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Folgender Sachverhalt:
In der notariellen Vermögenausauseinandersetzung soll ich den Anteil der Ex vom gemeinsamen Haus gegen Abfinungszahlung erhalten.
Vereinbart wurde, daß nach meiner Abfindungszahlung die Auflassungsvormerkung vom Anteil Ex für mich im Grundbuch eingetragen wird und wenn die Ex aus dem von ihr mitunterzeichneten Hauskreditvertrag entlassen wird, dann erst die Eigentumsumschreibung auf mich erfolgt.
Die Zahlung der Abfindung erfolgte und ich erhielt die Vormerkung für ihren Anteil. Leider läßt die Bank die Ex aber nicht aus dem Kreditvertrag, so daß ich bisher nicht alleiniger Eigentümer bin. Die Kreditraten habe ich ohne Ausnahme alleine getragen. Die Ex ist mal mehr mal weniger auf Minijobbasis tätig und könnte die Kreditrate niemals tragen, auch nicht teilweise. Begründung der Bank ist, mein Einkommen sei nicht ausreichend. Liegt wohl an der im März letzten Jahres gültigen Wohnungskreditrichtlinie. Aussagen der Bank sind aber widersprüchlich, denn im Ablehnungsschreiben wird moniert, daß Angaben in der für die Schuldhaftentlassung vorgelegten Selbstauskunft nicht belegt wurden, was aber auf Nachfrage wiederum verneint wurde. Bankenombudsmannbeschwerde war ergebnislos.
Wie kann ich die Bank mit den drei Buchstaben dazu bringen, die Ex aus dem Kreditvertrag zu entlassen?
Den Notar nach Erläuterung der Umstände zur Umschreibung zu bewegen dürfte sehr sehr schwierig sein, zumal die Ex dann einer Ergänzung der notariellen Vermögenausauseinandersetzung zustimmen müßte.
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Die Begründung der Bank ist unlogisch, was dir aber nichts bringt. Die Bank ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen (Ex-)Ehepartner aus der gesamtschuldnerischen Haftung zu entlassen. Bei hartnäckiger Ablehnung muss man einen Umweg gehen: Ablösung des Darlehens durch eine andere Bank Zug um Zug gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
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Hat denn die Ex ein Problem damit, wenn dieser Zustand noch 50 Jahre anhält? Irgendwann ist getilgt bzw. Zinsbindung läuft aus, dann ist Umfinanzierung einfacher.
Dir kann das doch eigentlich auch egal sein, oder?
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24-08-2017, 12:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-08-2017, 12:07 von karlma.)
Merkwürdiger Notar, der das so beurkundet. Normalerweise klärt man das vorher und macht keinen Vertrag, an dem Dritte mitwirken müssen, aber noch gar nicht gefragt worden sind. Natürlich macht er noch eine weitere Beurkundung, wenn Du wieder mit der Ex erscheinst. Dann kann er wieder kassieren.
Ich sehe das wie Che. Den Stand so lassen, wie er ist. Die Bedingung wird irgendwann mal erfüllt sein. Solltest Du das Haus mal verkaufen wollen, stellst Du die Bedingungen mit dem Kaufpreis her. Dann wird die Auflassung Zug um Zug mit der neuen ersetzt. Am besten nicht als großes Problem erscheinen lassen, weil das den Preis drückt.
Die Plage ist nicht die Bank sondern Eure schlechte Vorbereitung.
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Ein bisschen ist Deine Schilderung noch unklar, und ich hoffe für Dich, dass sich das noch klären lässt.
Die Übertragung eines Hausanteils sollte immer einher gehen, mit der vorherigen Schuldhaftentlassung desjenigen, der den Anteil des Hauses dem Anderen überlässt.
Ohne Schuldhaftentlassung, keine Übertragung. Denn würde man vorher übertragen, und dann scheitert es an der Schuldhaftentlassung, ist ja derjenige, der nun den Hausanteil nicht mehr hat, immernoch im Rahmen des Darlehens in der Haftung (gesamtschuldnerische Haftung) obwohl er den Gegenwert (Hausanteil) nicht mehr besitzt.
Es gibt viele Männer, die jahrelang Häuser bezahlt haben, die ihnen nicht mehr sind.
Das weiß aber normalerweise ein Notar und die notarielle Urkunde ist auch von Beiden zu unterzeichnen!
Wenn also nun die Schuldhaftentlassung nicht genehmigt wurde, was ohne weiteres geschehen kann, wenn die Bank sagt, dass Deine Bonität nicht ausreicht für eine alleinige Übernahme des Darlehensvertrages, dann wäre nun mit dem Notar zu klären, dass die Vereinbarung erst einmal dadurch nichtig wird, da die Voraussetzungen für die Übertragung des Hausanteils nicht mehr gegeben sind. Eigentlich müsste dies die notarielle Vereinbarung auch hergeben.
Somit verbleibt es dann erst einmal beim alten Status Quo. Das hat aber immer Nachteile für den, der das Haus nicht mehr bewohnt und auch nichts damit zu tun haben will.
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Danke für die Antworten. Klar könnte ich das so stehenlassen, bis zum ZBE. Abgesichert bin ich durch die Vormerkung.
Die Bank hatte sich zuvor flexibel gezeigt, was Änderungen betraf. Daher habe ich hier kein Hindernis kommen sehen, zumal für eine weitere Immobilie die Schuldhaftentlassung (andere Bank mit drei Buchstaben) erfolgte. Wenn ich mich da mit allen möglichen Eventualitäten im Notarvertrag beschäftigt hätte, wäre das heute noch nicht beurkundet. Die neue WKR vom März 2017 war wohl der Grund für die Versagung. Problem war auch, daß die Bearbeitung nun beim 14. SB am 4. Standort ist und die SB sich teilweise nicht mal untereinander kennen.
Mein Ziel ist die Ex aus dem Vertrag zu entlassen, zumal ich sonst immer bei Änderungen am Vertrag um Unterschrift bitten müßte. Ich werde mir daher den Weg des Widerrufes aufgrund fehlerhafter WBR näher anschauen und mich nach einer alternativen Finanzierung umsehen. Vom Notar wird nichts kommen, da der sein Geld schon von beiden Vertragsparteien kassiert hat.
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abschliessendes update: Haus gehört mir nun alleine und Altkredit wurde gegen stark reduzierte VE auf neuen Vertrag mit deutlich reduziertem Zinssatz umfinanziert. Ex ist somit aus allem draußen, so wie es sein soll.
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(19-03-2019, 00:05)Asltaw schrieb: abschliessendes update: Haus gehört mir nun alleine und Altkredit wurde gegen stark reduzierte VE auf neuen Vertrag mit deutlich reduziertem Zinssatz umfinanziert. Ex ist somit aus allem draußen, so wie es sein soll.
Glückwunsch!
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Danke, war viel Arbeit und hat 2,5 Jahre gedauert.
hi mache das gleiche gerade durch ...eine frage würde der vertrag beim notar erneut unterschrieben oder wie seit ihr verblieben???
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