Beiträge: 1.006
Themen: 71
Registriert seit: Jul 2016
Da dies ja hier oft schon Thema war und um das auch nicht vorzuenthalten, möchte ich - weil ich gerade einen aktuellen Fall in dieser Hinsicht mal wieder hatte - auf etwas hinweisen:
Es kommt auch auf die Einkünfte des verweigernden Ehegatten an, was zur Folge haben kann, dass man die Zusammenveranlagung auch ohne Unterschrift und Gerichtsverfahrern beantragen darf.
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/...odule=home
Beiträge: 800
Themen: 52
Registriert seit: Mar 2013
Wenn die Alte in der Ehe die Unterschrift verweigert läuft schon mal was richtig schief in der Beziehung.
Im Trennungsjahr kennt man bei Verweigerung die Einkünfte nicht und muss eh hinterher rennen.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Beiträge: 1.006
Themen: 71
Registriert seit: Jul 2016
Im erst genannten Fall gehe ich von einer gemeinsamen Unterschrift natürlich aus.
Es betraf die zweite Variante. Kennt man die Einkünfte nicht genau, lässt man sie weg. Das Finanzamt kann die Einkünfte alleine ermitteln, wegen der elektronischen Übermittlung der Daten seitens des Lohnbüros.
Beiträge: 69
Themen: 8
Registriert seit: Mar 2017
19-10-2017, 13:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-10-2017, 13:08 von Helmute2000.)
Hallo Zusammen,
ich hatte auch das Problem, dass die Ex die Unterschrift mir ggü. verweigert hatte. Macht ihr offensichtlich Spaß. Dann hat sie hinter meinem Rücken bei dem Finanzamt doch eine Erklärung abgegeben, ohne mich darüber zu informieren. (Das Amt hat die leider verschlampt und mir bestätigt das keine solche vorliegen würde...)
Ich habe eine wasserdichten Antrag von einem Rechtsanwalt im Netz gefunden und sie in Verzug gestellte. Nie eine Antwort erhalten...
Als ich dann die Frist abgelaufen ist, habe ich sie auf Mitwirkung zu Ehegattensplitting verklagt. Die Ex hat in der ersten Instanz verloren und hat sodann das Beschwerdegericht gerufen. Hier hat sie dann die zweite Klatsche von dem OLG erhalten.
Eine Ex muss alles tun, um das Ehegattensplitting zu ermöglichen, tut sie es nicht wird es sehr teuer. (Anwälte AG 2x Anwälte OLG 2x + Verfahrenskosten, war nicht gerade billig.)
Wenn jemand den Musterbrief braucht, kann ich den gerne zur Verfügung stellen.
Viele Grüße,
H.