Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Nachehelichen Unterhalt drücken?
#1
Question 
Hallo erstmal...

so Scheidungstermin ist durch (dauerte nur 20min), es wurde allerdings bis dato kein nachehelicher Unterhalt gefordert. Mein Anwalt meinte, das sei nach Rechtskraft der Scheidung (also in 4-6 Wochen) zu erwarten.
Ist dies üblich? Warum kann man den $c\|%*# nicht in einem Rutsch erledigen?

Mir geht dieses auf Standby gehalten werden, extrem auf den Geist. Meine Ex verweigert auch jedes Wort darüber, welche Forderungen sie noch stellen wird und wie sie sich die Zukunft vorstellt.

Bereits beim Trennungsunterhalt habe ich mehrere strategische Fehler gemacht.
Ich habe z.B. Einkommensauskunft wie gefordert brav erteilt.
Darum die Frage ins Forum...

Welche Tricks kann ich versuchen, um es der Ex mit dem nachehelichen Unterhalt nicht zu leicht zu machen?
Welche Optionen seht ihr?
V.a. psychologische Kriegsführung mit Hinhaltetaktik und Schikane könnte wirken.
Mir fällt spontan an: Meldeadresse ins  Ausland verlegen, Briefkasten demontieren, Konto pfändungssicher machen.
Bei Verweigerung vermutlich: Einkommensauskunftsklage => Klage (evtl. eA) auf nachehelichen Unterhalt
Also wieder 3-4000 € extra Kosten auf meiner Seite bis ein Titel steht. Drauf einen Haufen gesetzt.
Hauptsache die Ex geht wenigstens mal ein paar Monate leer aus oder kriegt unterm Strich weniger.

Könnte ich was daraus machen, wenn ich einfach auf alle Kooperation strikt nicht verweigere und es auf ein Versäumnisurteil hinauslaufen lasse?
Kann so ein Versäumnisurteil immer nachverhandelt werden, oder kann das Gericht hier Anspruch auf Einlegung von Rechtsmitteln verwehren?

Grüße Sleepy
Zitieren
#2
Das nennt sich Scheidungsverbund: https://www.recht-interessantes.de/recht...ngsverbund

Immer auf der Suche nach "Schlupflöchern", was? Ehegattenunterhalt begründet sich in der Vergangenheit, du wirst also eine Zeitmaschine brauchen. Oder du wendest die üblichen drastischen Massnahmen in der Gegenwart an. Eilige Auswanderung in unbekannte, ferne Gegenden.
Zitieren
#3
Naja, nach der Reform von 2008 soll ja jeder Partner nach der Scheidung wieder selbst für sich verantwortlich sein. Also auch seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten.

Da könnte man eventuell etwas versuchen.
Zitieren
#4
Ich denke, es würde sich lohnen, es erneut auf eine Gerichtsverhandlung ankommen zu lassen, weil diese den Unterhalt vermutlich drücken können wird.

In meinem Fall hat die Ex leider den "Joker" "behindertes, pflegebedürftiges Kind".
Da meinte mein Anwalt, da kann sie vollen Betreuungsunterhalt fordern, bis das Kind 12 ist, also noch weitere 5 Jahre!

Allerdings ist das Kind vormittags fremdbetreut und ebenso an 3 Nachmittagen pro Woche.
Mutti vertritt die Meinung, sie könne nicht arbeiten, weil das Kind ja krank werden könnte und auch Ferien hat, in denen es bloß nicht zum Papa soll.

Also wäre das Kind bei mir, ich würde völlig entspannt einem Teilzeitjob nachgehen der mind. 1000€ netto monatlich abwirft.
Und von der zusätzlichen Kohle fürs Kind (monatlich insgesamt fast 1500€), ließe es sich fürstlich leben.
Dazu wäre aber Eigeninititative von Nöten. Warum sollte eine Ex diese zeigen, wo sie doch von allerlei Helfern den Popo gepudert bekommt? Big Grin
Zitieren
#5
Glückwunsch zur Scheidung. Das war ein wichtiger Schritt. Alles auf einmal geht (meistens) nicht und dauert ewig. Es gibt Fälle, da dauert das Scheidungsverfahren ewig und die Ex kassiert munter weiter den hohen Trennungsunterhalt.

Beschäftige sie auf einem für dich uninteressanten Feld, was ihr aber wichtig erscheint und denke dennoch völlig unabhängig von ihr. Damit gewinnst du Zeit und nutzt diese für Vorbereitungen zur Unterhaltsminimierung. Als erstes würde ich mich - wenn nicht schon geschehen - mit den für deinen OLG-Bezirk gültigen Unterhaltsrichtlinen vertraut machen und selber anfangen zu rechnen. Dann verliert das Thema auch automatisch an möglicherweise befürchteter Brisanz. Wichtig ist auch, welchen Stresslevel du bereit bist auszuhalten. Die Bandbreite von völliger Verweigerung und Sicherstellung der Pfändungsfestigkeit etc. bis zum braven Zahldepp ist groß. Allerdings steht an erster Stelle immer dein persönliches Wohlergehen.
Zitieren
#6
Wie lange verheiratet?
Wie alt und wie viele Kinder?
Was hat Frau vor ehe gearbeitet, welche Ausbildung?
Hat Ex während der Ehe gearbeitet?

Erst danach kann Mann abschätzen, ob sie Forderungen stellt.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#7
Ehedauer 7 Jahre
Alter Frau: 39, Alter Kind: 7
Hat die letzten 4 Ehejahre nicht gearbeitet.
Doppelausbildung als Kauffrau
Zitieren
#8
Kannst ja einen auf Querulanten machen. Der Tag des Richters hat acht Stunden, der aller Sachbearbeiter auch. Die gehen dann nach Hause und trinken Kaffee und Kuchen. Denen ist es ziemlich egal, was der liebe Maesto macht. Denn deren Tagesgeschäft besteht aus solchen Fällen.

Wenn du Bock drauf hast und es dir gut dabei geht, dann bitte. Ansonsten vielleicht eher mal mit harten Zahlen befassen, wie du dir deine Zukunft vorstellst, und nicht im Gestern leben.
Ich war zwar nicht verheiratet, aber fahre bei KU einfach mal weniger Arbeitsstunden als Selbstständiger. Mit jedem Jahr ein paar Tausender weniger machen. Bis zu einem guten Level. Bei 18 Jahren Unterhalt denke ich eher langfristig. Im Leben ändert sich eh immer alles. Vielleicht bin ich in fünf Jahren tot krank, das Kind vom Auto überfahren, oder es lebt bei mir.
Und 50€ mehr oder weniger im Monat sind mir es nervlich nicht wert, vor Gericht den Affen zu machen und letztlich dann nen Tausender extra für die Kosten dort zu zahlen.

Ich bin da ganz entspannt. Es kommt wie es kommt...
Zitieren
#9
Nicht im gestern leben, toller Tipp, wenn einem die Zecke am Hintern klebt.

Es sind keine 50€ monatlich, sondern Mama mit Kind zusammen 1400€.

Es ist immer das gleiche, will man die Ex vom Geldstrom abschneiden, muss man sich selbst auch davon abschneiden. Dafür hat man mehr Freizeit.
Zitieren
#10
Ok, Ehedauer 7 Jahre heißt ein bis drei Jahre Ergänzungs-/Aufstockungsunterhalt.

Nachhaltige ehebedingte Nachteile sind nicht erkennbar, damit dürfte die Angelegenheit nach drei Jahren erledigt sein.

Da das Leben vollständig umzukrempeln ... macht eher wenig Sinn!

Viel Kraft!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#11
Mir geht das ganze offizielle Prozedere mit Einkommensauskunft und Bereinigung des Nettoeinkommens auf das unterhaltsrelevante Einkommen usw. auf den Keks.
Die Ex soll sagen wieviel sie monatlich will und nicht Centbeträge für teure Honorarkosten rechnen lassen.
Zitieren
#12
Deine Ex wird die Honorarkosten nicht tragen müssen. Warum also sollte sie sich dafür interessieren? Außerdem sitzt die daheim und sie hat Langeweile. Obendrauf kann sie dich damit anscheinend ärgern. Das wird sie zusätzlich motivieren, so auch in Zukunft zu verfahren. Sie drückt auf nen Knopf und du springst im Dreieck. Da kommt extra Freude auf.
Zitieren
#13
Sie verbrennt damit halt Geld, das sie sich selbst zuführen könnte.
Um das zu verstehen bräuchte sie Grips.
Frauen werden systematisch davon ferngehalten, dass sich so etwas bei ihnen entwickelt.
Sie haben lebenslang jemand der ihnen alles abnimmt und stellvertretend für sie alles regelt.

Bin mir nicht sicher wie ich besser fahren würde:
Entweder Einkommensauskunft ganz verweigern oder Falschangaben machen.
Zitieren
#14
Zitat:Außerdem sitzt die daheim und sie hat Langeweile.
Der Punkt ist nicht zu unterschätzen. Da gehen ganze Beziehungen in die Brüche, weil die Damen dann zu viel "denken", mit Freundinnen auf dumme Gedanken kommen etc pp...

Das Kind mit Behinderung könnte alles durcheinander werfen und Unterhalt sehr lange gezahlt werden müssen. Dieses nicht absehen können, wann mit den hohen Zahlungen ende ist, stelle ich mir belastend vor.

Wenn du aber siehst, dass du für die 1400€ total am Limit arbeiten musst, kaum Zeit für dich hast und es an die Substanz geht, dann wäre ein Ausstieg vielleicht doch anzudenken. Wie wir schon scheiben, das ist eine persönliche Entscheidung.
Zitieren
#15
Ein früherer Arbeitskollege hat auch ein behindertes Kind (Trisomie).

Der zahlt für Ex & Kind lebenslänglich.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#16
Das mit dem behinderten Kind hatte ich überlesen - Sorry

Wie stark ist die Behinderung?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#17
(29-03-2019, 10:31)Austriake schrieb: Ein früherer Arbeitskollege hat auch ein behindertes Kind (Trisomie).

Der zahlt für Ex & Kind lebenslänglich.
in diesem Fall ist er aber für die Nichtzahlung nicht strafbar oder?
Was ist mit der Grundsicherung?
Mein Vater liegt im Pflegeheim und bekommt Grundsicherung ich sollte für ihn aufkommen, nur wenn ich jährlich ab 100.000 EUR verdiene(irgendwie so)

Unterhalt für behindertes Kind bei Volljährigkeit
https://www.frag-einen-anwalt.de/Unterha...86144.html
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
Zitieren
#18
Kann jemand hier einschätzen:

Wieviel Stress und Kosten entstünden mir, wenn ich für 2 Jahre den Hahn für nachehelichen Unterhalt abdrehe, indem ich mein Monatseinkommen auf 1200€ netto reduziere (und nur noch Kindesunterhalt bezahle)?

Ich muss unbedingt die Ex zeitweise finanziell austrocknen, sonst regt sich nichts bei der und ihrer RA im Oberstübchen.
Zitieren
#19
Kosten: 24*1200 EUR = 28800 EUR + Vollstreckungskosten + Zinsen.
Stress: Die übliche Kram, den man erlebt wenn man gepfändet wird und die Vermögensauskunft abgibt weil nichts zum pfänden da ist.
Zitieren
#20
Danke Dir Meister p___, was verstehst Du unter üblichem Kram?

Werden von einem irgendwelche Reaktionen abverlangt, wenn die Gegenseite ihre Pfändungsversuche von Konto und Gehalt durchzieht, damit keine Vorgänge anhängig bleiben oder kann man dem Treiben einfach passiv "genüßlich" zuschauen und auf Zeit spielen?

Wie bereits x-fach im Forum erwähnt, bin Eigentümer einer Immobilie, in der die Eltern mit Nießbrauchsrecht wohnen.

Sind kurz bis mittelfristig Zwangsvollstreckung sowie Räumungsklage zu befürchten?
Oder "nur" ein Eintrag der Schulden ins Grundbuch?
Wie hoch würdest das Risiko einschätzen, dass ich die Immo verliere, wenn ich nach 2 Jahren "Zahlpause" bzw. Verweigerung beginne meine Ehegatten-Unterhaltsschulden häppchenweise zu tilgen?

Hintergrund: In Aussicht steht nochmal volle 5 Jahre monatlich weiter 1000€ abdrücken zu müssen, also 60k Schaden.
Ex ist arbeitslos (aber bestens ausgebildete, berufserfahrene Kauffrau) und pflegt Kind in Pflegestufe 5, das allerdings ganztägig fremdbetreut ist.
Scheidung ist bereits durch.
Zitieren
#21
Du willst ihr einen Anstoss geben, wieder zu arbeiten, das ist schon klar.
Ob und wie schnell eine Zwangsversteigerung stattfindet, ist kaum zu kalkulieren. Aber schon ein geringes Risiko dürfte dich ganz schön teuer kommen und den erhofften Lerneffekt ins Gegenteil verkehren. Schliesslich funktioniert dann mal das, was jeder Berechtigte und der Staat hofft: Man muss nur hart genug draufschlagen, dann springt das Geld heraus.

Der übliche Kram ist halt das übliche. Deine Kreditscores gehen in den tiefsten Keller, du musst die Vermögensauskunft unter Haftdrohung machen und dich damit finanziell bis zur letzten Faser nackt, dein Arbeitgeber wird über eine Lohnpfändung nicht begeistert sein und so weiter.
Zitieren
#22
Erpresst und ausgeraubt wird Mann halt. Die Immo hält mich gefesselt.

Amüsiere mich öfters über die jüngeren, ledigen Zeitgenossen, die von den Warnungen nichts hören wollen und den üblichen Illusionen anhängen. Begeistert stürtzen sie sich ins Heiratsabenteuer. Man kann wohl kaum jemand vor der Scheidungskatastrophe retten.

Ich sehe es als Wunder an, dass so wenige Unterhaltsberechtigte von den Unterhaltspflichtigen ermordet werden.
Ein starker Anreiz ist da kurzen Prozess zu machen und dann die Jahre abzusitzen.
Keine Bange, habe ich nicht vor und will auch niemand dazu anstiften. Nur mal so als Gedanke.

Im Grunde ist Unterhalt ein Fluch, denn er geht ja als Anspruch auf die Erben über.
Zitieren
#23
Eigentlich habe ich dich auf der Ignorierliste stehen, weil deine Ignoranz nur noch nervt.

Aber in diesem Falle will ich noch mal ne Ausnahme machen und dir antworten:

Deine Chancen stehen zu 100%:

- ausgeraubt zu werden bis auf den letzten Cent
- lebenslänglich zumindest für das Kind zu löhnen, etliche Zeit auch für die Ex
- die Immobilie verwerten zu müssen, um deinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen.

Es gibt einen Ausweg, und das weiß ich, weil ich diesen Weg gegangen bin.

Verabschiede dich von deiner Immobilie, deinen Eltern, Freunden und Verwandten. Von deinem Job und von deiner Vergangenheit. Gib alles dran, was dir jemals etwas bedeutet hat und gehe dahin, wo man dich in Ruhe leben lässt.
Im Rentenalter kannst du zurück kommen, denn dann ist es egal, aus welchem Topf dein Lebensunterhalt bezahlt wird - aus der Rentenkasse, aus der Sozialkasse oder von wem auch immer. Aber immerhin gibt es in Deutschland ein funktionierendes Gesundheitssystem.

Aber arm werden und arm bleiben - das ist dein Schicksal, so oder so. Dann mach es Dir wenigstens bequem.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#24
Bin finanziell gebunden wg. Immo (dahrin per Nießbrauch wohnende Eltern sind zu alt zum Umziehen, solange sie da wohnen ist das Ding unverkäuflich). Bin emotional/Psychisch/Sozial gebunden wg. regelmässigen Umgang mit total papa-fixierten Kind. Solange das so ist, haben die W**cher mich in der Hand.
Zitieren
#25
Er ist halt der Maso in dieser Beziehung. Es gibt Männer, die brauchen das.....
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Ex fordert nachehelichen Unterhalt peperoni 6 2.122 12-06-2023, 12:17
Letzter Beitrag: peperoni
  Auswirkung von KUH auf TrennungsUH oder nachehelichen Unterhalt ? Bruno 24 26.989 25-11-2015, 13:18
Letzter Beitrag: united
  Kann es grundsätzlich beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen? CheGuevara 29 28.472 16-02-2015, 11:18
Letzter Beitrag: Austriake
  Eigene Altersvorsorge und Nachehelichen Unterhalt Lelja 53 49.585 28-06-2014, 14:34
Letzter Beitrag: Lelja

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste