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Unterhaltsvorschuß2017
#1
Hallo Guten Morgen

Das Jugendamt geht mir gerade auf den Wecker, es geht um unterhaltsvorschuß  Marz2017 bis Juni 2017  in dieser zeit mußte da JA ein wenig meinen gezahlten unterhalt an meine EX aufstocken. In dieser zeit war ich selber krank und habe vom Krankengeld bis unter Selbstbehalt gezahlt.
Im Juli 17 habe ich dann Tittel erstellen llassen die ich voll bediene und nach §11 abs.7  Hartz4 aufstocke. Für märz17 bis juni 17 exestirt kein Tittel.
Jetzt fordert das JA den vorschuß zurück was mir unverständlich ist ich war krank ohne titel und daher nicht leistungsfähig das alles hatte ich denen auch nachgewiesen damals als der UHV gezahlt wurde.
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#2
Und was ist jetzt Deine Frage/Anliegen?
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#3
Meine Frage ist wer ist im Recht.
Muss ich zahlen oder nicht
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#4
(25-07-2018, 08:16)Kaymueller schrieb: Für märz17 bis juni 17 exestirt kein Tittel.
Jetzt fordert das JA den vorschuß zurück was mir unverständlich ist ich war krank ohne titel und daher nicht leistungsfähig ...

Eben!

Das sehe ich genauso wie Du; es ist aber normal, das JAs versuchen, trotzdem Geld aus dem Vater herauszupressen (nicht alle machen das, aber viele).

Hart bleiben!

Simon II
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#5
Also schreibe ich einen wiederspruch mit Begründung der Leistungsunfähigkeit und hoffe das sie nicht klagen.
Komischerweise haben sie mir in dem Brief gleich den Antrag auf Stundung und Schuldanerkenntnis geschickt den ich natürlich nicht unterschreibe
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#6
Kannst Du trocken zurückschreiben. "Ich bestreite den Sachverhalt." Smile
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#7
(25-07-2018, 11:53)Kaymueller schrieb: Also schreibe ich einen wiederspruch mit Begründung der Leistungsunfähigkeit und hoffe das sie nicht klagen.
Komischerweise haben sie mir in dem Brief gleich den Antrag auf Stundung und Schuldanerkenntnis geschickt den ich natürlich nicht unterschreibe

Wenn sie klagen, verlieren sie.

Da du im genannten Zeitraum nicht leistungsfähig warst, sind keine Schulden aufgelaufen, die du folgerichtig deswegen auch nicht anerkennen kannst. Wo keine Schulden sind, kann auch nichts gestundet werden.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#8
Super Danke euch heute kam gleich der nächste gelbe Brief der gestern für meinen sohn und heute das gleiche nochmal für meine Tochter
Also ein Abwasch für beide. Hatte in den geforderten monaten 1150 krankengeld und habe 160 pro kind bezahlt also 320 Euro gesamt somit selbstbehalt freiwillig auf 830 euro.
Eine frage geht mir die ganze Zeit im Kopf herum
Habe Unterhaltstittel von 205 Euro pro Kind gemacht und erhalte bis 2020 880 ALG1 wegen Umschulung zahle davon unterhalt und das jobcenter stockt mit alg2 auf §11abs.7
Nächstes jahr wird meine tochter 12 und daher müßte meine EX wieder aufstockend UHV beantragen.
Ist es zulässig das ich obwohl ich schon Aufstocker bin, das ich dann einfach zum JA gehe und den tittel nach oben auf uhv höhe anpasse und dem jocenter die Veränderung schicke oder macht das jobcenter ärger da ich ja durch titteländerung meine Bedürftigkeit erhöhe
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#9
Ist etwas mit Deiner Tastatur nicht in Ordnung? Solche Beiträge sind kaum lesbar und erhöhen nicht die Motivation darauf zu antworten.
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#10
(25-07-2018, 19:14)Kaymueller schrieb: Ist es zulässig das ich obwohl ich schon Aufstocker bin, das ich dann einfach zum JA gehe und den tittel nach oben auf uhv höhe anpasse und dem jocenter die Veränderung schicke oder macht das jobcenter ärger da ich ja durch titteländerung meine Bedürftigkeit erhöhe

Sagen wir es mal so. Ich würde nicht proaktiv hingehen und höhere Titel ausstellen bzw. die alten Titel erhöhen lassen.
Es gibt schon Gerichtsurteile, das einseitig errichtete Unterhaltsurkunden nicht vom SGBII-Träger anerkannt werden müssen. Am sichersten wäre es, wenn man sich dazu verurteilen lässt oder ggf. einen gerichtlichen Vergleich eingeht. Das Urteil eines Familiengerichts wird man wohl weniger in Frage stellen, als eine freiwillige und einseitige Titulierung. Wenn das JA ggf. auffordert, mehr Unterhalt zu leisten, dann geht man zum JC und holt sich Rückendeckung von dort, bevor man seine Unterschrift unter den neuen, bzw. geänderten Titel setzt. Immer alles schriftlich geben lassen!
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#11
Und immer daran denken: Titel bis max. zur Vollendung des 18. Lebensjahres begrenzen!

Keinen unbegrenzten Titel unterschreiben!

Simon II
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#12
(26-07-2018, 11:29)Simon ii schrieb: Und immer daran denken: Titel bis max. zur Vollendung des 18. Lebensjahres begrenzen!

Keinen unbegrenzten Titel unterschreiben!

Simon II
Danke dafür ist es zu spät  meine tittel sind  leider unbefristet, Ich habe mich leider bequatschen lassen vom Jugendamt.
Denke mal das klügste ist wenn die UHV summen steigen einfach beim jobcenter vorsprechen, und hoffen das sie es akzeptieren das ich dann die Titel nach oben anpassen darf.
Ich will einfach dieses Jugendamt da raus haben
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#13
(26-07-2018, 11:43)Kaymueller schrieb: Danke dafür ist es zu spät  meine tittel sind  leider unbefristet, Ich habe mich leider bequatschen lassen vom Jugendamt.

Das Problem kenne ich!

(26-07-2018, 11:43)Kaymueller schrieb: Denke mal das klügste ist wenn die UHV summen steigen einfach beim jobcenter vorsprechen, und hoffen das sie es akzeptieren das ich dann die Titel nach oben anpassen darf.

Da bin ich gespannt.

Prinzipiell halte ich diesen Weg aber für wenig sinnvoll. Es wäre besser, dem JA jetzt endlich die Grenzen zu zeigen.

(26-07-2018, 11:43)Kaymueller schrieb: Ich will einfach dieses Jugendamt da raus haben

Wie soll das gehen?

Mindestens bis das Kind 18 Jahre alt ist, hast Du das JA an der Backe.

Simon II
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#14
Simon
Ich habe das Jugendamt von der Backe wenn ich in Vorschußhöhe zahle also meine EX keinen UHV beantragen muss.
Es besteht keine Beistandschaft.
Ich hatte eigentlich gehofft das das Jobcenter ohne Probleme auch freiwillige Titel die auf UHV Höhe sind akzeptirt. Einfach gesagt Titelhöhe anpassen bis zum gesetzlichen UHV.
Wie soll ich denn dem Jugendamt die Grenzen zeigen .Die Kraft habe ich einfach nicht.
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#15
(26-07-2018, 12:40)Kaymueller schrieb: Ich habe das Jugendamt von der Backe wenn ich in Vorschußhöhe zahle also meine EX keinen UHV beantragen muss.

Glaubst Du.

Wollen wir hoffen, daß Du recht hast.

(26-07-2018, 12:40)Kaymueller schrieb: Ich hatte eigentlich gehofft das das Jobcenter ohne Probleme auch freiwillige Titel die auf UHV Höhe sind akzeptirt. Einfach gesagt Titelhöhe anpassen bis zum gesetzlichen UHV.

Mit dem JC kenne ich mich nicht aus, da haben die anderen schon etwas dazu geschrieben.

(26-07-2018, 12:40)Kaymueller schrieb: Wie soll ich denn dem Jugendamt die Grenzen zeigen .Die Kraft habe ich einfach nicht.

Die Forderung des JAs ist meiner Meinung nach ungerechtfertigt.

Wenn das JC nicht zahlt, wirst Du Dich gegen das JA wehren müssen.

Simon II
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#16
Ja da hast du Recht.
Wiedersprüche gegen die Rückforderung habe ich schon gemacht. Bin gespannt wie die reagieren.
Kostet trotzdem viel Kraft sich immer mit diesen Mist zu beschäftigen.
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