Beiträge: 414
Themen: 10
Registriert seit: Jun 2019
(12-07-2019, 10:34)Aufstieg schrieb: Was würdet ihr machen? Im Prinzip ist es ja gut, wenn die Sache einschläft, nur jetzt Ewigkeiten das Kind nur in Begleitung geht ja auch nicht.
Wenn Du in naher Zukunft der Bundesinnung der staatlich geprüften Querulanten beitreten möchtest, kannst Du dein Meisterstück mit einem unschuldigen Eilantrag auf irgendwas mit A, U, K und/oder W bei der örtlichen Familiengerichtsperson beginnen. Ich stehe selber kurz davor...
Großeltern sind ja dann ihre Eltern, nehme ich an. Wie geht's dir damit? Hättest Du einen anderen Begleitungswunsch (z.B. eigene Familienangehörige/r, Kumpel)?
VM
Beiträge: 157
Themen: 17
Registriert seit: Jul 2017
Ich bin unschuldig und natürlich hab ich ein Umgangsrecht, daher alleine mit Kind. Es sind meine Grosseltern. Der Witz ist ja alle halten die Anschuldigungen ja für Quatsch.
Beiträge: 199
Themen: 4
Registriert seit: Mar 2018
Echt krass, was man als Vater in diesem broken state erleben muss. Tut mir echt leid für dich, Aufstieg, und ich wünsche dir viel Kraft, diese miese Geschichte durchzustehen. Meiner Meinung nach war es so, dass ein Pädophiler dich beobachtet hat und dann seine eigenen schmutzigen Phantasien in die Situation hineingelegt hat. Und dann macht so ein schmieriger Kindervergewaltiger einen auf besorgten Bürger und kommt als white knight daher. Natürlich glauben ihm die Gehirnamputierten erst einmal .... Entscheidend ist, dass sich da einer "Sorgen" macht ... da wird das Denken eingestellt.
Beiträge: 157
Themen: 17
Registriert seit: Jul 2017
Deine Gedanken hatte ich auch schon. Sind die seine eigenen dreckigen Fantasien. Ich würde gar nicht auf solche Gedanken kommen.
Beiträge: 157
Themen: 17
Registriert seit: Jul 2017
19-07-2019, 05:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-07-2019, 05:54 von Aufstieg.)
Es wurde der Mutter und mir ja vom Jugendamt begleitete Umgänge angeordnet. (in Begleitung meiner Grosseltern)
Da es sich scheint mit dem Strafverfahren in die Länge zu ziehen (das JA wollte auf das Ergebnis des Strafverfahrens abwarten) , ist der Zustand für uns dauerhaft nicht tragbar. Die Mutter will mehr Umgänge (alleine!) und ich auch.
Nur das Jugendamt ist dagegen. Solch einen Fall hatten wir wohl auch noch nicht.
Was kann ich machen? Anwalt hat mit JA telefoniert, ohne Ergebnis. Soll ich da mal selber anrufen?
Beiträge: 1.072
Themen: 7
Registriert seit: Apr 2012
Ich denke mal, dass Du aktuell leider keine Handlungsmöglichkeiten hast. Die vom Jugendamt wollen auf Nummer sicher gehen. Wenn der Anwalt dort nichts erreicht hat, denke ich nicht, dass Du jetzt mehr erreichen kannst.
Letztendlich kannst Du wohl nur abwarten.
Beiträge: 21.192
Themen: 871
Registriert seit: Aug 2008
Solche Einschränkungen haben bei gemeinsamer Sorge der Eltern einen eindeutigen Richtervorbehalt. Du musst dich auf keinerlei Anweisungen des Jugendamts einlassen. Das Jugendamt kann gerichtliche Massnahmen in die Wege leiten um ihre Massnahmen zu erzwingen, das könnten sie nach §1666 BGB tun.
"Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind." Eine der gerichtlichen Massnahmen: "Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen"
Die Frage ist also nicht, ob ihr Eltern euch jetzt an Forderungen des Jugendamts halten müsst, sondern wie das ein Richter sehen würde, wenn solche Massnahmen vor Gericht gefordert werden.
Ich würde es drauf ankommen lassen. Aber jetzt nicht offen in Gegenposition gehen und entsprechend handeln, sondern still und leise.
Beiträge: 157
Themen: 17
Registriert seit: Jul 2017
Hallo P,
meinst du jetzt selber das Familiengericht anrufen?
Beiträge: 21.192
Themen: 871
Registriert seit: Aug 2008
Nochmal ganz langsam und deutlich:
1. Das Jugendamt hat euch absolut gar nix vorzuschreiben. Punkt.
2. Wenn euch das Jugendamt etwas vorschschreiben will, muss das Jugendamt ein Gerichtsverfahren beginnen. Nur ein Richter kann euch was vorschreiben. Das ist bis jetzt nicht passiert. Also ist der Status hier und heute siehe Punkt 1.
3. Wenn ihr euch nicht an die Anweisungen des Jugendamts haltet, muss das Jugendamt vor Gericht gehen, um euch zu zwingen. Siehe Punkt 2. Wie es vor Gericht dann ausgeht: Alles ist möglich.
Beiträge: 157
Themen: 17
Registriert seit: Jul 2017
19-07-2019, 11:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-07-2019, 11:08 von Aufstieg.)
Danke. Wie schaut es jetzt aus wir machen Punkt 1 und denn sagt das Jugendamt, sie müssen das Kind in Obhut nehmen weil es akut gefärdet ist?
Beiträge: 1.072
Themen: 7
Registriert seit: Apr 2012
Das ist eben der Punkt und das große Risiko bei der Sache.
Beiträge: 21.192
Themen: 871
Registriert seit: Aug 2008
Auch eine Inobhutname nach § 42 SGB VIII steht nicht über §1666 BGB! Verlangt ihr das Kind, muss das Jugendamt dem nachkommen oder es muss vor Gericht, siehe Punkt 2 oben, ein Richter muss entscheiden!
Ich halte aber eine Bestätigung der Wegnahme durch das Gericht für wenig wahrscheinlich. Diese starke Massnahme wäre unverhältnismässig, sie wäre Präjudizierung der Folgen einer Behautpung, sie nicht einmal begründbar ist. Es könnte aber in richterlicher Abwägung der Risiken zu einer Kontakteinschränkung kommen.
Merkst du was? Eine Kontakteinschränkung ist genau das, was du jetzt schon hast. Ein Gerichtsentscheid würde meiner Ansicht nach nichts weiter verschlechtern, sondern hätte sogar eher die Chance, etwas zu verbessern. Also keine Angst vor einem Bruch der jugendamtlichen Anweisungen mit nachfolgedem Verfahren nach §1666 BGB.
Beiträge: 3.390
Themen: 117
Registriert seit: Mar 2012
Ich verstehe die Problematik nicht so wirklich. Mutter und Vater sind sich einig, es soll mehr Umgang ohne ohne Aufpasser stattfinden. Das Jugendamt will das nicht. Nun gut, dem Jugendamt sagt ihr schoen ja, ja und gut aber macht hintenrum eben Euer Ding. Du glaubst doch nicht wirklich dass die unangekuendigt kontrollieren kommen? Und selbst wenn, dann siehe p.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Beiträge: 157
Themen: 17
Registriert seit: Jul 2017
Die Unterlagen sind jetzt alle bei der Staatsanwältin. Die muss jetzt entscheiden, ob das Verfahren eingestellt wird oder das Kind verhört wird.
Macht es Sinn, der Staatsanwältin eine Richtigstellung zu schicken, daß die Anschuldigungen Unsinn sind? Der Polizeibericht ist mehr als unvollständig und fehlerhaft.
Oder einfach nichts machen?
Beiträge: 3.390
Themen: 117
Registriert seit: Mar 2012
Instinktiv wuerde ich sagen schick eine eidesstattliche Erklaerung hin. ABER fuer genausolche Fragen hast Du doch jetzt den Anwalt.....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Beiträge: 157
Themen: 17
Registriert seit: Jul 2017
Mein Anwalt hat mit dem Staatsanwalt telefoniert. Er sagt das ist alles so unsinnig, daß kann nur eingestellt werden. Er sagte nichts schreiben.
Beiträge: 3.390
Themen: 117
Registriert seit: Mar 2012
Der Anwalt sollte es wissen..... Im Zweifellsfall wuerde ich auf ihn hoeren und dann eben nichts machen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Beiträge: 157
Themen: 17
Registriert seit: Jul 2017
Dank Dir. Ich bin halt ein Typ der wichtige Sachen regeln will.
Beiträge: 157
Themen: 17
Registriert seit: Jul 2017
(19-07-2019, 11:29)p__ schrieb: Auch eine Inobhutname nach § 42 SGB VIII steht nicht über §1666 BGB! Verlangt ihr das Kind, muss das Jugendamt dem nachkommen oder es muss vor Gericht, siehe Punkt 2 oben, ein Richter muss entscheiden!
Ich halte aber eine Bestätigung der Wegnahme durch das Gericht für wenig wahrscheinlich. Diese starke Massnahme wäre unverhältnismässig, sie wäre Präjudizierung der Folgen einer Behautpung, sie nicht einmal begründbar ist. Es könnte aber in richterlicher Abwägung der Risiken zu einer Kontakteinschränkung kommen.
Merkst du was? Eine Kontakteinschränkung ist genau das, was du jetzt schon hast. Ein Gerichtsentscheid würde meiner Ansicht nach nichts weiter verschlechtern, sondern hätte sogar eher die Chance, etwas zu verbessern. Also keine Angst vor einem Bruch der jugendamtlichen Anweisungen mit nachfolgedem Verfahren nach §1666 BGB.
Was mir dazu noch einfällt, der Anwalt der KM hat dazu geraten sich an die Vorgaben des JA zu halten.
Als allgemeine Information. Es steht immer noch das Verhör des Kindes im Raum. Seit knapp 6 Wochen nichts mehr gehört vom Gericht oder Staatsanwalt.
Beiträge: 157
Themen: 17
Registriert seit: Jul 2017
Wenn ich beim Gericht eine Umgangsregelung erreichen will, wie lange dauert das und mit welchen Kosten ist dies verbunden?
Beiträge: 21.192
Themen: 871
Registriert seit: Aug 2008
Geringe Gerichtskosten, keine Anwaltskosten, Dauer 3-12 Wochen.
Beiträge: 157
Themen: 17
Registriert seit: Jul 2017
Danke. Muss das JA vor Einreichung der Klage befragt werden?
Beiträge: 21.192
Themen: 871
Registriert seit: Aug 2008
Der übliche Dreisprung ist angebracht. Mutter, Jugendamt, Gericht. In dieser Reihenfolge.
Beiträge: 157
Themen: 17
Registriert seit: Jul 2017
Wie meinst du das mit keine Anwaltskosten? Sicher in dem Sinne, daß man ohne Anwalt hin kann? Kann man die Klage beim Rechtspfleger diktieren?
Beiträge: 157
Themen: 17
Registriert seit: Jul 2017
01-10-2019, 13:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-10-2019, 13:37 von Aufstieg.)
Gestern war das Verhör. Alles gut gelaufen. Bald kommt die Einstellung.
|