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Hallo in die Runde,
ich habe als Neuling eine Frage. Vielleicht habt ihr ja einen Rat.
Meine Tochter wird im Oktober 18. Nun habe ich erfahren das sie jetzt die 10 Klasse wiederholen möchte um ihren Notendurchschnitt zu verbessern. Auf Nachfrage ob sie einen Abschluss der 10 Klasse hat , bekomme ich von der KM keine Antwort.
Ist dies mit den Anforderungen für Unterhalt vereinbar?? Aus meiner Sicht verlängert sie nur die Verweildauer im Unterhalt.
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(02-08-2018, 20:04)Velocat schrieb: Ist dies mit den Anforderungen für Unterhalt vereinbar??
Leider ja. Was sich aber ändert ist die Tatsache, dass ab 18 beide Eltern unterhaltspflichtig werden.
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Danke erstmal. Selbst wenn sie die 10. bestanden hat?
Wie kann ich die KM bzw. kann ich die KM zur Vollzeitarbeit verpflichten? Sie macht glaube nur eine Teilzeitstelle.
Ich kann mir nicht vorstellen das Tochter ihr das abverlangt.
Die KM ist eine gelernte Kindererzieherin mit Studium zur Sozialpädagogik.
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Sie wird das begründen mit einer besseren Position für die Suche nach einem Ausbildungsplatz. Und da es offenbar eine allgemeinbildende Schule ist...
Die Nacbsicht gegenüber der nun ebenfalls barunterhaltspflichtig gewordenen Kindsmutter ab 18 ist legendär in der deutschen Rechtssprechung. Es wäre auch das Kind, das ihre gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber der Mutter durchsetzen müsste. Du kannst nur eine schiefe Verteilung der Unterhaltspflichten zu deinen Lasten monieren. Ist sehr selten erfolgreich.
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Kann meine Tochter nur mich auf Unterhalt verklagen oder sind dann beide Elternteile Bestandteil des Unterhaltsprozeß?
Ich habe einen Titel der zum 18 Geburtstag endet.
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03-08-2018, 07:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-08-2018, 07:09 von Austriake.)
Wenn der Titel auf den 18. Geburtstag befristet ist, dann bist du in einer ausgezeichneten Position.
Du zahlst den Unterhalt für Oktober 2018 noch in voller Höhe wie bisher, und dann stellst du die Zahlungen ein.
Wenn das Töchterlein weiterhin Unterhalt von dir begehrt, dann muss Töchterlein selbst aktiv werden! Kommt sie nicht wegen Unterhalts an, alles erledigt. Allerdings unwahrscheinlich. Wichtig ist jetzt, von nun alles ordentlich zu dokumentieren - keine mündlichen Vereinbarungen treffen ohne schriftliche Bestätigung!
Wenn Töchterlein über den Oktober hinaus Unterhalt will, dass muss Tochter DIR GEGENÜBER das Einkommen der Mutter offenlegen. Wenn du berechtigte Zweifel an der Vollständigkeit oder Richtigkeit der Unterlagen hast - nicht zahlen, sondern korrekte Unterlagen verlangen! Wenn das dauert, gibts kein Geld. Jetzt bist du in der Position zu verlangen, und andere müssen liefern.
Zum Schulabschluss: ich weiss nicht, welche Vereinbarungen zum Sorgerecht bestehen, aber- wären die Ex oder die Tochter nicht ohnehin verpflichtet gewesen, dich über Zeugnisse u.ä. zu informieren? Die Abschlusszeugnisse 2018 sind verteilt, Tochter kann also vorlegen. Dann siehst du ja, was Sache ist. Wenn Madame noch eine Ehrenrunde drehen will, weil ihr die Abschlussnoten zu schlecht sind - ihr Hobby. Nicht dein Problem. Oder warst du in den letzten Jahren in irgendeiner Art und Weise eingebunden in die schulischen Leistungen deiner Tochter, oder warst du nur der Zahlesel? Falls das so war, trifft dich weder Verantwortung noch Verpflichtung.
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03-08-2018, 09:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-08-2018, 09:30 von Simon ii.)
Ich stimme Austriake uneingeschränkt zu und kann Dir nur DRINGEND empfehlen, Dich an seinen Rat zu halten.
Nebenbei:
Wie weit wohnt denn das Töchterlein von Dir weg? Nicht, daß Du sie plötzlich auf dem Hals hast. War bei mir so: Kaum blieben die Unterhaltszahlungen aus, wurde das Früchtchen von seiner Mutter vor die Tür gesetzt und zog bei mir ein.
Damals fand ich das zunächst eigentlich prima, aber heute, nach den Erfahrungen, die ich mit dem Früchtchen danach machen mußte, würde ich mich nicht mehr darauf einlassen.
Simon II
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@ Velocat
Du hast bislang leider nicht geschrieben, wie denn in den letzte Jahren das Verhältnis zu deiner Tocher war?
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(03-08-2018, 00:02)Velocat schrieb: Kann meine Tochter nur mich auf Unterhalt verklagen oder sind dann beide Elternteile Bestandteil des Unterhaltsprozeß?
Sie kann verklagen, wen sie will. Aber sie muss die Einkommensverhältnisse des jeweils anderen Elternteil dem Zweiten zugänglich machen, um eine Haftungsquote errechnen zu können. Das ist höchst unbefriedigend, in solchen Verfahren ist der Rechtsbruch der teilzeitarbeitenden Mutter leider nicht aufzuarbeiten. Mami gammelt trotz gesteigerter Erwerbsobliegenheit Nachmittags im Freiband rum, leiiiider knapp unter Selbstbehalt, während Papi voll zahlen soll.
Eine freiwillige Wiederholung verwirkt nicht den Unterhaltsanspuch. Geht es vor Gericht, wird die Gegenseite (und der Richter!) so argumentieren, dass du froh sein sollst, dass sie sich in eine bessere Position für eine Ausbildung bringen will. Die Sorgerechtsverhältnisse spielen eine Nebenrolle. Hast du gemeinsames Sorgerecht, wirst du gefragt, wieso du dann nicht dagegen warst, hättest du dich eben besser um die schulischen Belange des Kindes gekümmert. Hast du keins, hast du eh nichts zu sagen.
Zahlung am 18. Geburtstag einstellen, abwarten was gefordert wird. Ob es dann angebracht ist, sich auf den Gerichtsweg einzulassen wirst du erst dann entscheiden können. Der ist teuer. Es herrscht Anwaltspflicht. Wenn du mit der Tochter reden kannst, sag ihr das. Das Geld landet beim Anwalt, nicht bei ihr.
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(03-08-2018, 07:07)Austriake schrieb: Zum Schulabschluss: ich weiss nicht, welche Vereinbarungen zum Sorgerecht bestehen, aber- wären die Ex oder die Tochter nicht ohnehin verpflichtet gewesen, dich über Zeugnisse u.ä. zu informieren? Die Abschlusszeugnisse 2018 sind verteilt, Tochter kann also vorlegen. Dann siehst du ja, was Sache ist. Wenn Madame noch eine Ehrenrunde drehen will, weil ihr die Abschlussnoten zu schlecht sind - ihr Hobby. Nicht dein Problem. Oder warst du in den letzten Jahren in irgendeiner Art und Weise eingebunden in die schulischen Leistungen deiner Tochter, oder warst du nur der Zahlesel? Falls das so war, trifft dich weder Verantwortung noch Verpflichtung.
Ich habe kein gemeinsames Sorgerecht und bin nur Zahlvater, der Konatkt wurde immer unterbunden. Dem entsprechend wurde ich nie in irgendetwas eingebunden und Anfragen bezüglich Schulleistungen/Zeugnisse wurden nie beantwortet. Irgend eine Klasse hatte sie schon mal wiederholt. Ob die Ehrenrunde wegen gescheiterter Bewerbungen geschieht wird mir von der Km nicht beantwortet.
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