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Geschichte X Kindesunterhalt - Was tun?
#26
Naja, die Klage ist eingereicht am Familiengericht in Leipzig.. Bleibt abzuwarten wie der Herr Richter das bewertet. Wenn er, wie von der Ex gewollt, ein fiktives Einkommen annimmt, wirds mehr, dann muss das JC helfen..

Lieben Dank nochmal für die Hilfe. Es beruhigt mich immer mehr.. :-)
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#27
Es gibt auch eine Chance, dass der Richter auf die 65% kommt, statt irgendein fiktives Einkommen rauszuziehen. Gründe genug gibt es dafür. Damit würde er der Staatskasse ersparen, dich ebenfalls zu alimientieren, aber es fliesst durchaus noch einiges an Geld. Auch damit ist bei dir der Armutsfall bereits eingetreten. Abzüge darfst du als Mangelfall auch nicht machen, keine zusätzliche Altersvorsorge, keine berufsbedingten Kosten. Dein Anwalt soll einen Festbetrag beantragen, für den Fall, dass der Mangelfall anerkannt wird. Keine Prozentangabe vom Mindestunterhalt. Begründung: Bald steigt Kind 1 eine Altersstufe rauf und ein Prozentunterhalt hätte sofort wieder eine Selbstbehaltsunterschreitung zur Folge, weil der Unterhalt automatisch steigen würde. Der verfügbare Betrag ist aber durch dein Einkommen gedeckelt.

Unterhalt aufgrund fiktivem Einkommen führt sowieso so gut wie nie zu etwas. Die Juristen wissen das ganz genau, aber das verlogene Pack würde das nie öffentlich zugeben. Die Zahlen sind aber eindeutig, die Rückholquoten des Unterhaltsvorschuss beweisen es ebenfalls. Entweder es laufen Schulden auf und der Pflichtige hat ab dann null Interesse mehr weil er eh pleite ist oder der Staat zahlt selber, weils einen Aufstocker mehr gibt.
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#28
So sehe ich das auch. Vernunft würde für mich sprechen, aber diese Juristen denken leider nicht so weit. Ich habe meiner Anwältin das Mandat wieder entzogen für den Unterhalt, weil sie mich außergerichtlich abgezockt hat. Ich denke ich schaffe das vor Gericht alleine, ins besondere Dank dieser/deiner guten Tips.
Ich hatte übrigens meiner es die ~65% (300.-) angeboten. Würde abgelehnt. Dann kam die Klage. Schauen wir mal..
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#29
Im Unterhaltsrecht herrscht Anwaltspflicht. Ohne Anwalt kannst du keine Anträge stellen. Du wirst ein Versäumnisurteil bekommen.
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#30
Einen neuen Anwalt zu finden, wird gehen ;-) Hier mal anschaulich dargestellt, wie das mit dem Aufstocken gemeint ist:

http://www.ra-koblenz.de/kategorie1/uki-...index.html
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#31
Der Anwaltswechsel ist dann ein Riesenproblem, wenn man nur Verfahrenskostenhilfe zur Verfügung hat. Dann ist ein Wechsel erst mal nicht drin oder man blecht selber was. Normalerweise wird bei Verfahrenshilfe ein bestimmter Anwalt beigeordnet. Den kann man schon wechseln, aber der Staat weigert sich, eventuelle dadurch entstehende Mehrkosten zu bezahlen. Hat also der erste Anwalt schon was verbraucht, zum Beispiel im Rahmen einer Erstberatung, dann ist dieses Geld weg und der Staat zahlt es nicht ein zweites Mal.
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#32
Guter Tipp. PKH wird jedoch jetzt erst gestellt, weil die Klage erst seit gestern bei mir im Briefkasten lag. Denke mal das sollte noch gut gehen. Ich checke das Montag und frage einen Anwalt meiner Wahl..
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#33
Hallo an alle,

Nach Vereinbarung bei Gericht, sind 2 Jahre nun um. Ex will nun für 2 Kinder den vollen Mindestunterhalt (760.-). 2 Jahre war sie mit 2x200.- einverstanden.
Mittlerweile lebe ich mit meiner neuen Partnerin und weiteren 2 Kleinkindern zusammen und verdiene durchschnitlich (~1800). Ich kann der Ex jedoch keine 760.- zahlen. Das sprengt meinen Rahmen. Meine Partnerin soll da nicht noch Leidtragende werden. Umgang findet auf ca 200km nur 1x im Monat statt.

Ich habe der Mutter bereits eine Ablehnung zukommen lassen. denke als nächstes bekomme ich Post vom Anwalt.
Wie gehe ich nun vor? Gerichtlich? Wie sehen die Chancen aus? Auch in Hinblick auf den Lockdown.
Unsere Tochter ist 13 1/2 und will von ihrer Mutter nur noch weg. Eventuell kommt sie auch zu uns was den Unterhalt aufheben lassen würde, aber dafür gibt es keine Gewissheit.

Bin dankbar für Antworten und Tips..

VG
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#34
Hat sich eigentlich nichts geändert, aufstocken ist nach wie vor eine Option und vor Gericht gelten dieselben Sachen bezüglich fiktivem Einkommen wie auch schon genannt. Ich nehme mal an, der letzte Gerichtstermin endete mit einem Vergleich, ist es das was du mit "Vereinbarung" gemeint hast?

Da du mittlerweile noch einen weiteren Unterhaltsberechtigten produziert hast, ist jedenfalls alles nur noch teurer geworden.
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#35
Ah hier bin ich gelandet.. Ja ich meinte eine Vereinbarung.
Das heißt auch, wenn es vor Gericht geht, muss ich ihr das zahlen was sie will oder gibts ne Möglichkeit, dass der Richter sagt, da ich jetzt mehr Kosten habe durch das 4. Kind, muss ich der ex nicht so viel zahlen wie sie gerne hätte?

Ganz ehrlich, ich möchte mich dem eigentlich total verweigern und eigentlich gar keinen Cent mehr bezahlen. Mir fast egal wie die konsequenzen sind. Ich hab so oder so nix und die Sachwerte gehören meiner Partnerin (der ich voll vertraue). Eine Chance wäre noch, das meine Tochter zu uns kommt, aber da muss sie noch 6 Monate warten (eventuell gehts sogar früher, denn da ist echt heisse Luft drüben - sie wird terrorisiert von der Mutter).
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#36
Wenn du gar nichts zahlst, wirst du gepfändet. Und zwar nach der verschärften Version des §850d ZPO, nicht nach §850c ZPO. Das bedeutet, die Pfändungsgrenze ist nur das sozialrechtliche Minimum und nicht die Pfändungstabelle. Der gerichtliche Vergleich von zwei Jahren ist sofort vollstreckbar, d.h. die 400 EUR kann sie morgen direkt pfänden wenn du heute nichts zahlst.

Vor Gericht kann alles mögliche passieren. Am wahrscheinlichsten ist Mindestunterhalt auf Basis fiktivem Einkommens und einer Selbstbehaltssenkung, nachdem du dich ja nun fest einer weiteren Person eingelassen hast. Vielleicht hast du auch Glück und dir wird ein Mangelfall zuerkannt. Die allerunterste Grenze für deine Unterhaltszahlungen wird irgendwo bei 2x150 EUR liegen (dein zwei weiteren Kinder eingerechnet), die Obergrenze liegt beim Mindestunterhalt. Drüber wird der Richter nicht gehen, auch wenn es beantragt ist.

Wenn du nicht aufstocken willst und nicht alles zahlen kannst, laufen Schulden auf. Das würde ich vermeiden und lieber Aufstocker werden. Welche Gründe stehen dem Aufstockerversuch entgegen?
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#37
Oh mann... Danke dir für deine Zeit und Muße.
Vielleicht sollte ich meinen Stolz doch wegschieben und aufstocken. Am besten ich stelle den Antrag zeitnah so das ich den April begleichen kann.
Es ist nur ne Frage der Zeit bis meine Tochter da raus will und sich sowieso alles auflöst.
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#38
also - ich würde dir empfehlen, wenn eure tochter das nächste mal bei euch ist und ihr genug platz habt,
dann lass  eure tochter die mutter anrufen und ihr sagen, daß sie nicht mehr kommt, sondern bei euch
bleibt.

am nächsten tag zum JA, aussage und protokoll ohne irgendein shit wg nochmal beratung...fakten schaffen.

dann antrag auf unterhalt von mami stellen und sich auf shitstor einstellen. da mußt du und deine partnerin
viel kraft aufbringen, aber die tochter muß hinter euch stehen.

bb
netlover
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#39
(08-04-2021, 12:47)aboe schrieb: Vielleicht sollte ich meinen Stolz doch wegschieben

Sich freiwillig Schulden aufzuhalsen sollte mit Stolzfragen nichts zu tun haben.
Es war ohnehin klar, dass es so kommt, da du weitere Kinder gemacht hast, die du nun einrechnen willst, der Mangefall hat sich damit natürlich immer weiter verschärft und du bist mit deinem Einkommen immer weiter vom Mindestunterhalt nach unten weggetaucht, so dass sogar der frühere Kompromiss schmerzhaft geworden ist.

Weitere Kinder sind an sich kein Problem - wenn die neue Dame auch von Anfang an weiss dass dein Einkommen bereits abgeerntet ist, dass du unabweisbare Verpflichtungen hast und sie in der Lage sowie willens ist, selber die Versorgung sicherzustellen. Ansonsten rutscht man unweigerlich in den zugegeben etwas entwürdigenden Sozialleistungsbezug oder in sehr lange nachwirkende Schulden. Eine Teilzeit- oder gar Hausfrauenrolle für Frau 2 ist da nicht mehr drin, ein leerer Eimer ist halt leer und das um so schneller, je mehr Abflusslöcher man reinstanzt, aber kein weiterer Zufluss stattfindet. Viel sinnvoller ist es, sich als unterdurchschnittlicher Verdiener selber um die Kinder zu kümmern und Frau 2 eine gutbezahlte Karriere zu ermöglichen.
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#40
Ich würde an deiner Stelle auch zum Aufstocker tendieren. Hab ich jahrelang gemacht aufgrund der Zahlung von Mindestunterhalt an meine große.
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#41
Danke für den Rat.
Ja meine neue hatte keine Vorstellungen von dem wie die EX ist und was das für uns bedeuten würde.
Wir müssen hier aus der Wohnung (65qm) raus, sie ist für 4 Personen (ggf. 5 Personen) einfach zu klein.
Sobald wir eine haben, was natürlich mit dem Mindestunterhalt schwieriger wird, hoffen wir auf meine Tochter. Aber mit 13 ist sie relativ Sprunghaft.
Sie will zwar von der Mutter weg, aber nicht von den Freunden. Nach Jahren hat sie nun welche gefunden. Dies war ihr nicht möglich zuvor weil die Mutter immer rumschubste.
Schulden will ich nicht aufbauen. Wir werden da schon ne Lösung finden Smile
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#42
ALGII Rechenbeispiel

Wohnung 450 Euro (warm)
Regelsatz 446 Euro (in 2021)
______________________
Bedarf 896 Euro

Einkommen: 1650 Euro Netto
Abzgl. 330 Euro Erwerbstätigenfreibetrag
Azgl. 570 Euro KU
__________________________________
750 bereiniges, auf ALGII anrechenbares Einkommen.
Umgangskosten sind noch nicht mal drin, können auf Antrag auch ersetzt werden (1/30 Regelsatz pro Kind und Umgangstag + Fahrtkostenerstattung).

146 Euro mtl. Aufstockung + gesparte GEZ gebühren und doppelten Festkostenzuschuss für Zahnersatz.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#43
Danke, ich denke aber es rechnet sich wahrscheinlich anders, da ich nicht alleine wohne sondern mit Partnerin und 2 Kleinkindern.
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#44
In dem Fall würden die Bedarfe aller Bewohner deines Haushalts mit einbezogen.
Allerdings auch alle Arten von Einkommen wie etwa Einkommen deiner Partnerin und das
Kindergeld und Unterhalt/Unterhaltsvorschuß, was die Kinder erhalten.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#45
Bei einem Arbeitslosen Paar mit 2 Kleinkindern wäre das ca 1930.- € + Unterhalt für die EX
So spuckt es der aus: https://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html

Verrechnen die eigentlich, wenn man eine Auslandsimmobilie hat?
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#46
(22-04-2021, 11:58)aboe schrieb: Verrechnen die eigentlich, wenn man eine Auslandsimmobilie hat?


Natürlich. Wenn sie es wissen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#47
Wenn die Immobilie irgendwo steuerlich aufgetaucht ist, rechne besser damit dass sie es wissen.
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#48
Frage für einen Freund ;-) Hab natürlich keine... hätte aber gerne eine Smile
Boa ey wie ich dieses Land..... ###
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#49
Wenn du eine hättest, würde ich bei diesem miesen Verdienst in D mal auf einen Umzug hinarbeiten.
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#50
ich habe 4 Kinder, 1, 4, 10, 13.... 2 Leben bei mir mit ihrer Mutter,meiner neuen Freundin.
Ex will nun für die anderen nicht mehr 400,. sondern 760.- zusammen. Verhandlungen gehen nicht. Wenn ich es zahle, bin ich knapp über dem Selbstbehalt.
Wahrscheinlich gehts vor Gericht und ich hoffe das ich ein Mangelfall bin.
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