14-12-2017, 21:29
Hallo @all,
ich schätze jeder von euch hier hat die bedeutungsschwangeren Worte von Friedrich Schiller "Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang" viele Male gelesen bzw. gehört Schiller - Das Lied von der Glocke
Auf mich trifft das voll und ganz zu...
Der Wahn dauerte 1,5 Jahre, die Reue bis zur Scheidung fast 10 Jahre (Trennungsjahr ist nun rum...)
Wie bin ich auf dieses für mich inzwischen hochwichtige Forum gestoßen?
Es waren die Beiträge von "Umgangsvereitelung" die mich zu einem persönlich betroffenen Leser machen und machten.
Ich meine damit nicht, dass ich analoge Erlebnisse in Bezug auf den Umgang mit meinen Kindern (2 - 6 Jahre) hatte und habe, sondern die Ereignisse die zu der Situation geführt haben.
Ja, ich bin der Ansicht, dass meine Ex aufgrund ihres "extremen" Verhaltens sowie ihrer persönlichen Vorgeschichte psychisch vorbelastet ist (Borderline). Nur... wie Schiller schon gedichtet hat, der Der Wahn ist kurz, ... das heißt es war mir "wurscht" was die Freunde mich vor 10 Jahren warnten (... OMG, take care that's a dangerous one...).
Ok, genug gejammert. Ich denke all die "Jungs" hier (sorry "Umgangsvereitelung" dass ich "Jungs" schreibe, aber ich schätze hier ist ein sehr hoher Anteil aktiver Forumsteilnehmer männlich) haben ähnliche Erlebnisse gehabt wie ich.
Daher direkt die Frage die mich beschäftigt... Welche Voraussetzungen bzw. Vorgaben müssen existieren um ein psychiatrisches Gutachten über die Ex durchsetzen zu können?
Es geht mir dabei nicht um Rache oder Wut bzw. alleiniges Sorgerecht, ich weiß, dass die Kinder nicht bei mir leben können, sondern tatsächlich um die Frage, ob die psychisch labile KM als Alleinerziehende eine Gefahr für die Kinder ist und wie ich erreichen kann, dass sie durch erfahrene Mitarbeiter (JA oder sonstwoher) unterstützt bzw. überwacht werden kann.
Danke an alle
ReuIstLang
ich schätze jeder von euch hier hat die bedeutungsschwangeren Worte von Friedrich Schiller "Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang" viele Male gelesen bzw. gehört Schiller - Das Lied von der Glocke
Auf mich trifft das voll und ganz zu...
Der Wahn dauerte 1,5 Jahre, die Reue bis zur Scheidung fast 10 Jahre (Trennungsjahr ist nun rum...)
Wie bin ich auf dieses für mich inzwischen hochwichtige Forum gestoßen?
Es waren die Beiträge von "Umgangsvereitelung" die mich zu einem persönlich betroffenen Leser machen und machten.
Ich meine damit nicht, dass ich analoge Erlebnisse in Bezug auf den Umgang mit meinen Kindern (2 - 6 Jahre) hatte und habe, sondern die Ereignisse die zu der Situation geführt haben.
Ja, ich bin der Ansicht, dass meine Ex aufgrund ihres "extremen" Verhaltens sowie ihrer persönlichen Vorgeschichte psychisch vorbelastet ist (Borderline). Nur... wie Schiller schon gedichtet hat, der Der Wahn ist kurz, ... das heißt es war mir "wurscht" was die Freunde mich vor 10 Jahren warnten (... OMG, take care that's a dangerous one...).
Ok, genug gejammert. Ich denke all die "Jungs" hier (sorry "Umgangsvereitelung" dass ich "Jungs" schreibe, aber ich schätze hier ist ein sehr hoher Anteil aktiver Forumsteilnehmer männlich) haben ähnliche Erlebnisse gehabt wie ich.
Daher direkt die Frage die mich beschäftigt... Welche Voraussetzungen bzw. Vorgaben müssen existieren um ein psychiatrisches Gutachten über die Ex durchsetzen zu können?
Es geht mir dabei nicht um Rache oder Wut bzw. alleiniges Sorgerecht, ich weiß, dass die Kinder nicht bei mir leben können, sondern tatsächlich um die Frage, ob die psychisch labile KM als Alleinerziehende eine Gefahr für die Kinder ist und wie ich erreichen kann, dass sie durch erfahrene Mitarbeiter (JA oder sonstwoher) unterstützt bzw. überwacht werden kann.
Danke an alle
ReuIstLang