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Kindesunterhalt nach Hochzeit
#1
Hallo,

ich bin seit 2 Jahren geschieden und zahle Kindesunterhalt an meine Ex für meine beiden Kinder, DT, Stufe 4.
Jetzt habe ich eine neue Partnerin und wir denken über eine Hochzeit nach. Dadurch wird mein Nettogehalt höher.

Wie verhält sich das mit dem Kindesunterhalt? Muss ich dann entsprechend mehr zahlen an die Ex, weil ich ja mehr Netto habe?
Und für den Fall der Fälle, ich bekomme mit der neuen Frau noch ein weiteres Kind. Auch hier wird das Netto nochmal höher. Werde ich dann wieder höher gestuft?

Entschuldigt meine doofe Fragen, aber ich niemand außer Euch, der mir vielleicht helfen könnte.

Viele Grüße
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#2
Ja, der Vorteil der neuen Steuerklasse geht voll in den Kindesunterhalt. Würden Nachteile entstehen (weil du z.B. eine gut verdienende Frau heiratest und in Steuerklasse 5 gehst), ist das jedoch kein Grund, den Unterhalt zu verringen. Höher immer, runter nimmer praktiziert es das Rechtsverdrehergesockse.

Ein neues Kind erhöht auch die Anzahl der Unterhaltsberechtigten und es kann sein, dass du eine Stufe tiefer bezahlen musst. In der Praxis aber oft dann doch nicht der Fall, vor allem wenn schon ein Titel besteht den man ändern müsste. Das wird dir dann sehr teuer gemacht oder ganz verwehrt.

Welche Risiken du mit Heirat und neuem Kind eingehst, dürfte dir bekannt sein. Aus deiner Einkommensfrage schliesse ich, dass deine Neue weniger verdient wie du. Das ist weiterer Risikofaktor mit vielen negativen Folgen für dich. Und sollte die Dame sogar nur im unteren Einkommensdrittel liegen, nur eine witzlose Ausbildung haben, keine eigenen Erwerbsdrang dann rate ich dir in aller Dringlichkeit, vor Projekten wie Heirat und Kind mit ihr Abstand zu nehmen.
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#3
(22-05-2019, 12:54)Dr. Storage schrieb: Jetzt habe ich eine neue Partnerin und wir denken über eine Hochzeit nach.

Hast Du immer noch nichts gelernt?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
Heiraten ist toll ... freut sich die Ex.

Beschäftige dich mal mit dem Thema Familienunterhalt. Verdient deine neue Frau mehr, so wird dir die Differenz zu deinem Gehalt zu 3/7 angerechnet. Mag zwar derzeit nicht der Fall sein, aber denke dran, auch du könntest arbeitslos werden, berufs- oder erwerbsunfähig. Spätestens dann darf deine neue indirekt für die Ex zahlen. Selbstverständlich funktioniert sowas nicht andersrum, auf dem Ohr sind Richter dann taub. Schließlich geht KU immer vor Ehegattenunterhalt. Wird deine neue Frau also mal bedürftig, kannst du sie nicht finanziell unterstützen, eine solche zumindest nicht als Belastung abziehen. Wirst du bedürftig, darf sie zahlen ... echter Irrsinn oder?

Die Steuerklasse ist weniger das Problem. Gerechnet wird immer mit Steuerklasse IV/IV, egal ob du die 3 wählst oder nicht. Hat bei meinen Gerichten bisher nie für Diskussionsbedarf gesorgt. Mag andere geben, in zweiter Instanz aber nicht haltbar.

Kommst du mal in finanzielle Probleme und kannst den Unterhalt nicht voll zahlen, sorge unbedingt vor. Ehevertrag ist Pflicht, sämtliches Eigentum sollte gelistet werden, damit nicht das deiner Frau auch noch einen Kuckuck aufgeklebt bekommt. Heftet jede Rechnung über Neuanschaffungen ab, wer schlau ist, kauft alles über den Namen seiner Frau, um die materiellen pfändbaren Werte unpfändbar zu gestalten. Im Fall eines Besuchs des Gerichtsvollziehers solltest du für alles was ihr im Haushalt habt, die Eigentumsverhältnisse klar (als die deiner neuen Frau) belegen können. Beachte aber auch das Risiko, welches du damit aktiv eingehst, sollte deine Neue ebenfalls zu einer sich trennungswilligen Hexe mutieren. Dann ständest du mit nix da, vielleicht lässt sie dir wenigstens ein paar Unterhosen?

Und beantrage mit der Einkommensteuererklärung grundsätzlich die Aufteilung der Steuerschuld. So kann lediglich der Anteil einer evt. Rückerstattung gepfändet werden, welcher dir steuerrechtlich zusteht, heisst für die du selbst Steuervorauszahlungen geleistet hast. Erstattungen zugunsten deiner neuen Frau bleiben so unpfändbar. Gütertrennung ist absolute Pflicht. Getrennte Konten sind anzuraten. Gegenseitige Kontovollmachten aber völlig ok, damit bleibt das Konto deiner neuen Frau unpfändbar. Gegenseitigen  Unterhaltsverzicht nimmt der Notar gerne mit auf, ist jedoch bezüglich Trennungsunterhalt sittenwidrig, so dass du gezwungen wirst, bei einer etwaigen erneuten Scheidung diesen auch zu fordern, sollte denn dann ein Anspruch zu deinen Gunsten bestehen (arbeitslos, krank, schlechter bezahlt etc.). Fiktiv wird der dann dem KU zur Verfügung gestellt. Niemand wird direkt an das Vermögen deiner Frau gehen können, sie werden aber so tun, also nähmst du sämtliche dir zustehenden Ansprüche ggü. deiner neuen Frau voll in Anspruch.

Denke nicht nur an das Heute. Morgen kannst du mit dem Auto an einen Baum fahren, übermorgen arbeitsunfähig sein, und dann überübermorgen trotzdem zahlen müssen, da die Gerichte dir fiktiv die finanzielle Unterstützung deiner neuen Frau anrechnen werden. Wie auch noch Taschengeldansprüche, Ersparnisse durch gemeimnsame Haushaltsführung etc. Wohnwertvorteile werden ebenfalls gern versucht anzurechnen, solltest du evt. in ihrem Haus mietfrei mitwohnen. Zulässig ist das aber nicht, freiwillige Zuwendungen Dritter sind nur anrechenbar, wenn diese ausdrücklich auch zur Erhöhung deiner Leistungsfähigkeit zum KU gewährt werden, was deine Frau lediglich verneinen muss. Die Rechtsgrundlage hierfür findest du regelmäßig in den Unterhaltsrechtlichen Richtlinien der örtlich zuständigen Familiengerichte.

Ich glaub das war alles, was ich bisher erleben durfte - dank meiner neuen Heirat. Bis auf den erneuten Scheidungsfaktor, in die Falle bin ich nicht getappt. Würde auch böse enden, auch für meine neue Frau, gerade weil ich arbeitsunfähig bin, mal abgesehen von meinen paar Büchern die ich ohne Gewinn verkaufe.

Viel Erfolg mit deiner neuen Ehe. Man soll die Hoffnung ja nie aufgeben. Ich bin bereits zum dritten Mal verheiratet und weiß, dass eine nochmalige Scheidung mir die Obdachlosigkeit bescheren würde.
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#5
Hallo Dr. Storage,
Deine Zweitfamilie kommt unterhaltsechtlich immer nach der Erstfamilie.
Durch sogenannte Synnergieeffekte (gerichtsfest durch Rechtsprechung) würdest Du im Selbstbehalt um 300,- Euro gekürzt, dürftest keine Teilzeit,
kein Kindererziehungsjahr nehmen, wirst fiktiv auf Vollzeit berechnet.
Zum Unterhalt Deiner neuen Zweitfamilie könntest Du nichts Wesentliches mehr beitragen. Die Erstfrau freut sich. Sie erhält mehr.
Deine Neue Frau würde spätestens bei ihrem Einkommensteuerausgleich direkt and Deine Erstfamilie zahlen müssen.
Denn der "Gewinnn" wird Dir angerechnet und ihr zahlt an die Exe.
LG
PS.: Ein Fehler wird nicht dadurch besser, dass man ihn zweimal begeht.
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#6
Mal eine dumme Frage:
Was ist das Motiv hinter der neuen Heirat?

Die Teilnahme in diesem Forum zeigt ja aufgrund der vielen realen Erfahrungsberichten klar die negativen Konsequenzen einer Heirat.
Wenn Du kein Teilnehmer wärst, ok. Dann könnte man von Wissenslücken ausgehen. Aber das ist hier ja nicht der Fall.
Du kennst die Teilnehmer, Du bist betroffen und hast hier viele Infos.

Von daher, ganz ernstgemeint:
Was ist der Grund dahinter?
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#7
Erst mal an alle DANKE für die Infos und Eure Meinungen.

Natürlich werde ich mich mit entsprechendem Ehevertrag usw. vorher ausführlich befassen und auch absichern.

Der Grund dafür ist ganz einfach: 600 EUR im Monat, die ich mehr netto verdiene als nicht verheiratet.



Von daher, ganz ernstgemeint:
Was ist der Grund dahinter?
[/quote]
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#8
......und wenn es wieder nicht klappt, fehlen die 600€ wieder plus 600€(?) die dann zahlst ergebenb 1200€ weniger......
Viel Glück!
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