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Gerichtsweg ja oder nein?
#1
Hallo an alle erfahrenen Trennungsväter da draußen,
 
Ich schätze mal mein Problem dürfte dem einen oder anderen bekannt vorkommen und daher hoffe ich von euren Erfahrungen zu profitieren. Vielleicht hilft es in meiner Entscheidung.
 
Wir sind Eltern von 2 Mädchen im Kindergartenalter. Unsere Trennung als Ehepaar hat letztes Jahr im Winter stattgefunden. Dabei habe ich (aus heutiger Sicht blöder Weise) einem Umzug der Kinder in eine andere Stadt (Fahrzeit ca. 1h) zugestimmt, hauptsächlich um eine Betreuungsvereinbarung von der Mutter unterschrieben zu bekommen, die sonst nicht gekommen wäre (ja Erpressung ihrerseits). Eigentlich wäre so eine Vereinbarung doch gar nicht notwendig – so die Mutter immer -  da ja nur Selbstverständlichkeiten drin ständen. Zusätzlich zur Vereinbarung hatten wir mündliche Absprachen getroffen.
 
Mein Problem ist nun, dass seit Trennungsbeginn kontinuierlich die Vereinbarungen aufgeweicht werden, davon abgewichen wird und eine Spirale nach unten läuft, deren Ende ich nicht absehen kann. Die ehemals getroffenen mündlichen Vereinbarungen und Selbstverständlichkeiten (z.B. Telefonieren – seit Winter nicht möglich) sind zum größten Teil schon lange nicht mehr „gültig“, obwohl ich sie eigentlich umgesetzt sehen wollen würde bzw. widerrufen worden und eine Entscheidung dazu ob es durchgezogen wird, kurz bevor steht. Aber immer wieder wurden mir von außen geraten, den Ball flach zu halten, die Sache sich beruhigen zu lassen usw., solange die Kernbetreuung funktioniert. Wir haben eine 3 Wochen – 1 Woche Rhythmus mit mindestens 2 Wochenenden im Monat (klar das die eine Woche beim Vater liegt). Das wird bisher auch grundsätzlich akzeptiert wobei ich das Gefühl habe, dass dies irgendwann auch angegriffen wird. Alle weiteren Bestandteile der Vereinbarung wie: Urlaub wird abgesprochen, Feiertage aufgeteilt, Besuch Oma und Opa außerhalb der Aufteilungszeiten etc. werden nun ignoriert. Eine Planung des Jahres, der zunächst zugestimmt wurde, ist von ihr anwaltlich widerrufen worden. Ich habe dies (ohne Anwalt sondern persönlich) abgelehnt und auf Umsetzung der Planung bestanden, jedenfalls so lange wie es keine neue Planung gibt, die gemeinsam besprochen wird. Das Problem ist nun, dass ein Besprechen nicht mehr möglich ist – Kommunikationsverweigerung bei allen Themen außer Notfälle Kinder. Mediationsvorschläge, Familienberatungstermine etc. meinerseits werden von ihr abgelehnt, jedenfalls solange  Mutter und Vater gemeinsam in einem Raum daran teilnehmen sollen, was dazu führt, dass keine neue Planung besprochen werden kann. Stattdessen wird anwaltlich von mir verlangt, dass die Vorstellungen der Mutter eins zu eins so umgesetzt werden – Punkt Aus Ende! Das Jugendamt verweist ständig auf externe Hilfen und unternimmt bisher nicht viel, um das Problem anzugehen.
 
Meine Frage an alle, die sich berufen fühlen einen Rat zu geben: Soll ich versuchen gerichtlich eine Betreuungsvereinbarung zu erwirken, in der Gefahr, dass mir auch der jetzt laufende Rhythmus verwehrt wird oder lieber mit dem zufrieden sein was man hat und versuchen das Beste draus zu machen?

Danke Leute fürs zuhören / lesen auch wenn ihr nicht antwortet.
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#2
Wie war die Betreuung vor der Trennung geregelt? Das ist ausschlaggebend für Richter. Warste reiner Geldverdiener, wirste das auch bleiben müssen, in deren Augen.

Ich kenne das Thema selbst nur allzu gut, Frau betreibt Kommunikationsverweigerung. Bei mir entscheidet sich bald vor Gericht, ob sie damit durchkommt.
Ich vermute ja. Denn dies ist der Regelfall. Familiengerichte sind eben eine Klapsmühle.

Um Dir einen guten Rat geben zu können, müsste ich wissen, wie zerstritten Dein Verhältnis zur Ex ist und wie "hart" Du so drauf bist, sprich wie weit bist Du bereit zu kämpfen und ggf. trotz übelster Repressalien Widerstand bzw. zivilen Ungehorsam zu leisten? Wie sehr hängst Du an den Kindern, und wie sehr sie an Dir? Ist die Mutti vernünftig genug, um zu erkennen, dass die Kinder regelmässig Ihren leiblichen Vater benötigen?
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#3
Ja, können wir sehr gut nachvollziehen, ist der typische Wechsel auf "Umgang nach Gutsherrinnen-Art". Vereinbarungen werden schnurz, dir wird etwas von der Gutsherrin hingeworfen, das kannst du hinnehmen oder nicht. Wenn nicht, ist es dein Problem, anders als von Frau Mutter vorgegeben läufts jedenfalls nicht. Am Ende dieser Auszehrung steht der Abbruch. Später sind das die Fälle, in denen der Vater einfach nach unten sortiert wurde. Umgang ja, im Konsens jederzeit, die Mutter befürwortet das, aber natürlich nicht wenn Sporttraining, Flötenunterricht, Besuch bei der Patentante,  Auskurieren einer leichten Erkältung, Hausaufgaben nacharbeiten etc. stattfinden, das geht "natürlich" vor.

Falls eure Betreuungsvereinbarung hinreichen konkret ist und sie bereits anwaltlich dagegenschiesst, ferner eine Vermittlung durch die Mutter bereits abgelehnt worden ist, würde ich jetzt einen (und nicht mehrere) Versuche machen, die auch gerichtlich durchzusetzen. Das ist auch eine gute Gelegenheit, bestehende Mängel und Unklarheiten klärend in die Vereinbarung einzubringen.

Denn zu verlieren hast du nichts. Der laufende Rythmus wird bei der Entwicklung der Dinge sowieso über kurz oder lang nicht mehr laufen, sondern eiern und dann brechen. Lass auch diesen Punkt der Vereinbarung vom Gericht vollstreckbar machen. Das hilft in der Praxis zwar nicht viel, weil dieselben Gerichte in der Praxis auf ihren eigenen Vollstreckbarkeitspassus scheissen, aber ab und zu hat es eine psychologische Wirkung auf die sogenannte Mutter.
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#4
Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinen Kindern. Bis auf 3 oder 4 mal in 4 Jahren, habe ich immer die Kinder in den Kindergarten gebracht. Ich habe regelmäßig die alleinige Betreuung an den Abenden oder Samstagen übernommen, die arbeitsbedingt ihrerseits notwendig waren. Länger als 5 Tage Urlaub bei Oma und Opa waren die Kinder von mir nie getrennt (und da habe ich immer noch ein kurzes Telefonat geführt). Bei Krankheit habe ich zum Teil Betreuung übernommen, jeder Arztbesuch in Begleitung von mir.... Die Tagesaufteilung an sich war schon Mama lastig (gerade in der Elternzeit - klar)

Sehr zerstritten.


Sie hängen sehr an mir und ich sehr sehr an ihnen!!!

Theoretisch weiß sie, dass sie ihren Vater brauchen! Dies wurde immer gesagt - nur wird es eben immer mehr eingeschränkt. Langsam verliere ich die Hoffnung, dass Mutti auch wirklich vernünftig ist.
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#5
Das ist die übliche sch... Situation.

Da wirst du nur dauerhaft im Kontakt mit den Kindern bleiben, wenn Du einen klaren "Anker" setzt.

Solange die Kids noch in den Kindergarten gehen, mag die Wochenlösung funktionieren. Sie funktioniert nicht bei Schulkindern mit einer Stunde Fahrzeit.

Fazit:

Du musst den Kindern in die Stadt nachziehen, dann würde ich aber auch gleich das Wechselmodell als Umgangsregelung einfordern.

Alles andere ist nicht nachhaltig.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#6
Zweitwohnung ist bedacht und in Arbeit

die Frage nach dem Weg über Gericht ist mir wichtig Wink
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#7
@ Zwillingspapa

Eigentlich hast Du schon verloren. Wenn Mutti nicht will, dann wird das nichts mit der gelebten Vaterschaft. Ich würde wie "p" es vorschlägt, EINEN Versuch vor Gericht unternehmen. Es ist aber zu erwarten, dass das auch nicht wirklich etas bringen wird. Du wirst aus dem Leben der Kinder gedrängt werden, es ist nur die Frage, wann.

Oder Du schaffst das Wunder, vor Gericht das Wechselmodell durchzusetzen. Das wird aber eine langwierige, teure (Gutachter!) Angelegenheit - und die Erfolgsaussichten eines solchen Gerichtsverfahrens kann man in etwa so sicher vorhersagen wie die Lottozahlen vom nächsten Mittwoch.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#8
Für solche Themen besteht ja kein Anwaltszwang. Also günstig vor Gericht zu verhandlen.

Problematisch am Gericht ist halt immer, dass sich weltfremde Unbetroffene über Betroffene erheben und über sie bzw. einen urteilen.
Ich benötige da immer einen Brecheimer, weil mir die Galle und der schwarze Rogen dabei hochzukommen droht.
Gericht macht nur Sinn, wenn mit Mutti außergerichtlich kein Deal mehr zu machen ist, was ja bei Dir der Fall zu sein scheint.

Ich würde mindestens einklagen: Umgangsregelung, Informationsregelung - beides möglichst mit Ordnungsgeld-Sanktionierungsmöglichkeit im Urteil wg. der o.g. psychologischen Wirkung.
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#9
Hey. Danke erst einmal für die ersten Antworten. Dazu 2 Nachfragen. Warum nur einen Versuch und wenn nur dieser eine Versuch lieber warten bis die Chancen besser stehen könnten? Ich vertraue ungern auf das Glück.

2. Was für ein Gutachter wird dort eingesetzt?

Danke Leute!
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#10
Nur einen Versuch weil es eh zwecklos ist Umgang gegen den Willen der Kinderbesitzerin durchzusetzen. Du bist fuer Gericht und Helferindustrie als Vater nur Elternteil 2. oder 3. Klasse und sollst zahlen und ansonsten das Maul halten. Jahrelange Kaempfe bringen in der Praxis nichts, kosten VIEL Geld und zermuerben nur. Falls die Kinderbesitzerin psychisch krank ist, sieht die Sache allerdings eventuell anders aus.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#11
1. Wenn eine gerichtliche Umgangsvereinbarung (also die im ersten Versuch beschlossene) nicht beachtet wird, gibt es kaum eine Möglichkeit, die in der Praxis durchzusetzen. Ordnungsgelder oder mehr sind zwar möglich, aber in der Praxis nichtexistent. Spätestens jetzt merkt die sogenannte Mutter, dass sie sich alles erlauben kann und das folgenlos bleibt. Dein Schwert ist also beim ersten Schlag stumpf (kann aber noch ein bisschen wehtun) und beim zweiten Schlag ist es dir bereits in der Hand zerbröselt.

2. Ein Gerichtsgang ist Stress für dich selbst, bangen, warten, argumentieren, zahlen. Machst du das öfter, übersteigt der emotionale Aufwand sehr schnell den möglichen Gewinn. Du verschleisst dich. Mach es einmal, mach es richtig und konsequent, das ist noch tragbar, später wird es für dich nur noch mühsam und aufreibend.

3. Zuwarten bedeutet für die sogenannte Mutter: Der Vater ist einverstanden mit meiner Handlungsweise. Sie schleift sich sehr schnell ein und je länger du alles zähneknirschend hinnimmst, desto normaler wird ihr Gutsherrinengehabe für sie selbst. Desto mehr Kontinuität geht dir mit den Kindern verloren. Ein früher erster Gerichtsgang kann da noch disruptiv wirken, spätere Gerichtsgänge gegen sie werden für sie zu Gewohnheit in der zweiten Reihe.

4. Solle alles in die Binsen gehen, ist ein einmaliger gut durchgezogener Gerichtsgang das beste Gewissen für dein restliches Leben. Du kannst dir sagen, dass du alles probiert hast, sogar vor Gericht gegangen bist, aber dich nicht zum Prozesshansel hast machen lassen.
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#12
(29-05-2018, 17:12)kay schrieb: Du bist fuer Gericht und Helferindustrie als Vater nur Elternteil 2. oder 3. Klasse........

Noch nicht mal das. Du bist nur noch der Störfaktor, der die Mutter nicht in Ruhe lässt, der das Kind nur schikanieren will, der Umgang nur als Machtdemonstration ausüben will.

Und vor allem: der Mutti bei der Gründung einer neuen Familie, mit einem neuen Papa fürs Kind, im Weg steht. Und die Mutter daran hindert, "endlich anzukommen".

All diese Vorwürfe und Vorurteile, und ggfs. noch ein paar mehr (sexueller Missbrauch des Kindes und andere "lustige" Sachen) müsstest du erst mühsam vor Gericht ausräumen und detailliert widerlegen, mit Hilfe von Familien-GutachterInnen (die entweder gar keine Ahnung haben oder feministisch verseucht sind) beweisen dass du doch als Vater halbwegs erziehungstauglich bist - während deine Ex weder was zu beweisen braucht (man glaubt ihr alles, was sie so rausplappert) noch irgendwas bezahlen muss. Weder die Kosten für die Gerichtsverfahren, noch die Gutachten. Du bezahlst alles.

Von daher macht es wenig Sinn, eine endlose gerichtliche Auseinandersetzung führen zu wollen - wenn das Familiengericht schon zu deinen Ungunsten entscheiden sollte, wird es in der nächsten Instanz kaum anders werden. Nur noch teuerer. Von daher der Rat, nur einen Versuch zu unternehmen. Geht der schief, aufgeben. Dann Umgang wahrnehmen, so lange es noch geht und zumutbar ist, und irgendwann dann aufhören und abwarten, bis das Kind alt genug ist und den Umgang und Kontakt von sich aus sucht.

Oder den Deckel drauf machen, wenn es unzumutbar wird.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#13
Wegen der Ordnungsgelder habe ich meine Anwältin auch mal drauf angesprochen. Also dass es nicht vollstreckt wird.
Die Auffassung teilte sie zum Großteil. Sie macht es inzwischen so, dass sie dann nochmal einen Termin anberaumt. Die Richter in der Gegend nehmen es dann wohl auch vermehrt zum Anlass der Mutter mal Klartext mitzuteilen, was mehr bringen würde als Androhung von Ordnungsgeld.
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#14
(30-05-2018, 10:16)HeinrichH schrieb:  Die Richter in der Gegend nehmen es dann wohl auch vermehrt zum Anlass der Mutter mal Klartext mitzuteilen, was mehr bringen würde als Androhung von Ordnungsgeld.

Laecherlich, das bringt ev. noch was bei nur normal boesen Kinderbesitzerinnen welche noch Respekt vor dem Staat haben. Bei durchgeknallten Borderlinerinnen oder anders psychisch Kranken hat eine deartige Ansage NULL Wirkung, da lachen die nur drueber. Das kapieren die RichterInnen natuerlich nicht, bzw. sie wollen es nicht kapieren.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#15
Vielleicht bringt es mehr. Von 10 auf 15% Erfolgsquote ist ein Fortschritt, ja. Trotzdem kippt das Missverhältnis zwischen Aufwand und Effekt deshalb nicht.

Zitat:Sie macht es inzwischen so, dass sie dann nochmal einen Termin anberaumt.

Ja, das ist Anwaltsstil. Hoffnungen weiter anfüttern, um nochmal einen Schwung Honorar für einen zustäzlichen Termin rauszuholen.
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#16
Eine Frage mal zum Ordnungsgeld. Huh
Ein Freund von mir hat das jetzt schon mehrmals erfolgreich gegen die Mutter durchgesetzt.
Es waren einmal 300 und einmal 500 EUR. Es ging um Umgangsboykott. Er musste es beim Gericht beantragen, aber es wurde durchaus vollstreckt und hat gewirkt.
Seitdem kein Umgangsboykott mehr.
500 EUR tun ja schon weh, selbst wenn man nicht von Hartz V lebt.  Big Grin
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#17
(30-05-2018, 10:41)p__ schrieb: Vielleicht bringt es mehr. Von 10 auf 15% Erfolgsquote ist ein Fortschritt, ja. Trotzdem kippt das Missverhältnis zwischen Aufwand und Effekt deshalb nicht.

Zitat:Sie macht es inzwischen so, dass sie dann nochmal einen Termin anberaumt.

Ja, das ist Anwaltsstil. Hoffnungen weiter anfüttern, um nochmal einen Schwung Honorar für einen zustäzlichen Termin rauszuholen.

Wenn die Gegenseite den Anwalt wegen Mutwilligkeit o.ä. bezahlen muss, sehe ich das Problem nicht. 
Es kann durchaus eine gute Prozesstaktik sein, die Gegenseite finanziell an den Anschlag zu bringen.
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#18
Wenn man gar nicht miteinander reden kann, würde ich ein klares Urteil wollen - auf keinen Fall einen Vergleich.

Allerdings stehen deine Chancen nicht gut - das Problem ist der Abstand von 1 Stunde, da hilft auch keine Zweitwohnung, du brauchst eine Hauptwohnsitz im Viertel.

Du brauchst regelmäßigen Kontakt zum Kindergarten, Elternabend, Vereinen, anderen Eltern, den Ärzten - das ist mit Abstand nicht machbar.

Die Kids wachsen, die Schulzeit ändert alles - du brauchst einen guten Draht zu den Kids- nimm an ihrem Leben/Alltag teil.

Wenn du nicht kannst, würde ich mir arg überlegen wieviel Geld, Zeit und Nerven du in eine Umgangsregelung stecken möchtest.

Wohnung mieten, ggfls Job verlegen und WM fordern und dann noch ein quentchen Glück.

Jeder Monat in dem sich die jetzige Situation festig, spielt der Mutter in die Karten.
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