Beiträge: 43
Themen: 5
Registriert seit: Sep 2010
Hallo,
mal eine Frage zur Berechnung des Einkommens für den Elternbeitrag (KiTa-Gebühren).
Sind Kindesunterhaltszahlungen (für ein Kind aus erster Ehe) bei den KiTa-Gebühren für ein weiteres Kind abzugsfähig?
Ich suche mir hier gerade einen Wolf, finde aber immer nur Artikel, die
- den Empfang von Unterhalt (= Einkommen)
- Steuerrückerstattung für KiTa-Gebühren
- KiTa-Gebühren als Mehrbedarf
betreffen.
Beiträge: 21.224
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Es gibt gefühlt tausend verschiedene Gebührenmodelle für solche Einrichtungen. Jeder Träger macht es anders.
Beiträge: 43
Themen: 5
Registriert seit: Sep 2010
In unserem Fragebogen sind nur zig Arten von Einnahmen aufgelistet. Aber kein einziger Punkt, der Abzugsfähig wäre. In Onlinrechnern von anderen Orten hatte ich es aber schon gesehen. Ich werde es mal mit einreichen und schauen was passiert. Ich kann es mir aber schon denken...
Beiträge: 21.224
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Probieren kannst du alles. Bei unserem Träger spielt das Einkommen zum Beispiel überhaupt keine Rolle. Andere definieren "Einkommen" höchst individuell.
Beiträge: 13
Themen: 2
Registriert seit: Jun 2018
Mir hat die Suche im Forum geholfen. Versuch es...
Beiträge: 43
Themen: 5
Registriert seit: Sep 2010
@Klarat, bei mir war die Suchfunktion leider nicht sehr hilfsbereit.
Hättest Du eventuell eine Link für mich, oder das richtige Suchwort?
Beiträge: 64
Themen: 6
Registriert seit: May 2018
Theoretisch spielt das Einkommen bei Kita auch keine Rolle. Verstehe ich es so, dass je weniger Einkommen desto geringer der Kitabeitrag? Manchmal gibt es ja auch gestaffelte Beiträge nach Einkommen was die Einrichtung selbst festgelegt hat. Dann legen die auch die Regeln fest, was abgezogen werden kann und was nicht - das beantworten sie dir aber in der Regel auch. Oder geht es um einen Antrag Kostenübernahme durch ein Amt?
Beiträge: 43
Themen: 5
Registriert seit: Sep 2010
Ja, bei uns gibt es gestaffelte Beiträge nach Einkommen, insgesamt 8 Stufen.
Es wird sämtliches Einkommen aufsummiert, lediglich Werbungskosten sind abzuziehen.
Ich hatte gehofft, dass es vielleicht eine Richtlinie gibt, dass man zu zahlenden Unterhalt vom Einkommen abziehen kann, da ich das bei einigen Einrichtungen so gesehen hatte.
Beiträge: 21.224
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Wenn, dann kann es solche Richtlinien nur beim Träger geben. Mit dem machen die Eltern den Vertrag, der bestimmt die Konditionen. Und die sind wie gesagt von Träger zu Träger, von Bundesland zu Bundesland krass unterschiedlich.
Beiträge: 64
Themen: 6
Registriert seit: May 2018
argumentiere gegenüber der Kita, dass der Unterhalt einem anderen "Kind" ja zu Gute kommt, das ist ja auch so und als Kita sollten Kinder grundsätzlich im Vordergrund stehen. Wenn du in eine höhere Stufe der Kita kommst, hast du vielleicht weniger für den Unterhalt? Außerdem könnte es eher passiere, dass dir die Abbuchungen der Kita um die Ohren fliegen - mehr Verwaltung will auch keiner. Vielleicht noch ein wenig Unterstützung als Vater anbieten (Arbeitseinsätze mitmachen, mal einen Ausflug mit begleiten oder sowas....) So haben alle was davon!
Ansonsten gibt die Richtlinie die Einrichtung vor. Ein Abweichen davon ist aber auch mal schneller möglich als woanders?!
Beiträge: 43
Themen: 5
Registriert seit: Sep 2010
Danke für eure Antworten.
Fazit: Jeder Träger kann machen was er will, Richtlinien gibt es keine.
Nur 10km weiter wäre die KiTa kostenlos ...
Beiträge: 21.224
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Die Richtlinien gibt der Träger selbst heraus. Ich würde da beim Träger nachfragen und um Einsicht bitten in die Passagen, wie das Einkommen berechnet wird.