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Unterhaltsvorschuss und Fragebogen zur Leistungsfähigkeit
#1
Hallo Forum,

meine beiden kinder sind 15 und 16.
leben sehr weit entfernt.
Jetzt habe ich einen Fragebogen zum ausfüllen erhalten.
Die Mutter hat wohl Unterhaltsvorschuss beantragt und das Amt möcht wisssen wie viel Kohlen ich habe.

Ich bin in erwerbsunfähigkeitsrente mit 1.210,00 Euro netto.


Jetzt wollen die folgende Fragen von mir beantwortet haben :

- Krankenversicherung (muss ich eine billigere nehmen ??)
- Wohngeld  ( wenn ich das nicht beantragen möchte, was dann ?)
- Grundvermögen (was ist das ?)
- meinen Steuerbescheid !wollen die haben
- Beiträge zu Berufsverbänden (darf ich die als Erwerbsunfähiger geltend machen ?)
- Angaben zu meinem Bargeld... (prüfen die das ?)
- Verwandte, welche ich mit Geld unterstütze (darf ich meine Mutter nicht mehr unterstützen mit 100 Euro monatlich ?)
- meine Mietkosten (muss ich etwa umziehen ?)
- meine Krankheitskosten
- meine Schulden nebst Monatsraten

Darf ich wenn die mich ausplündern denn Wohngeld beantragen und GEZ einsparen ?
Zuzahlung beim Arzt würde entfallen ?
Heizkostenzuschuss beantragen ?

Kennt jemand die richtigen Antworten ?

Günther
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#2
Hallo Günther,

beruhige dich erst mal. Die Behörde möchte eine umfassende Auskunft haben, deshalb sid alle möglichen und denkbaren Einkommensarten wie Wohngeld oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Grundeigentum (Immobilien) aufgeführt - ohne dass du auch tatsächlich solche Einkünfte haben musst.

Ich würde mal versuchen, vor Ort fachkundige Hilfe zu bekommen beim Ausfüllen und Zuammentragen der Unterlagen (Caritas, Schuldnerberatung o.ä.). Ich nehme an, du zahlst derzeit keinen Kindesunterhalt, weswegen Mutti ja auch den Unterhaltsvorschuss beantragt hat. Wenn sich durch deine Auskunft bestätigt, dass du ein Mangelfall bist, bist du für die Zukunft raus aus der Unterhaltspflicht. Hat was Positives.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Soweit ich weiß, haben Erwerbsminderungsrentner einen Selbstbehalt von 880€, genauso wie Arbeitslose.
Interessantes Thema, betrifft mich eventuell auch bald.
@Günther, hoffe Du hältst uns auf den laufenden!
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#4
Ja, der Selbstbehalt beträgt 880 EUR, wenn du nur Erwerbsunfähigkeitsrente beziehst. Das kann sogar noch weiter runter gehen. Bei 1210 Einkommen bist du mit mindestens 330 EUR leistungsfähig.

Den Fragebogen des Unterhaltsvorschusskasse musst du nicht ausfüllen, aber du musst Auskunft geben. Das kannst du auch in Prosaform tun. Mach das. Schreibe denen einen Brief, schreibe rein dass du den Fragebogen in vielen Punkten nicht verstehst aber so gut wie möglich Auskunft geben willst, wenn etwas fehlt sollen sie danach fragen, du antwortest gerne.

Deine Kosten sind weitgehend dein Privatproblem. Du kannst versuchen höhere krankheitsbedingte Ausgaben in Anrechnung zu bringen. Dazu musst du sie aber nachweisen können und auch nachweisen, dass sie unumgänglich sind.  Dinge wie 100 EUR an deine Mutter oder deine Mietkosten sind dein Privatproblem. Du kannst dein Geld ausgeben wofür du willst, aber du kannst das nicht von deinem Einkommen abziehen, so dass der Unterhalt sinkt.

90% der Fragebogens dienen nur dazu, denen auf dem Tablett ein detailreiches Bild deiner gesamten Existenz mit zulässigen und unzulässigen Informationen zu liefern, das sie sowieso von dir haben, Das Jugendamt kann auf Knopfdruck sowieso deine Erwerbsunfähigkeitsrente abrufen. Der Fragebogen soll nur den Durchgriff auf dich mit möglichst wenig Personalaufwand optimieren.
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#5
Ich darf laut Rentenkasse legal zur Erwerbsunfähigkeitsrente einen Minijob bis 400 Euro monatlich oder so ähnlich machen.
Kann das Amt verlangen, dass ich einen Minijob mache ?
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#6
Nein das kann das Jugendamt nicht verlangen.
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#7
Die Kinderbussgeldstelle ("Das Amt") kann überhaupt nichts verlangen. Dazu muss man dich erst verklagen und ein Richter muss einen entsprechenden Beschluss fassen. Der wird das aller Voraussicht nach so sehen: Wenn du in der Lage bist, trotz Erwerbsunfähigkeit 400 EUR hinzuzuverdienen, dann bist du im Rahmen deiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit verpflichtet, das auch zu tun, jedenfalls so weit bis du kein Mangelfall mehr bist.

Da gibts noch weit mehr Details, die ich aber hier nicht im try-and-error-Verfahren langatamig aufzähle, du solltest mal in die faq sehen.

Zahlst du nicht, wird dir einfach fiktives Einkommen unterstellt. Es wird also so gerechnet, als würdest du das Geld haben. Das kannst du natürlich nicht bezahlen, also wirst du leergepfändet. In deinem Fall ist das einfach, weil die nur etwas von deiner EU-Rente abzweigen müssen. Die kriegst also weniger ausbezahlt.
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#8
(03-11-2017, 13:18)p__ schrieb: Dazu muss man dich erst verklagen und ein Richter muss einen entsprechenden Beschluss fassen. Der wird das aller Voraussicht nach so sehen: Wenn du in der Lage bist, trotz Erwerbsunfähigkeit 400 EUR hinzuzuverdienen, dann bist du im Rahmen deiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit verpflichtet, das auch zu tun, jedenfalls so weit bis du kein Mangelfall mehr bist.

Das macht mir Angst.
Die können mir also an die Wäsche
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#9
Übrigens herrscht Anwaltspflicht. Wenn du verklagt wirst, bist du gezwungen dir einen Anwalt zu nehmen. Verlierst du, wirst das richtig teuer, diese Kosten kommen noch obendrauf.
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