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Kind 4 Jahre. Anwalt ja. Hab aber Zweifel ob der wirklich Plan hat.
Ich finde diesen Forumsbereich angemessen.
Die Ergänzungspflegschaft vertritt das Kind. Damit das Kind verhört werden kann.
Mercedes_AMG
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Demnächst kommt auch noch der DNA Wangenabstrich und ED-Behandlung als Zwangsmassnahme, quasi der Überraschungsangriff auf den Beschuldigten. Für die Behörden bist du der Täter, der verräumt werden muss.
Die Daten kriegst du nie wieder aus dem Computer raus. Das Deine Frau zum JA-Gespräch geht ist quasi Harakiri.
Suche Dir Strafverteidiger aus ner anderen Stadt raus, der Erfahrung mit solchen Geschichten hat und gerne zuschnappt.
https://sexualrecht.de/strafverfahren/
Du hast in meinen Augen schon diverse Fehler gemacht, die sich jetzt noch hinbiegen lassen.
Das geht aber nur noch mit effektiver Strafverteidigung.
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15-05-2019, 18:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-05-2019, 18:12 von Pistachio 00.)
(15-05-2019, 17:02)Aufstieg schrieb: Die Ergänzungspflegschaft vertritt das Kind. Damit das Kind verhört werden kann. Du bist recht wortkarg ...
Dann muss es einen Schriftwechsel zwischen Mutter und Staatsanwalt geben, in dem sie ihr Einverständnis zur Befragung des Kindes bereits verweigert hat.
Ob das so klug war, kann ich nicht beurteilen.
Hab ihr denn keinen Kontakt miteinander ?
Der JA-Termin dient dann wohl dazu, das sich Mutter und Ergänzungspfleger kennenlernen.
Wenn Du einen Anwalt beauftragst, dann bitte nur einen Strafrechtsanwalt, der mit solchen Anschuldigungen Erfahrung hat.
Gab es nur ein Vorgespräch oder hast Du bereits ein Mandat erteilt ?
(15-05-2019, 17:16)Bodenseebursche schrieb: Für die Behörden bist du der Täter, der verräumt werden muss.
Die Daten kriegst du nie wieder aus dem Computer raus. Das Deine Frau zum JA-Gespräch geht ist quasi Harakiri. Biertischgeschwätz !
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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Mandat hab ich erteilt. Wie findet mansolch einen Anwalt?
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15-05-2019, 18:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-05-2019, 18:23 von Pistachio 00.)
(15-05-2019, 18:12)Aufstieg schrieb: Mandat hab ich erteilt. Wie findet mansolch einen Anwalt? Zu spät, wenn Du bereits unterschrieben hast.
Das sollte man sich schon vorher gut überlegen.
Ist er wenigstens Strafrechtler ?
Du kannst dem Anwalt natürlich kündigen, Gebühren werden je nach Vereinbarung und bisheriger Arbeitsleistung aber fällig.
Hat er denn schon irgend etwas in Deinem Fall unternommen ?
Hat er etwas zu der Weigerung der Zustimmung der Mutter gesagt ?
Wie man solch einen Anwalt findet ?
Google: Fachanwalt für Sexualstrafrecht + Deine bzw. die nächstgrößere Stadt
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Also wenn mir so ein Scheis. passieren würde, würde ich mein Kind vernehmen lassen.
Was spricht denn dagegen?
Mercedes_AMG
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Jetzt haben wir wirklich das Bierzeltniveau, wenn solche "Tipps" kommen. Der Beschuldigte hatte noch nichtmal Akteneinsicht. Wie soll er also zu den Vorwürfen Stellung nehmen? Offenbar hat Ihn ja nicht der Spiessbürger Rentner mit Fernglas angezeigt, sondern so ein krimineller Bulle vom Polizeirevier. Davon würde ich ausgehen. Aber wie gesagt, es ist munteres Rätselraten angesagt.
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Wenn du Anwalt hast, lass Ihn machen.
Wenn es soweit ist, frag nach ob diese alle Tasen im Schrank haben.
Lass dich nicht einschüchtern
Kampf dem Kinderklau. Stoppt Väterkriminalisierung!
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(15-05-2019, 20:54)Bitas schrieb: Was spricht denn dagegen?
Das Risiko, dass es solche Leute vernehmen, die so vorgehen wie in den Fällen, aus denen Katastrophen für die Eltern geworden sind. Jawohl, die Eltern, denn die Mutter hängt da auch mit drin, mehr als sie jetzt denkt. Uneinsichtig, lässt Kind zum Verdächtigen, arbeitet ihm womöglich zu...
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Man stella sich die Situation mit einer Mutter vor, die einem sowieso immer Missbrauch anhängen will.
Anyways - in meiner stark aktiven Phase hatte sich mal eine Mutter bei mir gemeldet, die ihr Kind halbnackt, also mit Badehose, in der Sommerhitze auf den Schultern getragen hat. Die wurde dann in einem Supermarkt von einer Frau beobachtet, die sie tatsächlich auf dem Heimweg verfolgt hat. Danach hat sie sie wegen angeblicher Vernachlässigung angezeigt. Ergebnis war ein vorsorglicher Sorgerechtsentzug und Heimunterbringung. Das ganze spielte sich in Bayern ab.
Jedenfalls ist es wichtig solche Anschuldigungen, sofern sie ernst genommen werden , schnell und vollständig aus der Welt zu schaffen, bevor sich da was festsetzt.
https://t.me/GenderFukc
Mercedes_AMG
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Die Staatsanwaltschaft und Polizei nimmt das Ganze sehr ernst. Der TE offenbar weniger, was aber aus Sicht der Erstgenannten kein Problem darstellt.
Dann kann nämlich schnell verräumt werden und möglicherweise reibt sich so ein Behördenkrimineller vom JA gerade die Hände, weil da poentielle Kohle generiert werden kann.
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Akte gelesen. Inhalt einfach nur unterirdisch. Geh morgen zum Fachanwalt für Strafrecht
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Also läuft ein Verfahren gegen dich ungerührt weiter?
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Ja. Ich hoffe nicht, aber vermutlich wird bald das kind befragt. Weis jemand, wie eilig die es mit Termin im Normalfall haben?
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07-07-2019, 20:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-07-2019, 20:10 von Alberto.)
Das mit der Glaskugel kennst Du, oder?
Es kommt alles sehr auf die Staatsanwaltschaft an, wenn die Sommerferien machen dann....
Am Besten kommt es garnicht zu dieser Befragung weil das Verfahren gegen Dich mangels Tatverdacht EINGESTELLT wird.
Ich verstehe nicht, warum man so viel Zeit verstreichen lässt und sich erst jetzt einen Strafverteidiger holt. Der soll den Antrag auf Einstellung machen bevor noch mehr Schaden angerichtet wird.
Du brauchst übrigens einen Fachanwalt für Sexualstrafrecht.
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07-07-2019, 21:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-07-2019, 21:14 von Alles-durch.)
Ich hoffe dass in solchen Fällen die Kindesbefragung anders aussieht als im SO. Ich will Dich nicht nervös machen, aber bei mir und auch bei anderen wurde das Protokoll der Kindesbefragung als es um SO + Umgang ging frisiert. Ist ja außer der Richterin und der Verfahrensbeiständin keiner dabei und das Kind kann man mit 4 Jahren schön was in den Mund legen.
Ich habe die kleine unmittelbar nach der Befragung gefragt was die erzählt hat, weil ich das gerochen habe. Im Protokoll stand dann tatsächlich etwas ganz anderes drin. Richterin und Verfahrensbeiständin haben noch nicht einmal bestritten, dass die das frisiert haben. Die meinten einfach nur, dass nur das wesentliche Protokolliert werden müsse und ich ja nicht dabei war. Wesentlich war dann nur, was negativ für mich und positiv für die Mutter war.
Einem Bekannten ist wenige Monate später an einem anderen Familiengericht mit einem Richter genau das selbe passiert. Die wollen halt keine Unklarheiten und überziehen, wenn die von irgend etwas überzeugt sind. Die meinen wahrscheinlich damit sogar was gutes zu tun.
Da der Vorwurf von Dritter Seite kommt, solltest Du Dich meiner Meinung nach sehr gut vorbereiten.
Vertraue niemanden - schon garnicht den Richtern!
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Richtige Fachanwälte für Sexualstrafrecht gibt es wohl nicht, sondern nur für Strafrecht (oder sehe ich das falsch). Ich habe die Akte ja erst gerade bekomme, und der Inhalt ist völlig unterirdisch. Ohne Akte kann man ja nicht argumentieren. Die Befürchtungen zur Befragung habe ich näturlich auch.
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Doch gibt es wohl, google doch einfach mal......
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Gerade mit meinem Anwalt telefoniert, er hat noch nie so eine schlechte Akte gesehen. Er denkt es muss definitiv eingestellt werden. Ich halte euch auf dem Laufenden.
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Hat jemand noch eine Idee, wie man die Ergänzungspflegschaft ablehnen kann? (juristisch gesehen, für den Widerspruch)
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Moin Aufstieg.
Was dir und deinem Sohn passiert, tut mir leid. Diesen kalten Wind kenne ich. Meine Ex wollte mir Körperverletzung gegen meinen Sohn anhängen, und wenn die schwarzen Stiefel erstmal durchs Treppenhaus angetrampelt kommen, ist das gar nicht so lustig. Mein Glück war, dass zumindest der Staatsanwalt offenbar besseres zu tun hatte, als meinen Schädel auf dem Marktplatz zu pfählen. Ich möchte ums Verrecken nicht in dem Sturm stecken, der nach dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs über einen Mann einbricht. Das ist schon beim zugucken wirkungsvoll genug! Horror! #youtoo Und was hier beschönigend als Übereifer seitens der Polizei betitelt wird, ist für mich Staatsterror Gestapo-Style. Wenn dir in dieser Situation auch noch die Horde der "besorgten Bürger" entgegenkeift, ist das die feminazistische Quadratur des Kreises. Zu mehr fehlen mir an dieser Stelle die Worte.
(11-07-2019, 18:53)Aufstieg schrieb: Hat jemand noch eine Idee, wie man die Ergänzungspflegschaft ablehnen kann? (juristisch gesehen, für den Widerspruch)
Ich habe nach der Strafanzeige meiner Ex auch geglaubt, dass es doch möglich sein sollte, mit den netten, psychologisch geschulten Staatsbediensteten vernünftig zu reden. Aber ich habe drei Sachen gelernt:
1. Das ist nicht möglich. Für den Staat taugst Du nur als unterwürfiger Lohnsklave zur Alimentierung deiner zerstörten Familie. Falls nicht, statuiert er an dir ein Exempel für alle anderen Väter/Männer, sobald er dazu einen Anlass findet. Deshalb:
2. Versuche mit aller Kraft, so wenig wie möglich mit dem Staatsapparat (Familienrecht) in Berührung zu kommen. Es wird dir dort niemand helfen. Niemand. Dreh dich um und geh deiner Wege. Wenn Du dich auf dieses Psycho-Spiel einlässt (vor allem mental), kannst Du nur verlieren.
3. Wenn Du nur verlieren kannst, dann verhalte dich gefälligst so, als hättest Du nichts mehr zu verlieren. Du hast Angst, dein Kind zu verlieren? Falsch. Du hast es schon verloren, oder im Zweifel gar nicht erst eins gehabt. Was verteidigst Du also?
Das Einzige, was wirklich von Bedeutung ist, ist deine Beziehung zu deinem Kind. Das ist die einzige Ebene, auf der Du wirklich etwas zu verlieren hast. Und dein Kind auch. Bei allem Ärger, den Du also momentan hast, klammere dich nicht an Recht und Gerechtigkeit, das sind nur Luftspiegelungen, die uns für den Gang durch die heiße, karge Wüste des deutschen Familienrechts fit genug halten sollen, bis wir über kurz oder lang auf H4-Niveau zusammenbrechen. Hoffnung ist das übelste aller Übel (und das Pfund, mit dem die Anwälte wuchern! )
Das ist jetzt auf den ersten Blick nicht die Antwort auf deine Frage. Aber das ist mein Fazit aus meiner eigenen Erfahrung mit Polizei, JA, Anwält*******en & anderem Gesindel. Die haben in meinem Leben nichts mehr verloren, solange das mit meiner Würde vereinbar ist. Solange sage ich mir: Lass sie zappeln! Die machen eh, was sie wollen. Aber sie schreiben dir nicht vor, was Du von dir selbst denkst! Du bist deinem Kind ein guter Vater? Ruhe, Kraft, Sanftmut, Konsequenz, Maß, Haltung. Dann ist alles gut. Der Rest ist Gezappel.
VM
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Dank Dir für deine Worte.
Wir haben im Moment folgendes Problem. Ich darf meinen Sohn laut Jugendamt nur in Begleitung der Grosselter sehen.
Bis das Verhör des Kindes stattgefunden hat. Nur scheint der Staatsanwalt kein gesteigertes Interesse an dem Fall mehr zu haben und es kann noch Monate dauern bis der Fall eingestellt ist.
Was würdet ihr machen? Im Prinzip ist es ja gut, wenn die Sache einschläft, nur jetzt Ewigkeiten das Kind nur in Begleitung geht ja auch nicht.
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Wie verstehst Du Dich denn mit den Grosseltern? Wenn das Verhaeltnis gut ist, kannst Du das doch mit denen "intern" regeln....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Ja das wäre gar kein Problem. Auch die Mutter hat damit kein Problem. Ich befürchte nur, wenn das Kind noch verhört wird und denn aussagt es war in letzter Zeit alleine mit mir, daß das Jugendamt daraus etwas negatives drehen könnte.
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