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Anrechenbare Kosten auf Unterhalt
#26
Wenn die "Dame" erstmal ausgezogen ist, tauscht Du die Schloesser falls Du das moechtest und es irgendwie sinnvoll ist. Egal ob Du das jetzt darfst oder nicht. soll sie doch klagen. Falls Du aber alle Unterlagen und Wertgegenstaende eh woanders gesichert hast, kannst Du Dir das auch sparen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#27
Das Zünglein an der Waage dürfte das Kind sein.
So war es auch bei mir.
Sähe ich mein Kind im Monat nicht an 5-8 Tagen, wäre ich sofort ins Ausland abgedüst und hätte dort neu angefangen.
Meine Liebe zum Kind hält mich in der Unterhaltsfalle.

Ich persönlich fahre mit der Strategie "Ex wurschteln lassen" und selbst nichts fordern (außer Umgangstermine) bislang am besten.
Das ganze Hin- und Her macht nur die Anwälte und Gerichte reich, und überfordert die Ex emotional, für den Mann schaut aber letztlich nichts dabei heraus.

Ich finde es ist aber kein Schaden wenigstens soviel zu sagen, wenn Du Deine Ex alleine antriffst: Sag ihr, dass Du Ihr sagen wolltest, dass Du das nicht Ernst gemeint hast und bedauerst, als Du sagtest Du willst, dass Sie es abtreibt. Sag ihr, dass Du Deine Tochter liebst und für sie gut sorgen wirst. Ich würde das so machen.

Den Rest kannste vermutlich nicht mehr beeinflussen. Meine Ex steht auch unter Fremdsteuerung ihres Umfeldes. Sie ist unerreichbar im Weltall verloren außer Funkweite.

Meine Scheidung steht noch aus, bin gespannt, was mich da noch erwartet... momentan ist es sehr ruhig.
Kind kann ganztägig fremdbetreut werden, Mutti somit theoretisch wieder Arbeiten. Bin gespannt ob nachehelicher Unterhalt gefordert bzw. zugesprochen wird. Ehe ging knapp 7 Jahre (bis Scheidungsantrag).
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#28
(15-10-2018, 11:59)Maestro schrieb: Das Zünglein an der Waage dürfte das Kind sein.
So war es auch bei mir.
Sähe ich mein Kind im Monat nicht an 5-8 Tagen, wäre ich sofort ins Ausland abgedüst und hätte dort neu angefangen.
Meine Liebe zum Kind hält mich in der Unterhaltsfalle.

Ich persönlich fahre mit der Strategie "Ex wurschteln lassen" und selbst nichts fordern (außer Umgangstermine) bislang am besten.
Das ganze Hin- und Her macht nur die Anwälte und Gerichte reich, und überfordert die Ex emotional, für den Mann schaut aber letztlich nichts dabei heraus.

Ich finde es ist aber kein Schaden wenigstens soviel zu sagen, wenn Du Deine Ex alleine antriffst: Sag ihr, dass Du Ihr sagen wolltest, dass Du das nicht Ernst gemeint hast und bedauerst, als Du sagtest Du willst, dass Sie es abtreibt. Sag ihr, dass Du Deine Tochter liebst und für sie gut sorgen wirst. Ich würde das so machen.

Den Rest kannste vermutlich nicht mehr beeinflussen. Meine Ex steht auch unter Fremdsteuerung ihres Umfeldes. Sie ist unerreichbar im Weltall verloren außer Funkweite.

Meine Scheidung steht noch aus, bin gespannt, was mich da noch erwartet... momentan ist es sehr ruhig.
Kind kann ganztägig fremdbetreut werden, Mutti somit theoretisch wieder Arbeiten. Bin gespannt ob nachehelicher Unterhalt gefordert bzw. zugesprochen wird. Ehe ging knapp 7 Jahre (bis Scheidungsantrag).

Vielen Dank für deinen Text, Maestro.

Ich habe deinen Rat befolgt und mich tatsächlich (nochmals) bei ihr entschuldigt. Das hat die Situation in der Tat etwas entspannt. Es bleibt natürlich alles so, wie es ist, aber wir können uns zumindest im Moment vernünftig unterhalten und die zukünftigen Regelungen besprechen.

Ob sie es ernst meint, ob es dabei bleibt und sie sich auch daran hält, dass sehen wir dann. Es hat dennoch, für den Moment geholfen.

Trotzdem bereite ich mich weiterhin auf alles mögliche vor. Montag habe ich jetzt einen Termin beim JA. Es bleibt spannend.
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#29
Wenn die Exe nicht psychisch krank ist, sieh zu alles moeglichst im Guten zu regeln und im Zweifellsfall auch Fuenfe gerade sein zu lassen und - wenn es Dir nicht weh tut - auch finanziell grosszuegig zu sein. Gibt das richtig Krieg, kostet es Dich wahrscheinlich mehr an Anwaltsgebuehren und Gerichtskosten als wenn Du der Exe mal einen Schein ruberschiebst oder freiwillig was kaufst oder bezahlst wozu Du nicht verpflichtet bist.

Natuerlich ist es sinnvoll sich auf alles moegliche vorzubereiten, die primaere Strategie sollte aber sein ein moeglichst gutes Verhaeltnis zur Kindesbesitzerin zu bewahren.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#30
Guten Abend in die Runde...

Ich habe bitte eine aktuelle Frage. Meine Noch-Frau ist zum 01.11.2018 uns unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen und hat unsere Tochter mitgenommen. Sie wohnen zur Zeit bei Ihren Eltern.
Nun hat sie mir gesagt, dass sie sich, zusammen mit unserer Tochter, umgemeldet hat.
Dies hat sie ohne mein Einverständnis getan.

So wie ich es verstehe, benötigt das Einwohnermeldeamt hierfür allerdings die Erlaubnis beider Elternteile.

Was kann ich nun tun? Kann ich meiner Noch-Frau rechtliche Schritte androhen und sie, mit einer Frist, auffordern, die Ummeldung wieder rückgängig zu machen?

Im Vorwege schon einmal vielen Dank für eure Unterstützung.
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#31
@Sven,

hab ich auch durch. Sohn zu mir gezogen - Ich brauchte eine Vollmacht der Mutter. Sohn zurückgezogen, Mutter brauchte keine Vollmacht, noch besser, ihr Neuer hat das Kind sogar angemeldet. Beschwerde beim Amt - nichts gebracht, wäre deren Ermessenssache ...
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#32
Ich denke auch, dass da nichts rückwirkend zu machen ist.

Den Vorfall gut dokumentieren, möglicherweise kann das später mal als Argument verwendet werden.

Ansonsten ist es aber üblich, dass Mütter sich nicht an Gesetze zu halten brauchen, Väter aber schon.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#33
(15-11-2018, 21:00)Sven schrieb: So wie ich es verstehe, benötigt das Einwohnermeldeamt hierfür allerdings die Erlaubnis beider Elternteile.

Nein. Nur in Bayern. Und auch da oft nur theoretisch.
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#34
Mahlzeit in die Runde...

Meine Frau, die am 01.11. mit unserer Tochter ausgezogen ist, hat jetzt einen RA mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Zur Zeit ist die Summe für den Trennungsunterhalt noch unklar. Ich wurde aufgefordert, bis 31.12. eine Aufstellung abzugeben.
Ferner wurde ich aufgefordert, ab 01.12. eine Unterhaltsvorauszahlung zu tätigen. Ist dieses rechtens? Muss ich dem Folge leisten?

Mein Anwalt ist zur Zeit nicht da. Ich habe erst am 11.12. einen Termin

Könnt ihr mir bitte mit einem Rat zur Seite stehen?

Gruß und danke
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#35
Mit der Vorauszahlung kannst du warten, da bislang ja noch nicht mal ein Anspruch auf Trennungsunterhalt per Gericht entschieden wurde. Ihr Lebensunterhalt ist auch nicht gefährdet, da sie nach deinen Angaben bis Februar noch 1.600.- € Elterngeld und danach monatlich 800.- €. Den Kindesunterhalt allerdings würde ich pünktlich und vollständig bezahlen, da ohnehin unumgänglich. Und es macht den Richtern schlechte Laune, wenn Väter die Kinder hungern lassen wollen. Da wahrscheinlich auch der Kindesunterhalt noch nicht festgelegt wurde, machst du keinen Fehler wenn du Kindesunterhalt in Höhe des gesetzlichen Unterhaltsvorchusse zahlst. Aktuell sind das ca. 135.- € im Monat, dazu hat deine Frau das Kindergeld und das Elterngeld. Das sollte vorerst reichen.

An eines musst du dich gewöhnen: Anwälte fordern gerne und viel. Hat aber nicht viel zu bedeuten. Geurteilt wird von einem Richter, nicht vom gegnerischen Anwalt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#36
Wie Austriake schon sagte, Unterhalt fuer die Kinder auf JEDEN FALL zahlen und wenn Du gut verdienst, auch mehr als den Mindestsatz. Trennungsunterhalt wuerde ich nicht einfach so bezahlen. Wenn Du jetzt was freiwillig bezahlst, kommst Du davon schlecht wieder runter. Dann wird gerne angenommen, dass Du Dir das locker leisten kannst und die "arme" Alleinerziehende hat es eh schwer genug und da soll der schuftige machtausuebende Unterdrueckermann ruhig zahlen. Im Zweifellsfall wuerde ich da ein Urteil abwarten, bzw. eine Einigung nach genauer Bewertung der Rechtslage.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#37
Vielen Dank euch beiden für die sehr stichhaltigen Antworten. Super! Kindesunterhalt zahle ich auf jeden Fall. Das ist eh klar.

Wenn ich für den KU "nur" den gesetzlichen Unterhaltsvorschuss bezahle, müsste ich irgendwann den Rest nachzahlen, so habe ich das verstanden. Dann kann ich auch gleich komplett zahlen.

Wie sieht das aber beim TU aus? Müsste ich rückwirkend nachzahlen oder gilt erst der Tag eines Urteils, bzw. Bescheides als erster Zahltag? Das habe ich noch nicht ganz verstanden.
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#38
Im Prinzip hast Du recht, du könntest den Kindesunterhalt auch "voll" bezahlen. Nur, was und wieviel ist "voll"?

Folgendes musst Du hierzu wissen: das, was du ohne Gerichtsurteil zahlst, wird als Anerkenntnis gewertet. Das heißt, weniger als das, was du freiwillig zahlst, wird es nie wieder werden - denn mit dem zahlen von Betrag X hast du deine Leistungsfähigkeit bewiesen.
Es ist aber so, dass die Höhe von Kindesunterhalt und die Höhe von Trennungsunterhalt in einer Wechselbeziehung zueinander stehen. Je mehr Kindesunterhalt du zahlst, desto weniger bleibt für den Trennungsunterhalt übrig. Es kann daher taktisch wichtig sein, lieber mehr oder weniger für die eine Unterhaltsart zu zahlen als für die andere. Das aber können wir dir hier nicht ausrechnen, dafür brauchst du einen Anwalt. Und erst danach würde ich entscheiden, was ich wem zahle.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#39
(28-11-2018, 08:39)Austriake schrieb: Im Prinzip hast Du recht, du könntest den Kindesunterhalt auch "voll" bezahlen. Nur, was und wieviel ist "voll"?

Folgendes musst Du hierzu wissen: das, was du ohne Gerichtsurteil zahlst, wird als Anerkenntnis gewertet. Das heißt, weniger als das, was du freiwillig zahlst, wird es nie wieder werden - denn mit dem zahlen von Betrag X hast du deine Leistungsfähigkeit bewiesen.
Es ist aber so, dass die Höhe von Kindesunterhalt und die Höhe von Trennungsunterhalt in einer Wechselbeziehung zueinander stehen. Je mehr Kindesunterhalt du zahlst, desto weniger bleibt für den Trennungsunterhalt übrig. Es kann daher taktisch wichtig sein, lieber mehr oder weniger für die eine Unterhaltsart zu zahlen als für die andere. Das aber können wir dir hier nicht ausrechnen, dafür brauchst du einen Anwalt. Und erst danach würde ich entscheiden, was ich wem zahle.

Alles klar, Austriake. Danke schön.

Muss ich den TU denn später rückwirkend nachzahlen oder muss ich erst ab einem Urteil zahlen?

Um es klarzustellen. Ich bin kein Geizknochen, für meine Tochter zahle ich gerne, für meine Noch-Frau, die sagt "erst Kohle, dann Kind" allerdings eher nicht so gerne... Sorry.
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#40
(28-11-2018, 10:05)Sven schrieb: Alles klar, Austriake. Danke schön.

Muss ich den TU denn später rückwirkend nachzahlen oder muss ich erst ab einem Urteil zahlen?

Um es klarzustellen. Ich bin kein Geizknochen, für meine Tochter zahle ich gerne, für meine Noch-Frau, die sagt "erst Kohle, dann Kind" allerdings eher nicht so gerne... Sorry.

Ich gehe mal davon aus, dass du aufgefordert wurdest, Trennungsunterhalt ab Zeitpunk XYZ zu zahlen. Im Zweifelsfalle wirst du ab diesem Zeitpunkt dann auch zahlen müssen, auch rückwirkend. Allerdings werden Elterngeld und andere Einkünfte gegengerechnet - insofern kann es durchaus sein, dass du bis Februar 2019 gar nichts zahlen musst (es sei denn, der Trennungsunterhalt wäre höher alls die 1.600.- Elterngeld, dann aber nur die Differenz).
Dein Anwalt soll deine Exe mal auffordern, Auskunft zu erteilen über ihr Einkommen und ihr Vermögen. Es steht zu befürchten, dass sie da einen Deal mit ihren Eltern machen wird - Miete zu zahlen, z.B. in der Einliegerwohnung der Eltern und solche Sachen. Kommt immer gut, wenn dem Finanzamt diese Auskunft in die Hände fällt, die Eltern diese Mieteinnahmen aber in der Einkommenssteuererklärung "vergessen" haben....

...und noch etwas zur Umgangsverweigerung:

erpressen kann man nur, wer sich erpressen lässt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#41
[Vollquote des darüberliegenden Beitrags gelöscht]

Top...Danke schön!
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#42
Einen schönen 3. Advent euch allen.

Eine Frage bitte mal in die Runde: Mein RA hat mich aufgefordert, einen Vorschlag für die Umgangsregelung mit meiner Tochter (4,5 Monate) zu formulieren. Sein Tipp war, das zeitlich jeweils nach 6 Monaten zu staffeln.
Habt ihr hierfür Erfahrungs- bzw. Richtwerte bezüglich der Anzahl der Tage und der jeweiligen Stunden?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
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#43
was möchtest du denn? Was denkst du ist richtig und gut für dein Kind?

Grundsätzlich finde ich persönlich die Theorie max. Abstand zwischen den Kontakten = Alter in Tagen recht gut. Alter 1 Jahr -1 Tag nicht sehen, 2 Jahre - 2 Tage nicht sehen … 17 Jahre - 17 Tage nicht sehen... (als Maximum!)

Aber das sieht jeder anders / hat jeder andere Möglichkeiten hier!
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#44
Liebe Mitstreiter,

ein frohes neues Jahr (immer positiv denken!) und eine Frage in die Runde bitte.

Meine Ex und ich versuchen gerade, uns über unsere Anwälte über eine Umgangsregelung zu verständigen. Noch sind wir nicht soweit. Im Augenblick bekomme ich unsere Tochter (5 Monate) zweimal die Woche für jeweils eine Stunde zu sehen. Da ich sie in einer anderen Gemeinde abholen muss,wieder nach Hause fahre und Retour, bleibt sehr wenig Zeit, die ich mit ihr verbringen kann.
Wenn ich jetzt also die, von meiner Ex vorgegebene, Besuchszeit von einer Stunde überziehe, dann meckert sie zwar, kann sie aber wirklich etwas dagegen unternehmen?
Oder würdet ihr mir eher raten, die Stunde Umgangszeit penibel einzuhalten?

Ich freue mich auf eure Antworten.
Gruß
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#45
Was heisst für dich "überziehen"? Ich würde aus der Stunde nicht zwei Stunden machen, aber das akadamische Viertel könntest du schon wagen.
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#46
(02-01-2019, 11:58)p__ schrieb: Was heisst für dich "überziehen"? Ich würde aus der Stunde nicht zwei Stunden machen, aber das akadamische Viertel könntest du schon wagen.

Genau daran dachte ich. 15 - 20 Minuten. ;-)
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#47
es gibt doch immer mal ein Windeln wechseln, Sachen bekleckern, glatte Straße (schließlich Baby an Bord) usw...  was zu einer "leichten" Verzögerung führen kann... Von daher sind 15 Minuten im Sinne des Kindes angemessen. Eine Stunde reicht eben nicht für die Bedürfnisse des Kindes (deine sind dabei natürlich egal  Confused )
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#48
Liebe Mitstreiter,

ich habe einmal eine Frage zum Thema Umgangsregelung und Klage.

Ich habe meiner Ex über meinen Anwalt einen Vorschlag für die Umgangsregelung für unserer 6 Monate alte Tochter zukommen lassen. Diesen hat sie komplett abgelehnt.
Zur Zeit "darf" ich meine Tochter zweimal pro Woche für jeweils eine Stunde sehen. Dafür muss ich in eine andere Gemeinde fahren und habe keine Zeit, mit ihr wieder zu mir nach Hause zu fahren, weil es zeitlich nicht klappt. In die Wohnung meiner Frau möchte ich aus unterschiedlichen Gründen nicht hinein, obwohl mir dieses von ihr angeboten wurde. Ich befürchte dann eine Unterstellung körperlicher Gewalt etc. Somit fahre ich also mit meiner Tochter durch die Gegend oder setze mich mit ihr in ein Café, was mehr als unbefriedigend ist.

Mein Anwalt rät mir nun, den Umgang gerichtlich einzufordern.

Mehrfach habe ich hier im Forum gelesen, dass viele von Euch hiervon abraten, da dies nur Kosten verursache und keinerlei Erfolg bringen wird. Habt Ihr hierzu konkretere Erfahrungen? Und ist es wirklich dermaßen aussichtslos? Mit was für Kosten müsste ich bei solch einem Verfahren rechnen?

Viele von Euch haben geschrieben, dass man es, auch wen es schwer fällt, akzeptieren und auf bessere Zeiten hoffen soll. Dies mag ich, im Moment weder glauben noch akzeptieren.

Bitte sagt mir hierzu einmal Eure Meinung. Gerade in Bezug darauf, ob dieser Kampf wirklich aussichtslos ist.

Vielen Dank im Voraus.
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#49
Ich kann nur sagen, aus meiner Erfahrung: Einklagen macht schon Sinn, wenn die Mutti absolut nicht kooperiert. Ich hab 2 Fälle in meinem Umfeld, wo es absolut die richtige Entscheidung war. Bei einem kleinen Kind ist natürlich erstmal nicht viel Umgang drin, aber es ist wichtig, den dingfest zu machen, bevor der Kontakt abreisst. Später kann man das dann ausweiten.
Einer meiner Freunde hat nun eine 6:8 Regelung (Kind 6 von 14 Tagen bei ihm) - am Anfang waren es nur wenige begleitete Stunden (wegen falscher Gewaltvorwürfe). ich finde, man muss dann schon dranbleiben und Gericht und ggfs Ordnungsgeld sind ein notwendiges Übel. Wenn du es anders regeln kannst: ok. Wenn nicht: Gericht. Viel Glück!
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#50
(21-01-2019, 18:05)Barbouille schrieb: Ich kann nur sagen, aus meiner Erfahrung: Einklagen macht schon Sinn, wenn die Mutti absolut nicht kooperiert. Ich hab 2 Fälle in meinem Umfeld, wo es absolut die richtige Entscheidung war. Bei einem kleinen Kind ist natürlich erstmal nicht viel Umgang drin, aber es ist wichtig, den dingfest zu machen, bevor der Kontakt abreisst. Später kann man das dann ausweiten.
Einer meiner Freunde hat nun eine 6:8 Regelung (Kind 6 von 14 Tagen bei ihm) - am Anfang waren es nur wenige begleitete Stunden (wegen falscher Gewaltvorwürfe). ich finde, man muss dann schon dranbleiben und Gericht und ggfs Ordnungsgeld sind ein notwendiges Übel. Wenn du es anders regeln kannst: ok. Wenn nicht: Gericht. Viel Glück!

Danke Dir. Was hälst du denn bei einem Kind von 6 Monaten für eine angemessene Besuchszeit?
Meine Ex behauptet, dass die Kleine noch alle 1,5 Stunden gestillt werden muss. Ich einzige Mutter aus meinem Bekanntenkreis kann das bestätigen.
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