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Kindesunterhalt und Privatinsolvenz
#1
Hallo zusammen,

mein Problem besteht darin, dass ich Kindesunterhalt zahlen soll, aber kein Geld habe.
Das Jugendamt hat vor Gericht den Mindestunterhalt eingeklagt, nun soll ich 211€ plus die ca. 4600€ Rückstand zurückzahlen. Eine Kontopfändung ist auch schon eingeleitet, aber dort habe ich auch kein Geld.

Zudem kommt noch hinzu, dass ich seit sehr vielen Jahren zuvor schon in Harz 4 war. Neulich war ich beim Arbeitsamt und die sagten mir nur, dass ich keine Chance in meinem erlernten Beruf habe, da ich keine Berufserfahrung und auch schon zu lange daraus wäre. Mir würde nur eine Umschulung bleiben wobei diese gründlich geprüft würde ob ich diese überhaupt bekommen würde. Zu vergessen ist auch nicht das ich körperliche Einschränkungen habe und keine körperliche anstrengenden Arbeiten machen kann oder lange Zeit stehen kann. Bürotätigkeiten wären dahingegen kein Problem.

Da ich auch seit zwei Jahren mit einer Ausländerin aus einem nicht EU-Land verheiratet bin und diese Geld erhält durch Mieteinnahmen, habe ich auch kein Anspruch auf Harz 4 mehr. Aber das heißt nicht, dass ich selber Geld habe um den Unterhalt zu zahlen.

Ich hatte schon an einer Privatinsolvenz gedacht, aber weil es weiterlaufende Unterhaltszahlungen sind, denke ich letztendlich löst es nicht mein Schuldenproblem.

Ich erhoffe mir hier nun Hilfreiche Unterstützung welche Möglichkeiten mir bleiben. Derzeit sehe ich mich gezwungen das Land zu verlassen, weil man mich finanziell so unter Druck setzt.
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#2
Hallo,

P.Konto einrichten sollte noch keins vorhanden sein.

Aufstockung...Benutze mal die Suchfunktion zu dem Thema hier.

Lg
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#3
Karre ist ja schon an die Wand gefahren, mehr kannste da nicht machen. p Konto einrichten und denen den Mittelfinger zeigen.
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#4
Rechtlicher Hintergrund ist folgender: insbesondere in den Fällen unzureichender Eigeneinkünfte des unterhaltsverpflichteten Elternteils ist dessen eigener Familienunterhaltsanspruchgegen seinen Ehegatten zu prüfen. Bei dem Familienunterhalt in einer intakten Ehe erhält der Ehegatte von dem anderen Ehegatten keine Geldrente. Es wird vielmehr der gegenseitige Anspruch der Ehegatten auf Leistung ihres Beitrags zur Ehe ermittelt. Wenn also ein Ehegatte wenig oder gar nichts verdient, hat der anderen Ehegatte ihn grds. mit seinem Einkommen und Vermögen zu unterhalten. Deshalb kann das Kind gegenüber seinem unterhaltspflichtigen Elternteil beanspruchen, dass dieser ihm Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse seines Ehegatten erteilt. Es könnte dann der Familienunterhaltsanspruch des unterhaltspflichtigen Elternteils oder wenigstens sein sogenannter Taschengeldanspruch gegenüber seinem Ehegatten geprüft werden.

Ergo: Du bist verheiratet, arbeitest nicht, also muss deine Frau für dich aufkommen. Kann dazu führen, das du von deiner Frau angemessenes Geld zur versorgung forderst, um den Unterhalt bedienen zu können.
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#5
(02-02-2019, 11:18)Surajin schrieb: Ergo: Du bist verheiratet, arbeitest nicht, also muss deine Frau für dich aufkommen. Kann dazu führen, das du von deiner Frau angemessenes Geld zur versorgung forderst, um den Unterhalt bedienen zu können.

Es gibt nur den Taschengeldanspruch und der ist in 99,99% aller Fälle zu gering um daraus Unterhalt zu bezahlen. Dazu gibts auch BGH-Urteile.

Allerdings verstehe ich das Problem nicht. Es hat sich doch nichts geändert. Du bist seit Jahren pleite, du hast eine Frau geheiratet die dich offenbar ernährt. Dass du die Schulden nicht los wirst, hast auch völlig richtig erkannt. Lass die Schulden weiter auflaufen, versuche weiter eine Umschulung zu bekommen. Selbst wenn das gelingt dauert das Jahre und dann bist du sicher auch kein Grossverdidener. Ein Job hätte wohl eher Sinngebungseigenschaften wie anrollende Gelder. Wenn du auch die Option hast, auszusteigen und zu gehen, um so besser.

Eine Insolvenz, Geltendmachung von Verjährung oder Verwirkung ist etwas, über das du frühestens ab dem 21. Geburtstag des Kindes nachdenken kannst.
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#6
(02-02-2019, 12:27)p__ schrieb: Es gibt nur den Taschengeldanspruch und der ist in 99,99% aller Fälle zu gering um daraus Unterhalt zu bezahlen. Dazu gibts auch BGH-Urteile.

Kann @p hier 100 % zustimmen wurde bei mir gerichtlich geklärt...StA wollte auch Taschengeldanspruch prüfen...solche Witze hat das Landgericht gleich zerlegt...siehe BGH.
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#7
Der nette Witz ist, dass diese gegenseitige Enthaftung der Ehegatten und der kaum pfändbare Taschengeldanspruch auf das langjährige Bestreben des Rechtswesens zurückgehen, Ehefrauen zu bevorzugen und zu schützen. Die konnten damit einerseits eigenes Geld schön trocken halten, wenn die Geschäfte des Ehemanns in die Pleite rutschten. Andererseits konnten sie bei eigener Pleite oder Unterhaltspflichten trotz gutverdienendem Ehemann die leeren Hände vorweisen.

Das war damals auch die Hauptmotivation, die Errungenschaftsgemeinschaft durch die Zugewinngemeinschaft zu ersetzen. In den heutigen Zeiten, wo es nicht mehr nur die Männer sind, die Einkommens- und Risikoträger sind nutzt uns das manchmal auch was :-)
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#8
Danke schonmal für die schnellen Infos.
Also ist meine Frau verpflichtet Ihre Finanzen offen zu legen auch, wenn sie das nicht will.

Dann sehe ich wirklich nur die Möglichkeit das Land zu verlassen! Eigentlich eine Schweinerei was der Staat mit den Bürgen anstellt.
Weitere hilfreiche Infos falls wir in Deutschland bleiben sind willkommen, aber nun möchte ich gerne noch Informationen wie ich am besten mich aus Deutschland verabschiebe und was für Auswirkungen es dann hätte?

Ich würde ja gerne trotzdem einmal im Jahr die Heimat besuchen als Urlaubszweck. Nur ist die Frage würde ich dann verhaftet, wenn ich keinen Unterhalt mehr gezahlt habe?

Übrigens ein P-Konto brauche ich nicht, das einzige Konto was ich habe ist eh leer und wird nicht benötigt.
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#9
Wenn du bleibst, wirst du ein P-Konto benötigen. Du kannst nicht alle eventuellen zukünftigen Zahlungen auf Konten deiner Frau leiten. Wandle dein Konto doch in ein p-Konto um, was hindert dich?
Zur Verhaftung siehe Unterhaltspflichtverletzung. Wenn du gehst, geh so dass keiner weiss wo du bist. Dürfte schwierig werden, wenn du dann sowieso immer wieder zurückkommst.
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#10
(02-02-2019, 12:51)Freebird schrieb: Also ist meine Frau verpflichtet Ihre Finanzen offen zu legen auch, wenn sie das nicht will.

Nur ist die Frage würde ich dann verhaftet, wenn ich keinen Unterhalt mehr gezahlt habe?

Übrigens ein P-Konto brauche ich nicht, das einzige Konto was ich habe ist eh leer und wird nicht benötigt.

Nein ist Sie nicht...auch nicht bei der Vermögensauskunft ! Einkommen unbekannt.

Wenn Sie dir NACHWEISEN können das Du zahlen hättest können dann ja...

P-Konto bei Unterhaltspflichtverletzung "eine spannende Geschichte"...Deswegen machen.

Habe alles durch...
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#11
Ich bekomme sowieso keine Zahlungen auf mein Konto, daher brauche ich kein P-Konto. Im Ausland würde meine Frau das Essen und Wohnung bezahlen. Und wenn ich im Ausland arbeit finden würde, würde ich es mir Bar auszahlen lassen.

Mit dem verschwinden ohne das Jemand erfährt wo ich bin, ist von mir aus kein Problem, nur meine Frau nutzt Facebook und ist jeden Tag drinne. Darüber wäre es eventuell möglich. Ich selber nutze im Ausland immer eine VPN Leitung.

Jetzt mal zu Tricks bezüglich nach Deustchland zurück kommen. Innerhalb von Deutschland wurde ich sogut wie noch nie von der Polizei angehalten bezüglich Ausweisen, das passiert immer nur wenn ich mit einem Flug nach Deutschland komme. Sonst mit dem Auto über die Grenzen nie das Problem gehabt.

Da die sich in Europa immer weiter Vernetzen ist nun die Frage, was passiert z.B. wenn ich mit dem Flugzeug nach Holland, Belgin oder sonst wo einreise und dann so nach Deutschland einreise? Hat jemand schon erfahrungen mit dem Einreisen ausländischer Flughäfen in der EU?

Und würde diese Idee funktionieren, ich bleibe im Ausland bis der Unterhalt abgelaufen ist, schätzungsweise im Jahr 2031-2034, und dann erst aus dem Ausland aus bei einem Deutschen Insolvenzanwalt eine Insolvenz beantrage und danach einreise?
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#12
Dein Reisepass ist maximal für 10 Jahre gültig.
Erkläre doch noch mal, warum du abhauen möchtest.
Deine Schulden steigen stetig, ob in Dland oder sonst wo.
Wenn du mit dem JC klar kommst, gibt es doch gar kein Problem.
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#13
Das Fluggastdatensystem ist innerhalb der EU kürzlich in Betrieb gegangen. Fliegt man in die EU ein oder innerhalb der EU, steht man viele Jahre in Datenbanken, die den Behörden offenstehen. Man kann seinen Ausgangsort Namibia künftig nicht mehr verschleiern, indem man z.B. nach Amsterdam fliegt und dann unkontrolliert über die Grenze nach D geht. Man muss erst nach Indien, dann dort einen Flug in die EU buchen.
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#14
Ja der Reisepass ist 10 Jahr dann Gültig, aber im Ausland bei einer Deutschen Botschaft kann man dann einen neuen Beantragen. Aber erstmal 10 Jahre ruhe. Was wird die Bostchaft dann machen, mir nur für ein Jahr den Pass verlängern oder auf deren Kosten mich ins Flugzeug setzten?

Mit dem Jobcenter komme ich nicht wirklich klar, derzeit nur etwas ruhe weil ich den mindestunterhalt zahle, aber das Geld ist in wenigen Monaten aufgebraucht. Und ich werde kein Geld von meiner Frau benutzen nur um den scheißß zu zahlen. Aber auch wegen aneren Dingen habe ich keine Lust auf Deutschland mehr.

Das mit den Flugdatenspeicherung habe ich schon gelesen, aber welche Länder machen da alle mit aus Europa? oder wirklich nur die Unionsländer?

Was würde denn passieren wenn ich nach Holland einreise, werde ich dort dann verhaftet? Über die Grenze nach Deutschland zu kommen ist ja kein Problem.

Aber auch wenn die wissen in welchem Land man ist, wenn dort keiner weis wo man wohnt sollte es doch auch schwer werden einen zu verhaften oder so?
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#15
(02-02-2019, 17:50)Freebird schrieb: Mit dem Jobcenter komme ich nicht wirklich klar, derzeit nur etwas ruhe weil ich den mindestunterhalt zahle, aber das Geld ist in wenigen Monaten aufgebraucht.

@Freebird

Ich bekomme sowieso keine Zahlungen auf mein Konto, daher brauche ich kein P-Konto....[...]...weil ich den mindestunterhalt zahle...

Du bist ein ganz heisser Kandidat f. eine Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung (zumindest f. ein Ermittlungsverfahren)...Mache nie eine Aussage und schalte sollte eine Anklageschrift reintrudeln einen "fachkundigen" Anwalt ein.

Lg
A.
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#16
Hey, ich bin aus Singapur nach Frankfurt geflogen. Wurde in Abwesenheit verurteilt. Bei der Immigration hieß es dann "Bitte folgen sie mir mal, es liegt was vor.", und sein Kabäuschen hat er geschlossen. Dann durfte ich 3 Monate gesiebte Luft einatmen. Alles halb so wild, was einen nicht tötet, macht einen stärker. Im Knast hab ich mir dann noch bei so einen Scheinasylanten TBC geholt und war 9 Monate in TBC Behandlung, scheiss drauf, das Leben geht weiter, so oder so. Zieh dein Ding durch ohne Rücksicht auf Verluste und mach alles, damit du glücklich wirst.
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#17
Also wie Karl geschrieben wird man direkt verhaftet, wenn man in Deutschland ein fliegt.
Wie würde das ablaufen, wenn man in einem anderen EU Land einfliegt?

Und was würde passieren, wenn ich nach 10 Jahren meinen Pass in einer Deutschen Botschaft erneuern lassen würde?
Schicken die mich nach Deutschland oder was passiert?

Können nicht mal die doofen [Unterschreitung des Mindestniveaus] in den Knast gehen, immer nur wir. Nur weil ich kein Geld haben.
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#18
Voraussetzung für eine Verhaftung ist eine gelungene Verurteilung in der Vergangenheit.
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#19
Also per Gericht ist schonmal festgelegt, dass ich den Unterhalt und Rückstand zahlen soll.
Derzeit Zahle ich was Geld, aber wenn ich jetzt einfach bei der Meldebehörde mich abmelde und ins Ausland gehe.
Wird doch bestimmt in meiner Abwesenheit eine Verurteilung stattfinden oder wie läuft das ab?
Ich zahle ja dann kein Geld mehr.
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#20
Es gibt schon noch mehr Voraussetzungen für eine Verurteilung wie die blosse Nichtzahlung. Ausserdem kann in Abwesenheit der Angeklagten kann nur unter bestimmten Umständen verhandelt werden, siehe § 232 StPO. Vorher muss er auch ordnungsgemäss geladen worden sein.
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#21
Ich wurde in Abwesenheit verurteilt, obwohl ich sogar aus Deutschland abgemeldet war. Rechtsbruch überall.
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#22
Weis keiner was passierenwürde, wennich in eine anderes EU Land einreisen würde?

Aber was würde passieren, wennich mit einem klein Kind über einen Deutschen Flughafen einreisen würde, würden die mich dann auch direkt verhaften und was würden die mit dem Kleinkind dann machen?
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#23
(04-02-2019, 11:29)Freebird schrieb: Weis keiner was passierenwürde, wennich in eine anderes EU Land einreisen würde?

Aber was würde passieren, wennich mit einem klein Kind über einen Deutschen Flughafen einreisen würde, würden die mich dann auch direkt verhaften und was würden die mit dem Kleinkind dann machen?

Ich glaube, Du lässt es besser bleiben und machst Dich im Inland irgendwie pfändungssicher. Die Fragen die Du uns stellst, lassen darauf schliessen das Du überhaupt keinen Plan hast. Was nicht schlimm ist. Du solltest es allerdings schon vermeiden, Deine selbstfabrizierte Misere  nicht noch zu verschlimmern. 

Wie man sich pfändungssicher macht, steht im Männermagazin und auch hier im Forum. Wenn Du ohnehin schon eher label bist - so wirkst Du übrigens auf mich - dann käme es auch in Frage sich erstmal durch einen freundlichen Psychiater abklären zu lassen. Der kann dann auch ein schönes Zeugnis über deine trennungsbedingte Arbeitsunfähigkeit verfassen. Möglichst detailliert. 

Wenn Du verhaftet wirst und ein Kind dabei hast, wird das vorzugsweise in die Obhut des heiligen Jugendamtes gegeben wenn keine Mutti dabei ist. Mit Vorteil würde ich in Deinem Fall auch grundsätzlich über westliche Länder einreisen, die einen gewissen Mindeststandart in Bezug auf die Haftbedingungen haben. In Polen und weiteren Ländern des Ostblocks wird das schon schwierig.
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#24
(04-02-2019, 02:08)Karl schrieb: Ich wurde in Abwesenheit verurteilt, obwohl ich sogar aus Deutschland abgemeldet war. Rechtsbruch überall.

Meistens lässt es sich aber feststellen, wie es gelaufen ist. Gerne wird zum Beispiel vom Abwesenden vergessen, einem früheren Anwalt das Mandat zu entziehen. Da hat dann die Staatsmacht wiederhin eine berechtigte Adresse, an die sie zustellen kann. Von solchen Fehlern gibts noch mehr.
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#25
@Bodenseebursche
warum denkst du das ich labiel bin?!
Und das ich kaum einen Plan habe ist klar, daher will ich mich informieren.


Ich suche Möglichkeiten die mir zur verfügung stehen.
Und eine verhaftung möchte ich vermeiden, zudem ärgere ich mich jeden Monat, wenn ich meiner EX [Unterschreitung des Mindestniveaus] ihren Harz 4 mit bezahle. Schließlich geht das Geld was ich dezeit zahle nich tnur für das Kin drauf.
Zudem wird auch die Zeit kommen, dass ich kein Geld mehr habe, weil ich garnicht soviel bekomme.

Wie kann ich mich Pfändungssicher machen in D mit einer Frau die Geldeinnahmen hat? Ohne das meine Frau Ihre Einnahmen offen legen muss und ohne das in unserer Wohnung Sachen gepfändet werden? Schließlich kauft nur Sie alles Autos etc ;-)
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