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Platzverweis und Kontaktsperre - Trennung steht an - was tun mit Frau und Tochter
#51
(03-07-2019, 17:02)kay schrieb:
(03-07-2019, 14:23)tony30 schrieb: Danke! Alles notiert. Goldener Handschlag wird vorbereitet. Ich werd ihr auch noch mehr "Ausreisegeld" vorschlagen als vorerst angedacht.

Du wirst ja wohl nicht gleich Dein Maximalangebot auf den Tisch legen! Das ist normalerweise wie auf einem orientalischen Basar. Da wird gehandelt was das Zeug haelt. Du zahlst ja bei einem alten Gebrauchtwagen auch nicht den Preis den der Verkaeufer bei Mobile eingestellt hat....

Natürlich nicht Smile 

Ich kann hier leider nicht alles öffentlich sagen - wenn's mal alles rechtlich erledigt ist, lass ich mal die eine oder andere "Ex-"Beziehungsdetail raus. 
Noch 2 Tage..
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#52
(03-07-2019, 14:23)tony30 schrieb: Gespielin war sie übrigens nur wenige Wochen, bis der Schw."Test" positiv war, dann war Sexverbot -  Wink

Als Joke ja ganz lustig,....aber wenn das wahr ist, dann gute Nacht
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#53
Eben kontaktiert - gefragt wie / wann wir den Reisepass & ihren Abflug in die Heimat machen. Noch keine Reaktion.
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#54
Wie gefragt? Direkt, schriftlich?
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#55
Schriftlich, Textnachricht.

Wenn sie nicht drauf reagiert - was tun? Runterfahren, Polizei rufen, dass ich meine Wertsachen holen kann?
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#56
Die Wohnung ist für dich sowieso verloren, sicherlich hast du bereits nach einer neuen Bleibe gesucht. Da der Platzverweis ausgelaufen ist, darfst du rein rechtlich jederzeit in die alte Wohnung, in der sie jetzt mit dem Kind allein residiert. Vorzugsweise, wenn sie nicht da ist. Nutzt dir aber nichts, wenn die Schlösser ausgetauscht sind. Wie schon mehrfach geschrieben, solltest du immer einen Dritten dabeihaben, wenn du dich der alten Wohnung näherst. Du weisst nicht, wie sie drauf ist und wenn sie dir etwas an den Kopf wirft, bist am Ende trotzdem schuld dran. Die Polizei wird dir für solche Dienste nicht zur Verfügung stehen, die spielen nicht Umzugshelfer. Die Polizei kannst du dann rufen, wenn du ein Recht durchsetzen willst, das dir verweigert wird.
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#57
Wie erwartet:

Wohnungszuweisung seit gestern für 6 Monate.
Wohnung ist zu räumen.
Kontaktverbot

Kann mich jetzt ans Fam. Gericht wenden.
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#58
Also hat sie einen Anwalt und der hat die Mühle in Gang gesetzt. Nichts mit hingehen. Was willst du beim Familiengericht beantragen, Rechtsmittel gegen die Gewaltschutzanordnung? Gemäß §§ 936, 924 I ZPO kannst du Widerspruch erheben. Ob das bei dir sinnvoll ist, weiss ich nicht. Oft ist es das nicht, sondern erhöht nur die Kosten. Und ums Geld wird es jetzt sehr bald gehen.
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#59
Ja, es geht ja noch um die Räumung / den Termin. Kontakt geht dann WOhl nur über Anwalt?
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#60
Ich habe keine Ahnung, was in deiner einstweiligen Verfügung genau drin steht. Wenn dir darin keinerlei Möglichkeit gegeben ist, an dein beruflich notwendiges Eigentum zu kommen, musst du dagegen natürlich vorgehen, logisch. Gehe aber nur gegen die Punkte vor, die Aussichten auf Erfolg haben. Wie gesagt, die Wohnungszuweisung selbst wirst du nicht ändern können.

So auch beim Kontaktverbot. Ich weiss nicht, wie das bei dir formuliert ist. Universell, auch über Dritte, über Medien, keine Ahnung. Wenn dir die Verfügung selbst nicht klar ist, bleibe beim Handeln über den Anwalt.
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#61
Es wurde das genannte nur telefonisch mitgeteilt. Der Cop wollt das ganze per Mail dann an mich senden - bis jetzt noch nicht passiert.
In der Verfügung stand was mit Räumen drin & dass ich nen Termin ausmachen soll.

Ich bin grad dran nen Notfallplan umzusetzen... kann vorrübergehend bei Verwandten wohnen - und plage mich jetzt wie ich neue Tans bekomme /
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#62
Gut, hab alles.

Anwalt hat mir geraten erst in 10 Monaten Scheidungsantrag zu stellen - im Forum habe ich aber hier gelesen: SOFORT Scheidungsantrag stellen?
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#63
Jetzt mal doof gefragt: Wie soll denn der Kontakt / Umgang mit dem gemeinsamen Kind wahrgenommen werden bei Kontaktverbot? Warum sollte man(n) weiter die Miete zahlen, wenn man(n) die eigene Wohnung nicht mehr betreten darf? Schon klar weil er im Mietvertrag steht, die Logik erschließt sich mir trotzdem nicht.
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#64
(05-07-2019, 12:32)tony30 schrieb: Gut, hab alles.

Anwalt hat mir geraten erst in 10 Monaten Scheidungsantrag zu stellen - im Forum habe ich aber hier gelesen: SOFORT Scheidungsantrag stellen?


Hatte das ganze Theater auch schon mal in Österreich hinter mir, da läuft es anders 

es gibt kein Trennungsjahr, in 2 - 3 Monaten ist man für wenige Hundert EURO  geschieden.

In Deutschland kostet es Tausende EUROS

Als meine 2016 verrückt gespielt hatte, bin nach wenigen Monaten Ehe aufs Gericht 
gegangen und Scheidungsantrag zum unterschreiben abgeholt.
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#65
Wenn Du TANs und andere wichtige Unterlagen brauchst um (beruflich) zu ueberleben, musst Du notfalls auch eine einstweilige Verfuegung beantragen. ABER ich wuerde wahrscheinlich zuerst die Anwaetin der Gutsten kontaktieren und die darauf hinweisen, dass Du nur ganz friedlich ganz schnell Deine Sachen aus der Wohnung holen willst und musst. Ev. kann ja die Anwaeltin der Gutsten anwesen sein. Damit haette ich kein Problem da ich meine Klappe halten und wirklich nur meine Sachen holen wuerde. Ev. beschleunigt der Hinweis auf zu erwartende Zahlungsunfaehigkeit bei Nichtzugang zur Wohnung das ganze etwas.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#66
Angebliche Logiken ergründen würde ich auf später verschieben. Jetzt gehts ums Überleben. Scheidungsantrag etwa zwei Monate vor dem frühestmöglichen Scheidungstermin, das ist richtig. Ich schrieb die Trennungszeit sofort nachweisbar zu beginnen, damit eine rechtliche Scheidung stattfinden kann und nicht, sofort den Scheidungsantrag zu stellen. Den Nachweis hast du jetzt in Form einer Wohnungszuweisung und Platzverweis. Antrag also am 25. April 2020 stellen, die Trennungszeit begann am 25.6.2019, dem Tag des Platzverweises.

Zitat:In Deutschland kostet es Tausende EUROS

Das bringt jetzt auch nichts. In Pfunds, Rubels, Marks oder Yens wärs vielleicht auch teuer.

Da jetzt ein Gegenanwalt da ist, steht zu befürchten dass dort die üblichen Tips abgelassen wurden. Es könnten Unterlagen verschwunden sein, kopiert sind sie sicher. Hast du die Schutzmassnahmen bezüglich eventueller Konten umgesetzt? Werden noch Dinge für die Ex von einem Konto abgebucht, das deiner Kontrolle untersteht?
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#67
Konten sind längst alle gesperrt. EC/Kreditkarten auch. Jetzt kann sie Geld beim "Amtautomat" ziehen. Sie hat auf ihrem Konto 0 Euro.

Sie hat die letzte Tage auch keine Einkäufe gemacht, sicher bekommt sie schon Unterhaltsvorschuss in bar...

1.) Räumung:
Die sehr (!) freundliche Kripopolizisting (sicher auch genervt von diversen Borderline-Gewaltschützerinnen) war sehr kooperativ. Bot sich an einen Räumungstermin zu vermitteln - auch wenn nicht erlaubt...

Erstmal mach ich das notwendigste hier in der Verwantschaft (Anmeldung).

Finazkrams / Tan, EC, usw lasse ich mir hierhin senden.

Wenn ich hier gemeldet bin (damit die holle Post ankommt), mach ich gleich nen Termin zum räumen.

2.)
Freundlicher Anwalt in der Großstadt beriet mich noch kurz gegen den Gerichtsbeschluss nicht vorzugehen - allerhöchstens ein "Ich bin nicht einverstanden - denen zu schicken" - und noch etwas anderes was ich schreiben soll - ich aber vergas. Darauf kann man wohl verzichten oder? Das gibt doch eh das übliche 6+6 Monate ...
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#68
Du scheinst nichts mehr in der Wohnung zu haben was Du UNBDINGT brauchst, das ist schon mal gut. Hoffentlich ist auch nichts wertvolles mehr da, sie wird anfangen ALLES zu versilbern was sich irgendwie zu Geld machen laesst. Speziell wen sie wieder in ihr Land zurueckgehen will. Rechne auch damit, dass die Wohnung voellig zerwohnt wird und Du hinterher den Schaden uebernehmen musst. Meine Wohnung war damals ein absoluter Truemmerhaufen und alles war auch nur ein paar Cent wert war, war weg.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#69
Ja, das hat der Anwalt auch gemeint. So schnell es geht retten was möglich. In der Wohnung sind noch ein paar wertvolle Dinge - leider. Meine feste Geschäftsausstattung z.B., Mac, Camera, paar xxx € Uhren, usw..

2.)
Mein Führerschein ist noch in der Wohnung:
Aber wenn ich mir jetzt nach der Anmeldung nen Ersatzführerschein ausstellen lassen kann - das wichtigste schon erledigt.

3.) Wenn die Cops da abends um 22:30 stehen hast du nich viel zum "Packen" - zum Glück mein Lappitoppi mitgenommen...
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#70
(05-07-2019, 14:37)kay schrieb: Du scheinst nichts mehr in der Wohnung zu haben was Du UNBDINGT brauchst, das ist schon mal gut. Hoffentlich ist auch nichts wertvolles mehr da, sie wird anfangen ALLES zu versilbern was sich irgendwie zu Geld machen laesst. Speziell wen sie wieder in ihr Land zurueckgehen will. Rechne auch damit, dass die Wohnung voellig zerwohnt wird und Du hinterher den Schaden uebernehmen musst. Meine Wohnung war damals ein absoluter Truemmerhaufen  und alles war auch nur ein paar Cent wert war, war weg.


War deine Ex Frau Habenichts  Deutsche  oder Nicht EU Ausländerin ? 

Hatte zwar auch meine Probleme, aber sowas gab es nicht,

@ tony30

bezüglich PIN und TANs, wo liegt das Problem sich ein paar neue bei der Bank zu besorgen ?

Neuen PC kaufen..... und weiterarbeiten
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#71
Das ist klar dass Du dann nicht viel Zeit hast, umso wichitger ist es jetzt zumindest schnell das wertvollste plus die Unterlagen die du brauchst zu retten. Wenn schon was wertvolles fehlt, kannst Du ev. Strafanzeige gegen die Gutste stellen, wird aber nichts bringen ausser ihr Aerger zu machen da Du keinen Nachweis hast, dass es noch in der Wohnung verblieben ist. Sie wird behaupten dass Du es mitgenommen hast. Stell Dich drauf ein dass vieles schon weg sein wird und Du es abschreiben musst.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#72
Ich kann nur von Glück reden, VERHEIRATET niemals in Deutschland gewohnt zu haben

In anderen Ländern geht das wesentlich entspannter

Das Forum öffnet mir die Augen
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#73
(05-07-2019, 14:47)Malta schrieb:
(05-07-2019, 14:37)kay schrieb:  Meine Wohnung war damals ein absoluter Truemmerhaufen  und alles war auch nur ein paar Cent wert war, war weg.





War deine Ex Frau Habenichts  Deutsche  oder Nicht EU Ausländerin ? 



Hatte zwar auch meine Probleme, aber sowas gab es nicht,

Die Gutste ist Deutsche. Hat einen absoluten Truemmerhaufen hinterlassen so wie die Mietnormaden aus einer TV Doku. Gut, Klo und Waschbecken waren noch drin, aber viel mehr ausser Muell nicht.

Dann hast Du Glueck gehabt und Deine Exe hat noch einen Rest Anstand.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#74
(05-07-2019, 14:49)kay schrieb: Das ist klar dass Du dann nicht viel Zeit hast, umso wichitger ist es jetzt zumindest schnell das wertvollste plus die Unterlagen die du brauchst zu retten. 

Danke. Ich muss jetzt mal ne runde verschnaufen - dann schauen dass ich noch den gemeinsamen "Rotz" kündige (internet,handy, versicherungen).

Das mit mit Räumung gehe ich ohne zögern an. Muss ich aber etwas planen - ich bin ja fast 1000 km weit weg... 

Ich plane : ummelden > Ersatzführerschein > Umzugsservice besorgen > Termin an Polizistin zur weitergabe nennen, Auto & Zimmer mieten > alles was noch da ist rausräumen, 1000 km hoch fahren.

So schnell es geht, bis der Next da ist.


3.) Sim gerade gesperrt, hatte immer ne Karte von mir mitbenutzt. Nix mehr Anwälting anrufen. Jetzt gehts zum Prepaidkaufen. Auch gut für mich. Kann ich mich nicht "verwählen".

4.) Aus DSL komm ich nicht raus, noch 20 Monaten "für nix zahlen"- Dämliche 2 Jahresverträge.
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#75
Die Zeit spielt absolut gegen Dich wenn du noch was aus der Wohnung haben willst. Ich wuerde sagen jeder Tag zaehlt. Zur Not wuerde ich im Auto oder auf einem Campingplatz uebernachten. Auf eine Polizistin wuerde ich mich auch nicht verlassen, wie vorgeschlagen, ev. geht was ueber ihre Anwaeltin mit dem Hinweis auf Deine Berufstaetigkeit und drohendem Zalungsausfall. Wer Fakten schafft ist auch immer im Vorteil, ev. sind die Schloesser ja auch noch nicht ausgetauscht und Du kannst in einem guenstigen Moment zumindest schnell die leicht beweglichen Wertsachen und Unterlagen rausholen.... Letztendlich geht es der Gegenpartei nur um eins und das ist Geld. Das ist auch so ziemlich Dein einziges Druck- und Verhandlungsmittel. Was hat denn die Gutste fuer eine Awaeltin? Bekannte Maennerhasserin und Frauenhausverbuendete oder einfach eine Xbeliebige von nebenan?

Extrem wichtig: KEINERLEI Auseinandersetzungen mit der Exe!!!!! Da musst Du Dich absolut in den Griff bekommen. Keinerlei Kontakt ohne neutrale Zeugen bzw. Aufnahme.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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