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Wechselmodell bekommen, aber ich bin noch nicht fertig
#1
Tongue 
Hallo zusammen,

nach 2 jährigem Kampf und zwei Umgangsprozessen habe ich das Wechselmodel bekommen.
Die Ex hatte Schieß das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu verlieren und musste dem Wechselmodell zustimmen.

[Bild: fetch?id=775&d=1547038163]

ich wollte noch eine Sitzung mit dem Sachverständigten, aber die wurde abgelehnt.

[Bild: fetch?id=774&d=1547035597]


also das System will weitere Probleme, die die Ex verursachen kann.

Ich bin mit der Zweizeiler Regelung nicht einverstanden und will nicht auf Scheidungstermin warten.
Da sehr vieles noch geregelt werden soll:
1. Halbe Ferien und in schriftlicher Form
2. Ich will, dass die Jungs bei mir als Hauptwohnsitz ange,eldet sind, da die Ex aus der Wohnung rausfliegt(HARZ4 wohnkostenerhöhung nach der Sanierung um 300EUR)
3. Kindergeld (habe von Ex immer noch kein Cent für das letze Jar bekommen: 2,5 Monate, ca 750 EUR)
4. Aufgelaufene Unterhaltsschulden (ca.30.000 EUR) und den laufenden Titel, die Dank Wechselmodellverweigerung zu Stande gekommen sind
5. Ich möchte, dass diese Vereinbarung durch das Gericht auch gebilligt wird 

zu 4
Zitat:[font=Helvetica, Arial, Verdana, sans-serif]Diese Vereinbarung bei Gericht, muss wiederrum z. B. [/font][font=Helvetica, Arial, Verdana, sans-serif]durch einen Beschluss vom Familiengericht gebilligt werden[/font][font=Helvetica, Arial, Verdana, sans-serif]. Dies bedeutet, dass das Gericht dann diese gerichtliche Vereinbarung der Eltern bzgl. des Umgangsrechtes gerichtlich billigen muss gemäß § 156 FamFG. Diese gerichtliche Billigung bedeutet, dass das Gericht im Beschluss darlegt, dass durch diese einvernehmliche Umgangsregelung der Eltern das Kindeswohl gewährleistet ist.[/font]

[font=Helvetica, Arial, Verdana, sans-serif]Des Weiteren [/font][font=Helvetica, Arial, Verdana, sans-serif]muss das Gericht in diesem Beschluss dann den Hinweis an die Eltern erteilen[/font][font=Helvetica, Arial, Verdana, sans-serif], dass bei jedem Fall der Zuwiderhandlung gegen den vorstehenden gerichtlichen Vergleich das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von jeweils bis zu 25.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann Ordnungshaft anordnen kann.[/font]

[font=Helvetica, Arial, Verdana, sans-serif]Des Weiteren muss der Beschluss des Gerichtes an die Eltern den Hinweis enthalten, dass das Gericht gemäß § 90 Abs1 FamFG auch unmittelbaren Zwang zur Vollstreckung der Umgangsrechtsvereinbarung gegen den sich weigernden Elternteil festsetzen lassen kann, wenn die Festsetzung der obigen Ordnungsmittel erfolglos geblieben ist.[/font]


Wie kann ich das Gericht zwingen nach meinen Regeln zu spielen?

Danke und Gruß
Zahlesel-Wechselmodellpapa
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#2
Herzlichen Glückwunsch !!!
Dein Fall sah ja lange Zeit schlacht aus.... Deine Hartnäckigkeit hat sich gelohnt! Leute wie Du braucht das Land!

"Wie kann ich das Gericht zwingen nach meinen Regeln zu spielen?"
Gar nicht.

Deine Punkte:
1. sollte kein Problem sein
2. ggf. nur ein Kind als Hauptwohnsitz vorschlagen. Sollte wegen der Parität ebenfalls durchgehen. KiGa ist dann auch kein Thema mehr. Wenn...nimm das jüngere Kind, weil dann KiGa länger zu Dir geht. Das andere Kind als Nebenwohnsitz anmelden. Das sollte dann bei Rausflug der Ex automatisch zum Hauptwohnsitz werden bzw. hier würde ich dann bei Eintritt dieses Szenarios einfach bei der Meldestelle für Umschreibung zum Hauptwohnsitz sorgen.
3. Wenn der Rückstand beweisbar ist.... Mahnbescheid an die Ex rausschicken und das ganze unabhängig vom Familienprozeß in die Wege leiten.
4.
5.Ja, das ist wichtig. Denn nur so zählt z.B. der §1696 BGB (zu Deinem Vor- und Nachteil). Nicht vergessen Bußgeldregelung in den Vergleich reinnehmen. Geh gleich auf 25.000€.
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#3
Danke!
Die Zwillinge gehen schon in die zweite Klasse, aber ich schlage die Beiden bei mir anzumelden vor.
Die Ex hat dann auch zwei. die Tochter aus der ersten Ehe und den älteren Sohn.
Ich habe auf ein Beschluss gehofft gegen Wille der  Mutter, damit andere Väter endlich was in der Hand haben.
Aber nein, das System sagt - es gibt in diesem Land kein Wechselmodell gegen Wille der Mutter!
Also man kriegt es durch, nur am Ende gibt es leider für alle anderen Väter nur einen Vergleich Sad

Aber gut, vielleicht mein Beispiel motiviert andere Väter um die Kinder zu kämpfen.

Warum es bei mir geklappt hat?
Es liegt nicht nur an der Hartnäckigkeit
1. 4 Kinder mit großem Altersunterschied : 18 (Mädchen),13,7,7 -> 3 Jungs in einem Zimmer
2. Ex Harz4 und Ausbildung => Kinder in der Schule und im Hort also keine ganztägige Betreuung
3. 3 Zimmer Wohnung in der unmittelbaren Nähe (200m)
3. Ich Gleitzeit, Möglichkeit von zuhause zu arbeiten und 20 Stunden in der Woche-> kann jederzeit die Zwillinge von der Schule abholen->Hort ist nicht nötig

Also dies war meine Kombination, sonst würde ich in eine Einzimmerwohnung umziehen und auf 15 Stunden die Arbeit reduzieren um 880-1080 EUR in der Tasche zu haben Wink Nix mit Übernachtungen und wenn dann im Hotel auf Ex kosten. Das war mein Plan B

Mein Fazit (es ist nur meine Meinung)
Also Kinder ab 12 sind für Wechselmodell geeignet auch wenn die Wohnungen weiter liegen und das Kind mit den Fahrten klar kommt
Mit den Kinder bis 3 Jahre man kann ja es vergessen
Ab 3 Jahre geht es ohne Probleme, wenn das Kind Kita besucht = kommt auch ohne Mutti klar und es keine Probleme mit den Fahrten gibt
Die Arbeit des Vaters spielt wesentliche Rolle bei den Kindern unter 12, da die Betreuung nötig ist (mindestens für Gericht)

[Bild: photo.jpg]
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#4
Hallo zusammen,

ich glaube, ich kann mit dieser Vereinbarung leben.
Das Kindergeld wird schon im anderen Prozess geklärt.
Wohnsitz ist halb so wichtig. Titel löschen war ja nur ein Traum Wink


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#5
Sieht doch gut aus. Glückwunsch
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#6
Super! Freut mich für dich. Vielleicht kommt jetzt auch Ruhe bei euch rein und ihr könnt beide eure Kinder genießen.
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#7
Danke Jungs!

Nur noch die Scheidung am 3.5 erleben, hoffentlich ohne VA Smile
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#8
Das freut mich sehr für Euch!
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#9
(29-03-2019, 11:49)Papa schrieb: Glückwunsch! Wie habt Ihr das Finanzielle geregelt?

Ich bekomme von der Kindermutter hälftiges Kindergeld. Sonst arbeite ich 20St/W und kann kein Unterhalt für die 18 jährige Stieftochter bezahlen Smile
Wie Jobcenter und JA von mir 28K EUR fordern, schreibe ich fleisig hier im Forum.
Sonst ich glaube, dass ich mehr für die Jungs ausgebe als die Mutti. 
Aber das ist mir egal. Kinder da, ich kann sie erziehen, arbeite halbtags und habe was vom Leben, habe keine 1300 EUR Unterhalskosten und sogar 300eur Kindergeld!
Die EX ist sicherlich davon nicht begeistert, aber wen soll ihre Meinung schon interessieren?
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#10
Sie hat Schieß von mir und weiss, wenn ich etwas merkwürdiges von Kindern erfahre, dann hat sie ein großes Problem. Und jetzt habe ich noch Ordnungsgeld als Gerechtigkeitsmittel zur HandSmile
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#11
Das ist der Schlüssel...
"Sie hat Schieß von mir und weiss, wenn ich etwas merkwürdiges von Kindern erfahre, dann hat sie ein großes Problem."

Vor deutschen Männern hat halt keine Frau Schiss, das sind so gut wie alle Weicheier mit denen man machen kann was man will. In Ost Deutschland ist es eventuell noch etwas anders.
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#12
Nö, so brutal bin ich nicht. Sie hat einfach kapiert, dass ich ohne Probleme bei der Polizei Anzeigen erstatten(wie sie) kann und de Anträge beim Gericht(aber ohne Anwalt) stellen kann ich auch.
Kein Cent vom Unterhalt hat sie auch gesehen, also ich bin stur obwohl ich bereit war die Kinder aufzugeben.
WE Papa ist eine Beleidigung für mich, da die Mutti dein Geld am Papas WE mit dem neuen Stecher gut ausgeben kann.
Nicht mit mir!
50% ok, 100% Kinder bei mir okay, max 30% bei mir und ohne Unterhalt. Sonst kann ich gut von 800eur in einer Einzimmer Wohnung leben + Blackmoney Wink Dino ist das beste Beispiel für mich!

Meine Meinung: die Kinder, die du nicht erziehst und nur bespaßt, sind nicht deine Kinder.
Genau so gut kann man für Afrika Kinder für 2EUR/Monat Pate werden Wink

P.S. wer keine Angst hat, kann nur gewinnen! Entweder die Kinder oder die Freiheit. Die 30K Schulden machen mir nichts aus Wink ich habe dieses Geld nie bekommen und mein Gewissen ist frei!
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#13
Viele Wege führen nach Rom!
Mich nerven halt manchmal die vielen verweichlichten deutschen Männer.....der deutsche Michel kotzt mich an.
Viel Erfolg Dir weiterhin.
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#14
Danke, es geht allgemein um die Männer, Nationalität spielt keine Rolle. Mein Schwager(auch Spätaussiedler, auch seine Mutter ist Russlanddeutsche) hat die Kinder nach 1,5 Jahren verloren, da er gar nicht um sie gekämpft hat, er war glücklich mit 4 Tagen im Monat(Sa/So) als Ergebnis wollen die Kinder so gut wie gar nicht mehr zu ihm(1 Zimmer Wohnung mit 26qm) und beschützen den neuen von Mama. Unterhalt zahlt er natürlich fleißig (es sind ja seine Kinder, er ist ja ein richtiger Vater)
Er wohnt in direkter Nähe und könnte die Kinder(12,14) täglich sehen.....aber er machte lieber die Überstunden und er wird von JA mit der Unterhaltserhöhung dieses Jahr belohnt!
Pech gehabt oder selber Schuld?
Interessant, wie die Jungs mit ihm diese Sommerferien(3 Wochen lang) aushalten werden
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#15
Was ist aus den gefühlt unzähligen Anzeigen gegen die Mutter geworden?
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#16
Wenn die Frage an mich gerichtet ist, habe ich in anderem Thread beschrieben.
Also sie hat Schiss, weil ihr nicht bekannt ist wieviele Anzeigen es waren und ob es weitere im Gange sind Wink
Ich habe beim Psychologen Termin auch gesagt, dass sie für ihre "schöne" Taten gerade stehen soll und wenn es mir irgendetwas verdächtiges in ihren Handlungen erscheint, wird sie diesbezüglich angezeigt Wink
Also beschweren wegen meinen Anzeigen konnte sie nur beim Psychogen und vielleicht bei deren Anwältin.
Es gibt nur noch eine Gerichtssitzung(Scheidung) vielleicht dort wird sie meine Aktivitäten erwähnen, das ist mir aber egal.
Sonst die Selbstanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gab es noch keine Rückmeldung von Freund und Helfer Wink
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#17
falls jemanden interessiert, was ich der Helferindustrie schulde.
2.889,34 EUR

   

Das Geld könnte ich zaubern, werde ich aber nicht.
Wann kommt die erste Mahnung? oder die Raten mit 5EUR monatlich könnte ich mir vorstellen Smile
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#18
Ja das ist echt krass. Für eine naheliegende Sache wie Wechselmodell, die man auch locker ohne dritte - kostenlos -vereinbaren könnte, kommt dann so ne Rechnung. Blüht uns auch noch.
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#19
Gutachter war ja richtig günstig. Gibt es auch ganz andere Zahlen. Ärgerlich wäre das Geld, wenn man verloren hätte. Wink
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#20
es waren insgesamt 4 Termine mit dem Gutachter aber ohne Gutachten am Ende, deswegen so "günstig".
Für mich wäre besser mit dem Gutachten und keine Vereinbarung -> volle Kosten auf EX... aber na ja, solange ich 28K Unterhaltsschulden habe, kann das Gericht auf das Geld warten Wink
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#21
Den Betrag holen Sie sich sowieso vom Steuer, gibt genug Seelen die den zahlen
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#22
ja, denke ich auch. habe heute das Gericht angeschrieben mit der Erklärung meiner Lage: brutto 2000 + 300 KG und 28K U-Rückstand. ich würde gerne zahlen, kann aber nicht. Ich bin bereit Vermögensauskunft abzugeben.
In 4-6 Jahre geht es mir finanziell besser Wink Mal schauen, was zurück kommt
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#23
Hallo zusammen,
Ich bin seit 3 Jahren am kämpfen um meine Kinder.
War verheiratet und bin seit 04/2019 geschieden.
Ich seh meine süßen einmal die Woche.
Meine Kinder sowie ich wollen, dass wir uns öfters sehen und mehr unternehmen.

Aber da mein Ex-Frau mich wie ein Kuhl melkt,
habe ich kaum Zeit. Mein Ex-Frau verdient ca 3800€ netto und kriegt dazu Kindsunterhalt + Kindergeld.

Ich verdiene 1750€ netto und gehe jeden Sonntag zusätzlich auf 450€ Basis arbeiten, damit ich selber überleben kann.

Ich möchte das Wechselmodell 50 50 beantragen, damit ich meine kinder öfter sehen kann.

Wie kann ich das umsetzen? Muss ich soviel Unterhalt bezahlen, obwohl mein ex deutlich mehr verdient als ich...

Bitte um Hilfe.

Danke.
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#24
Hallo Pit,

deine Geschichte klingt hart. Aber vielleicht solltest Du einen eigenen Thread dafür eröffnen. Darin steckt viel Erkenntnispotential, es lässt sich leichter wiederfinden und macht die Sache übersichtlicher.

VM Cool
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#25
Ok, werde ich machen.
Bin total verzweifelt und brauche jede Hilfe.
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