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Hallo,
Bin seit viellen Jahren geschieden (seit ca. 1993), das Kind lebte bei meiner Exfrau (ist mittlerweile erwachsen und hat selber Kinder). Dann eine grössere Zeit (mehrere Jahre) wegen meiner Arbeitslosigkeit, konnte ich den Unterhalt damals nicht zahlen. Ich vermute das Jugendamt hat für mich bezahlt.
Ich würde aber jetzt gerne wissen wieviel Geld ich dem Jugendamt schulde und wie kann ich es abbezahlen.
Wo und wie kann ich es erfragen?
Muss ich einen Rechtsanwalt um Hilfe bitten? Oder kann ich selber ein Schreiben verfassen, oder persönlich nachfragen? Wo genau im Jugendamt kann man das erfahren?
Mit Hilfe meiner Exfrau kann ich nicht rechnen. Habe auch keinen kontakt mehr.
Über Hilfe würde ich mich freuen.
Grüsse
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Hast du denn jemals einen Titel gegen dich richtet beziehungsweise wurdest du vor Gericht auf Unterhalt verklagt?
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Man weckt keine schlafenden Hände. Niemals, nimmer nicht. Gerade bei Schuldnerangelegenheiten. Jeder vertritt seine Interessen. So ist das Spiel. Als Schuldner spielt man bei solchen Sachen toter Mann.
Die Rückstände erscheinen noch in den 90ern oder frühen 2000ern aufgelaufen zu sein. Da meldet sich niemand mehr.
Bei Nichtvorliegen eines Titels, beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre.
Hier gabs so etwas Ähnliches:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Verjaeh...65577.html
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Danke für die Antworten, ich habe in der ersten Instanz im Jahre 2002 verloren trotzt Arbeitslosichkeit zur Zahlung verpflichtet. (mein Anwalt hat mich damals ausgetrickst) in dem Gericht wars echte Terror wie in einem Krimi, konnte damals auch sehr wenig deutsch.
Im gleichen Jahr musste ich eine Eidesstattliche Erklärung bei einem Pfänder unterschreiben, alle Kreditkarten habe ich damals verloren. Nach Paar Jahren bekamm ich die aber wieder zurück.
Jetzt soll ich eine Wohnung vom Onkel geschenkt bekommen, da habe ich Angst dass die mir vom Jugentamt weggenommen wird.
Ausseerdem will ich mich selbständig machen. Zur Anwälten habe ich erstmal kein vertrauen mehr. Ich würde aber gerne wissen ob ich die Schulden habe, wieviel und wie ich die abbezahlen kann und das alles möglichst leise.
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Also gab es einen Beschluss über Unterhalt und somit einen gültigen Titel. Was stand im Beschluss genau drin? Eine Begrenzung auf das 18. Lebensjahr oder keine Begrenzungen?
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Ich habe vielleicht was verwechselt. Ich habe nur ein Urteil vom Gericht das ich die Unterhaltskosten trotzt Arbeitslosichkeit zu bezahlen habe. In dem Urteil steht nur ab Wann ich es den Unterhalt angerechnet und zu bezahlen habe. Steht nichts bis wann.
Ich habe eine Berufung gemacht und dort wurden mir noch die Zinsen von 5% draufgelegt. Danach kamm der Vollstrecker und da bei mir nichts zu hollen war musste ich die eidesstattliche Erklärung abgeben. So wie ich aber meine Ex kenne, sie hat bestimmt das Geld von Jugendamt genomme. Sie hat übrigens 2005 neu geheiratet.
Wo und wie kann ich jetzt erfahren welche Schulden ich habe und bei wem? Oder muss ich die entstanden Schulden an meine Ex bezahlen.
Da muss doch ein Weg geben. Oder bleibt mir nur abzuwarten bis sich jemand bei mir plötzlich meldet und Ansprüche stellt?
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Hast du möglicherweise noch andere Verpflichtungen und könntest gegebenenfalls mit einem Insolvenzplanverfahren all die bekannten und unbekannten Verbindlichkeiten weg fertigen?
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Dann noch eine andere Überlegung:
Wenn das Jugendanforderungen hat, werden die üblicherweise an das jeweilige Landesamt für Steuern oder eine vergleichbare Dienststelle abgetreten. Sobald du dann von irgendeiner staatlichen Stelle, typischerweise dem Finanzamt, eine Erstattung erhalten solltest, wird diese Erstattung mit den Verpflichtungen verrechnet.
Insofern die Frage:
hast du in den letzten Jahren Steuererstattungen zum Beispiel aus dem Lohnsteuerjahresausgleich erhalten?
Oder anders, vielleicht könntest du noch eine Erstattung erhalten, wenn du entsprechende Steuererklärungen abgibst? Dann hast du relativ schnell die Klarheit ob eine Verrechnung stattfindet.
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(31-05-2019, 16:48)kevkev schrieb: Steht nichts bis wann.
Also wie ich vermutete ein unbegrenzter Titel. Der ist 30 Jahre gültig. Altschulden sind sicherlich schon verjährt, aber ein Titel erzeugt laufende vollstreckbare Pflichten.
Ich würde da schon zur Vorsicht raten. Es kann sein, dass jemand Wind bekommt von deiner geschenkten Wohnung und der Selbständigkeit und meint, da nochmal kassieren zu müssen. Da du ja mittlerweile zu Geld gekommen bist, könntest du auch für vermutete Schulden ein finanzielles Sicherheitspolster anlegen. Wenn nichts passiert, ist alles okay. Wenn was passiert, reisst dich das nicht um.
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War es ein Kindesunterhaltstitel?
Dann ist Dein Ansprechpartner Dein Kind und nicht das JA.
Altschulden sind verjährt, siehe Nappos Beitrag.
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Wie gesagt, trotz des Restrisikos würde ich GAR NICHTS machen. Selten, dass sich Gläubiger nach 14 Jahren nochmal melden. Bei Unterhalt allerdings kann das sein.
Ich behaupte: Das Jugendamt meldet sich nicht mehr.
Meldet sich die Ex persönlich, kann man mit einer Verwirkung durchkommen. Ich habe hier einen Freund in der Nähe wohnen, der ein ähnliches Problem hatte. Der Anwalt, den ich ihm empfahl, hat das Verfahren gewonnen. Die Gegenseite musste die Kosten tragen. Der Titel wurde einkassiert.
Meldet sich eines der Kinder, kommt es darauf an, welche Zeiträume sie begehren und was sie jetzt tun. (Laufender Unterhalt bei Studium zum Beispiel...) Ansonsten wird auch hier das Thema Verwirkung eines sein.
An ein Haus (Vermögensstock) können sie so schnell nicht gehen. Erst einmal würden sie es bezüglich Deines Einkommens versuchen und auch dann müssten sie das Verfahren erst einmal gewinnen. Siehe oben...
Nichts machen und abwarten. Wenn was kommt, dann weißt Du konkret was sie wollen. Dann solltest Du hier auch nochmal fragen.
Ich würde mich auf keinen Fall selbst melden !!!
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01-06-2019, 14:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-06-2019, 14:12 von Simon ii.)
Ich stimme Nappo uneingeschränkt zu!
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Nachtrag: Die JAs sind über jeden abgeschlossenen Fall froh. Es ist deshalb sehr unwahrscheinlich, daß da irgendetwas kommt.
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(01-06-2019, 13:29)Nappo schrieb: Wie gesagt, trotz des Restrisikos würde ich GAR NICHTS machen. Selten, dass sich Gläubiger nach 14 Jahren nochmal melden. Bei Unterhalt allerdings kann das sein.
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Ich bin dann mal das Restrisiko, denn ich habe die andere Perspektive und selber einen alten Titel (keine Unterhaltsschulden) aus dem Jahr 2004 als Gläubiger jüngst vollstreckt. Will hier keine Angst machen, sondern einen anderen Blickwinkel aufzeigen. Mitunter kommt der Schuldner nach vielen Jahren dann doch noch zu Geld, so wie hier.
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Das ist den Punkt, den ich oben gemeint habe. Über gewisse Kanäle, das Kind, sonst jemand bekommen Gläubiger, die Ex plötzlich die Nachricht "der hat ne Wohnung geschenkt bekommen! Der verdient was! Der hat ne Firma gegründet!". Dann dreht sich die Mühle, die jahrelang ohne Wasser war doch noch....
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Ja und? Hilft ihm doch jetzt nichts. Hätte, hätte Fahrradkette. Soll er sich jetzt angstvoll verkriechen? Das JA doch befragen und selbst das Restrisiko zur Tatsache machen?
Er hat doch gar keine Alternative? Und ja, bei Asltaw hat das ja nochmal "geklappt". Die Gegenseite hatte aber scheinbar auch schlechte bis gar keine Rechtsvertretung und ist nochmal richtig auf den Leim gegangen.
Irgendso ein rotzfreches Gör bei facebook hat mal geschrieben, dass der böse Erzeuger geerbt habe und sie nun - mit 30 - dafür gesorgt habe, dass er nichts davon habe und sie nun endlich das bekommen habe, was ihr zustünde.
Ich würde das gerne die Urteilsbegründungen sehen.
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Keineswegs. Die Antwort habe ich bereits in #10 geschrieben, wiederhole sie auch gerne nochmal. Ich würde meine Pläne durchaus weiterverfolgen, aber dergestalt dass nichts auf Kante genäht ist, sondern mit einem Sicherheitspolster für den Fall einer eventuellen Spätfolge des Titels. Das Risiko dafür mag sehr niedrig sein, aber der entstehende Schaden kann sehr hoch sein. Das ist eine einfache Abwägung zwischen Einsatz und Schadensfolgene im Fall eines wiederauferstandenen Titels.
Oder noch primitiver ausgedrückt: Leg einfach was zur Seite, wenn du dich in Wohnungs- und Firmenabenteuer stürzst. Ein Rat, der wahrscheinlich auch ohne Titel angebracht ist.
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