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Die Abwärtsspirale dreht sich weiter
#1
Hallo Zusammen

Jetzt ist es also soweit.
Mein Sohn geht zurück zu seiner Mutter und die hat nichts besseres zu tun als gleich eine Beistandschaft zu beantragen.

Ich bin seit 2011 geschieden habe drei Kinder 17,16,14 und bin seit mehr als einem Jahr Krank (berufsunfähig) die letzten 3 Jahre wohnte mein Sohn 16 bei mir und da ich nur eine 2 Zimmerwohnung hatte und er am Wohnort keine Freunde sind wir Anfang 2017 in eine grössere Wohnung 200m von seiner Mutter weg.
Ich musste für die Umzugskosten, neue Möbel und Kaution einen Kredit aufnehmen,
da ich Krankheitsbedingt im Dezember die Miete nicht mehr zahlen konte (Dispo war ausgeschöpft) habe ich dann auch noch einen kredit von 1500.- von meinen Eltern erhalten

Doch kurz nach dem Umzug wurde ich Krank und stehe jetzt kurz vor der Aussteuerung durch die Krankenkasse.
Und mein Sohn meinte nur er brauche mehr Geld und habe keine Lust von Harz4 oder Frührente zu leben. Eine Stunde später war er weg und jetzt eine Woche später flattert mir der Brief der Beistandschaft ins Haus meine Ex will Unterhalt für die beiden Jüngeren.
Die ältere wure im letzen Jahr nach einem längeren Aufenthalt in der psychiatrie vom Jugendamt in obhut genommen und lebt 70 km entfernt.

Wie solls jetzt weiter gehen?
Berufsunfähig, Umschulung wird nicht bezahlt da zu hoch qualifiziert.
Zu grosse und teure Wohnung
Schulden..

Der Bestandschaft habe ich vor zum Fristende das folgende zu schreiben
teilweise sind die Beträge nicht ganz aktuell da ich die Versicherungsbeiträge schon reduzieren musste ( müssen die ja nicht wissen)
Versicherungsnr. Bankdaten, Krankenversicherungsnr usw habe ich geschwärzt.


xxxxxxxxxxx                                                               xxxxxxxxxx den 5. Juli 2018
xxxxxxx
xxxxxxxxxxx
 
 
 
 
 
Landratsamt xxxxxxx
Kreisjugendamt
xxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxx
 
 
 
Betrifft Az.xxxxxxxxxxxxxxxxxxx
 
 
 
Sehr geehrte Frau Vxxxxxxxxxxxxxxxxxx
 
Anbei das von ihnen gesendete Formular und die gewünschten Daten
 
Ich bin ohne Partner mit einem Gdb von 30 und Gleichstellung.
 
Wohnkosten  388.-€ zuzüglich 168.- € Nebenkosten und 17,50 € Rundfunkgebühren
53.- Strom. Nebenkosten Nachzahlung für die alte Wohnung leiste ich noch bis Dezember in 50.-€ raten, für die jetzige Wohnung wurde eine Nachzahlung von 187,86 € berechnet
die Wohnung wurde im März 2017 bezogen da mein Sohn (Name) der jetzt zurück zu seiner Mutter zog bis 27.6.18 bei mir wohnte und ein eigenes Zimmer brauchte .
Für den Umzug und die Möbel musste ich einen Kredit aufnehmen den ich noch bis Januar 2021 in raten von 97,07€ zurückzahlen muss
 
Kinder habe ich 3
xxxxxxx, geb. xxxxxxx  derzeit in einer betreuten Wohngruppe in (Ort)
xxxxxxx, geb. xxxxxxx
 xxxxxxxx geb. xxxxxxx
 
 
Mein Arbeitseinkommen July 2017 betrug 1915,99 €.
Arbeitsweg waren einfach 18km außerdem  gingen noch 40.- vermögenswirksame Leistungen ab und für das waschen und flicken der Arbeitskleidung mache ich die pauschale geltend.
Urlaubs und Weihnachtsgeld erhielt ich nicht.
28.7.17 -31.12.17 erhielt ich nur noch Krankengeld lt Bescheinigung 9.701,73 Brutto (8525,16 Netto)
Derzeit lt beigefüften Brief noch bis 13.7.18 danach werde ich Alg 2 beantragen müssen
Steuererstattung waren für 2016 , 681,13 €
Weitere Einkünfte habe ich nicht
Berufliche Reha wurde von der DRV am 6.3.18 genehmigt und soll am 6.8.18 beginnen.
Leider hat sich mein Gesundheitszustand weiter verschlechtert so dass sich der beginn noch verschieben kann.
Wenn, werde ich Übergangsgeld von der DRV erhalten und einen täglichen Fahrweg von 20 km einfach haben
 
Versicherungen habe ich
Riesterrente  monatlich 60.-€
Lebensversicherung  monatlich 18,12 €
Berufsunfähigkeit monatlich 40,80€ hier erhalte ich leider keine Leistungen da Rückenleiden ausgeschlossen wurden
Zahnersatzversicherung monatlich 53,80 €
Privathaftpflicht jährlich 85,17 €
PKW Haftpflicht 121.-€ vierteljährlich
Zusatzversicherung Brille jährl. 50.-€
VDK 18.-€ vierteljährlich
 
Auf grund meiner Erkrankung habe ich erhöhte Ausgaben für Lebensmittel
 
Leider Habe ich auch Schulden die ich bedienen muss
Eltern Kredit über 1500.-€ zum Ausgleich des Dispo im Dezember 2017 da die Miete nicht mehr gezahlt werden konnte, Rückzahlung wurde ab Mai 2018 mit 50,-€ monatlich vereinbart
 
Bei xxxxxxxxxx   derzeit noch 3.151,72 € für  Umzug und Möbel rückzahlbar in Raten von 97,07 € bis Januar 2021
 
Tierarzt Dr. Rxxxxxxx  von derzeit noch 281,16€ rückzahlbar in Raten von 75.-€  bis August2018 für die Katze meines Sohnes die er nicht mit zu seiner Mutter nehmen konnte.
Dazu noch monatlich 41.-€ für Medikamente
 
 
 
 
 
hochachtungsvoll
xxxxxxxxxxxxxxx
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#2
Das Krankengeld liegt also bei 1700 EUR netto pro Monat und bald gibts nur noch ALG 2, zudem hast du bereits Schulden produziert. Deine einzige Chance wieder ins Plus zu kommen ist die berufliche Reha, deren Beginn unsicher ist weil du anhaltend krank bist.

Viel tiefer kanns eigentlich nicht gehen wie in den fortgesetzten ALG 2 Bezug. Lass das Jugendamt erst mal die übliche Show abziehen und spiele auf Zeit, Fristen immer ganz ausnutzen. Wenn sie klagen wollen, sollen sie halt klagen. Ab August ist klar, ob du überhaupt wieder eine Chance hast, auf die Beine zu kommen. Ansonsten ist es mit ALG 2 und den bereits existierenden Schulden egal, ob nochmal Schulden in Form von nicht bezahlbarem Unterhalt obendrauf kommen. Du bist dann auch nur noch sehr begrenzt pfändbar.
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#3
Warum ALG2?
Erst mal kommt ALG1, mit der Nahtlosigkeitsreglung, für mindestens 12 Monate.
Die Arbeitsagentur oder Die KK wird dich auffordern einen EMR Antrag zu stellen, wenn nicht mache das selber aber so spät wie möglich.
Such dir einen guten Arzt der voll hinter dir steht.

Ich habe das alles hinter mir, bin jetzt in EM Rente und mir geht es bestens.
Hartz4 ist das letzte....
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#4
Wichtig ist, dass Du die Wohnung nicht verlierst. Den Karren würde ich jetzt an die Wand fahren und alle nicht notwendigen Kosten reduzieren. Das umfasst auch fällige Ratenzahlungen für die Kredite. Sollen sich doch die Gläubiger einfach hinten anstellen.
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#5
Wohnkosten reduzieren ist gut, ansonsten: Nur die Ruhe. Erst mal sehen, was das Jugendamt macht. Lass sie doch erst mal hampeln. Kein Grund schon jetzt die Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher abzugeben.
Lass dich nur auf eines nicht ein: Titel unterschreiben, der dann gestundet wird. Entweder du bist nicht unterhaltspflichtig weil du dich nicht selbst unterhalten kannst oder du zahlst an niemanden mehr etwas und bist pleite. Später dann Insolvenz.
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#6
Wohnkohnkosten redudzieren ist Gut!?
wie soll man eine neue Wohnung bekommen? die verlangen immer aktuelle Einkommensnachweise und ich habe ja keine.
Die Versicherungen wurden schon reduziert, aber das verschweige ich dem Jugendamt einfach mal..

Mehr als Zeit schinden und abwarten geht ohnehin nicht.
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#7
(09-07-2018, 08:00)RunningMan schrieb: wie soll man eine neue Wohnung bekommen? die verlangen immer aktuelle Einkommensnachweise und ich habe ja keine.
Photoshop hilft immer, keiner wird deine gefälschten Kopien kontrollieren.
Kaution ist wohl größeres Problem
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#8
Urkundenfälschung hilft in der Tat, dafür bekommt man eine Wohnung. Sehr robust mit Gittern am Fenster und sogar Vollpension. Mindestens aber landest du nach der üblichen Einkommensprüfung (wo es dann auffliegt) auf einer der schwarzen Listen https://www.demda.de/produkt-demda-miete...halten.php und bekommst auch in Zukunft keine Wohnung mehr.

Du hast im Moment noch Einkommen, nämlich das Krankengeld. Das kannst du auch nachweisen. Es ist wichtig, jetzt sofort zu probieren aus der Wohnung rauszukommen, denn deine Kreditwürdigkeit könnte incl. Schufaeintrag noch viel schlechter werden. Alternativ kannst du eine Untervermietung versuchen, wenn der Mietvertrag das gestattet. Eine WG gründen.
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#9
Moment mal mit der Wohnung.
Wenn diese schön, gut geschnitten und angenehm ist, ist das die wichtigste Grundlage für alles. So teuer erscheint sie mir nicht. Wenn noch Umgang mit einem oder mehreren Kindern besteht (Falls neien, warum nicht?), dann würde ich erst mal prüfen, ob sie in die Kriterien seiner Stadt passt. Potentiell ist er ein "Vier-Personen-Haushalt". Das erst halbe Jahr werden Wohnkosten bei SGBII eh komplett übernommen.
- Der Rundfunkbeitrag entfällt dann bei SBGII.
- Stromkosten könnten auch niedriger werden, wenn a) abgehauenes Kind nicht mehr so viel dattelt und b) mal Anbieterwechsel geprüft wird.

Hier nichts überhasten.
Weshalb denn jetzt schon wieder Umzugskosten in den Sand setzen? Eher vorläufig schauen, ob Untervermietung (Studenten? Post-docs, Lehrlinge, Airnbnb, anderes) möglich ist.

--> Erst mal andere Kosten strikt überprüfen. Vorallem Versicherungen und Gedöns. Da gibts ordentlich Spielräume.
--> Kreditzahlungen hart verhandeln, ggfs. kürzen
--> Dann müssen klare Umgangsregelungen her (die sind SGBII relevant)
--> Sind deine krankheitbedingten Lebensmittelkosten in einem SGBII Mehrbedarf erwähnt?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#10
Heute Brief von der Beistandschaft.
Ich hätte keine Einkomensunterlagen für die Berechnung des Unterhalts übersandt.

Glatte lüge ich habe einen Tag vor Fristablauf obiges Schreiben und die Belege dazu persönlich in den Hausbriefkasten des Jugendamtes engeworfen.
den Ermittlungsbogen allerdings habe ich nur teilweise ausgefüllt und nicht unterschrieben.
Die Steuererklärung war von 2016 da ich die von 2017 erst jetzt erhalten habe

Jetzt soll ich die gleichen Unterlagen und den Ermittlungsbogen zum 27.7 nochmal einreichen.

??? hab die noch alle???
ODER HABEN DIE MEINE UNTERLAGEN VERSCHLAMPT
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#11
Kannst Du trocken zurückschreiben:

"Ich habe die von Ihnen verlangten Urkunden am Datum XXX unter der Mitwirkung von Zeugen in Ihren Briefkasten geworfen."

Selbst wenn Du keine Zeugen hast, würde ich das einfach mal behaupten.
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#12
Sollte man sich die Mühe machen und auf den Datenschütz hinweisen wegen der verschwundenen Unterlagen?
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#13
Bloss nicht. Nicht noch eine neue Front eröffnen.
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#14
Mein Tipp: Künftig Unterlagen faxen, ggf. online. Dann hast du immer einen Nachweis, dass du es gesendet hast und genau das wissen die Damen und Herren im Amt.
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#15
Mit Zeugen: Brief schreiben oder Formular ausfüllen, eintüten und in den Briefkasten werfen, ist auch OK, dann muss dir erst mal jemand das Gegenteil beweisen.
Am besten Online Fax und Einwurfeinschreiben.
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#16
Würdet ihr schonmal Unterhalt nach eigenem ermessen an die KM zahlen oder warten was das Jugendamt errechnet.
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#17
Wenn ich solche Frage lese, dann frage ich mich schon ob hier die Antworten von weiter oben gelesen und verarbeitet wurden. Du musst jetzt mal ziemlich schnell aufwachen, Deine Strategie planen und dann konsequent umsetzen.
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#18
Heute kam die berechnung der Beistandschaft

ich soll für KInd 2 und 3 je Kind 348.- zahlen
Selbstbehalt nur 880.- da Krank
Keine berücksichtigung Altersvorsorge
keine Berücksichtigung mehraufwand Krankheit
Ab Oktober wäre ich in einer Massnahme der RV zur wiedereingliederung ( 8 wochen Schule danach verschiedene Praktika bis Mai 19)

Titel wird gefordert ( Termin 11.9)

Wie lange soll ich titulieren und wie hoch und wie kann ich noch verzögern

Kind 1 Lebt in betreuter Wohngruppe wird Mitte 2019 18 ( Kostenbeitrag Ja wird nicht gefordert, Neuberechnung anfang 19)
Kind 2 wird nächstes Jahr die Schule beenden und hoffentlich eine Lehre beginne
Kind 3 hat noch 2 Jahre Schule und will dann zur FOS
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#19
Du titulierst überhaupt nichts. Hast Du die Beiräge von oben gelesen?
Anscheinend nicht, was ziemlich "schlau" ist.
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#20
(30-08-2018, 16:00)RunningMan schrieb: Keine berücksichtigung Altersvorsorge
keine Berücksichtigung mehraufwand Krankheit

Ersteres ist nicht zu vermeiden in knappen Verhältnissen, zweiteres ist nicht okay. Wurde das einfach wortlos ignoriert? Was hast du gefordert, welche Nachweise hast du vorgelegt für krankheitsbedingte Mehrkosten?

Titulieren bis maximal Volljährigkeit, besser wären aber zwei Jahre oder sogar nur bis Schulende Kind 2. das wird aber vor Gericht kaum Bestand haben, wenn die sich zur Klage entschliessen.
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#21
(30-08-2018, 16:04)Bodenseebursche schrieb: Du titulierst überhaupt nichts. Hast Du die Beiräge von oben gelesen?
Anscheinend nicht, was ziemlich "schlau" ist.

Gar nichts titulieren heist für mich ich werde verklagt und verurteilt und habe dann einen unbefristeten Titel.

Meine Idee
Zeit schinden ( Termin zur Titulierung 11.9)
Versuchen auf den Status eines Berufstätigen zu kommen da ich ja in der Maßnahme der RV ab Okt die gleichen Aufwendungen wie ein Berufstätiger haben werde.
Krankheitsbedingte Mehrkosten anerkannt bekommen.
Höhere Miete anerkannt bekommen. ( hier ist wegen Studenten nix günstigeres zu bekommen)

das ganze befristen bis August nächsten Jahres

Und wenn das JA nicht will beim Notar .

Wie hoch stehen die Chancen dass das klappt
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#22
(21-07-2018, 15:09)RunningMan schrieb: Heute Brief von der Beistandschaft.
Ich hätte keine Einkomensunterlagen für die Berechnung des Unterhalts übersandt.
Per Fax zusenden hat sich bei mir bewährt. Da hat man dann immer gleich auch eine halbwegs anerkannte Empfangsbestätigung von der Empfängerseite.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#23
Hallo

Ich hatte Anfang Sept einen Bettelbrief an das Ja und die KM geschrieben mit der Bitte den Selbsbehalt für Berufstätige zu bewilligen.
Ausserdem die erhöhten Mietkosten und die krankheitsbedingten Mehrkosten.

Alles abgelehnt.
Begründung. Beziehern von Übergangsgeld steht generell nur der Selbstbehalt von nicht-Erwerbstätigen zu.(LSG Niedersachsen Bremen, Urteil vom 31.08.2017, L 2 R 563/15)
Bezüglich Wohnkosten hat der verpflichtete sich zu bemühen eine günstigere Wohnung zu finden . Diese bemühungen würden nicht nachgewiesen. Huh
Die nachgewiesenen Krankheitsbedingten mehrkosten sind zu gering und aus dem Selbstbehalt von 880.-€ zu bestreiten.

Erneute Aufforderung zum titulieren bis 2.10.

Soll ich den unstrittigen Betrag titulieren?
Befristung Ende der Massnahme oder besser Ende der Schule und 2 getrennte Titel ( Aug 2019 und Aug 2020)?
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#24
Zu den Wohnkosten steht schon viel im Thread. Wie hoch waren denn deine nachgewiesenen krankheitsbedingten Mehrkosten?
Den unstrittigen Betrag solltest du auf jeden Fall titulieren, befristet bis spätestens Volljährigkeit.
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#25
Hallo

Leider kann ich direkt nur die Zuzahlungen nachweisen 25.-€ monatlich . Kosten für Fahrten zu Therapien und hochpreisigere Lebensmittel wegen unverträglichkeiten und mehraufwand bei der Wäsche lassen sich nicht so nachweisen,
aber bei 880.- zählt jeder ct

Miete reduzieren ist nicht so einfach.  Ein Wohnklo mit 18m² käme eventuell hin wenn man sowas in einer Unistadt findet und sich den Umzug leisten kann. ( ohne Freunde und Familie wenn man nichts heben kann)
Sonstige Kosten habe ich soweit möglich reduziert so dass ich mit 1080.- gerade so bis zur Volljährigkeit der Kinder durchalten würde.

Rechnung Jugendamt . (Übergangsgeld - Kredit- Selbstbehalt nicht erwerbstätig) geteilt 2
(1671 - 97 - 880) /2= 347 gerundet nach JA 348
 Meine Rechnung. (Übergangsgeld- Kredit- Selbstbehalt erwerbstätig)geteilt 2
(1671 - 97 - 1080) / 2 = 247

das wäre dann das Max das ich Tituliren würde.
Besser wäre noch um Krankeitskosten und höhere Miete reduziert dann wären es 204.-€ ist aber wahrscheinlich unrealistisch.
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