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Ab wann gilt der Selbstbehalt erwerbstätig
#1
Hallo,

ich frage mich gerade ab wann man als erwerbstätig gilt. Für Unterhaltspflichtige gilt ja für nicht Erwerbstätige ein Selbstbehalt von 880 Euro für Erwerbstätige 1080 Euro. Nach meinen Recherchen gilt man doch schon bei einem Einkommen ab 1 Euro als Erwerbstätig.

Quelle Wikipedia:

Nach Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zählen zu den Erwerbstätigen alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer) oder selbständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben (Selbständige, Unternehmer) oder als mithelfende Familienangehörige im Betrieb eines Verwandten mitarbeiten. Personen, die lediglich eine geringfügige Tätigkeit (Mini-Job) ausüben oder als Aushilfe nur vorübergehend beschäftigt sind, zählen ebenso als Erwerbstätige wie auch Personen, die einem Ein-Euro-Job nachgehen.



Wenn es so ist hätte man bei Hartz4 plus Nebenjob 1080 Selbstbehalt? Oder gelten für Unterhaltspflichtige andere Gesetze? Das wäre interessant den das JA wird ja immer die 880 Euro ansetzen obwohl man geringfügig gearbeitet hat.
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#2
(30-04-2019, 09:15)rockx schrieb: Wenn es so ist hätte man bei Hartz4 plus Nebenjob 1080 Selbstbehalt? Oder gelten für Unterhaltspflichtige andere Gesetze? Das wäre interessant den das JA wird ja immer die 880 Euro ansetzen obwohl man geringfügig gearbeitet hat.

Moin. Das wird, auch in diesem Forum, immer wieder diskutiert. Einem Unterhaltspflichtigen, der so wenig verdient, daß er den Mindestunterhalt nicht zahlen kann, wird gerne "fiktiv" so gerechnet, als wäre er vollschichtig erwerbstätig. Nennt sich Einkommensfiktion und geht dank den unterhaltsmaximierenden Richtern aus §1603 Abs. 2 BGB, Satz 1, hervor
Zitat:Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren minderjährigen Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden
.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#3
Das Unterhaltsrecht in Deutschland ist dermaßen schwammig und auslegbar. Da scheint sich jeder Richter und Behörde seine eigenen Gesetze zu machen. Mich würde interessieren was gilt jetzt? Aber man wird wahrscheinlich wie immer nirgendwo eine richtige Auskunft erlangen.

Selbst Anwälte für Familienrecht und Sozialrecht waren scheinbar mit meinen Fragen überfordert und haben mir keine konkrete Antwort gegeben.
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#4
Es gibt auch keine konkrete Antwort. Das Ganze ist dehnbar wie ein Kaugummi, feste Schranken gibts nicht. Alles mal so, mal so, je nach Situation und wie sehr gerade einem Sachbearbeiter oder Richter die Blähung auf welches Organ drückt.

Dieser Schwamm ist der Geldaufwischer, an dem sich die Professionen vollsaugen.
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#5
Es ist in der Tat nicht wirklich greifbar. Einige Pleitegeier bleiben von JA und Gericht (fast) völlig unbehelligt, andere werden massiv und konsequent verfolgt. Das gipfelt dann häufig in der Vernichtung einer Erwerbsbiographie. Wenn der Pflichtige dann endlich lanzeitarbeitslos, erwerbsunfähig und pleite in der Gosse liegt, weinen die Verfolger dicke Krokodilstränen, weil nichts mehr zu holen ist.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#6
Da komme ich nicht mehr mit, scheinbar bin ich zu blöd für das ganze. Bei fiktiven Einkommen bleibt eh nur noch aufstocken.

Aber ich dachte es gibt irgendwelche Richtwerte an die sich auch die Sachbearbeiter halten müssen. Aber die Verjährungsfristen gelten für drei Jahre? Oder ist das auch Behördenwillkür?
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#7
(30-04-2019, 10:05)rockx schrieb: Da komme ich nicht mehr mit, scheinbar bin ich zu blöd für das ganze. Bei fiktiven Einkommen bleibt eh nur noch aufstocken.

Wilkommen im Club ! Du sollst das System nicht verstehen...Eingelenkt (wenn überhaupt!) wird erst ab OLG...darunter tantzt Du im Kreis.

Lg
A.
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#8
(30-04-2019, 11:01)Arminius schrieb: Eingelenkt (wenn überhaupt!) wird erst ab OLG...darunter tantzt Du im Kreis.

Und für die Show mit einem Unterhaltsnachlass vor dem OLG muß man auch noch (mit)bezahlen.

Es gibt ja Richtwerte. Aber die werden von den Behörden eben einfach mal ignoriert oder durch Einkommensfiktion ausgehebelt.
Ich habe noch nirgendwo gehört oder gelesen, daß mal eine Behörde für eine falsche Unterhaltsberechnung haftbar gemacht wurde.
Jedenfalls nicht dann, wenn der Pflichtige zuviel bezahlt hat. Das hat allenfalls mal Unterhaltsberechtigte betroffen, weil z. B. das Jugendamt zuwenig Engagement bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen an den Tag gelegt hat.
Man muß sich dann eben gegen überzogene Forderungen wehren und Forderungen hinterfragen lassen. Z. B. hier.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#9
Fakt ist, die Verpflichtung alles zu tun um den Mindestunterhalt zu zahlen.
Kann man nicht zahlen, so muss bewiesen werden, dass man gesundheitlich oder sonst wie nicht im Stande ist, wobei hier auch schon alle Wertgegenstände verschwinden sollten.
Ist man gesund und kann zumindest aus der Sich der Richter und JC arbeiten um genug zu verdienen.
Somit wird man dargestellt als ob man genug verdient, und fiktiv wird man als gut dargestellt.
Da frage ich mich, ob man dann auch Fiktiv bezahlen kann ? Homöopathisch so gesehen.

Und vor Gericht, selbst erlebt interessiert keinen wo du stehst, Unkosten, Ausgaben, Schulden werden ignoriert, obwohl laut Gesetz es eine Verpflichtung ist einen Mittelweg zwischen Zahlen und Schulden zu berechnen.

Aber wer Gesetze macht darf sie auch biegen, Wohnkosten Warm 340€ sind im Selbstbehalt drin, nur ein Richter gibt dir keine Wohnung für den Betrag, auch wenn sie wie bei mir Wohnungen vermietet. ( Was man nicht alles Raus finden kann).

Hier geht es sich alleine darum den Staat zu entlasten und als Sozialdienst ein zuspringen, somit wird jeder so lange ausgesaugt, bis er nichts mehr hat, dann selber Sozialfall mit Unterhaltsverpflichtungen.
Also eine Win - win Situation für Mutter Staat.
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#10
(30-04-2019, 11:41)Sixteen Tons schrieb:
(30-04-2019, 11:01)Arminius schrieb: Eingelenkt (wenn überhaupt!) wird erst ab OLG...darunter tantzt Du im Kreis.

Und für die Show mit einem Unterhaltsnachlass vor dem OLG muß man auch noch (mit)bezahlen.

Deswegen kannst Du ja auch erst einen "Krieg" vom Zaun brechen wenn die Gegenseite dich völlig Vernichtet hat...Du bekommst dann alles Beratungsschein, Verfahrenskostenhilfe...Pflichtverteidiger u.s.w.,u.s.w....

Meine § 170 StBG verfahren haben alleine dem Staat ca. 4536,80 Euro gekostet inkl. der Kosten f. die Staatsanwaltschaft für die Abfrage einzelner  Positionen (Bank, Finanzamt u.s.w)

Leider wird dann nie bis zu Ende verhandelt...die Wissen das Du nichts mehr zu Verlieren hast.
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#11
Heißt das das der Strafantrag nach § 170 StBG eingestellt wurde weil nichts zu holen war?
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#12
(30-04-2019, 15:09)rockx schrieb: Heißt das das der Strafantrag nach § 170 StBG eingestellt wurde weil nichts zu holen war?

Nein...§ 170 StGB ist der Strafparagraph und § 170 StPO ist die Einstellung...

Bei mir wurden die Verfahren nach 1x nach § 153 StPO eingestellt (inkl. Kostenübernahne Staat)...3 x Nichteröffnungsbeschluss (Alle Kosten werden von der Staatskasse übernommen)...

Das "Unterhaltshuntingteam" war leider nicht in der Lage eine revisionsichere Anklageschrift zu formulieren.

Für die Eröffnung der Hauptverfahren habe ich immer selbst gesorgt...(NICHT NACHMACHEN!).

Ich hatte meine Gründe um in ein Hauptverfahren zu gehen.
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#13
Die Wertgegenstände müssen nicht zwangsläufig verschwinden, sondern es muss eine Liste her mit den Eigentümern die sie gekauft haben.
Am Besten lauten auch die Kaufverträge auf andere Personen aus deinem Umfeld. Mein Kollege hatte in der Schweiz mit einer ziemlich feministischen Staatsanwaltschaft zu tun was kein Zuckerschlecken war. Die haben tatsächlich über sogenannte Editionsverfügungen sich über die Seriennummern! der Geräte die Kaufverträge besorgen können. Die Seriennummern hatten die von der obligatorischen Hausdurchsuchung.

Das ist leider das Problem. Wenn der Staat irgendwann "Lust auf Ermittlungen" bekommt, dann zieht das eine Reihe von unangenehmen Taten nach sich. Es geht also nichts über eine gute Legende, die muss dann aber auch penetrationssicher sein.
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#14
Deswegen kaufe ich alles von Wert über Dritte.
Die wollen Daten, können sie gerne haben.
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#15
(30-04-2019, 15:29)Arminius schrieb: Das "Unterhaltshuntingteam" war leider nicht in der Lage eine revisionsichere Anklageschrift zu formulieren.

Auch interessant irgendwo, daß die Rechtsauslegung so komplex geworden ist, daß nicht mal mehr die Anträge der Gegenseite durchgehen.
Die Justiz will sich scheinbar keine Arbeit machen, weder Staatsanwalt noch Richter

Staatsanwalt: "Mir doch egal, ob das einlassungsfähig ist oder nicht, habe mich 'eh bald wegbeworben."
Richter:"Der Antrag ist unter meiner Würde. Abgelehnt."


Erlebe ich auch gerade in einem familienrechtlichen Verfahren.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#16
(30-04-2019, 15:58)Sixteen Tons schrieb: Staatsanwalt: "Mir doch egal, ob das einlassungsfähig ist oder nicht, habe mich 'eh bald wegbeworben."

So egal war das nicht...Verfahren wegen "verfolgung unschuldiger" und die Unterhaltsvorschusskasse hat den komplette Unterhaltsvorschuss verloren....

Du musst von vornherein zeigen das Du ein paar echte Ostere*** hast.

Sonst drangsalieren sie dich bis zum Ende.

Jetzt will niemand mehr was von mir...Vermögensauskünfte gebe ich jetzt grunsätzlich im Knast ab. Wegen der Kosten !

Studiere jetzt Jura Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin ....
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#17
(30-04-2019, 16:14)Arminius schrieb: Vermögensauskünfte gebe ich jetzt grunsätzlich im Knast ab. Wegen der Kosten !
gute Idee! Danke für den Tip!
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#18
Zitat:Hartz4 plus Nebenjob hört sich für mich schon mal sehr gut an.
meine Entscheidung war die Stunden zu reduzieren, wenn der Arbeitgeber es erlaubt natürlich. sonst hello JC Wink
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#19
(30-04-2019, 09:15)rockx schrieb: Hallo,

ich frage mich gerade ab wann man als erwerbstätig gilt. Für Unterhaltspflichtige gilt ja für nicht Erwerbstätige ein Selbstbehalt von 880 Euro für Erwerbstätige 1080 Euro. Nach meinen Recherchen gilt man doch schon bei einem Einkommen ab 1 Euro als Erwerbstätig.

Da die Düsseldorfer Tabelle keine Gesetzeskraft hat, dort der SB geregelt ist, kommst du mit der Argumentation nicht weit. Ich habe aber schon in Urteilen gelesen, dass einem z.B. Teilschichtigen ein SB in der goldenen Mitte zugebilligt wurde.

Aber bei fiktivem Einkommen lass dich nicht verarschen: Rechnet man dir fiktiv eine vollschichtige Tätigkeit an, muss dir auch fiktiv der SB für Erwerbstätige verbleiben. Leider vergessen das viele, so auch dem Gericht abzuverlangen, dann tappst du in die 880 Euro - Falle.
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