Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Schiller
#1
Hallo @all,
ich schätze jeder von euch hier hat die bedeutungsschwangeren Worte von Friedrich Schiller "Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang" viele Male gelesen bzw. gehört Schiller - Das Lied von der Glocke 
Auf mich trifft das voll und ganz zu...
Der Wahn dauerte 1,5 Jahre, die Reue bis zur Scheidung fast 10 Jahre (Trennungsjahr ist nun rum...)

Wie bin ich auf dieses für mich inzwischen hochwichtige Forum gestoßen?
Es waren die Beiträge von "Umgangsvereitelung" die mich zu einem persönlich betroffenen Leser machen und machten.

Ich meine damit nicht, dass ich analoge Erlebnisse in Bezug auf den Umgang mit meinen Kindern (2 - 6 Jahre) hatte und habe, sondern die Ereignisse die zu der Situation geführt haben. 
Ja, ich bin der Ansicht, dass meine Ex aufgrund ihres "extremen" Verhaltens sowie ihrer persönlichen Vorgeschichte psychisch vorbelastet ist (Borderline). Nur... wie Schiller schon gedichtet hat, der Der Wahn ist kurz, ... das heißt es war mir "wurscht" was die Freunde mich vor 10 Jahren warnten (... OMG, take care that's a dangerous one...).

Ok, genug gejammert. Ich denke all die "Jungs" hier (sorry "Umgangsvereitelung" dass ich "Jungs" schreibe, aber ich schätze hier ist ein sehr hoher Anteil aktiver Forumsteilnehmer männlich) haben ähnliche Erlebnisse gehabt wie ich.
Daher direkt die Frage die mich beschäftigt... Welche Voraussetzungen bzw. Vorgaben müssen existieren um ein psychiatrisches Gutachten über die Ex durchsetzen zu können?
Es geht mir dabei nicht um Rache oder Wut bzw. alleiniges Sorgerecht, ich weiß, dass die Kinder nicht bei mir leben können, sondern tatsächlich um die Frage, ob die psychisch labile KM als Alleinerziehende eine Gefahr für die Kinder ist und wie ich erreichen kann, dass sie durch erfahrene Mitarbeiter (JA oder sonstwoher) unterstützt bzw. überwacht werden kann.

Danke an alle 
ReuIstLang
Zitieren
#2
"Daher direkt die Frage die mich beschäftigt... Welche Voraussetzungen bzw. Vorgaben müssen existieren um ein psychiatrisches Gutachten über die Ex durchsetzen zu können?"

Ein Psychiater muss das diagnostizieren, und diese Diagnose dokumentieren - in einem Arztbericht an die Krankenkasse, oder in einem Gutachten oder was auch immer.
Die Erfahrung zeigt aber, dass dir das nichts nützen wird. Da gibt es so etwas wie eine ärztliche Schweigepflicht, und du als Ex-Mann bekommst schon gar keine Informationen. Ich bekam sie nicht mal, als ich mit meiner Ex noch verheiratet war und zusammenlebte.
Der einzige Weg, legal an ein solches psychiatrisches Gutachten oder an eine Diagnose zu kommen: wenn die Diagnose oder das Gutachten Bestandteil einer Gerichtsakte sind. Beispiel: Exe will Unterhalt von dir mit der Begründung, sie sei dauerhaft psychisch krank und infolgedessen dauerhaft erwerbsunfähig. Das Gericht wird sich das bestätigen lassen - und als Gegenpartei bekommst via Anwalt eben auch dieses Schriftstück.

Der Richter wird dann erkennen, dass diese psychische Erkrankung schon länger besteht, mithin als eheprägend einzustufen ist und dich deshalb zu lebenslänglichem nachehelichem Unterhalt verurteilen. Mit mir jedenfalls hat man das so gemacht.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#3
Das könnte dann der Fall sein, wenn es massive Vorfälle in der Familie gibt,- die Mutter z.b. auf der Strasse nackt rumläuft oder einen Suizidversuch macht. Oder die Kinder melden sich bei ihrem Schulsozialarbeiter, weil Sie es zu Hause nicht mehr aushalten.
Ich würde mir an Deiner Stelle nicht allzu grosse Hoffnungen machen. Bevor Kinder vor Ihrer Mutter geschützt werden, muss erstmal sehr viel passieren. In meinen Augen überschätzt Du die Kompetenz von Mitarbeiter*innen des Jugendamts. Eine gute Bekannte von mir hat als Lehrerin viel mit auffälligen Kindern zu tun, die teilweise auch Spuren von körperlicher Misshandlung aufweisen. Die hat mittlerweile vor der Ignoranz der Behörden kapituliert und wurde deswegen auch intern ziemlich unter Druck gesetzt, weil Sie "zu engagiert" gewesen sei.
Zitieren
#4
Beratung könntest Du ggf. im Sozialpsychiatrischen Dienst Eures Ortes im Rahmen der Beratung für Angehörige finden.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
Zitieren
#5
Das Gutachten muss ein Richter anordnen, die Huerde ist EXTREM hoch. In meinem Fall wurde es angeordnet, nach ueber 5 Jahren gerichtlicher Auseindersetzungen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#6
Ich habe damals die Strategie umgekehrt. Habe nicht mehr auf Krankheit gepocht und Begutachtung gefordert sondern gefordert, dass das Verhalten der Mutter als gewollt und durchdacht wahrgenommen wird. Ein halbes Jahr später hatte ich ABR. Ob das ausschlaggebend war, kann ich nicht sicher sagen. Gab den Helfern auf jeden Fall einige Nüsse zum knacken.

Krankheit ist auch gern mal eine billige Rechtfertigung für schräges Verhalten.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
Zitieren
#7
Ein psychiatrisches Gutachten kann auch in einem Strafverfahren vom Richter angeordnet werden. Das kannst du als Dritter aber nicht initiieren. Dazu muss die Dame erst so viel Mist bauen, dass die Polizei sie einkassiert.

Verfahren, die du selbst starten kannst und in denen du eine Begutachtung anregen kannst (also den Vorschlag machen und hoffen, dass der Richter das anordnet) sind z.B. Geschwaltschutzverfahren oder eben etwas aus dem Familienrecht. Einen Antrag auf Begutachtung stellen kannst du nicht, nur die Anregung geben. Wie es andere schon gesagt haben: Der Erfolg dieses Weges ist so gut wie ausgeschlossen.

In deinem Fall kannst du zum Jugendamt am Wohnort der Kinder und mit möglichst gut beweisbaren Tatsachen in der Hand darauf hinweisen, dass anscheinend eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und darum bitten, der Mutter zu helfen. Das würde ich probieren, es kostet nichts. Bewirken wird es freilich auch kaum etwas. Aber immer noch besser wie ein Gerichtsverfahren anzufangen, weil du eine Begutachtung willst.
Zitieren
#8
(14-12-2017, 23:02)p__ schrieb: In deinem Fall kannst du zum Jugendamt am Wohnort der Kinder und mit möglichst gut beweisbaren Tatsachen in der Hand darauf hinweisen, dass anscheinend eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und darum bitten, der Mutter zu helfen. 

Guten Morgen,
@p: genau in die Richtung werde ich gehen. 
Wie bereits geschrieben es geht momentan noch nicht um Krieg oder Rache, sondern darum die Kinder aus der Schusslinie zu bringen. Ich will vermeiden, dass die zusätzliche psychische Belastung der KM durch die Scheidung voll auf die beiden Minni's durchschlägt.

Danke
 C.
Zitieren
#9
Wie das meistens endet, wird dir wohl auch klar sein. Jugendamt und Ex werden es als Versuch darstellen, sich in die Angelegenheiten der Mutter einzumischen, sie anzuschwärzen statt sie zu unterstützen. Ausserdem wäre alles "ganz anders" gewesen wie du behauptet hast, deine Anschuldigungen entbehren jeder Grundlage, wollen nur von deinem eigenen Versagen ablenken. Zahl wenigstens mal angemessen Unterhalt, das würde für die Kinder vieles erleichtern aber nicht einmal das würdest du hinbekommen.

Tatati und Tatata. Solange die Kinder nicht selbst blutend und HIV-infiziert mit gebrauchten Heroinspritzen in der Vene im Jugendamt auf dem Flur kampieren, kannst du damit rechnen dass deine wohlmeinenden Versuche abqualifiziert, lächerlich gemacht und gegen dich gewendet werden.

Im Normalfall bleibt Vätern nur eine Zeitlang zusehen, wie die Kinder den Bach runter gehen. Und dann nicht mal mehr zusehen. Du bist nicht mehr der Vater, dein Titel nach Trennung in Disharmonie lautet "familienferner Unterhaltspflichtiger" und "übergriffiger Unruhestifter".
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste