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Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss
#26
(14-03-2017, 20:59)Helmute2000 schrieb: Immerhin habe ich nun 8 Jahre meine eigenen Kinder nicht gesehen, nur weil sie so eine verrückte Kindesmutter haben.
Offenbar sind die alle so verrückt?

Jeder kennt einen, der einen kennt ... dem es so geht.

Ein Nachbar von mir, einst liebevoller und engagierter Vater, sah seine Kinder vor 11 Jahren das letzte Mal.

Er erzählte mir, dass er sich die ersten Jahre überwigend um seine Kids kümmerte während Mom sich vom Alltag erholen musste.

Er wurde aussortiert, als Mom einen neuen Lover hatte. Auch er war weder straffällig noch gewalttätig.



@Thema: Ich würde auch sagen ... lass Deine Kinder, wenn irgendwie möglich, auf Dich zukommen. Nach so langer Zeit von Dir aus etwas herbeiführen zu wollen halte ich für problematisch. Sorge dafür, dass sie Dich finden und erreichen können. Lasse ihnen irgendwie eine Nachricht mit Kontaktdaten von Dir zukommen.

Ein Bekannter von mir hat beispielsweise eine Werbeplakatwand gegenüber der Schule seiner Kinder für 4 Wochen gemietet. Ein Plakat hat er drucken lassen. Darauf die Spitznamen der Kinder und eine Emailaddi und einer Prepaid-Telefonnummer von ihm. Die Botschaft kam an ... es kam auch zu Kontakten. Allerdings ist es wieder eingeschlafen. Man hatte sich schlicht nichts zu sagen. Da hat die KM ebenfalls ganze Arbeit geleistet.
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#27
Für diese Fälle gibt es keinen richtigen und falschen Weg!

Kostenoptimiert mag ein Antrag ohne Anwalt beim Familiengericht die richtige Lösung. Kommt es zu einer Vereinbarung über den Umgang, dann sind das 27,50 EUR ... oder so die halben Gerichtskosten bei Kostenaufhebung.

Sieht Richterlein hier andere Maßstäbe, wird es teurer.

Die Plakatwandaktion ist definitiv teurer.

Das eine zu tun ohne das andere zu lassen, wird der Königsweg sein.

Wenn Kind älter als 14 ist, macht Gerichtsweg keinen Sinn. Da kommt es zur Anhörung und die Geisel plappert was Muttern wünscht. Da gibt es nur ein Fenster, wenn Kind das Stockholm-Syndrom versteht, das dürfte frühestens mit 16 sein!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#28
(29-05-2017, 21:09)CheGuevara schrieb: Wenn Kind älter als 14 ist, macht Gerichtsweg keinen Sinn.

Nach meiner persönlichen Erfahrung gilt das schon ab 12.

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Simon II
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#29
Das Gerichtsverfahren war alles in allem sehr teuer und hat nur die Kindesmutter hofiert.Ich hätte das zuvor nie geglaubt zu was Menschen fähig sind.

Ich werde die Kinder irgendwann nach den kommenden Ferien versuchen aufzusuchen. Werde hier berichten was passiert.

Dies ist jedenfalls mein fester Entschluss nach unserer Diskussion.
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#30
Music 
Ich bekomme hier leider von niemandem noch Hilfestellung. Ich bin sozusagen auf mich selbst gestellt. Ich habe in den vergangenen 8 Jahren einiges versucht und bin nur auf vollständige Ablehnung gestoßen.

So läuft das in Deutschland offensichtlich immer ab. Niemand will einem Vater helfen, selbst das Jugendamt und das OLG empfinden den Zustand als Normalität. Mir fällt da nur zu ein, diese beteiligten Unmenschen schnellst möglich zu entsorgen.
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#31
Gerade deshalb solltest du auf Selbstschutz achten. Wenn du alleine versuchst, die Kinder an der Schule abzupassen könnte es eine hässliche Szene geben, die die sehr, sehr schadet und die nächste Runde Verleumdung einleitet.

Erneuter Kontakt nach lange Pause wird auch in gut laufenden Fällen bestenfalls sporadisch bestehen und versandet meistens wieder. Es ist einfach eine Riesenlücke im Leben und die lässt sich auch nicht wieder füllen. Anknüpfen an Kleinkinderzeiten hat auch keine tragende Wirkung. Wenn dann noch der Dauerdruck einer hinterfotzigen Ex anhält, ist Erfolglosigkeit vorprogrogrammiert.
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#32
Das glaube ich alles sehr gerne, jedoch sind eure Vorschläge alternativlos. Man könnte selbstverständlich auch noch 20 Jahre abwarten und Tee trinken.

Das hilft aber auch niemandem, auch den Kindern nicht.
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#33
Man könnte auch sagen: Ich war Vater und bin jetzt nur noch rechtlicher Vater. Das ist nicht meine Schuld und nicht meine Verantwortung. So wurde mir das aufgezwungen. Ich habe auf ganzer Linie verloren, das muss ich deshalb so hinnehmen. Ich lasse den Verlust jetzt los, lerne daraus, kanalisiere meinen Druck darüber in Veränderungsdruck auf den mitverantwortlichen Staat und lebe ansonsten wieder mein eigenes Leben.

Trinke Tee, um den Geschmack zu geniessen, aber warte nicht auf irgendwas.
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#34
(03-06-2017, 21:03)p__ schrieb: Man könnte auch sagen: Ich war Vater und bin jetzt nur noch rechtlicher Vater. Das ist nicht meine Schuld und nicht meine Verantwortung. So wurde mir das aufgezwungen. Ich habe auf ganzer Linie verloren, das muss ich deshalb so hinnehmen. Ich lasse den Verlust jetzt los, lerne daraus, kanalisiere meinen Druck darüber in Veränderungsdruck auf den mitverantwortlichen Staat und lebe ansonsten wieder mein eigenes Leben.

Trinke Tee, um den Geschmack zu geniessen, aber warte nicht auf irgendwas.

Ich bin dafür noch nicht bereit, alles loszulassen. Kann man das lernen? Könnt ihr mir einen Rat geben wie das geht? Kann man seine Kinder einfach vergessen lernen? (Auch dann wenn man jedes zweite Jahr verklagt wird mehr Kindesunterhgalt zu bezahlen?)
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#35
Du brauchst sie nicht vergessen, sondern solltest hinnehmen, wo sie jetzt stehen. Fern von dir. Objektiv gesehen gibts nichts, das du daran ändern kannst, auch deine geplante Aktion wird nichts Gutes bewirken. Ziele, die nicht erreichbar sind helfen dir nicht, sondern frustrieren dich endlos. Lass dich nicht frustrieren. Das Leben ist zu schön und zu kurz dafür.

Denke zurück an dein Leben, bevor Du Kinder hattest. Keine Kinder, aber sicherlich genügend Ziele, Spiele, Begeisterungen. Hol dir das wieder. Setze deinen inneren Aufruhr über den Verlust auf einer allgemeinen Ebene ein statt in der Falle der persönlichen unlösbaren Falls zu verharren.
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#36
Ich denke du hast Recht mit dem Ratschlag. Ich zögere im Moment auch noch. Die Schule wäre kein guter Treffpunkt und so ist es auch mit allen anderen Möglichkeiten. Vermutlich habe ich diese mir vollkommen unbekannten Menschen für immer verloren, das war ja das Ziel der Ex. 

Das Ziel wurde vollständig erreicht.
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#37
Klar, und das ist sehr einfach. Dazu braucht die Ex nur den Willen dazu, Staat und Helfer flankieren alles und ebnen ihr alles. Wenn dann noch ein paar kleinere falsch genommene Abzweigungen bei dir dazukommen, ist der Bruch schon garantiert.
Also baue nicht mehr auf von dir initiierte Veränderungen im persönlichen Fall.
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#38
Yep, so ist es wohl. Ich werde weiterhin Briefe schreiben und keine Antworten darauf erhalten. Bestenfalls mal einen telefonischen Kontakt versuchen. Aus den Augen, aus dem Sinn, aus dem Leben gelöscht. Einfach so.

Der Bruch wird immer dann geschehen, wenn sich ein Vater nicht alles gefallen lässt in unserem Staate. Eine Ex kann alles tun und lassen was sie will, alle Professionen sind nur darauf aus, möglichst viel Streit zu sähen, um damit möglichst viel Geld zu verdienen.

Der Zahlvater ist zu einer beliebigen Melkkuh der Justiz geworden, der immerzu und beständig ausgesaugt werden kann. Alleine schon die Kindesunterhaltsverfahren, welche alle zwei Jahre von der Kindesmutter mit segen der Justiz, mit allen Mitteln geführt werden dürfen, sprechen Bände.
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#39
(04-06-2017, 21:57)Helmute2000 schrieb: Yep, so ist es wohl. Ich werde weiterhin Briefe schreiben und keine Antworten darauf erhalten. Bestenfalls mal einen telefonischen Kontakt versuchen.

Keine gute Idee!

Du machst Dir selbst nur Streß, weil Du permanent in Deiner offenen Wunde herumrührst und ihr dadurch keine Zeit läßt, zu vernarben.

Und die Kinder bekommen die Briefe sowieso nicht zu lesen.

(04-06-2017, 21:57)Helmute2000 schrieb: Aus den Augen, aus dem Sinn, aus dem Leben gelöscht. Einfach so.

Das ist leider so.

Gibt es keine Väterselbsthilfegruppe wie den VAFK in Deiner Nähe? Solche Gruppen können einem helfen, mit so einer Situation besser fertig zu werden.

Außerdem hilft ein interessantes Hobby, dem Du Dich widmen kannst.


(04-06-2017, 21:57)Helmute2000 schrieb: Der Bruch wird immer dann geschehen, wenn sich ein Vater nicht alles gefallen lässt in unserem Staate. Eine Ex kann alles tun und lassen was sie will, alle Professionen sind nur darauf aus, möglichst viel Streit zu sähen, um damit möglichst viel Geld zu verdienen.

Richtig!

Und immer daran denken: Es sind Männer, die diese Gesetze erlassen!


Simon II
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#40
Hallo Helmut,
ich kann Deine Gedanken verflucht gut nachempfinden....!!!
Als ich erkannt hatte, dass meine letzten x Ehejahre eine Lüge war, ich bemerkte, dass meine Kinder sich für "einen guten Elternteil" entschieden haben, ich die Welt nicht verstand, warum mir das JA nicht half, obwohl "Ich" dieses um Hilfe bat.......usw. usw.....
Stand ich eines Tages an einem Punkt der mir zwei Optionen ließ:
wörtlich "einen Schritt weiter zu gehen" oder
darum schreibe ich hier und jetzt: MIR "Unterstützung" bei einem Psych zu holen.

Es wird immer "Kleinigkeiten" geben, die Dich an Deine Kinder oder etwas, was mit Deinen Kindern zu tun hatte. Jedoch, man kann lernen damit umzugehen. Vergesen brauchst Du solche Sachen gar nicht. Du musst nur lernen, daran nicht kaputt zu gehen.
Gerne kannst Du mir auch einen PN schicken
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#41
Hallo Zusammen,

wollte mal kurz Nachricht geben, was aus den Versuchen geworden ist, mit meinem Sohn in Kontakt treten zu wollen. Hier der Beschluss dazu:

wegen einstweiliger Anordnung elterliche Sorge, § 1666 BGB

ergeht durch das Amtsgericht XY die Richterin am Amtsgericht am 33.13.99 aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 32.13.99 aufgrund des Sachstands vom 31.13.99 im Wege der einstweiligen Anordnung folgender 

Beschluss
1. Dem Vater wird verboten,
- das Kind, geboren am 88.88.91, zu belästigen oder ihm aufzulauern,
- sich im Umkreis von 100 Metern von der Wohnung des Kindes (...) aufzuhalten,
- sich der Wohnung der Großeltern mütterlicherseits des Kindes (...) auf eine Entfernung von weniger als 100 Meter zu nähern,
- sich der Schule des Kindes (...) auf eine Entfernung von weniger als 100 Meter zu nähern,
- sich dem Praktikumsplatz des Kindes. (...) auf eine Entfernung von weniger als 100 Meter zu nähern,
- sich dem Verein des Kindes (...) auf eine Entfernung von weniger als 100 Meter zu nähern,
- in irgendeiner Form Verbindung zu dem Kind aufzunehmen etwa durch Ansprache, Telefonat, E-Mail, SMS oder über soziale Netzwerke - dies gilt auch für indirekte Kontaktversuche, z.B. über die Schule oder den Verein,
- sonst ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen und sich dem Kind auf weniger als 100 Meter zu nähern bzw. bei einem zufälligen Zusammentreffen diesen Abstand nicht sofort wieder herzustellen.
2. Die Dauer der Anordnung wird befristet bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes also bis einschließlich 30.13.99.

3. Dem Vater wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehend aufgeführten Unterlassungsverpflichtungen die Festsetzung von Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000,00 EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft, oder Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, angedroht.
4. Es wird angeordnet, dass die Vollstreckung der einstweiligen Anordnung vor Zustellung an den Verpflichteten zulässig ist. Die einstweilige Anordnung wird mit ihrem Erlass wirksam.
5. Die Kosten des Verfahrens trägt der Vater.
6. Der Verfahrenswert wird auf 1.500,00 EUR festgesetzt

Weiterhin habe ich eine Strafanzeige wegen Nötigung und Nachstellen erhalten, eine Gefährderansprache von der Polizei ist erfolgt.

Ich wollte ja eigentlich nur kurz Hallo sagen und mit ihm die nächstes Jahr anstehende Themen regeln, wie zwischen zwei vernünftigen Menschen. Offenbar sind die Kinder so evident gegen mich eingestellt, das jegliche Versuche sie zu treffen nur noch teuer werden können.

Vermutlich darf ein Vater seine Kinder niemals in seinem Leben wiedersehen, so die Kindsmutter die Kinderlein gegen den Vater einstellt...

Es scheint so, das sie offensichtlich zu nicht mehr selbständig denkenden Wesen mutiert sind. Was ich von den Anwesenden nach 10 jähriger zwanghafter Kinderabstinenz hörte, klang letztlich wie wie Hohn. Ein 17 jähriger muss nun zur Ruhe kommen, der Vater bedroht das Kindeswohl durch vier Briefe die er innerhalb eines halben Jahres an das Kind schrieb...

Der ganze Club vom Jugendamt und der äußerst bissige Verfahrensbevollmächtigte, dessen Verhörmethoden gegenüber dem Vater als reiner Nazi- Jargon ertönte, dessen üble Machenschaften ich nach 10 Minuten durch verlassen der Verhörraumes jäh unterbrach. 

Wer sich das als Vater antut muss verrückt sein...  

Viele Grüße,
H2000

P.S.: Ein Schwerverbrecher wird von unserer Justiz besser behandelt als ein Vater der seine Kinder nun nach fast 10 Jahren sehen möchte...
Dieses Land gehört dringend durch Einwanderer egal woher komplett verdrängt zu werden.
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#42
Gegen dich wurde also erneut ein umfassendes Annäherungsverbot ausgesprochen, dazu eine Strafanzeige.
Auf welchen Vorfällen beruht das?

Der Rat lautete ja anders. Völlig entfremdeten Kindern hinterherzusteigen erzeugt nur noch mehr Abwehrstacheln. So ist es hier offenbar geschehen.
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#43
Hinterherzusteigen war auch nicht meine Absicht. Ich hatte ja schon erwähnt, das ich vier Briefe im laufe eines halben Jahres geschrieben und an den Sohn geleitet hatte. Was daran jetzt so schlimmes sein soll, ist für mich nicht ersichtlich.

Weiterhin fuhr ich auf einer Landstraße Richtung stadteinwärts, als plötzlich die Kindesmutter mit dem Sohn und einem Mitschüler in ihrem Wagen mich verfolgte.
Stadteinwärts gab es eine solchen langen Stau, das ich bequem aussteigen konnte, um die Kindesmutter darauf hinzuweisen, das ihr GewSchG Mindestabstand (200 meter) nicht bei meiner Stoßstange aufhört.

Dieser Vorfall wurde mir seitens des Gerichtes so ausgelegt, das der Sohn sich hier geängstigt fühlte, obwohl ich ja gar keinen Kontakt zu ihm suchte, sondern zu der Mutter.

In dem Kontext darf ich vielleicht anmerken, das alle Beteiligten nur darauf aus waren, mich zum wiederholten male als Gefährder zu brandmarken, das macht das Gericht in meinem Bezirk ja immer so.

Sodann behauptet der Sohn fälschlich vor der Staatsanwaltschaft, das ich ihn ständig nachstelle und belästige. Was nicht stimmte. Er konnte noch nicht einmal Fotos oder andere Beweismittel vorlegen. Doch das reicht bei dem Familiengericht um verurteilt zu werden. Kennen wir ja schon zur genüge.

Ich habe bei der hiesigen Staatsanwaltschaft nun die Gelegenheit ergriffen, um gegen den Sohn nun Strafantrag wegen wegen falscher Verdächtigung zu stellen. ich werde mich gegen diese Verleumdungen des Sohnes zur Wehr setzen. Offenbar tischen die kleinen MDJ nun alles mögliche bei der Justiz gegen mich auf.
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#44
Der Beschluss jetzt ändert nichts mehr. Anwaltlich vertreten warst du sicher auch nicht, wenn deine Schilderung der Realität entspricht hätte ein fachlich guter Anwalt wesentlich mehr für dich bewirken können. Er hätte auch die Richter des zuständigen nächsthöhere Gerichts gekannt und die Aussichten auf erfolgreichen Widerspruch abschätzen können. Meistens ist es so, dass immer derselbe Amtsgerichtsrichter gegen den Vater urteilt, man schiesst sich auf ihn ein, bis ein OLG dazwischenfährt. Aber das ist jetzt alles gegessen.

Die Szene eignet sich sehr gut zum Ausschlachten. Der wütende Kerl steigt aus dem Auto aus, hindert Mutter und Kind am wegfahren, hämmert gegen die Türen, während die Schutzlosen in Todesangst eingeschlossen bibbern. Da ist der Grund, wieso bei Gesprächen von männlichen Chefs mit Mitarbeiterinnen geraten wird, immer die Türe offen zu lassen. Nach Falschanschuldigungen kann man betonen, sie hätte jederzeit gehen können, Türe war offen, was Vorbeigehende bezeugen können. Im Autoszenario kann man dir dagegen vorwerfen, du hättest das eingeschlossen sein im Auto ausgenutzt. Den Fahrer dahinter hast du sicher auch nicht angesprochen, der hätte die Szene so geschildert wie sie war.

Wieso hast du dich bloss auf so eine Szene eingelassen? Hast du etwa allen Ernstes geglaubt, mit dem Kind das neben der Mutter sitzt ein Gespräch anfangen zu können? Es wäre ein Wunder gewesen, wenn dabei besseres wie ein Gerichtsverfahren gegen dich herausgekommen wäre.
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#45
(02-08-2018, 15:45)p__ schrieb: Der Beschluss jetzt ändert nichts mehr. Anwaltlich vertreten warst du sicher auch nicht, wenn deine Schilderung der Realität entspricht hätte ein fachlich guter Anwalt wesentlich mehr für dich bewirken können. 

Für was denn? Den Mist darf ich wieder bezahlen. Bist du von allen guten Geistern verlassen hier vom OLG zu träumen?

Er hätte auch die Richter des zuständigen nächsthöhere Gerichts gekannt und die Aussichten auf erfolgreichen Widerspruch abschätzen können. Meistens ist es so, dass immer derselbe Amtsgerichtsrichter gegen den Vater urteilt, man schiesst sich auf ihn ein, bis ein OLG dazwischenfährt. Aber das ist jetzt alles gegessen.

Was soll's, es sind doch nur noch wenige Monate...

Die Szene eignet sich sehr gut zum Ausschlachten. Der wütende Kerl steigt aus dem Auto aus, hindert Mutter und Kind am wegfahren, hämmert gegen die Türen, während die Schutzlosen in Todesangst eingeschlossen bibbern. 

Das einzige was der Gegenseite dazu eingefallen ist, das ich sie mit guten Morgen begrüsst habe...

Da ist der Grund, wieso bei Gesprächen von männlichen Chefs mit Mitarbeiterinnen geraten wird, immer die Türe offen zu lassen. Nach Falschanschuldigungen kann man betonen, sie hätte jederzeit gehen können, Türe war offen, was Vorbeigehende bezeugen können. Im Autoszenario kann man dir dagegen vorwerfen, du hättest das eingeschlossen sein im Auto ausgenutzt. Den Fahrer dahinter hast du sicher auch nicht angesprochen, der hätte die Szene so geschildert wie sie war.

Sie waren zu dritt im Fahrzeug, ich bitte dich...

Wieso hast du dich bloss auf so eine Szene eingelassen? 

Ist doch klar, die KM fährt Kilometer hinter mir auf der Landstraße, der Sohn hat mächtig Angst und ihnen fällt nicht mal ein, eine von vielen Abzweigen  zu nehmen. Wirklich lustig. Die KM hat ein ängstliches Kind auf dem Beifahrersitz und fährt immerzu hinter mir her? Glaubst du das wirklich?

Hast du etwa allen Ernstes geglaubt, mit dem Kind das neben der Mutter sitzt ein Gespräch anfangen zu können? Es wäre ein Wunder gewesen, wenn dabei besseres wie ein Gerichtsverfahren gegen dich herausgekommen wäre.

Ich wollte mit der Fahrerin reden, ist doch klar oder? 

Die Richterin denkt wie du, na dann gute Nacht Deutschland!

Deine Haltung ist bezeichnend für die Juristen in diesem Land. Wenn ich von der KM Kilometer um Kilometer auf einer Bundesstraße verfolgt werde, mit einem angeblich ängstlichen Kind, warum ist die KM nicht abgebogen oder hat andere Fahrzeuge überholen lassen?

Was ist da los? Habe ich auch noch einfache Rechte als Verkehrsteilnehmer oder sind wir hier inzwischen schon komplett degeneriert?
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#46
Hier liegt eine gravierende Fehleinschätzung deinerseits vor. Ich habe dir geschildert, wie du von Ex, Kind und Helferindustrie gesehen wurdest und nicht, was meiner Meinung nach tatsächlich passiert ist. Ich habe dir den Mechanismus erklärt, mit dem du abgefertigt wurdest. Zu verstehen, was passiert ist ein Schritt diesen Mechanismus zu stören. Fürs zustimmende Rumheulen ist Facebook zuständig, hier jedoch gibts die kühle Analyse einer Situation und eine Betrachtung der Strategien und Möglichkeiten.

Denn das wird wieder passieren. Darauf deutet dein "nur noch wenige Monate" hin. Nix wirds in wenigen Monaten. Wenn du glaubst, mit dem Ablauf der Verfügung und/oder dem Eintritt der Volljährigkeit würde sich irgendetwas ändern, bist du auf einem katastrophalen Holzweg. Wenn du nur in entfernte Sichtweite kommst, wirst du schneller eine neue Verfügung am Hals haben wie du dich umsehen kannst. Diesmal eben durch das (volljährige) Kind statt der Mutter als Antragegegner. Unterschied: Keiner. Ergebnis: Dasselbe.

Die unwidersprochene Verfügung gegen dich jetzt hilft dabei enorm. Der Gegenseite. Und ja, für ein Verfahren bei dem der Antragsteller mit seinen Anträgen nicht durchkommt, zahlst du als Antragsgegner auch in der Regel die Kosten nicht allein. Auch wenn es erst am OLG passiert. Eine Einschätzung darüber einzuholen, ob dort noch Chancen bestanden hätten ist keineswegs abseitig. Ausser, man hat einen Lustgewinn, amtlich als Verlierer und Täter abgestempelt zu bleiben.
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#47
(02-08-2018, 16:44)p__ schrieb: Hier liegt eine gravierende Fehleinschätzung deinerseits vor. Ich habe dir geschildert, wie du von Ex, Kind und Helferindustrie gesehen wurdest und nicht, was meiner Meinung nach tatsächlich passiert ist. Ich habe dir den Mechanismus erklärt, mit dem du abgefertigt wurdest. Zu verstehen, was passiert ist ein Schritt diesen Mechanismus zu stören. Fürs zustimmende Rumheulen ist Facebook zuständig, hier jedoch gibts die kühle Analyse einer Situation und eine Betrachtung der Strategien und Möglichkeiten.

Ich habe nicht rum geheult, ich habe nur meine Geschichte versucht darzustellen, vielleicht hilft es jemandem hier seine eigene Situation besser Einzuschätzen.

Denn das wird wieder passieren. Darauf deutet dein "nur noch wenige Monate" hin. Nix wirds in wenigen Monaten. Wenn du glaubst, mit dem Ablauf der Verfügung und/oder dem Eintritt der Volljährigkeit würde sich irgendetwas ändern, bist du auf einem katastrophalen Holzweg. Wenn du nur in entfernte Sichtweite kommst, wirst du schneller eine neue Verfügung am Hals haben wie du dich umsehen kannst. Diesmal eben durch das (volljährige) Kind statt der Mutter als Antragegegner. Unterschied: Keiner. Ergebnis: Dasselbe.

Du irrst gewaltig, nun weiß ich woran ich mit den Bastarden bin und werde sie artig vor das Familiengericht zerren, bis ihnen dieses aus den Ohren raus quillt. Gerade der Starrsinn der KM und nun der  Kinder wird sie dort noch vor gewaltige Herausforderungen stellen.
 
Die unwidersprochene Verfügung gegen dich jetzt hilft dabei enorm. 

Ich gebe doch kein Geld für den Mist des Familiengerichtes aus, du weisst doch selbst und argumentierst das man keine Chance als Vater hat.

Der Gegenseite. Und ja, für ein Verfahren bei dem der Antragsteller mit seinen Anträgen nicht durchkommt, zahlst du als Antragsgegner auch in der Regel die Kosten nicht allein. 

Das ist dein Wunschdenken, beim OLG wirst du genauso verhauen, wie du es beschrieben hast. Das Geld spare ich mir lieber für die kommenden Herausforderungen.

Auch wenn es erst am OLG passiert. Ene Einschätzung darüber einzuholen, ob dort noch Chancen bestanden hätten ist keineswegs abseitig. Ausser, man hat einen Lustgewinn, amtlich als Verlierer und Täter abgestempelt zu bleiben.

Das ist Geschichte das interessiert mich nicht mehr in wenigen Monaten werde ich das Bürschchen ganz alleine vor dem Familiengericht treffen. Den Rest interessiert doch niemanden mehr. Glaubst du das irgendjemand die zig tausend Seiten Umgang dann noch liest? Sicher nicht! Das hat auch die neue Richterin nicht mehr getan! (Du wusste schon was das für eine klebrige Angelegenheit werden würde...)
Insgesamt waren an dem Umgang mal mindestens 10 verschiedene Richter befasst...
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#48
Du irrst erneut - ich schrieb nicht, dass das OLG alles richtigstellen wird, sondern eine fachliche Einschätzung wichtig gewesen wäre was dort zu machen ist. Du bist wütend und zu nah drauf auf allem, das ist begründbar aber diese Betroffenheit verhindert auch geplantes, rationales Handeln. In solchen speziellen Fällen ist ein Anwalt sinnvoll. Ein Dritter. Das hätte vielleicht schon am AG zu anderem Ergebnis geführt. Vorbei.

Ich verstehe auch, dass solcher Rat und differenzierte Töne an dir abprallen. Den suchst du offenbar nicht. Ist okay. Viel Erfolg.
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#49
(02-08-2018, 17:03)p__ schrieb: Du irrst erneut - ich schrieb nicht, dass das OLG alles richtigstellen wird, sondern eine fachliche Einschätzung wichtig gewesen wäre was dort zu machen ist. Du bist wütend und zu nah drauf auf allem, das ist begründbar aber diese Betroffenheit verhindert auch geplantes, rationales Handeln. In solchen speziellen Fällen ist ein Anwalt sinnvoll. Ein Dritter. Das hätte vielleicht schon am AG zu anderem Ergebnis geführt. Vorbei.

Nach der Einschätzung der beteiligten RA vergebliche Mühe. Die Frage ist inwieweit man sich hier auf irgendetwas wegen ein paar Monate einlassen sollte?

Ich verstehe auch, dass solcher Rat und differenzierte Töne an dir abprallen. Den suchst du offenbar nicht. Ist okay. Viel Erfolg.

Differenzierte Töne sind schon alle durch, es so wie du sagtest, das System reagiert auf bescheidende Kontaktversuche mit dem Holzhammer. Vier Briefe werden dann als Nachstellung vorgehalten. Die Zwischentöne die es zu verstehen gilt, sind die, dass du als Vater von dem System rigoros ausgenommen wirst, wie eine Weihnachtgans. Deine eigenen kinder darfst du als Vater nur dann wiedersehen, wenn sie es wünschen sonst niemals wieder. So tickt das System in dem wir leben, niemand kann und will es abschaffen.
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#50
Die Messe ist gelesen!

Du wirst in den nächsten 2-3 Jahren keinen Erfolg bei deinem Sohn haben.

Mach eine Internetseite mit Grabstein wo du für deinen Sohn über Google gut auffindbar deine Sicht auf die Dinge darstellt.

Mehr wirst du an dieser Stelle nicht erreichen.

Viel Kraft!
remember
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and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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