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Bei uns gab es im Sommer einen OLG-Beschluss, der mir das ABR für den Sohn versagte, weil die Mutter die gleichberechtigte, paritätische Betreuung ablehnte… Zu diesem Beschluss habe ich eine Anhörungsrüge/Gegendarstellung an das OLG geschickt und schon zwei Mal schriftlich nach dem Sachstand der Bearbeitung gefragt. Keine Antwort. Was kann/soll ich machen? Beschleunigungsrüge nach § 155b FamFG? Was ist dabei zu beachten? Gibt es irgendwo eine Vorlagen, denn einen Anwalt kann ich mir nicht mehr leisten? Vielen Dank für jede Anregung. Würde der folgende Text ausreichen?
An das OLG … – Familiengericht – … In der Kindschaftssache betreffend das am … geborene Kind … erhebe ich … (Antragsteller) Beschleunigungsrüge gem. § 155b FamFG
Mit Schriftsatz vom … hat der Antragsteller eine Anhörungsrüge/Gegendarstellung zum Beschluss vom ... im o.g. Verfahren gem. § … in die Wege geleitet. Seit Einlegung dieser Anhörungsrüge/Gegendarstellung erfolgte vom OLG trotz mehrmaliger Nachfrage keine Reaktion. Hierbei handelt es sich um eine Kindschaftssache i.S.d. § 155 FamFG, die vorrangig und beschleunigt zu führen ist. Seit der Einleitung des Verfahrens sind mittlerweile ... Monate verstrichen, ohne dass eine Reaktion erfolgt ist. Damit wird das Verfahren nicht vorrangig und beschleunigt geführt. … [...]
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Eine Anhörungsrüge ist ein Instrument auf einer ganz anderen Ebene wie die von §155b FamFG. Bist du sicher, dass du die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine Anhörungsrüge erfüllt hast? Die Begründung, warum Art. 103 Abs. 1 GG verletzt wurde und was damit bewirkt wurde, die Zweiwochenfrist.
Herrschte für das Verfahren am OLG Anwaltszwang? Dann kann sie nur durch einen Anwalt eingereicht werden. Ohne Anwalt könnte das Gericht sie dann einfach ignorieren.
Eine Gegendarstellung hat damit erstmal nichts zu tun. Es gibt noch den Begriff der Gegenvorstellung. Die ist nur eine Art Petition.
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14-12-2017, 23:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-12-2017, 23:07 von Onyx.)
Da es sich bei der ABR-Frage um eine Kindschaftssache handelt, bin ich davon ausgegangen, dass es vor dem OLG keinen Anwaltszwang gibt. Sorry, es war eine Gegenvorstellung und nicht einen Gegendarstellung. Die Zweiwochenfrist hatte ich eingehalten. Mir schwant aber nichts Gutes, denn ich schickte die Anhörungsrüge nur per Fax. Jetzt lese ich gerade etwas von Schriftform...
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Was ist denn ein Fax? Ein Tondokument oder etwas geschriebenes??!!!
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Das ist schon mal gut, Kindschaftssachen sind auch am OLG ohne Anwaltszwang.
Aber Telefax: Erklärungen per Telefax entsprechen nicht der Schriftform, denn das Fax dient lediglich der Übermittlung. Der Empfänger erhält eine Unterschrift nur in Form einer Kopie, nicht das zur Wirksamkeit der Erklärung erforderliche Original. Ich würde sagen: Da ist nichts mehr zu machen.
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Die Kommunikation per Fax an Gerichte ist ueblich und wird soweit ich das von meiner Anwaltsschwester mitbekommen habe auch anerkannt.
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Ist sie, aber es ist deswegen nicht die für diesen Vorgang explizit geforderte Schriftform. "Schriftform" im Rechtswesen benötigt eine Originalunterschrift - keine Kopie. Fax ist immer Kopie.
Mercedes_AMG
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http://ruessmann.jura.uni-saarland.de/bv...g/form.htm
Letzten Absatz beachten. Zudem noch der Hinweis, dass der TS offenbar anwaltlich nicht vertreten ist,- aber immerhin gut formulierte
Texte an Gerichte schreiben kann die auf eine gewisse Rechtskundigkeit schliessen lassen. Aus meiner Erfahrung ist es nicht das schlechteste, sich bei Gerichten immer etwas unbeholfen bzw. "dumm" anzustellen.
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15-12-2017, 16:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-12-2017, 16:08 von Onyx.)
Unabhängig von den (un)erfüllten Voraussetzungen hat ein Anruf beim OLG nun eine Erklärung für die Verzögerung gebracht. Die Akten wurden an die Staatsanwaltschaft versandt, da in diesem Verfahren der Gutachtachter wegen "Falschaussage" angezeigt wurde. Nach Aktenrücklauf soll zeitnah über die Anhörungsrüge entschieden werden. Ich hoffe, dies ist nicht erst in drei Jahren. Da fragt man sich, warum man dies nicht schon auf die schriftlichen Anfragen mitgeteilt hat? Soll ich das Original nachreichen?
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Ich habe von einem OLG Verfahren Kenntnis, das ein ganzes Jahr liegen geblieben ist. Auf die Beschwerde des Antragstellers antwortete das OLG nur "Sie haben es ja nicht weiter betrieben".
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka
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Dann mache es einmal anders und fordere die Richter zu einer richterlichen Stellungnahme auf:
"Sehr geehrtes Gericht,
mit Schriftsätzen vom ... und vom ... habe ich meine Sichtweise zum vorliegenden Sachverhalt dargestellt.
Es ist mir unverständlich, dass bis zum heutigen Tag keine weitere Anhörung bzw. ein Beschluss ergangen ist.
Bitte teilen Sie mir im Rahmen einer richterlichen Stellungnahme bis zum (14 Tage) mit, wo denn die rechtlichen Probleme hinsichtlich einer Zeitnahen Fortsetzung des Verfahrens liegen. Immerhin gilt bei diesem Verfahren das Beschleunigungsgebot des ... famfg.
Datum, Unterschrift
... habe mit Beschleunigungsgebot keine Ahnung, aber mit der Anforderung von richterlichen Stellungnahmen habe ich die Dilettanten schon ein paar mal in die Ecke gestellt.
remember
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and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)