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Platzverweis und Kontaktsperre - Trennung steht an - was tun mit Frau und Tochter
#26
(01-07-2019, 22:44)Othmar schrieb: Wenn sie Familie in RU hat, die deutsche Sprache nicht beherrscht, hier kaum Kontakt zu anderen Russinnen hat, wird sie sich auf jeden Fall sehr wünschen zurück in ihre Heimat zu gehen. 

Das würde ich im Interesse von allen Beteiligten nutzen, um mit ihr einen Deal zu machen: 

Sie kündigt den Mietvertrag, überlässt dir die Wohnung und bekommt dafür Euro 2000 plus Flugticket, plus Unterhaltsvertrag vom Anwalt aufgesetzt, dass du ihr monatlich Euro 400, 500, .... zahlst. Mit dem Geld kann sie in ihrer Heimat die Miete für die Familie bezahlen und hat dann noch was übrig für sich. Ausserdem schreibst du in den Vertrag rein, dass du die Tochter zweimal im Jahr in RU  besuchen kommen darfst. Dass sieht danach aus, dass dir an dem Kind was liegt. Du musst ihr das Geld bar vor die Nase halten, und ihr klar machen, dass es sonst gar nichts gibt. 

Ehrlich gesagt, war das fast genau meine Idee. Nur mit den Einmalbetrag erinnere ich mich kann es Probleme geben. Besser 200€x12 oder sowas. 

Danke für die Idee, dass NUR SIE den Vertrag kündigen soll. Hab ich übersehen...

Was der Unterhalt für KM und Kind angeht.. Dort wo die Familie ist kannst du für 50$ ne 2ZKB mieten... Ich war da. Ohne Grund kein zweites mal. Eigentlich so, nur etwas schlimmer ists da: https://www.alamy.de/ghetto-architektur-...56013.html
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#27
(01-07-2019, 22:49)Malta schrieb: Bei allem Respekt

Garnichts zahlen, lass Sie ziehen aus der kurzen Ehe hat Sie keine Ansprüche

Unfug. Sie hat a) Anspruch auf Trennungsunterhalt und zwar mindestens für ein Jahr und b) danach noch zwei Jahre Anspruch auf Betreuungsunterhalt, da das Kind erst ein paar Monate alt ist.
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#28
@Malta...ja und was willst du damit sagen? Brav zahlen und die Klappe halten? Beschlüße/ Übereinkommen gibt es viele nur muss eine Forderung erstmal rechtskonform durchgebracht werden. Kindesunterhalt ist immerhin noch keine Bringschuld. Wenn die werte Dame alle Vereinbarungen bricht und mit dem gemeinsamen Kind nach sonstwo abhaut, und somit eine Vater-Kind-Beziehung bewusst verhindert, dann würde ich freiwillig aber rein gar nichts zahlen. Die muss kommen, nicht umgekehrt und dann kann er immer noch schauen wie er Zahlungsflüsse unterbinden/minimieren kann.
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#29
In der Konstellation wird es für sie kein Problem sein, noch länger Unterhalt zu bekommen. Sie fällt sonst unweigerlich in ALG 2. Ex, Staat und Richter werden alles unternehmen um das zu bremsen. Als gutsituierter Einkäufer einer Importbraut ohne Sprachkenntnisse, Gewalttäter, wäre es unbillig, sie zusammen mit dem Kind nahtlos in die Armut zu stürzen. Ich würde auf einen fetten Teilbetrag bis Kindesalter sechs tippen und wenn sie mit einer Frauenhausanwältin ankommt, auch noch darüber hinaus.
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#30
Noch was: Sollte Wohnungszuweisung kommen - wie bekomme ich mein Zeug aus der Wohnung? Polizeistreife rufen? (noch 3 Tage absitzen bis 10 Tage Frist abläuft)
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#31
Mit einem anwesenden Zeugen. Das kann auch der Helfer einer Umzugsfirma sein, die deine Sachen mit dir wegfährt.
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#32
Hallo tony30,

ich kann nichts Wesentliches mehr beitragen, aber sei's drum. Big Grin  Heirat - Kind - Trennung - Probleme. Wir leben in einer Welt, in der unsere Probleme als Männer und Väter tabu sind. Und mit tabu meine ich, dass es nicht mal deinen nächsten Verwandten bewusst ist, wie egal es ihnen ist, was mit ihrem Vater, Bruder und Sohn geschieht. Und die meisten von uns bekommen vorher kein Wort der Warnung. Jäh kommt dann das schmerzliche Erwachen. Willkommen in Frauenland! Wo deine Alte Narrenfreiheit genießt und Du vogelfrei bist...

(01-07-2019, 22:44)Othmar schrieb: Und hey, zur MaltaDiskussion: Ich finde es war noch nie so leicht, einem der bis vor Kurzem ahnungslos war, hier mit ein paar Voten seine Situation klar zu machen. Das ist doch erstaunlich schnell gegangen.

Das wird auch immer öfter schneller gehen, weil der Wahnsinn auf der Gegenseite für jede neue Männergeneration offensichtlicher ist. Männer von heute sind als Jungs neben Mädchen aufgewachsen, die in allem gefördert und bemächtigt wurden. Wir haben Frauen als Partnerinnen, für die es selbstverständlich ist, arbeiten gehen zu können, wenn dies der Selbsterfüllung dient - oder es zu lassen. Uns kann man nicht erzählen, dass die Frauen von heute unterdrückt werden, während wir weiterhin nur eine Option haben: abrackern für Kind und Kegel - ein Arbeitsleben lang. Und sind wir einmal entsorgt, haben wir von unserer Hände Arbeit oft selbst kaum noch genug zum Leben übrig. Aber das ist okay. Unsere Existenz hat ja auch sonst keinen tieferen Sinn.  Rolleyes

Was mir ein wenig fehlt, ist etwas mehr Sinn bei uns (geächteten) Vätern für das, was unsere Kinder - besonders die Jungs - an Irrsinn im "Kampf der Geschlechter" noch zu erwarten haben. Allzu oft verabschieden wir uns mit den Worten: Aus den Augen, aus dem Sinn. Bitte nicht falsch verstehen. Das ist superrichtig und wichtig - und das rate ich jedem, dem seine Gesundheit etwas wert ist, wenn die Alte ihren Wahnsinn staatlich gefördert ausagiert. Aber was kommt dann? Organisieren wir uns? Hauen wir als Kollektiv mit der Faust auf den Tisch? Nehmen wir Einfluss auf die Politik? Nein. Wir richten uns neu ein und lassen unsere Kinder ins Messer laufen. Machen wir uns nichts vor: die Verantwortung für die Folgen ihres Irrsinns werden die Verursacherinnen niemals übernehmen. Denn Schuld ist immer das Arschloch mit dem Penis. Inzwischen kacken die Jungs in der Schule mächtig ab; bis auf Math/Inf, Physik und Ing.-Wissenschaften ersäuft an den Unis alles im Frauenüberschuss und was ist das brennendste Problem auf der "Gleichstellungsagenda" des Hochschulwesens? "Wir haben zu wenig weiblich besetzte Professuren! Was können wir gegen den Karriereknick der deutschen Akademikerin tun?" Dasselbe mit den DAX-Vorständen. Bohrinselarbeiterinnen, Bergfrauen und Klärschlammtaucherinnen sucht man indes immer noch vergeblich.

Kinder brauchen Väter. Lasst uns das nicht vergessen, auch und gerade wenn wir uns zurückziehen.

Sorry, bin jetzt krass OT. Angel

Kühl bleiben und durchziehen, tony30.

Gruß
VM
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#33
(02-07-2019, 12:02)p__ schrieb: Mit einem anwesenden Zeugen. Das kann auch der Helfer einer Umzugsfirma sein, die deine Sachen mit dir wegfährt.


danke!

Ich sitz noch die Frist hier bei Verwandten ab, dann gehts wieder runter deine Befehle befolgen.

Drückt mir ALLE die Daumen, dass sie heim will! BITTE! Wenn ihr dran glaubt, dann BETET FÜR MICH!
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#34
Das liegt auch an Dir. Du musst das geschickt anstellen. Der geschickte Einsatz von Geld bewirkt bei Frauen oft sehr viel!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#35
(02-07-2019, 14:28)kay schrieb: Das liegt auch an Dir. Du musst das geschickt anstellen. Der geschickte Einsatz von Geld bewirkt bei Frauen oft sehr viel!

Kein Problem. Werde ich. Keine Sorge. 
/SIE/ hatte mich ja in der 10 Tage Frist einmal telf. kontaktiert - da habe ich schon eine Lösung angeboten (Notarvertrag, 2000€, Reisepass fürs Kind).  
Noch 3 Jahre hier ausharren...
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#36
@Vater Morgana

Ist jetzt vielleicht etwas OT aber so toll ist das Leben als Alleinerziehende auch nicht.
Es wird zwar immer wieder das Gegenteil behauptet, aber man ist u.U. auf Jahre abhängig von Dritten.
Und wenn jemand - wie ich - ganz legal keinen Unterhalt zahlt, dann hat die Frau die maximale A-Karte gezogen.
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#37
@Alberto: Wieso, dann zahlt halt das Amt!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#38
Ich bin alleinerziehender Vater....ich habe NUR Vorteile....null Arschkarte!
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#39
(02-07-2019, 15:53)Alberto schrieb: @Vater Morgana

Ist jetzt vielleicht etwas OT aber so toll ist das Leben als Alleinerziehende auch nicht.
Es wird zwar immer wieder das Gegenteil behauptet, aber man ist u.U. auf Jahre abhängig von Dritten.
Und wenn jemand - wie ich - ganz legal keinen Unterhalt zahlt, dann hat die Frau die maximale A-Karte gezogen.

Mit den eigenen Kindern zu leben und ihnen mein Bestes fürs Leben mitzugeben ist die maximale A-Karte? Ich tausche jederzeit und danke dem Allmächtigen in alle Ewigkeit für zwei gerettete kleine Seelen!!! Und Unterhalt? Päh!

VM
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#40
(30-06-2019, 12:27)tony30 schrieb: Kurzfassung:

- Wir hatten ein starkes Streitgespräch (Gründe etc. gerne per PN) - sie fühlte sich bedroht, 


Wärst Du bereit mehr Informationen per PN zu geben, oder deine Tel zu senden, rufe gerne zurück.

Haben einen Bekannten, der auch auf die Nase gefallen ist,....


Viele Grüsse
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#41
"Starke Streitgespraeche" vermeidet manN wenn manN nicht in der Lage ist sich selbst im griff zu haben. Hat die Gutste sich nicht im griff, vermeidet der kluge Mann diese auch es sei denn er hat neutrale Zeugen oder kann das ganze aufnehmen. Frauen haben Opferabo und die Beweisspflicht liegt in der Praxis immer beim Mann, selbst wenn er von seiner Holden gruen und blau geschlagen wurde. Ueberhaupt muss ManN gut und gruendlich dokumentieren, der Frau wird von Helferindustrie und Justiz pauschel geglaubt, der Mann ist pauschal erstmal der gewaltttaetige Luegner. Darauf sollte manN sich einstellen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#42
@Tony30,

mit Homeoffice und Selbständigkeit solltest Du Dir ein paar Gedanken darum machen, was die so alles an Dokumenten kopieren kann und was die Dir damit auswischen kann. Ggf. hast Du Glück wenn die kein Deutsch spricht, keine Kontakte hat und nichts mit Papieren zu tun hat, ist die eventuell noch nicht in die vollen gegangen. Schaff aber bloss die Papiere weg, wenn Du da rein kommst.

Meine hat ab irgendeinem Punkt drüber nachgedacht, ob die mich bei der Steuer anschwärzen kann oder wo die sich über Unterhalt etc. bereichern kann. Ich hatte nichts zu befürchten, aber versucht hat die es.
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#43
Für Unterhaltsoptimierung gibts nicht so viele Länder, Du wirst International von der Justiz zur Kasse gebeten

Vergiss den Hasenfus

selbst in China können die Behörden den Unterhalt für DE einziehen, da die meisten Länder das Haager 2007 Abkommen oder UN von 1956 unterschrieben haben.

Thailand z. B. da bist Du vor der Justiz sicher, die haben nichts unterschrieben.
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#44
Finanzielle Fragen:


Noch etwas - ich weiss, es ist vielleicht schwer, dass genau zu erklären, aber "etwas Übersicht" würde mir helfen. Es muss nicht wirklich haargenau sein:


Aktuell:

xxx Summe an Elterngeld netto
xxxx Summe an gewerblichen Einnahmen netto
-----
<2000€ netto im Monat im Schnitt seit Geburt der Tochter.
(ist jetzt wirklich nur grob, ich weiss)

Davor hab ich die letzten 3 Jahre immer mal selbstständig mit Nebenjob oder Vollzeit Job plus selbständig gearbeitet. Aber auch nicht große Einnahmen gehabt (immer meistens so 1000-1200€ netto im Schnitt).



1.)
Wenn ich ausziehe, ist das Elterngeld ja futsch. Richtig?


2.)
Gewerbliche Einnahmen kann ich problemlos auf 1000 - 1200€ netto "drücken".

BetrGeld, Trennungsgeld wäre dann na fast unmöglich. Richtig?


3.)
KindesUnterhalt bekäm ich irgendwie geregelt. Hab ich im FAQ gelesen, zur Not Dinos "135€" zahlen und gut ist.


4.)
Es stellt sich jetzt aber die Frage mit dem Vermögen (lassen wir jetzt mal das Geld verschwinden vorest außen vor):

Es gibt xxx.xxx an Aktien , diese sind jedoch nicht ausschüttend (es werden keine (NULL ) Dividenden gezahlt). Das kann dann ja auch dann nicht als Einkommen herangezogen werden, obwohl natürlich eine Wertsteigerung entsteht? Vergleich: wenn ich eine Wohnung gekauft habe, und die in der Stadt jedes Jahr 10 % mehr wert ist, kann ich mir davon ja auch nichts kaufen...

Richtig?

5.)
Vermögen muss für Kindesunterhalt herangezogen werden, richtig? Für TrennungsGeld aber Betreuungsgeld nicht?


-----

Vor Vermögensausgleich mach ich mir keine Sorgen: dafür war die Ehe zu kurz, und es gab auch zu viele Ausgaben, das kann ich mit einer xxxx € Pauschale zur Not auf einmal abzahlen. und Versorgungsausgleich mache ich mir keine Sorgen: Die Mutterente hat sie ja auch noch... In die Rente hab ich nur 11 Monate in den letzten 3 Jahren gezahlt.


Fazit:
Ich mache mir halt Sorgen, dass eben der die Wertsteigerung von Depot irgendwie als Einkünfte herangezogen werden kann, obwohl da nichts nachweisbar ausgezahlt wird...


Hoffen wir immer noch, dass sie in die Heimat zurück, zwei Tagen erfahre ich neues.
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#45
1. Voraussetzung für Elterngeld ist, dass das Kind überwiegend im elterngeldbeziehenden Haushalt lebt. Offiziell tust du das nach wie vor, aber sobald du auch formal umgezogen bist wars das.
2. Es zählen die ehelichen Verhältnisse, nicht die Verhältnisse die du nach einer Trennung herbeiführst. Du kannst dir ja denken, dass dieser älteste aller Trickversuche, die "plötzliche" Einnahmeverringerungen bei der Trennung um Unterhalt zu sparen ziemlich witzlos ist und schon seit 1920 rechtlich abgehandelt. Das bringt nur was um sich pfändungsfest zu machen, wenn man vor hat überhaupt nicht mehr mitzuspielen.
3. Das verringert nur das Risiko einer Verurteilung, aber nicht fiktives Einkommen und Schulden.
4. Wertveränderungen von Vermögen könnten in den Zugewinnausgleich gehen.
5. Vermögen wird immer für Kindesunterhalt herangezogen, wenn du den Mindestunterhalt nicht bezahlen kannst. Bei den anderen Unterhaltsarten kann dir ebenso eine Rechnung präsentiert werden, die du nur unter Verbrauch deines Vermögens bezahlen kannst.
Es geht da nicht drum, dass du mit irgendwelchen Begründungen durchkommst, sondern dir wird einfach ein Betrag präsentiert und wie du den begleichst, ist deine Sache. Deine Argumente, warum da das nicht bezahlen kannst werden beiseite gewischt oder dir wird aus einem von tausend Gründen einfiktives Einkommen angedichtet. Wenn du beispielsweise mit gesunkenen Einnahmen ankommt, wird dir gesagt dass es deine Sache ist, wenn du deine Arbeitskraft nicht mehr ausnutzen willst, Frau und Kind dürften jedenfalls nicht darunter leiden, an die kannst du die Folgen nicht abschieben. Du musst beweisen, dass du nicht mehr verdienen kannst und das gelingt in der Praxis fast nie.

Beim Zugewinn- und Versorgungsausgleich nutzt dir eine kurze Ehe überhaupt nichts. Es gibt nur die Möglichkeit, auf die Durchführung zu verzichten. Wenn die Ex dazu aber keine Lust hat, beantragt sie es trotzden. Dein einzige Vorteil ist, dass strittige Beträge und Konfliktpotential in der Regel um so kürzer sind, je kürzer die Ehe ist.
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#46
Gut - ich verstehe. Also sozusagen letzte "XX Monate Einkommen" / ehelichen Verhätlnisse > Unterhalt an Frau & Kind ist egal. Wie es bestritten wird egal.

Na, da kann ich ja noch froh sein, "dass ich seit nem halben Jahr spärlich Elterngeld bekomme. "

Hopp. Das werden dann 5 - 6 magere Jahre wenn sie in die Heimat geht.. 

Da würde auch ja nichts helfen, das Vermögen in nen Riester oder ne möglichst erschwingliche Eigentumswohnung (fiktive Einkünfte - gehe ich davon aus) zu transferieren?
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#47
Du bist wie alle frisch getrennten Männer der letzten hundert Jahre in der Geld-Trickssuchphase. Es gibt jede Menge Tricks und man kann einiges machen. Und zwar bei dir bis vor einem Jahr, als du dich mit einer Unterschrift im Standesamt freiwillig in den Regelungsbereich des BGB, Buch 4, Abschnitt 1 "Bürgerliche Ehe" begeben hast. Die Unterschrift hat alle deine Möglichkeiten um 98% reduziert und wird auch weiterhin dein Leben prägen. Du bist jetzt rund 500 BGB - Paragrafen unterworfen und 200000 interpretierenden Musterurteilen der Gerichte, die in der Literatur auftauchen.

Ja, du kannst private Vorsorge in Grenzen betreiben, steht alles in den Unterhaltsleitlinien und der faq. Du kannst damit sogar den Kindesunterhalt manchmal um eine Stufe senken. Aber sobald du Mangelfall wirst, ist es aus und vorbei. Beim Trennungsunterhalt musst du dich so wie bei anderen Tricks erklären, wieso du keine Vorsorge während und vor der Ehe betreibst und just mit der Trennung plötzlich damit anfängst. Es war also auch nicht eheprägend. In der Trennungszeit werden aber die ehelichen Verhältnisse fortgeführt.

Wenn dein Trennungsunterhalt offenbar nicht bedarfsdeckend sein wird und dein Import somit der Staatskasse zur Last fällt, werden Richter normalerweise noch um einiges unangenehmer. Es herrscht dann die unausgesprochene Ansicht, dass du finanziell verantwortlich bist, nachdem du dir für ein, zwei Jahre eine Privatgespielin füt dein Lustvergnügen geholt hast und nun, wo das Spielzeug lustlos geworden ist schlägst du zu und für alles soll die Allgemeinheit zahlen.

Deshalb auch der Rat, möglichst eine Rückkehr der Dame anzustreben. Vielleicht lässt sich da Einvernehmlichkeit herstellen, auch wenn es ein goldener Handschlag ist. Damit wirst du immer besser fahren wie in kommenden Auseinandersetzungen vor einem deutschen Familiengericht.
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#48
Danke! Alles notiert. Goldener Handschlag wird vorbereitet. Ich werd ihr auch noch mehr "Ausreisegeld" vorschlagen als vorerst angedacht.

Gespielin war sie übrigens nur wenige Wochen, bis der Schw."Test" positiv war, dann war Sexverbot - kann man wohl auch nicht geltend machen Wink
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#49
Fünf Minuten Rittmeister, 25 Jahre Zahlmeister.
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#50
(03-07-2019, 14:23)tony30 schrieb: Danke! Alles notiert. Goldener Handschlag wird vorbereitet. Ich werd ihr auch noch mehr "Ausreisegeld" vorschlagen als vorerst angedacht.

Du wirst ja wohl nicht gleich Dein Maximalangebot auf den Tisch legen! Das ist normalerweise wie auf einem orientalischen Basar. Da wird gehandelt was das Zeug haelt. Du zahlst ja bei einem alten Gebrauchtwagen auch nicht den Preis den der Verkaeufer bei Mobile eingestellt hat....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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