Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Schuldhaftentlassung als 1. Schritt bei Übernahme ETW?
#1
Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage und bitte um Hilfe/Erklärung:

- Meine Exfrau und ich besitzen zu je 50% eine Wohnung.
- Ich möchte mit neuer Ehefrau ihre 50% abkaufen - und darüber sind sich glücklicherweise auch alle einig. Auch über den Preis.
- Auch die Bank macht mit, also die Übernahme der bestehenden Darlehen durch mich/uns ist OK (allerdings bisher nur mündlich, aber schon nach Prüfung von Einkommen etc).

- Den Kaufvertrag lassen wir gerade erst aufsetzen, einen Notartermin gab es demzufolge natürlich noch nicht. 

Die Bank möchte nun - also vor dem Notartermin - von mir und meiner Exfrau jeweils Unterschriften bzgl. der Schuldhaftentlassung. Dort steht, dass die Darlehen dann alleinig auf mich laufen - was mir grundsätzlich klar ist. Die Bank sagt, dies wäre zum jetzigen Zeitpunkt nur eine Willenserklärung und für mich risikolos, der genaue Satz lautet allerdings: "Mit dem Inhalt dieses Schreibens, insb. der künftigen alleinigen Darlehensnehmerposition / Kreditnehmerposition und der Schuldhaftentlassung von Frau XXX bin ich einverstanden"

Davor steht noch: "Nach Vorlage aller oben genannten Unterlagen werden wir Ihren Wunsch abschließen prüfen und Ihnen den genauen Zeitpunkt der Entlassung mitteilen" (Die Unterlagen haben sie schon, Einkommensnachweise etc.)

Nun kommt die Frage: Ist das wirklich risikolos und ich das typisch? In dem Schreiben finde ich keine Hinweise dazu, dass die Schuldhaftentlassung nur erfolgt, wenn später auch der Kaufvertrag zustande kommt.

Kann mir jemand eine offizielle Stelle nennen, an die ich mich bzgl. dieser Frage wenden kann?


Vielen Dank!
Zitieren
#2
Lasse es anders formulieren:

Diese Erklärung gilt aufschiebend bedingt ... .

Ansonsten hast Du das Problem, dass Ex soweit aus der Haftung draußen wäre, als dass die Bank nicht mehr halbe halbe vorgehen müsste. (Meine unmaßgebliche Meinung)

Wenn Du dazu eine zuverlässige Einschätzung "kaufen" willst, kann ich Dir einen Anwalt aus Erfurt nennen. Dann bitte PN.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#3
(25-04-2018, 20:23)CheGuevara schrieb: Ansonsten hast Du das Problem, dass Ex soweit aus der Haftung draußen wäre, als dass die Bank nicht mehr halbe halbe vorgehen müsste.
Die Bank muss so oder so nicht nicht halbe-halbe vorgehen. Ihr haftet gesamtschuldnerisch, weshalb sich die Bank an den Schuldner ihrer Wahl richten kann.

Da es in dem Schreiben um die "künftige" alleinige Darlehensposition geht, sehe ich das eher unkritisch.
Hast Du die Bank um eine klarstellende Ergänzung gebeten ?

Eine Unterschrift wegen alleiniger Haftung habe ich seinerzeit auch im Vorwege geleistet.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Schuldhaftentlassung Ex - Bank mauert Asltaw 9 14.955 17-06-2019, 03:46
Letzter Beitrag: so2501

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste