Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Anrechenbare Kosten auf Unterhalt
#51
ja, das kann schon sein mit dem Stillen. Momentan geht es wohl bei Euch nur über wenige Stunden.
Eine Umgangsregelung kann man auch mit dem Jugendamt erarbeiten. Hat aber natürlich im Zweifel keinen Bestand. Wenn du denkst, sie ignoriert diese Regelung, dann hast du nicht so viele Möglichkeiten, wie zb. Ordnungsgeld. Aber du könntest das erstmal versuchen. Das ist ja kostenlos.
Zitieren
#52
Du kannst es probieren mit einer Gerichtsklage. Enorm wichtig ist das Bewusstsein, dass du es bei dieser einen Klage belassen solltest und nicht anfangen darfst, auf Gerichte als Lösungsbringer zu hoffen. Manchmal nutzt eine erste Klage tatsächlich was. Weniger, weil tatsächlich etwas durchgesetzt wird oder werden kann, sondern weil sich manche Exen vom Gerichtsbrimborium ein bisschen beeindrucken lassen. Tut sie das nicht, wirst du dich mit weiteren Klagen und Versuchen nur immer tiefer hineinreiten. Diese Deckelung des emotionalen und rechtlichen Aufwandes ist schwierig für Väter. Deckelung heisst: Einen guten Versuch bis zu einem vorher festgelegten Punkt, an dem es für dich heisst: Bis hierher und nicht weiter.

Die Spinnerei mit den behaupteten Stillzeiten ergibt schon mal eine schlechte Prognose. Das sind diese hinterfotzigen Methoden, die direkt beim Kind ansetzen. Funktioniert immer, bis zu grossen Kindern, die auf wundersame Weise Fussballtraining am Umgangswochenende haben. Die Mutter wirft einfach ständig ein bisschen Sand ins Getriebe, so dass das Drehmoment zwar nicht abbricht und keine gerichtlichen Gegenreaktionen ermöglicht, sondern alles "nur" permament zäher macht, Stück für Stück verlangsamt. Ich kenne keinen Fall, in dem diese Strategie der kleinen Austrocknungsschritte gegen den Willen der Manipulatorin geändert werden konnte.
Zitieren
#53
Dann soll die Mutter Milch abpumpen und Dir mitgeben.. Lösungen gibt es genug.
Zitieren
#54
Das Problem sind nicht mögliche Lösungen. Das Problem ist, die Mutter dazu zu bringen, eine anzuwenden.
Zitieren
#55
oder du siehst das kind eben öfters kürzer. Erstmal. Irgendwann wird es abgestillt, normal so mit einem Jahr oder früher. Zumindest in unseren Breiten. Danach kann das nicht mehr wirklich ein Argument sein, dann ist es eher noch zum Beruhigen oder als Ritual am Abend, aber nicht mehr als Argument gegen Umgang mit Papa.
Zitieren
#56
Liebe Mitstreiter,

bezüglich des Umgangs mit unserer Tochter (7 Monate) hatte ich mit meiner Frau einen Termin beim Jugendamt, bei dem der augenblickliche Umgang von zweimal pro Woche eine Stunde, ausgeweitet werden sollte.
Dieser Termin verlief leider ohne Ergebnis und meine Frau verweigert auch einen Kompromiss, wie z. B. Abpumpen, wodurch ich mehr Zeit mit meiner Tochter verbringen könnte.

Mein RA hat mir empfohlen, mich auf jeden Fall an das Jugendgericht zu wenden um dort einen erweiterten Umgang zu erwirken. Er sieht hierfür gute Chancen und meinte auch, ich solle dies, aus Kostengründen, selbst versuchen, da es hierfür keinen Anwaltszwang gäbe.

Habt ihr Erfahrungen damit? Gibt es bestimmte Schritte, die ihr mir hierfür empfehlt?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Zitieren
#57
Das Jugendgericht ist das Gericht, das Jugendliche nach dem Strafrecht verurteilt. Du stellst den Antrag ans Familiengericht, das ist das zuständige Amtsgericht im Gerichtsbezirk, in dem das Kind lebt.

Dein Antrag wird eine Umgangsregelung sein, die du einforderst und die man dir nun vorgerichtlich verweigert hat. Du schreibst deine Wunsch-Umgangsregelung auf und beantragst, das Gericht möge die beschliessen. Die Punkte, inwieweit so etwas sinnvoll ist sind im Thread bereits sehr ausführlich diskutiert worden.
Zitieren
#58
Moin Ihr Lieben,

ich habe mal eine etwas andere Frage:

Meine Ex und ich haben zur Geburt unserer Tochter eine Reihe von Sachen geschenkt bekommen (Kinderwagen, Klamotten, Spielzeug etc.).

Jetzt sagen die Freunde und Familie der Ex, dass diese Sachen explizig IHR geschenkt worden sind uns somit nicht bei der Hausrat-Trennung in Betracht gezogen werden können. Außerdem soll ich mich um z. b. einen eigenen Kinderwagen, Maxi-Cosy etc. kümmern, da der andere ihr gehöre.

Ich bin eher der Meinung, dass dies nicht korrekt sei. Die Dinge gehören weder der Ex noch mir, sondern unserer Tochter.

Bin ich hier auf dem Holzweg oder habe ich evtl. Recht?

Beste Grüße und danke im Vorwege.
Zitieren
#59
Es ist ziemlich unwichtig, wem jetzt genau d i e s e r Kinderwagen und d i e s e Klamotten gehören. Die Kindesmutter hat Dir gegenüber einen Anspruch auf Babyerstausstattung. Dazu gehört auch ein Kinderwagen. Von daher brauchst Du um das Zeug nicht zu streiten, denn zahlen wirst Du immer. Sei also froh, dass sie das Zeug geschenkt bekommen hat.

PS So ein Forum lebt von der Weitergabe der Erfahrungen der Foristen. Es wäre insofern fair, uns auch über den Ausgang der jeweiligen Probleme zu informieren, z. B. wie Ihr jetzt den Umgang geregelt habt, gerichtlich oder außergerichtlich.
Zitieren
#60
(21-03-2019, 19:49)Theo schrieb: Es ist ziemlich unwichtig, wem jetzt genau d i e s e r Kinderwagen und d i e s e Klamotten gehören. Die Kindesmutter hat Dir gegenüber einen Anspruch auf Babyerstausstattung. Dazu gehört auch ein Kinderwagen. Von daher brauchst Du um das Zeug nicht zu streiten, denn zahlen wirst Du immer. Sei also froh, dass sie das Zeug geschenkt bekommen hat.

PS So ein Forum lebt von der Weitergabe der Erfahrungen der Foristen. Es wäre insofern fair, uns auch über den Ausgang der jeweiligen Probleme zu informieren, z. B. wie Ihr jetzt den Umgang geregelt habt, gerichtlich oder außergerichtlich.

Hallo Theo,

du hast vollkommen recht. Allerdings gibt es bei mir noch keinen neuen Stand. Die JA Termine waren alle für die Katz, da die Ex auf ihrem Standpunkt beharrt. Heute habe ich einen Antrag an das Familiengericht auf Umgangsregelung verschickt. Mal sehen, wie schnell die reagieren.

Viele Grüße
Zitieren
#61
Du hast den Antrag hoffentlich als einstweiligen Antrag (EA) gestellt. Also ungefähr in folgender Art:

"Betreff: EINSTWEILIGER ANTRAG AUF UMGANG
Hiermit beantrage ich im einstweiligen Rechtsschutz folgende Umgangregelung zu beschließen..(Deine Wunschzeiten)...

Begründung:....blabla........... Die Eile ist geboten wegen des jungen Alter des Kindes., weil die Mutter den Kontakt verweigert, die Bindung des Kindes zum Vater gefährdet ist....blablabla..."

Das Gericht muss dann innerhalb von 4 Wochen entscheide, weil es ein einstweiliger Antrag ist. Wenn nicht schick das klarstellend hinter her. Das Hauptverfahren, so nennt man das wenn es kein EA ist, kann rd. 1 Jahr dauern.
Zitieren
#62
Das FamFG enthält in §155 bereits ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot für Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen.

Einen "einstweiligen Antrag" gibt es nicht. Das nennt sich "Antrag auf eine einstweilige Anordnung" und setzt besondere Eilbedürftigkeit voraus, die der Richter in diesem Fall sicher nicht sehen dürfte.
Zitieren
#63
Stimmt. "Antrag auf einstweilige Anordnung." heißt es richtig. Mein Fehler.

Warum sollte keine Eilbedürftigkeit bestehen?

Bindung entsteht in den ersten 3-4 Lebensjahren. 2x die Woche für 1h ist echt bitter. Für mich beginnt da bereits Entfremdung.... und dann mit so Argumenten wie Abpumpen. Als würde es nicht anders gehen.

Aber egal. Selbst wenn die Eilbedürftigkeit nicht bestehen sollte, dann muss das Gericht auch dies prüfen und beschließen......und wenn die Richter/inn das erstmal in der Hand hat, dann stehen die Chancen gut, dass er mehr Umgang bekommt.

Ansonsten wird er trotz Beschleunigungsgebot deutlich länger warten müssen - zumindest in meiner Gegend
Zitieren
#64
(22-03-2019, 00:23)Alles-durch schrieb: Warum sollte keine Eilbedürftigkeit bestehen?

Eine termingebundene Dinglichkeit ist nicht gegeben wie sie es z.B. bei einem Umgangsstreit kurz vor dem Urlaub um einen bereits gebuchten Urlaub hätte, wenn die Mutter plötzlich eigenmächtig die Ferienregelung verschoben hat und das Kind deshalb nicht mehr mit dem Vater in Urlaub kann.

Und es gilt, was ich schon sagte. Wer eine Situation monatelang hinnimmt und dann schliesslich auf eine veränderte Umgangsregelung klagt, wird eine Dringlichkeit schwerlich nachweisen können. Wenn es so dringlich ist, wieso hat dann der Antragsteller so lange gezögert? Zumal ja auch der normale Verfahrensgang auf einen Termin innerhalb von vier Wochen abzielt und somit bereits "eingebaute Vorfahrt" hat.

Zitat:Ansonsten wird er trotz Beschleunigungsgebot deutlich länger warten müssen

Dann empfehle ich, §155b und c zu nutzen, Beschleunigungsrüge und Beschleunigungsbeschwerde. Wenn das Gericht allerdings so überlastet ist dass das nichts nutzt, dann nutzt eine einstweilige Anordnung noch viel weniger was, um schneller voranzukommen.
Zitieren
#65
(21-03-2019, 21:56)Alles-durch schrieb: Du hast den Antrag hoffentlich als einstweiligen Antrag (EA) gestellt. Also ungefähr in folgender Art:

"Betreff: EINSTWEILIGER ANTRAG AUF UMGANG
Hiermit beantrage ich im einstweiligen Rechtsschutz folgende Umgangregelung zu beschließen..(Deine Wunschzeiten)...

Begründung:....blabla........... Die Eile ist geboten wegen des jungen Alter des Kindes., weil die Mutter den Kontakt verweigert, die Bindung des Kindes zum Vater gefährdet ist....blablabla..."

Das Gericht muss dann innerhalb von 4 Wochen entscheide, weil es ein einstweiliger Antrag ist. Wenn nicht schick das klarstellend hinter her. Das Hauptverfahren, so nennt man das wenn es kein EA ist, kann rd. 1 Jahr dauern.

Danke für den Tipp. Sehr gut.
Zitieren
#66
Das ging jetzt doch sehr hin und her und bin etwas verwirrt.

Macht es eurer Meinung nach nun Sinn, einen weiteren Antrag "auf einstweilige Anordnung" zu stellen und oder um §155 zu ergänzen oder reicht der normale Antrag, der schon raus ist? Ich will ja auch nicht zig verschiedene Anträge zum gleichen Thema an das Gericht schicken...
Zitieren
#67
Hallo, Ich habe es auch nicht geglaubt.

Dachte ich hätte die Möglichkeiten aber das war ein Irrtum.

Fakt ist, du bist ein Mann und hast keine Rechte.

Staat will Geld sehen, und nimmt dir alles was du hast.


Mit und mit wirst du vor Gericht verlieren, für Deutschland eine Win Winn Situation,  Anwalt, Gerichtskosten usw. Bezahlen, du hast Einkommen und das wird dir genommen.

Verkaufe was du hast, ein Konto wo keiner ran kommt und tauche unter.

Rette dein Leben vor allen Anderen.

Ich habe 4 Jahre gekämpft und Schlussendlich auch verloren.

Die sitzen an der Macht, Rechte zählen nicht und Richter sehen nur wo Geld ist, das Wohl des Kindes ist egal. 
Frühr oder später wirst du für alle bezahlen müssen, und auch für deine Kinder und Ex Partnerin, bis dir nichts mehr bleibt.
Also abhauen und damit klar kommen oder ein Leben in Armut bis ans Lebensende und für deine Ex Arbeiten.

Es geht momentan in Deutschland nicht anders.
Zitieren
#68
(10-10-2018, 10:36)p__ schrieb: Ein anderer gern gegebener Rat ist, den ganzen Krempel von Anfang an hinzuwerfen. Den geben Väter, die versucht haben Vater zu sein und denen das nach vielen Mühen verweigert wurde. Davon gibt es viele, also wird der Rat oft gegeben. Wenn es in Schmerz und Verlust endet, wünscht man sich, man hätte gar nicht erst angefangen, sich ums Vatersein zu bemühen. Es ist viel schwieriger, das Ruinenfeld zu verlassen wenn man sich lange um eine Beziehung zum Kind bemühte hat anstatt sofort das Spielfeld zu verlassen und sein Leben an ganz anderen Dingen auszurichten. Also bleibt das meistens ein Rat, der für gescheiterte Väter zu spät kommt und neue Väter trauen sich das nicht zu, was sie eben erst später bereuen.

Das ist ein Rat der wirklich klug scheint. Gerade wenn Du zu deinem Kind noch keine Beziehung hast. Wenn Du mal eine Beziehung hast dann ist das der Wunde Punkt den jeder bearbeitet.
Zitieren
#69
Hallo,

Leider habe ich damit gestern ein schlechtes Erlebnis im Amtsgericht gehabt.

Denen ist es egal was du für Ausgaben hast,  Hauptsache du zahlst mindestens das Minimum.
Wie auch bei mir, ein Kredit für Immobilie schon vor 10 Jahren und 5 Jahre vor Geburt meines Sohnes gemacht, wird nicht Anerkannt, obwohl es so auf den offiziellen Seiten steht.
Hier war vor Gericht ohne Prüfung und Nachtrechnen sofort die Entscheidung gefallen, dass ich den Mindestunterhalt zahlen muss,  Die Richterin sagt es sei so Gesetz, was nicht stimmt aber Mann hat ja keine Rechte.

Also stell dich darauf ein, dass egal wie du den Mindestbetrag zahlen musst, wie du das machst ist denen egal.

Am besten Drogen an kleine Kinder verkaufen.

Männer haben in Deutschland keine Rechte.  Basta.  




(09-10-2018, 08:09)Sven schrieb: Hallo in die Runde,

da bei mir eine Trennung vor der Tür steht, schaue ich gerade, wie ich möglichst viele Kosten produzieren kann, die bei einer Unterhaltsberechnung angerechnet werden können.

So habe ich z. B. noch ein Darlehen mit monatlichen Raten, dass noch bis Mitte 2020 läuft. Ich überlege jetzt, ein weiteres oder neues (dann also mit Umschuldung) Darlehen mit höherer monatlicher Rate aufzunehmen.

Habt ihr ansonsten noch Tipps, was man machen kann? Es darf ja kein Vermögens-Gegenwert da sein, also keine Uhr oder ein Auto.

Ich habe auch überlegt, eine kleine Immobilie zu kaufen, bin mir aber nicht sicher, ob das wirklich angerechnet wird und außerdem binde ich mir damit einen ganz schönen Klotz ans Bein.

Jeder Tipp ist herzlich willkommen.

Beste Grüße und vielen Dank im Voraus.
Sven
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kind, 20 Jahre, straffällig, ausbildung weg -> Kosten/Unterhalt? Manni 8 2.914 27-04-2022, 13:42
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 6 Gast/Gäste