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14-05-2019, 22:08
Hallo erstmal,
die Finanzamtkrake hat für die Ehejahre eine dicke Steuernachzahlung geschickt, addressiert an beide Eheleute.
Die Anwältin der Ex winkt ab. Kein Anspruch auf Beteiligung der unterhaltsberechtigten Ex mit ihrem armen Pflegekindchen. Alles selber zahlen soll der Herr (wie üblich halt).
Müssen für die in den Ehejahren aufgelaufene Steuerschulden nicht beide voll haften?
Oder läuft da wieder der schlechte Witz mit dem "Kindeswohl"?
Wie kann ich das erklagen, wenn die Ex sich quer stellt? Zustimmungsklage vor dem Familiengericht?
Grüße
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Da stellt sich in einem ersten Schritt die Frage: wessen Einkünfte führen zu einer entsprechenden Steuerschuld?
Insbesondere im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Ehegatten Ist es empfehlenswert, zwar die Zusammenveranlagung zu wählen, um den maximalen Steuervorteil zu realisieren, gleichzeitig aber beim Finanzamt einen Aufteilungsbescheid im Sinne des Par. 268 AO zu stellen.
Dann haftet jeder nur für die von Ihm realisierten Einkünfte anteilig.
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meine hat Zusammenveranlagerung nachträglich zurückgezogen und ich musse alleine aufkommen. Beschwerde hat nichts gebracht, da die Ex in den Jahren nicht gearbeitet hat
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Nach meinem Verständnis hast du Anspruch auf Zusammenveranlagung, soweit die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Zur Not könntest du vom Familiengericht die Zustimmung ersetzen lassen.
Auf alle Fälle solltest du über einen Einspruch den Bescheid noch offen halten.
Für den Fall dass Unterhalt ein Thema ist, hast du natürlich dann eine geringere Basis, da höre Steuern anfallen, um Unterhalt zu bezahlen. Vielleicht ist das langfristig betrachtet so gerade interessant.
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(15-05-2019, 08:29)Zahlesel_RUS schrieb: meine hat Zusammenveranlagerung nachträglich zurückgezogen und ich musse alleine aufkommen. Beschwerde hat nichts gebracht, da die Ex in den Jahren nicht gearbeitet hat
Ist es möglich für Jahre, in denen man verheiratet war, die Zusammenveranlagung zurückzuziehen?
Wie soll das bitte funktionieren? Und auf welcher rechtlichen Grundlage beruht das?
So etwas müßte zwingend in die FAQ rein.
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16-05-2019, 07:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-05-2019, 07:01 von Zahlesel_RUS.)
Hi, ich habe gar keine Erklärung gemacht und dann kam der Brief(2016) kurz vor Trennung von FA mit der Bitte für Jahre 11-14 nachträglich St.Erklärung zu machen.
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Da hast du Anspruch auf Zusammenveranlagung! Ohne Zweifel.
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Der rechtliche Anspruch auf eine Zusammenveranlagung besteht noch bis in dasjenige Jahr hinein, in dem Ihr Euch getrennt habt.
Leistet die Ex die Unterschrift nicht, kann sie verklagt werden - und verliert.
Verweigert sie die Unterschrift, wird das FA erst einmal die Einzelveranlagung vornehmen. Dagegen erhebt man Widerspruch, um den Fall offen zu halten. Dann ab zum Anwalt. Der erklärt der Ex das dann ;-)
Sodann schreibst Du das FA bei Zusammenveranlagung an und begehrst einen Aufteilungsbescheid. Aus diesem Bescheid geht genau hervor, auf welchen Part sich wieviel der Nachzahlung/ Erstattung bezieht. So ist dann die Ex für den auf sie entfallenden Teil auch zuständig.
Ist im Endeffekt eine Steuerschuld entstanden, kann das FA diese bei Dir eintreiben. Du musst dann die auf die Ex entfallende Schuld bei ihr eintreiben. Zahlt sie nicht, hol Dir einen Titel. Man weiß ja nie, ob sie mal zu Kohle kommt.
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20-05-2019, 11:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-05-2019, 11:19 von Maestro.)
Könnte die Ex für noch nicht steuerlich erklärte Ehejahre nachträglich Einzelveranlagung beantragen?
Was gibt es sonst noch zu beachten, was einem beim Thema Steuern Geld kosten könnte?
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Sehe keine Möglichkeit für Ex die Zusammenveranlagung zu verweigern.
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29-05-2019, 18:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-05-2019, 18:12 von Maestro.)
So die Gegner-RAtte hat geantwortet:
Man lastet mir allein die Verantwortung für die Steuerschulden an.
Die gemeinsamen Schulden bestünden nur im Außenverhältnis, jedoch nicht im Innenverhältnis.
Also: Ich habe durch meine geschäftlichen Aktivitäten in den Ehejahren die Steuernachzahlung verschuldet. Was korrekt ist.
Die Ex-Frau hat allerdings meine Angaben durch Unterschriftabgabe mitabgesegnet. Wir waren gemeinsam veranlagt.
Von den Steuererstattungen hat sie mit profitiert, wieso sollte sie jetzt nicht auch an den Steuernachzahlungen beteiligt werden können?
Was meint ihr, wie gut sind meine Chancen vor Gericht? Kommt die Frau auch hier wieder davon?
Kennt jemand für einen vergleichbaren Fall ein Urteil von einem OLG/BGH etc.?
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Ich habe die Steuerschulden bezahlt, weil das billiger war als ein Gerichtsverfahren. Ich habe allerdings keine Ahnung, um welche Grössenordnungen es hier geht.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Könnte es sein dass diese Steuerschulden auch in direkt in den Zugewinnausgleich mit hinein laufen?
Oder ist bei dir der Zugewinnausgleich ausgeschlossen?
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Ich habe keine Lust auf Zugewinnausgleich, würde draufzahlen, wegen Preissteigerung meines Hauses.