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Hallo,
derzeit beschäftigt mich das Thema Straftat wegen nicht zahlen von Kindesunterhalt.
Nicht eheliches Kind von 5 Jahren und bis her wurde kein Cent für den Unterhalt gezahlt.
Vor wenigen Monaten fing das Jugendamt an, immer wieder Briefe zu schreiben und forderte das Geld für den Unterhaltsvorschuss ein.
Und hat beim Gericht ein vereinfachtes Verfahren eingereicht.
Bis 2018 im Harz 4 Bezug gewesen, bzw. teilweise im Ausland und mittlerweile verheiratet mit einem weiteren Kind in der Ehe.
Die Frau hat in Deutschland Einnahmen aber, der Mann nicht.
Nun ist die Frage was wird in Zukunft alles auf den Mann zu kommen, wie kann er die Zahlungen weiterhin aussetzen ohne ins Gefängnis zu kommen?
Gibt es Länder in denen er auswandern kann, ohne Verhaftet zu werden.
Die Frau hat ein Einkommen zum leben egal in welchem Land gelebt wird?
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10-09-2018, 20:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-09-2018, 20:29 von Zahlesel_RUS.)
Warum denkst du, dass dir das Gefängnis droht? Deine Schuld muss zuerst Bewiesen werden, und wenn doch, sagst du im Prozess, dass du bereit bist zu zahlen und tschüß
Ich habe mich selbst angezeigt im Juli dieses Jahres und warte, was die Staatsanwaltschaft daraus macht
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Die Frage nicht, ob es Länder gibt, in die er auswandern kann, sondern ob er gefunden wird wenn er geht.
Geringe oder keine Einnahmen haben und einen Grund, warum das so ist, reicht gewöhnlich, um §170 StGB ins leere laufen zu lassen.
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(10-09-2018, 19:13)Freebird schrieb: Nicht eheliches Kind von 5 Jahren und bis her wurde kein Cent für den Unterhalt gezahlt. Wenn kein Geld da ist, mal im Forum zum Thema "Aufstockung" nach lesen ob das bei dem vorliegenden Fall greift. Wenn es der Fall sein sollte den Weg erwägen zu nutzen und das Geld beantragen und mit Hilfe dieses den laufenden KUH bezahlen. Den aufgelaufenen KUH-V werden diese jedoch wohl auch nicht übernehmen.
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@ Bruno
ich bin seit 2018 nicht mehr im Harz 4 Bezug, meine Frau erhält Zuviel Geld als Einnahmen.
@ Zahlesel_RUS
ich hatte gelesen, dass man auch ins Gefängnis kommen kann und erst eine Bewährungsstrafe bekommt, wenn man nicht zahlt.
Das Jungendamt ist derzeit sehr bemüht mir immer neue Briefe zu schicken und haben jetzt beim Gericht so ein schnell Urteil beantragt oder wie das heißt.
@ p__
ich denke schon wenn ich in Europa bleibe das die mich finden. das Problem ist meine frau und Kind.
meine frau bekommt Geld aus Deutschland und hat nur einen aufenthaltstitel. da könnte ich mir vorstelle das die mich dadurch irgendwie finden.
deutsche Konto oder wegen dem titel wenn sie wieder sich ummelden muss.
Ich hatte mal irgendwo gelesen, dass es in Holland kein Gefängnis gibt bei nicht Zahlen.
Mich würde einfach mal interessieren in welchen Ländern man nicht ins Gefängnis muss wegen Unterhalt nicht bezahlen.
und dort gibt es glaube sogar mindestunterhalt von 25 euro. also 25 euro bin ich gewillt zu zahlen ;-) aber nicht die abzocke wie in Deutschland.
wie läuft so ne Strafanzeige dann ab? ich schreibe ja auch keine Bewerbungen mehr, einfach keinen bock drauf. wozu wenn ich von 1100 euro frei auf eventuell 600-700 euro runtergestuft werde nur weil meine frau Geld bekommt. sobald ich mehr als 415 eu verdiene muss ich zusätzlich eine eigene Krankenversicherung haben, derzeit bin ich in der Familienversicherung. die kostet auch schon genug schotter.
ok, wer hat noch weitere ratschläge und Ideen für mich?
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Da geht alles wild durcheinander. Verurteilt wegen §170 StGB kannst du nur in Deutschland werden. Hast du Unterhaltsschulden, können die in ganz Europa leicht und in einigen anderen Ländern mittelleicht geltend gemacht werden. Bei der Vollstreckung gilt aber immer das Landesrecht, wo vollstreckt wird.
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Ich habe schon darauf geachtet, dass ich keine Wertgegenstände oder Geld habe.
Wenn die das Geld nun ein Klagen wollen und ich im Ausland bin und mich finden,
was würde dann im Ausland passieren, wenn die dort feststellen, das ich kein Geld habe?
Im Fall das die mich wirklich vor Gericht wegen $170 haben wollen, und ich vor dem Gerichtstermin mich ins Ausland machen würde.
Ich kenne mich damit halt nicht so aus, und suche nun eine Strategie die ich dann anwenden kann.
Ich hatte auch schon überlegt vorsichtshalber meinen Führerschein in einem anderen Land umschreiben zu lassen, weil wer weis was die in Zukunft als Begründung finden einem den Lappen abnehmen zu dürfen. Ist ja schon im Gespräch nur derzeit noch kein Gesetz, das die den Lappen abnehmen dürfen.
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11-09-2018, 07:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-09-2018, 07:00 von Zahlesel_RUS.)
Was verdient denn deine Frau, dass du gar nicht arbeiten muss?
Hast du überhaupt Unterhaltstitel, wenn ja in welcher Höhe? Wie hoch ist der Unterhaltsrückstand?
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Erst mal ruhig bleiben. Du hast nix schreibst du ja. Erstmal müsste dich jemand wegen Unterhaltspflichtverletzung anzeigen.
Das JA will nur Geld. Mit dem vereinfachten Titel kommt am ende eine Summe raus. Wenn überhaupt. Wenn du die nicht zahlen kannst, weil du nix hast, passiert auch nix. Da würde auch fiktives Einkommen und sonstige Begründungen nichts helfen. Dieser 170er soll nur Druck machen und Unsicherheit sähen.
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(10-09-2018, 22:59)Freebird schrieb: Ich kenne mich damit halt nicht so aus, und suche nun eine Strategie die ich dann anwenden kann.
Versuch es lieber nicht. Du hast schon grosse Schwierigkeiten, Begriffe einzuordnen, mit -sorry- so wenig Grundkenntnissen wird jede Strategie nur schiefgehen.
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Du bist also Hausmann der bis 2018 ALG II bezogen hat - hast du das der UVG so mitgeteilt,
und auch nie ein Schuldanerkenntnis unterschrieben?
Dann solltest du für die letzten 5 Jahre keine Schulden haben.
Fraglich was ab jetzt festgesetzt werden könnte
- fiktives Einkommen/erlernter Beruf?
- Mindest KU?
Was machst du wenn dir deine Frau abrückt?
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