit wird unter einander ausgetauscht ? Warum - oder wird eigentilch jedes Schreiben, daß ich ans JA zu Händen schicken, auch der Kindesmutter ausgehändigt ? Das ist ja quasi so, als ob man seine Strategie verrät ?? Deswegen weiss ich nicht sicher, ob ich die eine Dame anschreiben soll, die mal mein fiktives Einkommen recht knallhart berechnet hat, oder an die andere Dame, die den umgang geregelt hat.
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#2
In welcher Angelegenheit willst Du denn das JA anschreiben?
Ich denke mal und nach meiner Erfahrung ist es wirklich egal was Du machst und wen Du anschreibst.
Wenn Du die falsche Person anschreibst, wird das Schreiben eh weitergereicht.
Das JA ist der Anwalt der KM. Daher werden alle Schreiben weitergereicht.
Hat mich damals auch verwundert, ist aber so.

gruss

F.
Live or Die...Make Your Choice
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#3
Du hast da vermutlich was falsch verstanden.

Für die finanziellen Dinge - also Unterhalt - ist im Jugendamt der Beistand / die Beiständin zuständig. Diese Subjekte interessiert es herzlich wenig, ob - wann - wie - was - wo Du Umgang mit Deinem Kind pflegst. Sie benehmen sich in aller Regel wie die Axt im Walde und noch schlimmer. So ein geistiges Milchbrötchen ist nicht in der Lage OHNE die Zustimmung der - in Deinem Fall - Mutter irgendeine Entscheidung zu treffen. Also MUSS er / sie alle Schreiben von Dir weiterleiten. Ist der Umgang wegen Geldmangel (weil Du zu viel Unterhalt zahlst ) gefährdet oder unmöglich interessiert das nicht.
Also : Wo Du oder das Kind dabei bleibst interessiert ihn / sie nicht. Es geht ausschließlich ums Geld.

Die Sache mit dem Umgang wird dann von irgendeiner sozial aus- oder eingebildeten Person betrieben. Wenn sie engagiert ist, geht es gut aus. Wenn nicht - dann nicht. Sie hat aber keinerlei Befugnis bezüglich des Unterhaltes, also MUSS sie jegliche Information die Du an sie schickst zuständigkeits halber an den Flachwi**er von Beistand weitergeben.

Du merkst, Beistände wirken auf mich wie das rote Tuch auf den Stier... 'tschuldige, wenn ich da in der Wortwahl heftiger werde.
Meine Erfahrung ist die:

MAN KOMMUNIZIERT NIEMALS NIE NICHT SELBER MIT DEM JUGENDAMT !


Schon gar nicht mit Beiständen. Großer Fehler.
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#4
Ok, daß war meine Frage. Es ist klar getrennt. Alles wird zum Beistand weitergeleitet und an die Ex. Ich habs Trennungsfaq zwar schon 2 - 3 mal durchgelesen, aber das will mir einfach nicht in die Kopf: Im Interesse des Kindes kämpft der Beistand für das Kind. Aber welches KIND möchte wirklich seinen Papi verklagen ?
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#5
(22-07-2009, 19:56)Vater schrieb: Aber welches KIND möchte wirklich seinen Papi verklagen ?

Das geht das Kind nix an!
Der Beistand macht das schon.
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#6
Es ist im Interesse des Kindes, welches es naturgemäß eben nicht besser weiß.
Man geht leider Gottes oft davon aus, dass Kinder bis zur Volljährigkeit dumm und hilflos sind und nicht selber entscheiden können. Deswegen muss das Mutti tun. Und da sie dem Kind gegenüber sauber dastehen will, gibt es ja den Beistand.
Nimm den Willen und alles Gefühlsduselige weg, wenn das Thema Beistand aufkommt. Da geht es NUR und ausschließlich ums Geld. Nichts anderes. Lies mal auf der Vollblödmann.de, achnee, der heißt ja derbeistand.de oder so...
Aber bitte-bitte nicht zu Kommentaren hinreißen lassen. Das bringt nichts.
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#7
(22-07-2009, 20:01)Max schrieb:
(22-07-2009, 19:56)Vater schrieb: Aber welches KIND möchte wirklich seinen Papi verklagen ?
Das geht das Kind nix an!
Wenn es zur Klage kommen sollte, dann klagt in der Tat das Kind!
Es wird halt nur von UHN (Unterhalts-Nehmerin) bzw. Beistand vertreten.
(22-07-2009, 17:29)vorsichtiger schrieb:
MAN KOMMUNIZIERT NIEMALS NIE NICHT SELBER MIT DEM JUGENDAMT !
Mit dem Leiter der Behörde, dem zuständigen (Ober)Bürgermeister oder Landrat schon. Big Grin
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#8
(22-07-2009, 17:29)vorsichtiger schrieb:
MAN KOMMUNIZIERT NIEMALS NIE NICHT SELBER MIT DEM JUGENDAMT !
Das mag ein Weg sein. Es spricht aber nichts dagegen, dem Jugendamt kurze eingeschriebene Briefe mit Informationen über besondere Vorfälle zukommen zu lassen. Und wenn die Sache sich in die falsche Richtung bewegt, zB. körperliche Übergriffe der Mutter aufs Kind, sollte denen schon mal ein deutliches Wort schreiben - dann am besten gleich mit Kopie an irgendeine unabhängige Stelle, wie das UNO Kinderhilfswerk oder den Deutschen Kinderschutzbund, denn alles andere würde sowieso versacken.
https://t.me/GenderFukc
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#9
Ne Beistandschaft für Kinder, die bei mir leben, kann ich wahrscheinlich nicht einrichten. Ich meine, daß die für mich klagen, daß sie gegenüber den älteren Kindern die nicht bei mir leben gleichberechtigt sind ? Schließlich ist doch das Kindswohl gefährdet, wenn Kind A mehr bekommt als Kind B, sagt zumindest das Gesetz angeblich, daß alle Kinder nun gleichgestellt sind. Wie kann ich am geschicktesten ne Neuberechnung einleiten ? Hab kein Bock auf Gericht. Dadurch das ich nun mehr Kinder habe, und ich inklusive fiktiven Einkommen ich nicht genug "Verteilmasse" habe, ist es mir ein Versuch wert.
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