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Unterhaltstitel über 1303,50 EUR und Steuerschulden, Aussichten
#26
Ich weiß nicht, ob ich jetzt für alle Eventualitäten schon mal vorbeugend alle in Frage kommenden gesetzlichen Regelungen, Gerichtsbeschlüsse und Praxiserfahrungen
heraussuchen soll.

Zunächst mal besteht ein gesetzlicher Anspruchsübergang in Höhe des nachgewiesenen Titels, bzw. in Höhe der Beträge, die das JC an die Mutter für die Kinder zahlt, maximal aber eben ein Anspruch, so wie er im Titel steht. Das hat mit dem Urteil aus Dresden nichts zu tun. Bei dir besteht schon ein Titel und in dem Gerichtsverfahren in Dresden wollten die erst mal einen haben.

Wo hast du die 850 Grenze Euro her? Die gibt es so nicht. Die Untergrenze ist Wohnkosten + Regelsatz, wie ich schon schrieb. Das können auch weniger als
800 Euro sein. Bei Pfändungen in den Vorrechtsbereich legt die Rechtspflege am Vollstreckungsgericht die dem Schuldner verbleibenden Beträge fest.

Beispiel:

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid134998

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid135005
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#27
Diese Festlegung orientiert sich gerne am örtlichen Mietniveau. Anders gesagt, in München setzt das örtliche Vollstreckungsgericht den pfändungsfreien Betrag von vornherein ein paar Euro höher an wie in Stendal.
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#28
Danke!
Rentner und Arbeitsloser = nicht erwerbstätig oder?
Ich arbeite aber noch, soll es nicht Wohnung (Hannover 388) + 600 EUR ( Regelsatz416 + man darf was dazu verdienen) bleiben?
Ist das bei den Aufstockern nicht so?
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#29
(04-06-2018, 18:16)Zahlesel_RUS schrieb: Rentner und Arbeitsloser = nicht erwerbstätig oder?

Genau.

(04-06-2018, 18:16)Zahlesel_RUS schrieb: Ich arbeite aber noch, soll es nicht Wohnung (Hannover 388) + 600 EUR ( Regelsatz416 + man darf was dazu verdienen) bleiben?
Ist das bei den Aufstockern nicht so?

Versuchst du jetzt abzuschätzen, was dir das Vollstreckungsgericht lässt? Du hast sicher eine Meinung, welcher Betrag das sein sollte, aber das Vollstreckungsgericht wird sich danach nicht richten. Es werden auf jeden Fall weniger wie 900 EUR sein.

Wenn du Aufstocker werden willst, dürfte das mit einer Teilzeittätigkeit nicht sehr angenehm werden. Da warten dann allerlei Massnahmen und Besprechungen auf dich und du wirst mit wachsender Intensität zu erklären haben, wieso du nicht Vollzeit arbeitest.

Das ist doch keine Strategie. Du zackerst andauernd an Beträgen herum, aber die eigentlichen Entwicklungen und Probleme lässt du nicht an dich heran. 850, 880, 950, 988... was soll das? Die werden dich halt kurzerhand pfänden, das wird auf Dauer schmerzhaft für dich, deine Schulden werden trotzdem wachsen und Schwarzarbeit war früher mal leichter, das geht heute nur noch in sehr wenigen Berufen und ist mühsam. Das Feld hat sich auseinandergezogen, du konkurrierst heute selbst in soliden Handwerksberufen mit dem rumänischen Zeitarbeiter, der -legal!- alles mit sich machen lässt. Leichter ist es, Geld in Sicherheit zu bringen, das regelt man in der Familie.

Plane eine langfristige Insolvenz, lege die Voraussetzungen für ein Aufstockerdasein, verlass das Land, kauf dir die Kinder... was eben zu deiner Situation am besten passt, was du kannst, was du noch erreichen willst. Aber erkläre niemand, warum das Vollstreckungsgericht 980 EUR statt 880 EUR übrig lassen soll.
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#30
Alles gut. Alles was mich nicht umbringt, macht mich stärker!

Ich warte einfach auf die Vollstreckung und überlege mir, wie es weiter gehen kann.
Das Land würde ich verlassen, wenn die Jungs groß sind. Jetzt brauchen sie auf jedem Fall den Vater.
880 EUR = kleine Wohnung und 400 EUR in der Tasche, damit kann ich leben. Nur wenn der Chef nicht mitspielt und die Stunden auf 15 die Woche runterdreht, dann werde ich wohl weiter auf 20 Stunden hängen Smile
Ich bin Programmierer und könnte bisschen nebenbei machen, nur habe ich keine Lust dazu. Ich genieße meine Freizeit und informiere mich weiter.
Vielleicht meine Information Sammlung in russischer Sprache hilft anderen Vätern.

Danke an alle Beteiligte in diesem Forum!
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#31
(04-06-2018, 19:13)p__ schrieb: Schwarzarbeit war früher mal leichter, das geht heute nur noch in sehr wenigen Berufen und ist mühsam.
Übrigens, was ist mit 400 Job, von dem niemand weiß?
Irgendwie bist du der Meinung, dass Väter auf jedem Fall in Deutschland keine Aussichten für besseres als HARZ4 Leben haben. Ich denke es anders.

Wenn man bisschen überlegt, findet man eine Lösung - so wenig wie möglich zu bezahlen und trotzdem mehr als 416 EUR in der Tasche zu haben
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#32
400 - EUR - Jobs ("Minijob") werden in der Minijob Zentrale und der Sozialversicherung gemeldet. Einige Branchen sind sogar verpflichtet, eine Sofortmeldung zu machen, direkt online in der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV). Da hast du noch nicht angefangen und bist schon gemeldet. Speziell die Rentenversicherung gehört zu den ersten Adressen für Datenabfragen durch den Gerichtsvollzieher.

Das muss schon komplett Schwarzarbeit sein.
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#33
Scheint wieder eine Sackkasse zu sein, aber...
Gab es hier im Forum schon die Fälle, wo es von zwei Unterschiedlichen Arbeitgebern gepfändet wurde, geht das überhaupt?
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an zwei Stellen einzureichen? Die Mathematik muss stimmen, aber kann in diesem Fall nicht.
Woher soll eine Seite wissen, wieviel von der anderen Seite(Arbeitgeber2) gepfändet wurde?
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#34
Es ist doch nicht so, daß dies ein Problem für den Gläubiger wäre. Da gilt das Prinzip, wer zuerst (mit einer Pfändung) kommt, mahlt zuerst. Egal wo. Der Schuldner muß sich selber darum kümmern, daß er gerecht behandelt wird. Wenn die Mathematik nicht stimmt, dann kann er bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht Anträge auf Erhöhung der Pfandfreibeträge stellen. Der Arbeitgeber führt die in dem Pfändungsbeschluß aufgeführten Beträge ab oder ermittelt diese gemäß Pfändungstabelle. Für die Berechnung der Pfandbeträge bei Lohnpfändungen haben viele Unternehmungen sogar einen Sachbearbeiter abgestellt oder gleich eine ganze Abteilung. Ganz einfach, das ist heute Standard.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#35
Der Gläubiger muss sich nicht mit deinen Arbeitgebern abgeben, wenn er keine Lust hat. Der pfändet einfach dein Konto. Lehnt sich dann zurück, guckt die Vermögensauskunft an die du abzugeben hast und pfändet dann halt ggf. noch was anderes.

Will er an die Arbeitgeber, reicht eine Anfrage bei der Rentenversicherung. Da sind dann sämtliche vergangene und gegenwärtige Beschäftigungen aufgelistet.
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#36
P-Konto ist überhaupt kein Problem, dazu hat man mehrere Konten oder noch zusätzlich ein Konto auf einen Verwandten mit Vollmacht Smile
Vermögensauskunft habe ich nicht abgegeben und wenn doch, wer hindert mich ein neues Kostenloses Konto im Internet zu eröffnen?

Also ich habe einen Gläubiger Jobcenter und 2 Jobs: Teilzeit + 400EUR wie wird der JC vorgehen? Ideen?
Kann der Gläubiger 2 Pfändungsbeschlüsse bekommen?
Oder nach der Lohnpfändung von dem Teilzeitjob ich fange mit dem 400 eUR Job zusätzlich an.
Wird sich wirklich jemand interessieren ob ich noch was habe, wenn die Pfändung schon läuft?
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#37
Da stehen dir ja noch einige Überraschungen bevor.
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#38
Ich bin selbst eine Überraschung Smile Und den Gläubiger kann ich mit den zusätzlichen Arbeitsaufwanden, die keinen Erfolg bringen, versorgen Smile
Wie soll der Jobcenter erfahren wo ich auf Basis arbeite, ohne Lohnsteeurkarte und kein Bezug zur Rentenversicherung?
Nur wenn ich es selbst melde oder aus der Lohnsteuererklärung, die ich nach 2 Jahren abgebe.
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#39
Wenn du mehrere Konten hast, kein Problem. Es darf aber nur ein Konto davon ein P-Konto sein und alle anderen können problemlos leergepfändet werden. Wenn du aber erst mal ein P-Konto hast, dann wirst du in D auch Probleme bekommen, überhaupt ein neues Konto auf eigenen Namen zu eröffnen.
Konto über Dritte laufen zu lassen kann auch problematisch werden. Auch dieses Konto kann im Zuge der Drittschuldnerregelungen gepfändet werden. Banken werden das auch wegen Geldwäsche nicht gerne sehen. Ist ggf. auch ein Verstoß gegen die AGB der Bank und auch strafrechtliche Vorwürfe wegen Vollstreckungsvereitelung sind denkbar.
Einen Businessplan für ein geregeltes Schuldnerleben haben wir hier m. W. nicht. Ich denke, du wirst Pionierarbeit leisten müssen. An solchen Plänen herumzutüfteln, die außer dem Widerkäuen diverser, noch nicht eingetretener Umstände und destruktiver Verhaltensweisen keine Ergebnisse zutage fördern, ist für meine Begriffe vertane Zeit.
Ich bin hier raus.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#40
Trotzdem danke für Feedback!
strafrechtliche Vorwürfe...
Ich bin schon bestraft, da ich ein Trennungsvater bin.

Anderseits hat mich der liebe Gott von der MILF befreit! Man muss positiv denken!

Scheiß auf alle § die der Staat eingeführt hat um an das Geld für die MILF zu kommen Smile


[Bild: %D1%81%D1%80%D0%B0%D0%BB_1.jpg]
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#41
Das Bild ist leider verschwunden

   
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#42
Photo 
Hallo zusammen,
ich habe eine neue Frage:

Nach dem Trennungsjahr muss die Steuerklasse geändert werden. Das habe ich noch nicht gemacht, da ich erstmal auf die Gehaltpfändung warte und dann die Klasse ändere, damit dem Jobcenter weniger bleibt Smile

Wie ist es mit dem Unterhalt? Soll nach der Steuerklassenänderung eine Abänderungsklage stattfinden? Das ist wohl mein Fall, hallo RA und weitere Geldverschwendung.

Wie ist es bei den, die den Titel nicht durch Gericht bekommen haben, Jugendamt, oder RA oder Notar?
Sie wollen doch immer die Abrechnungen vom letzten Jahr.
Beispiel: ich melde dem Finanzamt, dass ich ab dem 1.7 in die Steuerklasse 1 wechsle.
D.h. ich habe im Juli weniger Geld, aber ich muss doch für den Juli im voraus bezahlen... aber es gibt keinen Nachweis und keinen neuen Titel => solange nach altem Titel bezahlen, bis es keinen neuen gibt?
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#43
Klar, wenn du einen titulierten Unterhaltsbetrag ändern willst, musst du klagen. Anwaltspflicht. Woher der Titel kommt, ist egal. Solange der Alte gilt, musst du den alten Betrag zahlen. Es gibt noch die Möglichkeit, sofortige Aussetzung der Vollstreckbarkeit des strittigen Betrages zu beantragen, ein guter Anwalt wird prüfen ob das in Frage kommt.
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#44
Also diese Nummer hat jeder Unterhaltspflichtiger entweder vor sich oder schon hinter sich.
Sehr gut für die Helferindustrie, da es gar keinen Ausweg gibt...
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#45
Zitat:Sehr gut für die Helferindustrie, da es gar keinen Ausweg gibt...

Doch, aber du hast den nicht genommen. Du hast es schleifen lassen und du hast dich nicht informiert. Du bist auch zu spät zum Anwalt, wenn der nur halbwegs was taugt sagt der einem das. Als Vater bist du sowieso benachteiligt, verschenke doch nicht auch noch die wenigen Möglichkeiten etwas weniger abgezockt zu werden!

Deswegen ändert man die Steuerklasse früh. Durch das begrenzte Realsplitting macht das auch nicht viel bei der Steuerlast, aber ändert die Basiszahl für den Kindesunterhalt. Steht auch in jedem Scheidungsratgeber. Sei vorsichtig, wenn du Andere berätst. Du musst erst einmal die Basisinformationen wissen.
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#46
Unterhalt wird vom Netto berechnet, richtig?
Netto ändert sich nach einem Jahr -> Abänderungsklage-> Wie hoch sind die Kosten?
Ich meine dass sich diese Kosten nicht vermeiden lassen.
Oder rechnet jemand so(gerecht): 1 Jahr Steuerklasse ALT(z.B. 3), dann diesen Jahres Bruttobetrag versteuern(Klasse 1) und dann den Unterhalt nach dem Trennungsjahr berechnen.
So etwas gibt es doch gar nicht und wird nie geben
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#47
Nein. Es geht darum, das eigene Netto vor Berechnung des Kindesunterhalts zu minimieren. Kluge Leute treten da auch in eine Kirche ein und zahlen plötzlich Kirchensteuer. Geht es dann um Kindesunterhalt , weist man auf das jetzt niedrigere Netto hin und verlangt, dies als Basis zu verwenden, was in der Regel auch klappt.

Wer sich Kindesunterhalt auf Basis von Steuerklasse 3 berechnen lässt, wirft das Geld aus dem Fenster. Du wirst mir doch nicht erzählen wollen, dass du ernsthaft angenommen hast, Steuerklasse 3 "verheiratet" behalten zu können, obwohl du bald geschieden wirst?
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#48
Nein, die Steuerklasse ist mir egal, wichtig ist die Berechnung des Unterhaltes. Die Rechner im Internet fragen nach Netto.
Aber wenn du vom Anfang an Tituliert bist, dann ist dein Berechnung Netto üblicherweise aus Steuerklasse 3 und dies steht im Titel.
Dann musst wohl in 90% aller Fälle zum Anwalt gehen wegen der Abänderungsklage
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#49
Selbst dann kann man verlangen, dass auf anderer Basis gerechnet wird, denn diese Veränderung tritt zwingend und an feststehendem Datum ein. Ist auch kein Problem, das Einkommen vorab festzustellen, das dann nach Steuern bleibt. Und wenn die sich rein auf das Einkommen der Vergangenheit versteifen, dann tituliert man bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres, mit der Begründung dass dann zwingend und unvermeidbar das Nettoeinkommen sinkt, weil einem die neue Steuerklasse verpasst wird. So kann man das auch vor Gericht vertreten. Es gibt Ereignisse, die möglicherweise das Einkommen sinken lassen, damit funktioniert das nicht. Aber dieses Ereignis ist nicht abwendbar und nicht vermeidbar und steht bereits jetzt auf den Tag genau fest.

Das Problem ist, dass man von zu hohem Kindesunterhalt nie wieder runterkommt und dass sich das über die Jahre zu horrenden Summen auftürmt. Wenn noch was zu drehen ist, dann nur ganz am Anfang.

Ich verstehe aber deine Strategie immer noch nicht. Erst kam es so raus, als sei sowieso alles egal, Schuldenberg, irgendwann Pfändung, leben mit dem Pfändungsfreibetrag. Dann kann dir die Kindesunterhaltshöhe egal sein, denn die Höhe sowieso unbezahlbarer Schulden ist dann irrelevant. Jetzt willst doch doch wieder auf die Plusseite zurück und Unterhalt in bezahlbare Regionen senken?
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#50
Ich sammle die Informationen für andere "glücklichen" Väter Smile z.B. meinen Ex Schwager. Ich glaube er wird sich sehr wundern, wenn seine Steuerklasse sich ändert, aber der Unterhalt bleibt wie vorher. Obwohl er zum Glück keine Steuerklasse 2 hat, da meine Schwester auch arbeitet.
Und Jugendamt verlangt die Abrechnungen nach 2 Jahren und es wird wohl neutituliert ohne Anwaltskosten.
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