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Hallo zusammen!
Habe eine Klage von meiner Tochter hinter mir, es ging um Volljährigenunterhalt. Zu dieser Klage wurde sie vom Stiefvater gezwungen,
aber das ist ein anderes Thema.
Meine Ex hat einen leitenden Chefarzt geheiratet. Sein Jahresgehalt ist mir bekannt.
Er hat durch die Heirat die Steuerklasse 3 gewählt, meine Ex 5, ganz normal.
Dieser Arzt hat jetzt aber auch auf Antrag die Kinderfreibeträge (hälftig) meiner Ex erhalten ???!!!
Dadurch hat er jetzt bei seinem Verdienst mehrere Tausend Euro mehr an Nettogehalt, also geldwerte Vorteile, von denen
alle Beteiligten proftieren, ausser natürlich dem Unterhaltsverpflichteten, also dem Vater.
Bei der Berechnung des Volljährigenunterhalts wurde das in 1. Instanz vom hiesigen Familiengericht völlig übersehen. Erst die
Einreichung einer Beschwerde beim OLG Stuttgart zeigte Erfolg, aber trotzdem wurden genau dieser geldwerte Vorteile nur
minimal auf das fiktive Einkommen meiner Ex angerechnet.
Es kann doch nicht sein, eine Ex-Frau heiratet einen schwerreichen Mann, der hat netto ein paar Tausend mehr auf dem Konto,
er profitiert also davon dass er eine Frau mit Kindern geheiratet hat und ich soll noch Unterhalt zahlen? Geht es eigentlich noch?
Ich kann nicht mehr, warum soll ich überhaupt noch arbeiten gehen? Pure Verarsche in diesem Staat!
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Wie schon oft gesagt: Nirgends sind die Gerichte so weich im Unterhaltsrechtrecht wie bei frisch pflichtig gewordenen Müttern.
Hattest du die Berücksichtigung der Steuerklasse beim Unterhalt auch erstinstanzlich beantragt? Wenn das nicht explizit im schriftlichen Antrag gerügt wird, ist es dem Gericht egal.
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Hallo,
leider nein, davon war erstinstanzlich nie die Rede, der Anwalt war einfach ne Pfeife!
Bei mir war es so, dass nach Beschwerdeeinreichung sofort das OLG reagiert und einen Verhandlungstermin festgesetzt hat.
Das war erstmal ein gutes Zeichen. Und jetzt kommt der Hammer!
2 Wochen vor diesem Termin kam vom OLG ein Gütevorschlag, indem fast jeder Beschlusspunkt aus der 1. Instanz mehr oder
weniger aufgehoben wurde.
Das OLG hat jeden Punkt genau erklärt, warum und wieso und mit aktuellen BGH- Urteilen untermauert. Das war dann absolut
nachvollziehbar, aber trotzdem blieb mein Anteil am Volljährigenunterhalt viel zu hoch in meinen Augen.
Meiner Tochter wurde natürlich Prozesskostenhilfe bewilligt, mich kostete das mit Anwalt und Gerichtsgebühren mehrere tausend
Euro. Der Wahnsinn schlechthin! Beim Richter aus 1. Instanz hatte ich nach Lesen seines Beschlusses das Gefühl, als ob er der
beste Kumpel (Zechkumpan) des gegnerischen Anwalts ist. Brutal wie schlampig und oberflächlich das alles verfasst wurde.
Naja, was soll´s, meine Tochter hat kurz vor dem Abi die Schule abgebrochen, 2 Jahre lang habe ich monatlich 300,-- Euro an
Mehrbedarf für Nachhilfe, Fahrtkosten und Privatschule, zzgl. zum Regelunterhalt von 441,-- Euro, abdrücken müssen, der ganze
Streit, alles war umsonst.
Nun denn, meine Ex wird weiterhin mit ihrem 150.000,-- Euro AMG-Mercedes durch die Gegend fahren und die Forderungen hören
nicht auf, Streiten bis auf´s Blut, Kinder instrumentalisieren um durchzukommen, Gerichte die da fleißig mitmachen, was soll man
da noch sagen?! Nur eins....Arbeiten aufhören und auf Hartz4 machen, dann hast Deine Ruhe!
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Wenn der Anwalt solche grundlegenden Dinge wie eine falsche Steuerklasse ignoriert, ist er nicht mehr nur eine Pfeife, das ist bereits kriminelle Unfähigkeit. Du kannst noch froh sein, dass dieser Punkt wenigstens beim OLG noch gewürdigt wurde, normalerweise urteilen die nur auf Grundlage bereits beim Amtsgericht vorgebrachter Fakten.
Gegen das Problem "ich verdiene nix, aber mein neuer Ehepartner ist stinkreich" geht die Justiz sehr konsequent vor, wenn es Männer sind, die deshalb keinen Unterhalt zahlen wollen. Das hat sogar einen eigenen Namen, nennt sich "Hausmannrechtssprechung", während "Hausfrauenrechtssprechung" bezeichnenderweise kein Begriff unter den Juristen ist. Bei Müttern, die das erst gegenüber ihren privilegierten volljährigen Kindern erleben, herrscht eine erstaunliche Beisshemmung seitens der Richter, stattdessen wird der Vater weiter abgezockt. Du hast also keine Ausnahme erlebt, sondern den Normalfall.
Du hast allein die letzten zwei Jahre 7441*24 = fast 20000 EUR Unterhalt bezahlt plus ein paar tausend Euro für die Juristen. Reagieren kannst du darauf nicht auf direkte Weise, wie jeder Unterhaltspflichtige. Aber dass dein Testament das bereits verbrauchte Geld berücksichtigt, du keine der für dieses Recht verantwortlichen Blockparteien wählst, Juristen in deinem Privatleben als die unehrenhaften Menschen behandelst die sie sind, du diese Geschichte nach Kräften verbreitest um anderen Männern die Vermeidung von Vaterschaft zu empfehlen, das sollte klar sein.
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Bist Du verheiratet oder ähnliches ?
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Wenn die Tochter das Abi abgebrochen hat, was tut sie denn jetzt?
War das vor/während oder nach dem Verfahren passiert und ist das, was sie jetzt tut oder nicht tut, Gegenstand des Beschlusses, oder geht er noch von einer sich auf der Schule befindlichen Tochter aus?
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Hallo @ all....
erstmal vielen Dank für die Antworten bzw. Fragen.
Ich bin nicht verheiratet und werde das auch 100%-ig nicht mehr machen. Mein Grundvertrauen in die Gesetze und vor allem
in Frauen ist wie weggeblasen und es wird auch nicht wieder zurückkommen.
Einvernehmlich habe ich mich 2011 von meiner Ex getrennt, alles gut soweit, bis der neue Mann in´s Spiel kam, ein sehr wohl-
habender leitender Arzt einer Klinik, 4 Häuser hat er, auch eine Villa direkt an einem oberitalienischen See, es ist Geld vorhanden
ohne Ende, meine Ex arbeitet bei ihm als Sekretärin, eine Putzfrau ist da und ich muss zahlen. Warum nur? Da ist doch überhaupt
kein Bedarf da! Der hat soviel mehr jetzt an Nettogehalt durch die Lohnsteuerklasse 3, da kann er doch locker den Mehrbedarf
meiner Tochter übernehmen. Er hat sie auf diese Eliteschule geschickt um das Abitur zu machen, sie wollte es gar nicht, aber
Widerrede war nicht möglich, man musste sich seinem Willen fügen, sonst hätte er sie rausgeschmissen.
Und das Ende vom Lied? Tochter bricht Schule ab mit schwersten Depressionen, sie hat kapituliert, es war ihr schlichtweg zu schwierig.
Es passt einfach nicht in´s Lebensbild eines Arztes, dass nicht jeder das Abitur machen kann.
Jetzt sitzt meine Tochter zuhause, nach 8-wöchiger stationärer Behandlung in einer Psychoklinik. Sie hat jetzt gar nichts ausser der
Mittleren Reife. Irgendwann demnächst wird sie wohl so ein Praktikum machen. Bis dahin muss ich den Regelunterhalt bezahlen, kein
Richter in Deutschland würde die Einstellung des Unterhalts genehmigen, sie ist krank und deswegen heißt es...weiterzahlen.
Man muss dazusagen, dass ich mit meiner 20-jährigen Tochter keinen Kontakt habe, der Stiefvater verbietet es, quasi als Druckmittel.
Keine Ahnung, ich sehe mich benachteiligt ohne Ende. Und wenn ich in 10 Jahren in Rente gehe, dann bekommt meine Ex mal einen
fetten Versorgungsausgleich von mir, zzgl. Anteile von meiner hart verdienten Betriebsrente, der Betrag steht leider noch nicht fest.
Sie wird mindestens 2 Häuser erben vom neuen Mann, also hochbegütert wird sie irgendwann dastehen und dann noch das von mir
oben drauf. Nicht zu fassen!
So, genug ausgekotzt, hilft mir, aber ändern tut sich trotzdem nichts bei den Gesetzen
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(25-10-2018, 10:43)RainmanBC schrieb: Mein Grundvertrauen in die Gesetze und vor allem
in Frauen ist wie weggeblasen und es wird auch nicht wieder zurückkommen.
Also alles wie bei üblich bei uns Trennungsvätern... die Trennung als die garantiert wirkende "rote Pille" :-)
Und das ist das Problem. Dann all das war auch vor der Scheidung schon so. Da wollte man es nur nicht wahrhaben, weil ja immer nur die Anderen Männer die Dummen sind, man selber ist selbstverständlich "Herr" der Lage. Ein Weibchen, das mit einem Kindchen und einem Jöbchen dahinstöckelt, bekommt nun mal viel weniger Rentenpunkte. Und das ergibt zwangsläufig einen fetten Versorgungsausgleich, der einem die Rente wegfetzt. Frauen, die zwei Gehaltsklassen tiefer liegen oder Frauen, die Hausfrauenvorstellung haben sind unterhaltsrechtstechnisch reines Zyankali. Das passiert, egal ob die Ex später einen Millionär heiratet oder in ALG 2 fällt und in der Gosse lebt.
Der Unterhalt für die volljährige, nichtprivilegierte Tochter ist durchaus fraglich. Es ist eben nicht so, dass sie über das Wörtchen "Depression" weiterhin unbegrenzt unterhaltsberechtigt bleibt. Ein volljähriges behindertes (auch psychisch behindert) Kind hat Anspruch auf Grundsicherung und die ist sogar vorrangig vor Unterhaltsleistungen. Sie muss sich entscheiden, ob sie Behindertenstatus will oder ob sie mit einer Ausbildung anfängt. Beides ist unterhaltsrelevant. Nur rumsitzen geht nicht.
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Hallo,
ja, so ist es wie Du sagst...und im Grunde heißt der fette Versorgungsausgleich auch, dass ich nicht früher in Rente gehen kann, sondern
arbeiten muss bis ich 67 Jahre alt bin. Bin leider kein Beamter und mein Job ist derart fordernd, dass ich mir jetzt und hier gar nicht vor-
stellen kann, überhaupt solange arbeiten zu können.
Habe jetzt bereits zum 4. Mal den Anwalt gewechselt, natürlich auf Empfehlung. Aber war wieder ein Reinfall. Die Gute traut sich nichts
und sie sagt, dass die Richter hier sehr wohl eine "Depression nach Schulabbruch" als Krankheit ansehen und ich somit weiterhin unterhalts-
verpflichtet bin. Was meine bisherigen Erfahrungen angehen, muss ich ihr sogar Recht geben.
Ich könnte wirklich ein Buch schreiben über meinen ganzen Rosenkrieg, wie sinnlos das bisher war und das Richter hier von der moralischen
Seite her überhaupt nichts wissen wollen, das geht mir nicht in den Kopf.
Ich habe sogar schonmal an die Redaktion von SternTV geschrieben, die wichtigsten Ungerechtigkeiten für Trennungsväter wollte ich im
TV darlegen, authentisch und echt, man kann alles belegen. Es kam sogar eine Antwort, niederschmetternd...tut uns leid, aber in dem Fall
besteht kein öffentliches Interesse. Aber die Wanzenplage 2018, dafür haben die Jungs über 10 min Sendezeit übrig. Der Witz schlechthin.
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(25-10-2018, 13:44)RainmanBC schrieb: ...tut uns leid, aber in dem Fall
besteht kein öffentliches Interesse. Aber die Wanzenplage 2018, dafür haben die Jungs über 10 min Sendezeit übrig. Der Witz schlechthin.
Du bist ja witzig ! Glaubst Du die wollen Stress mit einer Lobby der grössten Geldvernichtungsmaschinen...Alle verdienen daran Rechtsanwälte, Steuerberater, Insolvenzverwalter...Richter, Jugendam u.s.w.
Bei der letzten NDR Doku habe das erstemal sowas wie "keine" einsieitige Berichtertattung gesehen...und das auch nur sehr zaghaft.
Du kannst einen "Rechtskrieg" nur führen wenn Du absolut nichts mehr zu verlieren hast...Hast Du einen Job (womöglich) noch Beamter bist Du Tod!
Du wirst finanziell plattgemacht...
Ich lasse mich natürlich korrigieren...
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Hallo,
keine Ahnung ob eine Fernsehsendung, in der ein paar harte Widrigkeiten im Unterhaltsverfahren dargelegt werden, Stress verursacht mit
einer Lobby. Wäre mir auch völlig egal wenn es soweit kommen würde.
Ich stehe dazu, wenn die Ex wieder heiratet und dann auch noch einen wohlhabenden Mann, von dem ich ausgehe, dass er im vollen
Besitz seiner geistigen Kraft eine Frau mit Kindern geheiratet hat, dann sollte es schlichtweg so geregelt werden, dass der Unterhalts-
verpflichtete entlastet wird...und das sehr spürbar! Die Ex lebt im Luxus und ich (sicher auch andere) müssen noch einen oben drauf-
setzen...das ist mit keiner Silbe als sozialverträglich einzustufen.
Und wenn dann auch noch die Ex vor den Kids rumposaunt, dass die 5 Tage Wellnessurlaub in einem Luxushotel mit meiner Unter-
haltszahlung finanziert werden, dann hört bei mir der Spaß auf.
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Es ist drehen an Symptomen statt reparieren der kaputten Grundlage. Die grundsätzliche Einbeziehung von Dritten würde z.B. auch die Tür öffnen, dass du mehr zahlen musst, wenn sie einen Armen heiratet.
Die bessere Grundlage wäre gemeinsame Betreuung als Regelfall, generelle Senkung der viel zu hohen deutschen Unterhaltssätze und generelle Einbeziehung und Verpflichtung beider Elterneinkommen ab dem Alter, ab dem Kinderbetreuung nicht mehr nötig ist und nicht erst mit 18.
Dass reiche Neupartner keine Rolle spielen, ist nicht dem BGB anzulasten, sondern der Rechtssprechungspraxis. Denn bei pflichtigen Vätern ohne Einkommen und reicher Neufrau wird einfach ruckzuck der Selbstbehalt auf Null gesetzt mit dem Argument, sie würden ihre Lebensunterhaltskosten ja bereits durch die neue Partnerin bestreiten lassen. Ein guter Anwalt hätte das auch in deinem Fall geltend gemacht, aber wenns Müttern ans Geld geht wird die Justiz auf wundersame Weise plötzlich butterweich.
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Hallo,
ich verstehe was Du schreibst....es ist einfach nur noch traurig.
Aber sag mal, Du hast oben schonmal erwähnt, dass eine Depression bei meiner Tochter wegen Schulabbruch (mit 20) nicht unbedingt dazu führen
muss, dass sie weiterhin unterhaltsberechtigt ist.
Kurz zur Sachlage:
Am Ende der 12. Klasse bricht sie das Gymnasium ab. Geht danach direkt für 8 Wochen in eine psychosomatische Klinik. Ich habe das leider mal wieder
nur hintenrum über die große Schwester erfahren. Momentan sitzt sie zuhause rum, ohne jegliche Tätigkeit um etwas zu verdienen, nichts macht sie.
Irgendwann demnächst, keine Ahnung genau wann, wird sie ein Praktikum beginnen. Und meine Anwältin meint, dass ich bis dahin meinen Unterhalt
weiterzahlen muss, abzgl. natürlich den Mehrbedarfskosten wie Nachhilfe, Privatschule, Fahrtkosten. Gegnerischer Anwalt hat hier jetzt zugestimmt.
Was mich nur mal wieder stört, da sitzt ein erwachsenes, volljähriges Kind mit 20 Jahren zuhause rum, ich bekomme keine oder nur sehr dürftige Infor-
mationen über die weitere Lebensplanung....und soll weiterhin den Regelunterhalt nach DDT zahlen. Was ist jetzt wenn das Praktikum erst in 2 Jahren
beginnt? Fühl mich total verarscht!
Wie ist Deine Meinng, was würdest Du meiner Anwältin unter die Nase halten?
Danke vorab
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Es gibt zwei Angriffsrichtungen, beide habe ich schon genannt.
Richtung 1 greift den Anspruch selbst an. Anwendung des Prinzips: Wer nichts tut, kriegt auch keinen Unterhalt. Siehe oben. Das wird wohl darauf hinauslaufen, dass man um den Zeitraum feilscht, wie lange also ihre Krankmeldung sie vor Unterhaltsverwirkung schützt.
Richtung 2 greift die Haftungsquote an. Argumentation: Eine hohe Quote zu deinen Lasten ist unbillig, weil die Mutter mit der Tochter in ausserordentlich gutsituierten Verhältnissen lebt, ihr selbstverdientes Geld also gar nicht für einen Eigenbedarf benötigt. Da wird man wohl von der Gegenseite her eifrig mit Rechnungen auf Aufteilungen kommen.
Grundsätzlich würde in dem Fall stark mit Billigkeitsabwägungen argumentieren. Unterhalt ist kein Krankengeld und die Verhältnisse der Familie dort können hinsichtlich des Anspruchs nicht ignoriert werden.
Wer hat übrigens die Tochter vor Gericht vertreten? Ein Anwalt, der vorher schon die Mutter vertreten hat und vielleicht immer noch vertritt? Würde ich ablehnen, da Interessenkonflikt. Die Mutter ist schliesslich auch pflichtig.
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Hallo,
Richtung 1 ist eher in Erwägung zu ziehen, da die Haftungsquote bereits vom OLG ermittelt wurde, daran ist nichts mehr zu rütteln.
Billigkeitsabwägungen hören sich auch gut an, ich werde nächste Woche mal meine Anwältin damit konfrontieren. Warum die als
studierte Juristin bzw. Fachanwältin darauf nicht selber kommt ?!
Interessant ist der Punkt mit dem Interessenkonflikt. Der beauftragte Anwalt meiner Tochter ist sozusagen das Mädchen für alles
wenn es um Minderjährigenunterhalt, Volljährigenunterhalt, Umgang etc. geht. Mein voriger Anwalt hat die "Auseinandersetzung"
mit diesem Anwalt abgelehnt, gerade weil auch die Kindsmutter ein Schuldner in diesem Fall ist und somit ein Interessenkonflikt
besteht.
Kurzum, das wurde vor dem Familiengericht abgeschmettert, dieser Anwalt darf sehr wohl auch meine Tochter vertreten, eine
schriftliche Einverständniserklärung meiner Tochter reichte aus und schon wieder hatte ich das Nachsehen.
Es ist einfach aussichtslos, am besten noch mehr Unterhalt zahlen, bis zum Selbstbehalt, alles hergeben, dann ist endlich Ruhe
mit dem ganzen sinnlosen Schwachsinn.
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(26-10-2018, 12:14)RainmanBC schrieb: Mein voriger Anwalt hat die "Auseinandersetzung"
mit diesem Anwalt abgelehnt, gerade weil auch die Kindsmutter ein Schuldner in diesem Fall ist und somit ein Interessenkonflikt
besteht.
Kurzum, das wurde vor dem Familiengericht abgeschmettert, dieser Anwalt darf sehr wohl auch meine Tochter vertreten, eine
schriftliche Einverständniserklärung meiner Tochter reichte aus und schon wieder hatte ich das Nachsehen.
...und das wurde vom zuständigen OLG genehmigt ?...Du hast doch Beschwerde eingelegt oder ?...
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RainmanBC, sieh es positiv. Du bist bald komplett raus aus der Nummer. Der neue hat die Beziehungsprostituierte noch voll am Hacken und alles noch vor sich.
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Hallo,
erstinstanzlich vor dem Familiengericht wurde es abgelehnt. Danach hat keiner mehr davon geredet. Und bei der Beschwerdeschrift an
das OLG war das kein Thema mehr, da ging es nur noch um die Abwendung/Reduzierung/Haftungsanteile des Volljährigenunterhalts.
Habe in diversen Foren gelesen, dass die Richter eine Einverständniserklärung der Gläubiger akzeptieren. Als bei der ersten Anhörung
mein damaliger Anwalt mit dem Thema Interessenkonflikt daherkam, wurde ihm vom Richter so derart eine Breitseite verpasst, oder
direkt gesagt, der Richter meinte, dass er mit diesem Blödsinn endlich aufhören sollte, er würde sich damit lächerlich machen.
Ich sag ja, Richter und gegnerischer Anwalt, ich hatte den Eindruck dass die beiden Kumpels sind und wir von vornherein schon keine
Chance hatten. Das OLG hat nahezu jeden Beschlusspunkt des hiesigen Gerichts aufgehoben, also für nicht berechtigt bzw. begründet
abgewiesen. Schön, dass ich trotzdem die ganzen Gerichtskosten hatte, meine Tochter bekam natürlich Prozesskostenhilfe.
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Einen Anwalt, der sich bisher schon nicht sonderlich fachkundig gezeigt hat, würde ich nicht erneut beauftragen. Wenn du klagst, dann selbstverständlich mit Anträgen, die sowohl Richtung 1 als auch Richtung 2 verwerten. Klage und Streitwert sind gleich, es kostet dich nur die Tinte für einen weiteren Antragspunkt, um zwei Eisen statt einem ins Feuer zu bekommen. Warum drauf freiwillig verzichten?
So ist das auch mit Beschwerden ans OLG. Natürlich rügt man auch die Hinnahme des Interessenkonflikts auch beim OLG. Das kostet schliesslich nichts extra und ist durchaus umstritten. Ein gewiefter Anwalt spielt ein Betretenheitstheater vor über den Ausbruch des Amtsrichtes (suggeriert damit, es würde ihn nicht mehr interessieren), belässt den Punkt im Antrag und rügt beim OLG dessen Nichtbehandlung durch den Amtsrichter. Was dafür zählt, ist nicht der Rüffel im Gerichtssaal, sondern Protokoll und Beschluss.
Aufgeblasene Trampeltiere lässt man schön rumtrampeln, desto eher stürzen sie dabei eine getarnte Fallgrube. Die Dummheit und borniertheit des Justizpersonals hilft dabei.
Bei dieser harmonischen Kumpelei von Richter und gegnerischem Anwalt und einem OLG, das den Beschluss dieses Richters anschliessend zum Fenster hinaus wirft sind künftige Verfahren schon von Anfang an auf das OLG hin zu konstruieren. Viele Anträge stellen, mit vielen Tatsachen unterlegen, in keinem Punkt etwas vergleichen - ein Anwalt, der wenigstens etwas Ahnung von seinem Beruf hat, weiss das. Die leider nur eine kleine Minderheit der Anwälte hat, bei Juristen gilt die Unehrenhaftigkeitsvermutung.
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Wenn Du als Unterhaltsverpflichteter kommst hast Du schon verloren...jeder Rechtsanwalt weiss das die Chancen minimal sind das "fiktive" bzw. zum Zeitpunkt der Erstellung des Titels die Beträge wegzubekommen.
Man solllte von vornherein Rechtsanwälte die aus dem Dunstkreis des AG bzw. OLG kommen ausschliessen...Lieber ggf. das Fahrgeld bezahlen als ein Rechtsanwalt vor Ort zu nehmen.
Z.B. Rechtsanwalt aus Hamburg Gerichtsort München (übertrieben)...
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Hast Du keine Chance an Deine Tochter irgendwie heran zu kommen? Brief, Whats-App, Internet oder ähnliches Gedöns?
Sie scheint ja nach Deiner Aussage dort eher isoliert und unzufrieden zu sein. Fremdgesteuert und manipuliert. Wäre einen Test wert,
sie zu kontaktieren, wenn möglich.... Oder?
Der Richter am Amtsgericht ist eine Schande für seine Zunft. Aber damit wird er nicht auffallen, da der Rest auch keine Ausnahme bildet. Passt denen was nicht, wie hier z.B. die Sache mit dem Interessenkonflikt, dann stellen sie sich arrogant über einen und unterstellen, man würde sich lächerlich machen oder noch schlimmer...
Arminius hat Recht. Wenn noch etwas zu retten ist, dann mit einem Winkeladvokat außerhalb des Dunstkreises dieses Widerlings. Ich kann nur sagen, dass es bei mir mal sehr geholfen hat. Da ging die Tür auf, und mein Münchener Anwalt stand in Rheinland-Pfalz in der Türe.
Dem dämlichen Bauern von Amtsrichter aus dem Westerwald (Herzliche Grüße!) fiel der Kitt aus der Brille.
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(26-10-2018, 14:23)p__ schrieb: Einen Anwalt, der sich bisher schon nicht sonderlich fachkundig gezeigt hat, würde ich nicht erneut beauftragen. Wenn du klagst, dann selbstverständlich mit Anträgen, die sowohl Richtung 1 als auch Richtung 2 verwerten. Klage und Streitwert sind gleich, es kostet dich nur die Tinte für einen weiteren Antragspunkt, um zwei Eisen statt einem ins Feuer zu bekommen. Warum drauf freiwillig verzichten?
So ist das auch mit Beschwerden ans OLG. Natürlich rügt man auch die Hinnahme des Interessenkonflikts auch beim OLG. Das kostet schliesslich nichts extra und ist durchaus umstritten. Ein gewiefter Anwalt spielt ein Betretenheitstheater vor über den Ausbruch des Amtsrichtes (suggeriert damit, es würde ihn nicht mehr interessieren), belässt den Punkt im Antrag und rügt beim OLG dessen Nichtbehandlung durch den Amtsrichter. Was dafür zählt, ist nicht der Rüffel im Gerichtssaal, sondern Protokoll und Beschluss.
Aufgeblasene Trampeltiere lässt man schön rumtrampeln, desto eher stürzen sie dabei eine getarnte Fallgrube. Die Dummheit und borniertheit des Justizpersonals hilft dabei.
Bei dieser harmonischen Kumpelei von Richter und gegnerischem Anwalt und einem OLG, das den Beschluss dieses Richters anschliessend zum Fenster hinaus wirft sind künftige Verfahren schon von Anfang an auf das OLG hin zu konstruieren. Viele Anträge stellen, mit vielen Tatsachen unterlegen, in keinem Punkt etwas vergleichen - ein Anwalt, der wenigstens etwas Ahnung von seinem Beruf hat, weiss das. Die leider nur eine kleine Minderheit der Anwälte hat, bei Juristen gilt die Unehrenhaftigkeitsvermutung.
Sagt mein Kollege ( der schon 3x vorm Bundesgericht in der schönen Schweinz gewonnen hat ) auch immer. In der ersten Instanz alles das "bringen", was in der dritten Instanz zum Sieg führt.
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Hallo @ all!
Erstmal Danke für Eure aufbauenden Zeilen. Auf der einen Seite sehr hilfreich, aber auf der anderen Seite weiß ich auch, dass die Chancen als Unterhaltsverpflichteter (ich verdiene leider auch nicht schlecht) mehr und mehr gen Null gehen.
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass der neue Mann meiner Ex ein komplett psychisch kranker Narzisst ist. Er ist zwar leitender Arzt, aber trotzdem,
in seinem Freundeskreis bewegen sich ebenfalls Anwälte, Psychologen usw., und er weiß ganz genau wie weit er gehen kann, jederzeit eine schmale
Gratwanderung bis zur Gesetzesüberschreitung. Man könnte meinen, dass er meine Ex nur geheiratet hat, weil sie 3 Kinder hat und ich gut verdiene.
Beste Voraussetzungen um einen jahrelangen und sinnlosen Streit abzuziehen. Und er macht es....gnadenlos!
An meine Tochter komme ich nicht mehr heran, das habe ich aufgegeben. Sie darf auch mit ihren Geschwistern über nichts reden was die Streiterei angeht.
Der Stiefvater benimmt sich wie der totale Diktator in seinem Hause, alles muss nach seiner Pfeife tanzen und wehe einer spurt nicht, dann droht er sofort
mit Sanktionen, wie z.B. Rausschmiss. Typisch Narzisst eben, es gibt nur ein schwarz oder weiß, einen gesunden Mittelweg kennt der Vogel nicht.
Es ist mein Schicksal dass meine Ex genau an diesen Mann geraten ist. Alle, die ihn kennen, bedauern mich, das ist kein Mensch mehr sagen sie, er ist das
personifizierte Böse. Und das lebt er an mir aus und das wachsweiche Unterhaltsrecht macht mit.
Ich wohne ca. 50 km nördlich vom Bodensee, wenn mir jemand einen wirklich guten Anwalt nennen kann, bitte, ich bin für jeden Tipp dankbar.
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Der Next ist wirklich keinen Gedanken wert. Der ist nicht dein Problem. Die Geschichte hätte auch mit einem armen Stiefvater ohne Verbindungen genau so stattfinden können. Auch solche Leute können problemlos Stiefkinder zu Psychos machen und Krieg führen.
Entschieden über Unterhalt wird im Gerichtssaal anhand unseres geschätzten Unterhaltsrechts durch unser geschätztes "hochqualifiziertes" Juristenpersonal. Das ist dein Problem. Und das aller Väter.
Mercedes_AMG
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[Vollquote gelöscht]
Wenn Du nicht schlecht verdienst, warum dann nicht Alles an die Wand donnern und den Dino machen?
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