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Hallo Gemeinde,
wenn ich einen Job suche darf ich bei der Gehaltsverhandlung überhaupt einen Geldbetrag angeben der mir es nicht möglich macht Unterhalt zu Zahlen ?
Im Grunde genommen würde ich damit ja Unterhaltszahlungen verhindern und mich nach § 170 StGB strafbar machen.
Andersrum wäre ich nicht von Harz 4 abhängig.
Lg
A
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Wenn Du einen Job annimmst (anstatt Sozialleistingen zu beziehen), bei dem Du leider nur 1.200.- € brutto verdienst und damit unter dem pfändbaren Einkommen bleibst, dann ist das bitter für deine Unterhaltsgläubiger - aber vollkommen legal.
Wenn Du unterhaltspflichtig für Kindesunterhalt bist, dann wird man dir sicher fiktives Einkommen zurechnen. Aber eine Strafbarkeit nach §170 StGB wird man daraus kaum konstruieren können.
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Ich glaube, der Forenuser "Papa" kennt sich darin aus, wie man Jobs an Land zieht, bei denen man nur knapp über der Pfändungsgrenze ist und dann per SGBII aufstocken kann.
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=11569
oder
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=11176
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Nur wenn ich so ein Job angeboten bekomme...von mir selbst dürfte dieses Angebot aber nicht kommen, oder ?
Ich müsste immer versuchen einen Job in Höhe des zumindest titulierten Unterhalts zu bekommen...
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Warum bitte soll von Dir selbst das Angebot kommen?
So was macht man nicht und wenn dann mündlich bzw. nicht nachweisbar.
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Wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit. Im Prinzip kannst du deine Arbeitskraft unter Wert verkaufen. Das ist nicht verboten, so lange es kein Lohndumping ist. Ein Lohn, der 1/3 unter dem Tariflohn ist, ist z. B. sittenwidrig.
Zur Not verkauft man sich übergangsweise eben unter Wert, weil man sich aus einer ungekündigten Stelle mit mehr Erfolg anderswo bewerben kann. Ansonsten sehe ich das so wie Austriake.
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