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Guten Morgen Ihr Lieben - es ist soweit - wie Ihr es vorausgesagt habt, geht das Drama in die nächste Runde. Eine letzte Runde wird es hier wohl nicht geben...
Die BL hat gestern mitgeteilt, sie ziehe Ende Oktober mit den Kindern ins EU-Ausland... siehe Betreff.
Zudem kam gestern eine weitere Strafanzeige rein und ein Gerichtsschschreiben, dass sie das alleinige Sorgerecht beantragt.
Das sind ja gleich drei schöne Dinge auf einmal ;-)
Wir wissen noch nicht, ob wir was tun, was wir tun oder ob wir es einfach laufen lassen....
LG
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Sind der Dame die Anwälte in D schon ausgegangen :-) ?
Mit Strafanzeigen der Ex kennt ihr euch ja leider bereits zu gut aus, um das noch ernst zu nehmen. Der Punkt ist schon abgehakt, seit Ex überhaupt den Stift in die Hand genommen hat. Keinen Gedanken wert.
Umzug ins Ausland, egal ob EU oder nicht ist bei gemeinsamem Sorgerecht nur mit Zustimmung beider Eltern legal. So wärs eigentlich auch im Inland, aber im Inland interessiert sich die versammelte deutsche Helfer- und Juristenschaft einen feuchten Furz für diesen Rechtsbruch, fürs Ausland ist sie gezwungen zu handeln - wegen internationaler Übereinkommen, nicht weil da die deutsche Rechtslage wichtiger genommen werden würde.
Deshalb Punkt 3, das alleinige Sorgerecht um den Umzug ohne Zustimmung zu legalisieren. Angesichts des bisherigen Verlaufs der Dinge würde ich im nun folgenden Verfahren einen kurzen Gegenantrag formulieren, aber keine besondere Energie hinein setzen. Soll der Richter entscheiden. Freiwillig sollte der Vater jedoch keinem Exenschwachsinn zustimmen. Wenn es auch in der Sache wenig bringen mag, es hilft der eigenen Würde, Selbstachtung und nicht zuletzt kann ihm hinterher keiner in die Tasche lügen, er hätte ja einer Exenidiotie zugestimmt. Wenn es zum Beispiel grandios schiefgeht mit den Kindern in Irland.
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So ist es @p_
Die Strafanzeige geben wir nahtlos an unseren Anwalt weiter. nokids wird kein Polizeirevier mehr betreten und Zeit vergeuden wegen der BL.
Für das Ausland muss Irland handeln? Ok - und wie wird das angestoßen?
Beim Alleinigen Sorgerecht war vor einigen Wochen die Aussage unseres Anwaltes: Da muss erst die Hölle zufrieren und Weihnachten + Ostern zusammenkommen, damit die BL das erhält.
ABER: Wie Ihr wisst, ist schon so Vieles geschehen, was keiner erwartet hätte ;-)
Kurzer Gegenantrag - also schriftlich Stellung nehmen oder ein echter Gegenantrag?
Die beiden letzten Verfahren wurden mit dem Kontinuitätsprinzip begründet und von nokids verloren - wo bleibt dieses Prinzip jetzt? Vor genau 15 Monaten zog sie in den Schwarzwald ohne Ankündigung.
Für die große Tochter ist es jetzt (mit 13) Schule Nr. 10
- für die Kleine (mit 9) bereits Schule Nr. 4 oder 5
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Muss da wirklich ein Anwalt wegen der Strafanzeige ran oder lässt man diese sogenannten Fachkräfte einfach mal alleine die „Wahrheitsfindung“ organisieren. Macht ohne Unterstützung doch viel mehr Aufwand!
Einen Gegenantrag beim Sorgerecht kann ja eigentlich nur lauten, es soll so bleiben wie es ist. Ein eigener Antrag auf alleiniges Sorgerecht macht keinen Sinn.
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Wegen der Strafanzeige braucht man keinen Anwalt. Vor allem nicht wegen einer von der Ex. Das Personal, das die bearbeitet wird schon längst die Augen verdrehen. "Die schon wieder".
Das Verfahren wegen dem alleinigen Sorgerecht wird schnell und eindeutig zu Ende gehen. Es wird einen Beschluss geben, der der Ex den Umzug ermöglicht. Es gibt keinen in Juristenaugen gewichtigen Grund, der gegen den Umzug spricht. Umgang wird dadurch nicht behindert weil es keinen gibt, Stabilität und Kontinuität war noch nie ein Grund wenn der Vater es fordert. Es geht jetzt nur darum, sich an diesem Müll nicht zum Mittäter zu machen. Beantragt weiterhin gemeinsame Sorge. Begründung Kontinuität bezüglich Schule, Umgebung, Verwandten und fehlende Erziehungseignung der Mutter.
Es ist nicht so, dass die Mutter bei gemeinsamer Sorge nicht mit den Kindern ins Ausland umziehen kann. Aber dann greift Art. 3 HKÜ und der Vater kann die Rücküberstellung veranlassen. Das ist der entscheidende Unterschied zu einem Umzug im Inland. Im Inland fehlen einfach (mit voller Absicht) die Rechtsmittel, um ertrotzte, eigenmächtige Entscheidungen eines Elternteils wieder zurückzustellen.
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Gibt es nicht das Hagener Abkommen, oder wie es sich nennt um so etwas zu verhindern? Selbst wenn keine gemeinsame Sorge aber regelmäßiger Kontakt besteht?
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Das sind alles Sachen für hinterher, sie verhindern den Umzug nicht. Und Alleinsorge heisst auch alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das bedeutet, der alleinsorgeberechtigte Elternteil kann mit dem Kind umziehen wohin er will.
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Von Irland dann weiter nach UK (Brexit...) und dann ganz weit weg. So geht der Weg.
Gegenvorschlag: Wandere auch nach Irland aus und bleib am Kind dran und/oder mach doch mal Urlaub mit Kind in Irland, suche Kontakt zum Kind.
Die Mutter hat dem Kind viel versprochen wegen Irland. Fahre mit Kind dort hin und zeige dem Kind wie es dort wirklich ist.
Bevor die Mutter dort hin auswandert.
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Bevor Du so "tolle" Vorschlaege machst, lies doch mal die Geschichte. Die Borderline Ex hat die Kinder aufgehetzt und er hat keinen Kontakt. Ausserdem einen extrem guten Job plus Haus und neue Frau. Er kann nicht nach Irland hinterherziehen. Ausserdem ist das garantiert nicht die letzte Station der kranken BL.
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Ja, guter Job und Haus versus Borderline KM.
Es kommt der Tag, da hat er kein Haus mehr...
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Er hat alle Papiere für Irland unterschrieben. Jetzt bekommt das neue Familiengericht noch Post. Es ist sogar schon wieder ein Verfahrensbeistand bestellt ... Irre!!! Das Ganze Chaos (und die Geldvernichtung) würden von vorne anfangen ....
Die Kinder gehen bereits seit Wochen nicht mehr zur Schule - gestern erfahren.
Nokids lässt die Reisenden ziehen. ..danke Euch. LG
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Euer Anwalt wird sicher daran gedacht haben, den Satz zu betonen, dass für eine Klage keinerlei Anlass bestand und die völlige Nichtexistenz eines Rechtsschutzbedürfnisses. Mit diesem Argument würde ich auch eventuelle Kosten ablehnen, die man euch vermutlich wieder unterjubeln will.
Alles unterschreiben, naja, hätte ich nicht gemacht, wundert mich aber auch nicht. Verletzung der Schulpflicht - geschenkt. Es könnte sein, dass die Ex wieder recht bald zurück ist. Schliesslich muss sie sich in Irland dauerhaft finanzieren. Welche Dauer-Achterbahnfahrten die Dame hinlegt, wisst ihr ja aus leidvoller Erfahrung.
Wegen Kindesunterhalt: Es gibt zwar miese Tricks, aber normalerweise gilt das Recht am Wohnort der Kinder. Ich kenne die Regelungen in Irland nicht, könnte aber sein dass die Sätze dort niedriger sind.
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16-10-2018, 09:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-10-2018, 10:09 von Günther.)
In Irland ist die Schulpflicht anders definiert als bei uns....
"Schulpflicht: 6 - 16
Rechtlicher Status: Homeschooling wird offiziell in der irischen Verfassung garantiert. Verfassung der Republik Irland , Art. 42
1. Der Staat erkennt an, dass die Erziehung eines Kindes an erster Stelle die natürliche Aufgabe der Familie ist und sichert zu, dass es das unantastbare Recht und die Pflicht der Eltern ist, im Rahmen ihrer Mittel für die religiöse und moralische, interellektuelle, physische und soziale Entwicklung ihrer Kinder zu sorgen.
2. Eltern sollen die Freiheit haben, zu Hause oder in Privatschulen oder in vom Staat anerkannten oder eingerichteten Schulen für diese Bildung zu sorgen.
3.1. Das Staat soll Eltern nicht entgegen ihrem Gewissen und ihrer rechtmäßigen Vorlieben verpflichten, ihre Kinder zu vom Staat eingerichteten Schulen oder in irgendeine bestimmte vom Staat genannte Art von Schulen zu schicken."
Für eure Kinder geht das schief.
Eure Kinder sind dort nicht beheimatet.
Mit der BL Mutter haben sie keine Chance auf freies Leben.
Die sitzen in einigen Jahren als nicht therapierbar im Knast oder saufen was das Zeug hält.
Der Steuerzahler bzw. der Vater werden dafür zahlen müssen.
Hauptschulabschluss und Lehre sehe ich bei den Kindern nicht.
Wenn die Kinder grosses Glück haben, können sie später in einer Kinderheim Gruppe oder im Knast den Schulabschluss nachholen.
BL ist genetisch ungeklärt vererblich.
Die benötigen dringendst medizinische Abklärung !
Vor einiger Zeit tauchte mal diese Geschichte hier im Forum auf:
http://www.die-glocke.de/lokalnachrichte...8aeecb4-ds
Kinderheimgruppe kostet etwa 5.000,00 Euro monatlich je Kind, KV ist dann mit ungefähr 1.800,00 monatlich pro Kind dabei.
Habt ihr alles versucht ?
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Da sie offensichtlich noch in Deutschland sind gilt deutsches Recht. Baden-Württemberg, also §§ 73 – 76 SchG.
Es gibt da auch keinerlei Spielraum, insbesondere wäre ein Argument "wir ziehen sowieso in wenigen Wochen um" unzulässig.
Liegen insgesamt zehn unentschuldigte Fehltage vor, wird dies von der Schulverwaltung an die zuständigen Ämter gemeldet. In der Regel hat die Schulverweigerung dann ein Bußgeld zur Folge. Schule ist keine "kann"-Veranstaltung, sondern eine Verpflichtung.
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16-10-2018, 10:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-10-2018, 10:53 von Günther.)
Hat der KV alles versucht ???????????
Ich glaube nein
Warum hat er nicht alles versucht ?????
Und wenn ich wüsste dass morgen die Welt unterginge, so würde ich noch heute ein Apfelbäumchen pflanzen.
Ein Nein hat er, ein Ja kann er kriegen.
Warum steht er nicht auf und kämpft für seine Kinder ?
Ach, egal.
Wieder zwei zusätzliche Obdachlose jugendliche am Hauptbahnhof.
Und nur mal quer gedacht:
Der KV hat Haus und guten Job.
Warum kauft er seine Kinder nicht frei ?
Die KM würde sicher gerne einen gut gepolsterten Neustart machen....
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Nochmal Günther, bevor Du hier weiter den Besserwisser machst, Lies doch bitte ENDLICH mal die ganze Geschichte. Er hat so gut wie alles versucht und Abertausende von Euronen versenkt, dank komischer Gutachterin und dem bekannten Unwillen der Justiz ist es eben so wie es ist.
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(16-10-2018, 11:34)kay schrieb: Nochmal Günther, bevor Du hier weiter den Besserwisser machst, Lies doch bitte ENDLICH mal die ganze Geschichte. Er hat so gut wie alles versucht und Abertausende von Euronen versenkt, dank komischer Gutachterin und dem bekannten Unwillen der Justiz ist es eben so wie es ist.
Ja,
die Geschichte ist mir bekannt.
Und dennoch sollte er meiner Meinung nach dringend seine Strategie überprüfen.
Null-Erfolg hat er schon, es kann nur besser werden....
Ich habe ähnliches erlebt und auch viel Geld geblutet.
Jedoch hatte ich ein anderes Ergebnis.
Berater ggf austauschen, RA kritisch hinterfragen, Was ist gut für die Kinder ?,gesteuerte Kommunikation zum feindlichen Lager herstellen, ggf. der KM massivste monitäre Freiheiten anbieten.
BL Mutter und Kinder geht nie gut.
Eines Tages wird der KV in den Spiegel schauen und sich fragen, ob er alles richtig gemacht hat ....
Lieber Kinder und kein Geld als Geld und keine Kinder ?!
Welches Konzept hat der Vater ?
Der Vater ist hoch gebildet und eine "Analyse / Brainstorming" sollte ihm vertraut sein.
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Mein Fall ist auch aehnlich gelagert und anders ausgegangen. Bei mir hat aber auch die Helferindustrie nicht derart geschlafen und die BL ist noch extremer drauf. Es kommt immer auf die Umstaende an. Ich kann durchaus nachvollziehen und verstehen warum er nicht mehr kaempfen will. Irgendwann muss manN auch loslassen wenn manN nicht draufgehen will.
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(16-10-2018, 12:18)Günther schrieb: Eines Tages wird der KV in den Spiegel schauen und sich fragen, ob er alles richtig gemacht hat ....
Das tut jeder Trennungsvater, so oder so.
Ich habe dazu geraten, den Umgzug nicht freiwillig hinzunehmen um sich nicht zum Mittäter zu machen, aber man muss auch die Realität sehen: Vor Gericht wäre eine Verhinderung des Umzuges aussichtslos gewesen. Die Gründe dafür habe ich aufgeführt. Vor allem der wichtige Hauptgrund wiegt so schwer, dass er auch eventuelle Gegengründe leicht aufwiegt. Die es hier nicht mal gibt.
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(16-10-2018, 13:41)p__ schrieb: (16-10-2018, 12:18)Günther schrieb: Eines Tages wird der KV in den Spiegel schauen und sich fragen, ob er alles richtig gemacht hat ....
Das tut jeder Trennungsvater, so oder so.
Ich habe dazu geraten, den Umgzug nicht freiwillig hinzunehmen um sich nicht zum Mittäter zu machen, aber man muss auch die Realität sehen: Vor Gericht wäre eine Verhinderung des Umzuges aussichtslos gewesen. Die Gründe dafür habe ich aufgeführt. Vor allem der wichtige Hauptgrund wiegt so schwer, dass er auch eventuelle Gegengründe leicht aufwiegt. Die es hier nicht mal gibt.
Ja, der KV kann in den Spiegel schauen und sagen: Alles richtig gemacht.
Ich wäre an seiner Stelle noch weiter gegangen und hätte es auch in Bezug auf den KU konsequent an die Wand geklatscht und parallel kluge Vermeidungsstrategien gefahren. 1 Unterhaltspreller mehr in diesem Land ist nicht das schlechteste und mit Geldentzug werden solche Täterinnen und deren unterstützende Streitbewirtschaftungsindustrie am Besten "behandelt".
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Die deutsche Familiengerichtsbarkeit hat gehört, abgewogen und beschlossen: es sind die Kinder der Mutter.
Game over.
Wenn mir ein Richter die Verantwortung für meine Kinder wegnimmt, dann soll er sich um die Folgen davon kümmern.
Ich würde der Familienrichterin von Zeit zu Zeit mal privat aktuelle Informationen zukommen lassen, damit sie weiss was sie angerichtet hat. Und wenn sie trotzdem gut schläft - na dann.
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16-10-2018, 22:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-10-2018, 22:12 von Umgangsvereitelung_wasnun.)
Die BL will KEINEN Neustart ohne Kinder! Sie will die Kinder - das ist alles, was sie gegen den Vater hat! Wer unsere Geschichte kennt weiss, wie weit wir gemeinsam gegangen sind - FÜR DIE KINDER! Aber die Kinder haben eine solche Gehirnwäsche hinter sich - über Jahre - dass sie garnicht wollen.
Ihnen wurde der Hass gegenüber dem eigenen Vater, gegenüber der gesamten Männerwelt und gegenüber mir mit aller Macht eingetrichtert ...
Kaufen??? Absolut keine Chance! Überzeugen? Noch weniger Chancen!
Ich habe 100% meiner Energie und Zeit für diese beiden Mädchen aufgewendet und so viele Tränen vergossen!
Die einzige Hoffnung ist: sie werden irgendwann gross und das Borderline Syndrom drückt nicht genauso durch wie bei der KM.
Ich wünsche es Ihnen! Und nokids trauert um seine Kinder ...
Und der Helfer Industrie? Ist das völlig egal!
Und JA Günther - wir haben ALLES versucht!!!
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Lasst euch von Leuten wie Günther kein schlechtes gewissen machen, mehr versuchen wie ihr es getan habt kann man kaum.
S...land will es so und irgendwann muss man aufhören sinnlos zu Kämpfen, spätestens bevor man selber vor die Hunde geht.
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17-10-2018, 09:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-10-2018, 09:27 von Günther.)
(16-10-2018, 22:10)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: Die BL will KEINEN Neustart ohne Kinder! Sie will die Kinder - das ist alles, was sie gegen den Vater hat! Wer unsere Geschichte kennt weiss, wie weit wir gemeinsam gegangen sind - FÜR DIE KINDER! Aber die Kinder haben eine solche Gehirnwäsche hinter sich - über Jahre - dass sie garnicht wollen.
Ihnen wurde der Hass gegenüber dem eigenen Vater, gegenüber der gesamten Männerwelt und gegenüber mir mit aller Macht eingetrichtert ...
Kaufen??? Absolut keine Chance! Überzeugen? Noch weniger Chancen!
Ich habe 100% meiner Energie und Zeit für diese beiden Mädchen aufgewendet und so viele Tränen vergossen!
Die einzige Hoffnung ist: sie werden irgendwann gross und das Borderline Syndrom drückt nicht genauso durch wie bei der KM.
Ich wünsche es Ihnen! Und nokids trauert um seine Kinder ...
Und der Helfer Industrie? Ist das völlig egal!
Und JA Günther - wir haben ALLES versucht!!!
Die Kinder haben so definitiv keine Lebens Chance.
BL und soziale Entwurzelung brutalster Art.
Frag mal beim Hausarzt nach. Ein Psychologe ist dafür nicht erforderlich.
Dann nehmt der BL KM doch bitte zumindest die finanziellen Spielräume weg.
Egal wie.
Jeder Cent der nicht bei der BL KM landet, hilft den Kindern.
Zur Not muss der KV dem Kindeswohl dienend beruflich sich verändern.
Du hattest mir mal Unterlagen gesendet hierzu.
Ich weiss dass dieses ein schwerer Schritt für ihn ist.
ABER dieses scheint der einzige Schritt zu sein, den Kindern ein kleines bischen zu helfen.
Papillon hat damals in die Suppe gepinkelt, um seine Flucht zu ermöglichen....
Wenn der KV jetzt nichts unternimmt, gehen die beiden Töchter definnitiv vor die Hunde.
Bahnhof Zoo gelesen ?
... und wenn die KM BL hat, die Kinder ohne robuste soziale Vernetzung gross werden, wie soll dann BL bei den Kindern abgefangen werden ????
Jeder Kinderarzt wird hier widersprechen !!!!!
No go
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Es spielt keine Rolle was irgendein Kinderarzt gegenueber dem Vater sagt oder auch nicht. Hast Du es nicht gelesen? Es interessiert die Helferindustrie einen Dreck! Wenn Du Dich ein wenig mit der Borderlinerproblematik auseinadergesetzt haettest, wuesstest Du auch dass es bei BL keinerlei Moeglichkeit gibt diese zur Vernunft zu bringen oder einen Kompromiss zu finden. Die beiden haben nun wirklich alles versucht und auch den Geldhahn soweit wie eben moeglich zugedreht bekommen. Ich wuesste nicht was manN da noch (legales) tun koennte um den Kindern zu helfen ausser die Tuer immer offen zu lassen und zu hoffen.
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