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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
#76
Hi _p
das hab ich im hinterkopf...
ich hatte den heutigen Tag abgewartet, da ich zum einen mit einem Anwalt im Gespräch war und ich wollte schauen, ob das gericht sich auf meinen widerspruchslos wenigstens äußerst.
Ich hatte per Fax und einschreiben widerspruchslos eingelegt und dem gericht mitgeteilt, dass ich der Niederlegung widerspreche und das das gericht diesen Anwalt berufen hatte.
Ratet mal, ob heute was im Briefkasten war... natürlich nicht.
A,lso werde ich das morgen per einschreiben und vorab per Fax schicken und um einen notanwalt bitten. Sollen die doch genauso viel zeit wie ich haben, bin ich mittlerweile der meinung.
Vermutlich werde ich doch zur Verhandlung gehen und sollte ein Anwalt da sein, dann werde ich beantragen, dass der schoben wird. Werden die vermutlich eh abschmettern und einfach so urteilen... dann werde ich in Revision gehen... ich Werd dann, wie hier auch schon angesprochen, kosten verursachen und alles mit einem knall gegen die Wand fahren... brauch vielleicht ne begleitet person, die vielleicht Bei n er Bild ungsmäßigen Zeitung arbeitet...
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#77
Termin ist erstmal abgesagt worden. Grund, nachdem mein erster Anwalt sein Mandat niedergelegt hatte (hatte es gewagt Ihm etwas über Datenschutz in der BRD zu erzählen) und nachdem ich wie hier vorgeschlagen wurde bei Gericht einen Notanwalt beantragt hatte, habe ich doch noch einen Anwalt gefunden, der sich meinem Fall annehmen möchte.
Hier stellte dieser erstmal fest, dass der erste Anwalt wohl benannt, jedoch nicht berufen wurde....
Ach, was bin ich froh, dass die Familienrichter keine Fehler machen und stets neutral und ordentlich arbeiten. (Sarkasmuss ende)

Jetzt bin ich jedoch echt gespannt, auf welchen Termin das Gericht nun Vertagen möchte, denn in knapp 5 Wochen ist erstes Kind 18.... Was es in seinem Leben anfangen möchte oder welchen Beruflichen Wertegang dieses im Auge hat, kann ich nicht sagen, denn ohne Auskünfte kann ich mir von bestimmten Personen hier aus dem Forum nur die Glaskugel leihen...
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#78
Klingt schon besser.
Ich habe das jetzt nicht mehr alles im Hinterkopf. Sind die bestehenden Titel auf Volljährigkeit befristet?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#79
Nein. Leider wurde damals ein Vergleich geschlossen. Da der Anwalt nichts taugte ist der unbefristet. Hoffe, dass jetzt ändern zu können. Das Gericht hat ja mit die Auskünfte zeitlich limitiert
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#80
_P, Dein Tip war gut und wie immer hilfreich.
Der Notanwalt wurde nicht bestellt, da ich einen gefunden hatte, der bei Gericht erstmal ein paar Dinge geklärt hat. Meine Anträge wurden erstmal ignoriert, da das Gericht einen Bock geschossen hat. Aber egal...

So, nun habe ich einen weiteren Termin bekommen, der über das Geburtsdatum des ersten Kindes liegt.
Sind das dann nicht zwei unterschiedliche Verfahren oder, könnte man diese nicht gleich zusammen verhandeln?
Tritt dann meine Ex als Gegenseite auf (weil den ursprünglichen Antrag stellte ich ja, als KM noch Geldeintreiber war) oder gaht das dann Nahtlos auf das Kind über....?
Hat wer hier schon Erfahrungen sammeln können?
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#81
Ich habe nun nicht alles gelesen, ist manchmal halt schon zu lang so nen Thread. Nur eines, ich habe immer meine Herabsetzung durchgesetzt auch wenn es nur 9,6% oder sowas waren. Bleib beharrlich. Gerade wollen Beistand und Mutti wieder mehr von mir wegen neuem Job nach ALG, ich habe abgelehnt wegen extrem hoher Fahrtkosten, das werden die hinnehmen müssen und trotz neuem Job nach ALG eine weitere Herabsetzung hinnehmen müssen. Hier heist es stur zu bĺeiben. Ich finds auch krass, da habe ich nen neuen Job und niemand fragt sich ob es pfiffiger wäre den zeitigen Unterhalt einfach weiter laufen zu lassen, es wird Dumm nach neuberechnung gefordert. das ging bei mir schon 3 mal mt weniger Unterhalt aus. Also niemals aufgeben, immer selbst rechnen und artig das notwendige hinschicken und Fordern, das Fordern knallhart, hier geht es nur ums geld nicht ums Kind, hier dürft Ihr knallhart sein.
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#82
Update: Da ein von dem Gericht veranschlagter Termin im September der KM nicht in Ihre rlaubspläne passten wurde auf Ende Oktober 2017 verschoben.

Es ist schon faszinierend. Wenn KM etwas bei FamG möchte, dann ist innerhalb weniger Wochen ein Termin gefunden; aber naja.

Ich vermute, der jetzige Anwalt ist genauso eine trübe Tasse und wird hier nur beim eigentlichen Termin erscheinen. Abänderungsklagen sind halt nicht lukrativ genug.

Ich habe immer noch das Problem, dass "EIN" Gerichtlicher Vergleich besteht. Dieser umfasst beide Kinder.
Im September wird eines 18. Was es weiter macht, ob eine Schule geplannt ist oder eine Ausbildung oder sonst was ist nicht zu erfahren.
Ich gehe davon aus, dass der bestehende Titel generell geändert werden muss, da er ja zwei Personen Umfasst und die KM nach erreichen der Volljährigkeit für das eine Kind nicht mehr pfänden darf.

Frage: Muss ich das dann volljährige Kind auffordern, den bestehenden Titel bei Gericht ändern zu lassen und dann mir die Unterlagen zukommen läßt, damit ich den Unterhalt neu berechnen kann?
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#83
(30-08-2017, 09:14)fragender schrieb: Frage: Muss ich das dann volljährige Kind auffordern, den bestehenden Titel bei Gericht ändern zu lassen und dann mir die Unterlagen zukommen läßt, damit ich den Unterhalt neu berechnen kann?

Es reicht, wenn das Kind schriftlich Vollstreckungsverzicht aus dem Titel erklärt. Was es vielleicht nicht tun wird. Zurückgeben wird man den Titel wohl nicht, den braucht ja noch das andere Kind. Vollstreckbare Ausfertigungen für JEDES Kind gibt es vom Gericht i. d. R. nur bei Erlangen der Volljährigkeit.

Wurde der Unterhalt ursprünglich mal über das Jugendamt geregelt (JA-Urkunde?).

Nachtrag: Vergiß das mit der Titulierung beim Jugendamt. Es gab wohl nur diesen Vergleich, nehme ich an? Wenn ich mich recht erinnere, sind die Titel bei dir nicht befristet (z. B. auf Volljährigkeit des Kindes). Dann kommst du da wohl nur mit Vollstreckungsverzicht des volljährigen Kindes heraus oder über eine Abänderungsklage (mußt du machen). Aber das ist ja schon im Gange.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#84
So, die nächsten Runden sind eingeläutet:

Termin für die Abänderungsklage für den Unterhalt seit Dez. 2016 ist nun auf Januar 2018 gesetzt worden, da Kind 1 mittlerweile erwachsen ist.

Mein Anwalt hat zum Glück schnell gemerkt, dass ich beim Thema Geld keinen Spaß mehr verstehe. Ich hatte Ihn aufgefordert, dass er SOFORT bei Gericht die Fehlenden Unterlagen von Kind 1 einklagen soll. Dies hat erstaunlich gut funktioniert, da Kind nachweislich nicht darauf reagiert hatte und ich Ihm sämtliche Möglichkeiten aufgezählt hatte.

Somit habe ich auch die Lohnnachweise von meiner ex.

Frage:
a) wie kann ich ein fiktiefes Einkommen berechnen; gibt es da eine tolle Formel, die die Roben verwenden?
b) Da mein junior nicht auf eine "allgemeinbildende Schule" geht sondern auf eine "Berufliche Schule"; ist da mein Selbstbehalt nicht bei 1300€, da er dadurch nicht mehr priviligiert ist?

Ja, ich weiß... Frag Deinen Anwalt, doch der bekommt sein Geld, egal wie schlecht der auch immer Arbeitet und solchen Kreaturen vertraue ich nicht mal mehr einen Löffel an.
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#85
a) Keine Formel. Bei pflichtigen Vätern wird aber immer das genommen, was rein zufällig den Mindestunterhalt ergibt. Wenns eine pflichtige Mutter trifft, winden sich die Roben weit stärker oder belassen es bei Ermahnungen. Recht ist eine schmutzige, sexistische, unvorhersagare, chaotische Angelegenheit, grad das Gegenteil des Images das die Rechtspflege gerne proaktiv verbreitet.
b) Ja. Aber es muss auch ein Berufsabschluss sein, zu dem die Ausbildung an dieser Schule führt. Blosse Berufsvorbereitung ist das nicht.
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#86
Fiktives Einkommen für volljährige Kinder? Huh
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#87
Volljährig privilegiert. Noch ist nicht klar, was das für eine Berufsschule und für ein Zug ist.
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#88
(17-11-2017, 09:58)Sixteen Tons schrieb: Fiktives Einkommen für volljährige Kinder?

Das Fiktive Einkommen, wäre wünschenswert bei meiner ex. Da eines der Kinder mittlerweile 18 ist und meine ex, laut Unterlagen, nur 30 h die Woche arbeitet
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#89
p__ schrieb:innerhalb einer beruflichen Schule kann es Züge geben, die ihn zum privilegierten Volljährigen machen und Züge, die das nicht tun. Eine Berufsausbildung an einer Berufsschule wäre nichtprivilegiert. Andere Züge, die z.B. zu einem höheren Schulabschluss führen, würden das Kind zu einem prvilegierten Berechtigten machen. Es gibt auch Grenzbereiche. Da sind so massenhaft viele Ausbildungs- und Schulformen, dass man das auch nicht immer sicher sagen kann. Im Zweifel wird es ein Richter entscheiden müssen.

Hmm, so gesehen wird es wirklich schwierig.
Ich vermute, dass er nur einen höheren Abschluss will. Mein Problem ist aber: Er war auf einem "normalen" Gymnasium. Dort hat er die achte wiederholt (Scheidung natürlich) und ist dann im folgejahr geflogen. Dann auf der Werkreal einen Abschluss gemacht (was ich ja nicht wissen darf) und nun ist er auf einem "Beruflichen Gymnasium" und drückt sich vor Arbeit.
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#90
Wenn z.B. der Realschulabschluss oder das Abitur das Ziel des jetzigen Schulzuges ist, dann ist er privilegiert.
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#91
Tja... war klar. Kurz in der Schule angerufen und die Klasse durchgegeben. Ziel ist das Abi in 3 Jahren....
OK. Dann kann ich also nach wie vor bis 1080 runtergerechnet werden und ex wird vermutlich wie all die Jahre keinen Cent zahlen müssen....

Ganz ehrlich, soll doch der Gesetzgeber einfach sämtliche Artikel und Paragraphen aus dem Fam. streichen und einfach durch einen Ersetzen:" Pflichten, hat der Vater, Rechte keine".
Dann wäre doch alles ganz einfach und ganz klar und man(n) müsste sich nicht mit so einem schrott rumärgern
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#92
(17-11-2017, 12:24)fragender schrieb: Tja... war klar. Kurz in der Schule angerufen und die Klasse durchgegeben. Ziel ist das Abi in 3 Jahren....

Pünktlich zum Ende der Privilegierung mit 21. Achte jedenfalls genau drauf, dass regelmässig Schulbescheinigungen und Zeugnisse kommen. Kann auch gut sein, dass sich Fehlzeiten häufen und er vorzeitig abgeht.
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#93
Nun war es soweit. Kam natürlich wie befürchtet, bzw. vermutet.

Richterin war der Meinung, dass die momentane Schulart zur Allgemeinbildenden Schulart gehört. Lustig war, ich sollte am Tag vor der Verhandlung noch ganz schnell ein komplettes Jahr Lohnnachweise dem Gericht zur Verfügung stellen. Während der Verhandlung stellte sich heraus, dass die Gegenseita natürlich nicht hierzu aufgefordert wurde und die Unterlagen bis August 2017 ausreichen.
Die Richterin störte es ebenso wenig, dass meine Ex nur 30h die Woche arbeitet und, oh Wunder, nur 1298€ netto verdient. Somit kann Sie sich leider nicht an dem Erwachsenen Kindesunterhalt beteiligen und ich muss die gesamten Kosten tragen.

ABER: wenigstens ging nach über einem Jahr warten, der Antrag auf Anpassung der Prozente durch.

Kleiner Nachtrag: Es ist schon verwuderlich, wie die Roben einen BEDARF begründen: Gemäß dem Motto: Bedarf ist nicht, was jemand braucht sondern, wieviel man vom Vater abziehen kann bis Ihm nahezu nichts mehr zum Leben bleibt.
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#94
Alles wie vorhergesagt. An der Akzeptanz der 30 Stunden Woche trotz gesteigerter Erwerbsobliegenheit (vor allem zu DEINEN Lasten) sieht man die hässlich Fratze des institutionalisierten Sexismus besonders deutlich. Versuch mal als Vater in gesteigerter Erwerbsobliegenheit mittels Teilzeitjob den Unterhalt loszuwerden...

Aber dagegen kannst du nichts machen. Es war auch keine Klage von dir gegen die Mutter, das Kind müsste gegen die Mutter klagen, was es natürlich nicht tut.
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#95
Was mich jedoch immer noch stuzig macht ist, dass die Richterin fest behauptet hat, dass ein "Wirtschafts-Gymnasium" eine allgemeinbildende Schule sei.
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/...asium.aspx
hier steht, dass es ein "Berufliches Gymnasium" sei.
Was verstehe ich hier falsch und warum um Himmels willen ist ein 18-jähriger dann priviligiert???
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#96
Das steht im Thread. Das Ziel ist allgemeiner Schulabschluss, auch wenn Profile angeboten werden. Fast alle Gymnasien haben ein spezielles Profil. Das interferiert nicht im geringsten mit dem Ziel.

Achte jetzt auf zeitnah gelieferte Schulbescheinigungen und Vorlage der Zeugnisse. Nicht nur wegen der Noten, sondern wegen eventueller Fehlzeiten.
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#97
Mal noch ne Frage. Habe bis heute noch kein Urteil bekommen. Ich habe von Junior auch immer noch keine Kontonummer. Soll ich das Geld seinem Anwalt überweisen, da er ja mir geschrieben hatte, dass er auch als Inkassobevollmächtigter aufgetreten ist.
Ich wäre ja schön blöd, wenn ich es meiner ex überweisen würde, denn dann könnte Junior ja behaupten, dass er es nie bekommen hat, oder?
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#98
Genau, bei Volljährigen auf keinen Fall an die Mutter. Immer ans Kind direkt oder einen berechtigten Bevollmächtigten.
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#99
Ich habe bis heute immer noch keinen Urteil des fähigen FamG Böblingen erhalten. Mein ebenso hochqualifizierter Anwalt hat sich bis zum heuutigen Tag nicht gemeldet. Naja, für den Monat Februar habe ich aufgrund dessen noch keinen Cent überwiesen. Da auch keine Pfändung bis her eingegangen ist, scheint das Geld nicht wirklich benötigt zu sein.

Aber jetzt doch mal die Frage:
Wenn die hochanständige Richterin doch nur den Satz in das Urteil reinschreibt, dass ich die beiden Unterhalte (einmal für ein minderjähriges Kind( was ja in Ordnung wäre)) und auch den Unterhalt für das "erwachsene Kind" an die KM überweisen solle, wie kann ich mich dagegen wehren?
Ich meine, dass dieser Unterhalt ja für das "erwachsene Kind" direkt ist und nicht als obulus der KM zu sehen ist. Ferner könnte auch eines Tages dieses "erwachsene Kind" auf die gloreiche Idee kommen, den Unterhalt nie erhalten zu haben und ich bin dann der Depp.

Habt Ihr eine Idee, wie ich das in Gerichtsfester form dann anbringen kann, da diese Anwälte hier in der Region von der Richterin kastriert werden und nichts als Marionetten sind.
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Der Unterhalt muss zunächst mal dorthin überwiesen werden, wohin es der rechtskräftige Beschluss fordert.

Sollte der Beschluss eine Überweisung auf das Konto der Mutter fordern, wäre zu überlegen ob das angreifbar ist. Wurde es denn überhaupt von der Gegenseite beantragt? Beschlossen werden kann nur, was beantragt wurde.
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