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(12-07-2019, 09:17)p__ schrieb: Es ging um den Nachweis eines kausalen Zusammenhangs zwischen einer Verletzung der Erwerbsbemühungen des Angeklagten und der daraus resultierenden Leistungsunfähigkeit. Wer als Unterhaltspflichtiger auf 50% innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses geht, hat dem Staatsanwalt frei Haus den Nachweis geliefert und damit einen von mehreren Bausteinen zu einer Verurteilung.
Okay. Den StA interessiert es also noch weniger als das JA, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen reduzierter Arbeitszeit und Betreuungsarbeit des Unterhaltsdödels besteht. Geschenkt. Dass Madame sich aus Geldgier geschlagene zwei Jahre dem DR-Modell sperrt, ist wiederum höhere Gewalt - Gynodingsbums und so. Da kann U-Dödel nach nebenan gezogen sein, ausreichend Wohnraum für Kids und sich vorhalten und ihr dafür noch nicht mal auf der Tasche liegen wollen, U-Dödel bleibt U-Dödel!
Mich fasziniert, dass Frauen mit ihrem abgedroschenen Geschwätz von Familie und Beruf immer noch hausieren gehen, während wir nicht mal unter Todesqualen die Idee erwägen, mal für uns über Selbiges nachzudenken - geschweige denn es einzufordern. Kann die Frau etwa nicht für sich selbst sorgen? In 2019? Weil...? Aha.
@Zahlesel_RUS: So wie ich das sehe, ist der KU-Rückstand nicht dein Problem. Du hast DR-Modell angestrebt und alle Bedingungen dafür längst geschaffen gehabt. Madame wollte davon nix wi$$en und Väterchen Staat hat beschlossen, die Realität zu ignorieren und der unselbstständigen Ex Steuergelder in den Rachen zu werfen. Sein Problem. Mit Terroristen wird nicht verhandelt, §170 hin oder hopp!
Ich sehe nicht, wie wir anders zum DR-Modell als Standard kommen werden, als wenn wir es in unserem Selbstverständnis schon als vorhanden sehen. Vater will DR-Modell und tut alles dafür, das (nachweislich) kindeswohlfördernste Trennungselternschaftsmodell umzusetzen. Mutter weigert sich und verursachst dadurch Staat und Ex Kosten. Den Psycho-Terror gibt's gratis oben drauf. Ja wird's denn noch gehen?!
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(12-07-2019, 10:15)Vater Morgana schrieb: Den StA interessiert es also noch weniger als das JA, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen reduzierter Arbeitszeit und Betreuungsarbeit des Unterhaltsdödels besteht.
Er hat seiner Rechnung nach 30% betreut und der Bundesgerichtshof hat in einer seiner grössten Idiotenentscheidungen ganz klar entschieden, dass das am grundsätzlichen Unterhaltsanspruch nichts ändert. Nur das 50:50 Wechselmodell ändert die Sachlage.
Da kann man alle möglichen Aktionen dagegen machen, aber innerhalb eines Strafverfahrens wird das am Urteil nichts ändern und es nicht angreifbarer machen.
Wenn man nach Süden will, aber auf der Autobahn nach Norden fährt, nutzt es nichts, zu beschleunigen, Schlangenlinien zu fahren, zu blinken. Man landet im Norden. Das mag man beklagenswert und ungerecht finden, aber trotzdem: Man landet im Norden. Das wurde ihm bei diesem Verhalten vorausgesagt, das ist eingetreten. Nicht mehr und nicht weniger.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-07-2019, 12:58 von Zahlesel_RUS.)
(12-07-2019, 09:49)kay schrieb: Das haettest Du bei dem Verfahren vorbringen muessen! Diese Beweise haben den Richter gar nicht interessiert. Seine Aussage war: ich bezahle seit drei Jahren keinen Unterhalt.
Obwohl ich seit einem Jahr keinen Unterhalt für die Stieftochter zahlen muss und seit 9 Monaten keinen Unetrhalt für die 3 Jungs wegen dem Wechselmodell. Ich habe mehrmals gesagt dass die 35000 EUR nicht stimmen. Das ich mit dem JA und dem JC in der Kommunikation wegen der Richtigkeit der Schuldenhöhe in Kommunikation bin, habe ich auch erwähnt.
Ich bin der Meinung ich habe alles richtig gemacht.
Das Einzige wegen der Arbeit und Verurteilung bin ich mir noch nicht sicher und konnte dies bei der Verhandlung nicht erwähnen.
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(12-07-2019, 11:39)p__ schrieb: Wenn man nach Süden will, aber auf der Autobahn nach Norden fährt, nutzt es nichts, zu beschleunigen, Schlangenlinien zu fahren, zu blinken. Man landet im Norden. Das mag man beklagenswert und ungerecht finden, aber trotzdem: Man landet im Norden.
Genau. Im Falle Zahlesel_RUS heißt "Norden" = gelebte Vaterschaft im DR-Modell - aus der Kurve fliegen inbegriffen. Ich kann mir nicht helfen, irgendwas macht der Mann grundsätzlich richtig.
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Ja @RUS, du hast alles richtig gemacht....also geh in den Knast und hör auf hier rum zu jammern.
Du makierst den coolen, harten Kerl, jetzt kannst du es endlich beweisen ob du wirklich Eier hast.
Ich freue mich auf deine Berichte aus dem Knast!
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@Bitas
Erstmal gehe ich in die Berufung
Ignoriere doch dieses Thread.
Wie ist es eigentlich dort mit dem Internetzugang?
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(12-07-2019, 12:45)Zahlesel_RUS schrieb: (12-07-2019, 09:49)kay schrieb: Das haettest Du bei dem Verfahren vorbringen muessen!
Ich bin der Meinung ich habe alles richtig gemacht.
Schon gemerkt dass Du mit der Meinung alleine da stehst? Nochmals, das Ding ist durch. Mit einem Anwalt waere das anders ausgegangen aber nun ist es zu spaet. Aus der Nummer kommst Du nicht mehr raus.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Wie gelebte Vaterschaft nach diesem Strafverfahren gelingt, wird noch zu zeigen sein.
Zitat:Diese Beweise haben den Richter gar nicht interessiert. Seine Aussage war: ich bezahle seit drei Jahren keinen Unterhalt.
Dann hättest du nachweisen können, dass du gezahlt hast oder dass gar kein zivielrechtlicher Unterhaltsanspruch besteht. Es gibt noch eine Hoffnung: Da du dich in der Verhandlung nicht gerade fundiert verhalten hast und auch kein Anwalt dabei war, könnte es sein dass der Richter im Überschwang des fehlenden Widerstandes Fehler gemacht hat ("kurzer Prozess"), die für ein höheres Gericht relevant sein können. Das wäre jetzt Aufgabe eine gut qualifizierten Anwalts, das zu untersuchen. Um eine Rückzahlung wirst du aber nicht herumkommen.
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Nein @kay, VaterMorgana ist noch der Meinung das RUS alles richtig gemacht hat.....aber sonst?
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-07-2019, 13:47 von Zahlesel_RUS.)
(12-07-2019, 13:17)p__ schrieb: könnte es sein dass der Richter im Überschwang des fehlenden Widerstandes Fehler gemacht hat ("kurzer Prozess"), die für ein höheres Gericht relevant sein können. Das wäre jetzt Aufgabe eine gut qualifizierten Anwalts, das zu untersuchen. Um eine Rückzahlung wirst du aber nicht herumkommen. das denke ich auch. Er kennt mich sicherlich durch die Familienrichterin , die Papiere über Wechselmodel und dass ich keinen RA hatte, hat er auf dem Tisch gehabt.
"Aufgabe eine gut qualifizierten Anwalts" ich schreibe meinen Anwalt, der in meinem Prozess nicht als Pflichtverteidiger antreten wollte, an. Mal schauen ob er für OLG Zeit hat
...
am kommenden Montag um 18:45 den Termin bekommen.
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Moin Bitas
(12-07-2019, 13:19)Bitas schrieb: Nein @kay, VaterMorgana ist noch der Meinung das RUS alles richtig gemacht hat.....aber sonst?
Mann kann nicht immer beides retten: die Seele oder den Leib. Und wenn sich einer entscheidet - aus freien Stücken, unter Zwang oder aus Fahrlässigkeit - sollte man das respektieren. Es ist sein Weg. Dann kann man ihm gute Reise wünschen oder ein Stück mit ihm gehen und sich über die Dinge austauschen, so what?!
Er hat das DR-Modell für seine Kinder durchgesetzt, und zwar nicht mit seiner Ex-Alten kuschelnd beim gemeinsamen Glas Wein im lauschigen Ex-Garten, sondern gegen ihren Widerstand in einem richterlich bequatschten Vergleich. Und was ihn dazu befähigt hat, ist auch das, was ihn bei dieser Sache getrieben hat. Das meine ich mit grundsätzlich richtig. Um die Abzüge in der B-Note kümmern sich hier ja andere. Ich sehe, wie der Mann drauf ist und ich sage euch: dicke Scheibe abschneiden! Und irgendwann ist auch mal gut mit Hände über dem Kopf zusammenschlagen.
(12-07-2019, 13:17)p__ schrieb: Es gibt noch eine Hoffnung: Da du dich in der Verhandlung nicht gerade fundiert verhalten hast und auch kein Anwalt dabei war, könnte es sein dass der Richter im Überschwang des fehlenden Widerstandes Fehler gemacht hat ("kurzer Prozess"), die für ein höheres Gericht relevant sein können. Das wäre jetzt Aufgabe eine gut qualifizierten Anwalts, das zu untersuchen.
Geht doch. Dann empfehlt dem Mann jetzt mal einen qualifizierten Anwalt im Raum Hannover. Die entsprechende Liste mit geprüften Anwälten der Stiftung Vätertest ist doch bestimmt auf dem neuesten Stand.
@Zahlesel_RUS Wenn Du ein gutes Gefühl mit dem Anwalt hast, lass dich unterstützen und schau ihm auf die Finger. Wenn nicht, mach so weiter wie bisher. Wir können nicht mit dem arbeiten, was wir nicht haben. Zieh durch. Ich drücke alle Daumen!
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-07-2019, 14:25 von Karl.)
(12-07-2019, 13:14)Zahlesel_RUS schrieb: Wie ist es eigentlich dort mit dem Internetzugang?
Als ich im Knast war wegen §170 gab es kein Internet. Nur Mukkefukk und trockenes Brot, obwohl eine Anstaltsbäckerei vorhanden war. Mein Ratschlag an dich: Befasse dich mit Meditation. Wirst du im Knast brauchen und bring genügend Bücher mit. Ich hab unter anderem im Knast die komplette Bibel und Koran gelesen, vielleicht wäre das auch gut für dich. Ach ja, Fernseher bekommst du auch erst nach paar Monaten und von unter 30 € im Monat kannst du dir 2x im Monat was beim Händler bestellen. Geld schicken lassen ist auch nur 2x im Jahr etwas über 100 €, du kannst aber für 1,20 € die Stunde arbeiten (z.B. Servietten falten und ähnlich geistreiches), wovon glaube 75% einbehalten werden, als Entlassungsgeld. Viel Spaß bei der Erfahrung!
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Das "geht doch" ist nur eine schwache Hoffnung, man kann nicht darauf bauen dass ein Anwalt die Serien von Fehlentscheidungen, das Chaos sowie das nachfolgende Strafrechtsurteil für einen glattbügelt, das man vollbracht hat.
Es geht hier auch nicht mehr ums gewinnen. Aus der Kurve ist er schon geflogen, jetzt gehts drum die Beschädigungen zu überstehen, wenn die Karre wieder auf die Strasse soll.
Gert Postel, ein leuchtendes Vorbild für die hohe Kunst der Hochstapelei :-) hat im Knast auch Bücher gelesen, schliesslich eins geschrieben. Zeit dafür hat man jedenfalls...
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-07-2019, 14:44 von Zahlesel_RUS.)
(12-07-2019, 14:17)Vater Morgana schrieb: @Zahlesel_RUS Wenn Du ein gutes Gefühl mit dem Anwalt hast habe ich noch nicht, aber bei der Anzeige wegen der Vergewaltigung der Ex hat er nach Aktensicht der Fall zum Abschließen gebracht.
Diesmal wollte ich beim Strafrichter wie bei der Familienrichterin die Vaterhinrichtung erleben, habe ich auch bekommen
Wenn er sagt: keine Chance, dann kämpfe ich halt alleine wie vorher.
Die Familienrichterin wollte auf keinem Fall eine Beschwerde, der Strafrichter hat wohl kein Problem damit.
(12-07-2019, 14:23)Karl schrieb: Viel Spaß bei der Erfahrung! Danke für die Infos! Kann man jederzeit Schlafen? ich konnte Traumyoga(Klartraum) praktizieren
wie es aussieht nach der ersten Nichtzahlung von 1000 EUR bekomme ich gleich 3 Jahre Knast, läuft es so bei der Bewährungsstrafe?
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(12-07-2019, 14:40)Zahlesel_RUS schrieb: wie es aussieht nach der ersten Nichtzahlung von 1000 EUR bekomme ich gleich 3 Jahre Knast, läuft es so bei der Bewährungsstrafe?
Liegt dir die Begründung nach § 267 StPO schon vor? Das Urteil schriftlich?
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-07-2019, 15:23 von Karl.)
(12-07-2019, 14:40)Zahlesel_RUS schrieb: (12-07-2019, 14:23)Karl schrieb: Viel Spaß bei der Erfahrung! Danke für die Infos! Kann man jederzeit Schlafen? ich konnte Traumyoga(Klartraum) praktizieren
wie es aussieht nach der ersten Nichtzahlung von 1000 EUR bekomme ich gleich 3 Jahre Knast, läuft es so bei der Bewährungsstrafe?
Mach dir über die Zeit zum Schlafen keine Sorgen, du wirst sehr viel schlafen können. Wenn du Traumyoga kannst, ist das sehr hilfreich.
Du bist zu einer Bewährungsstrafe veruteilt worden. Die Bewährungszeit beträgt 3 Jahre, aber wieviele Monate Knast? Wenn du z.B. 6 Monate Knast auf 3 Jahre Bewährung bekommen hast, gehst du 6 Monate im Knast, wenn du innerhalb der 3 Jahre gegen die Bewährungsauflagen verstößt. Das nennt sich dann Bewährungswiderruf.
Nach dem Knast hast du deine Ruhe, niemand kann dich mehr anpissen, du bist dann traumatisiert und paranoid, ist in der bunt-tollen Republik heute mehr wert als ein Doktortitel. Dann gehst du in Rente
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-07-2019, 15:33 von Zahlesel_RUS.)
Habe gerade die Audioaufnahme nochmal angehört, 6 Monaten Freiheitsstrafe. das ist doch nicht so schlimm, besonders wenn man Herbst und Winter mitnimmt
Ein Weihnachten/Silvester ohne Kinder kann ich überleben
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Liefere dich selber im Knast ein. Wenn du das Schreiben zum Haftantritt bekommst. Denn als Selbststeller wirst du paar Privilegien genießen dürfen. 6 Monate reisst du im Handstand ab, das ist Kindergeburtstag.
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Ich war gerade beim Anwalt. Kosten für die Berufung ca. 1800EUR
Pflichtverteidiger gibt es nicht, da Bewährung unter 4 Jahren und Freiheitsstrafe weniger als 12 Monate
Schade, sonst würde ich diese Kosten beim Staat liegen lassen
Mal schauen was er daraus macht und wie lange es dauert. Zur Info: Zeit für die Berufung ist eine Woche nach der Verhandlung.
Er Meinte wenn die Zahlen nicht stimmen, dann werden Sie korrigiert und es ist kein Grund für Freispruch.
Mehr ohne Aktensicht und Beauftragung kann er natürlich nicht sagen.
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(10-07-2019, 15:42)fragender schrieb: Mir konnten Sie bei meiner §170 StGB Verhandlung 3 * 30 € nachweisen. Dafür habe ich 30 Tagessätze bekommen zu je 10 €...
Da merkt man das die Gerichte keinen Plan haben wie Sie mit dem § 170 eigentlich richtig umgehen sollen...das Gericht hat bei mir bei Summe x gesagt würde bei gesamtbetrachtung nicht ins Gewicht fallen...
Hattest wohl den falschen Richter...
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01-08-2019, 19:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-08-2019, 19:52 von Arminius.)
(12-07-2019, 15:32)Zahlesel_RUS schrieb: Habe gerade die Audioaufnahme nochmal angehört, 6 Monaten Freiheitsstrafe...
Hast Du echt das Verfahren aufgenommen ?....
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war gerade beim RA,
er meinte so wie ich mich bei der Gerichtssitzung benommen habe, ist nicht gut
Er wird für mich reden, dass ich die Schuld anerkannt habe usw.
Er versucht aus der Freiheitsstrafe eine Geldstrafe zu bekommen.
Und ich soll mit 200EUR Zahlungen an Jobcenter anfangen.
Die 1000EUR die ich mit 1600 Netto zahlen soll findet er auch krass.
Meine Streitigkeiten wegen mit dem Jobcenter und UV Kasse der Rückzahlungshöhe interessiert Strafgericht nicht.
Also wenn du zahlen kannst und es nachweisbar ist, dann soll man sofort mit Zahlungen anfangen (als Schuldanerkenntnis) und nach der Anzeige bekommt man Geldstrafe, wenn man sich nicht so frech wie ich benimmt
Wie es aussieht werde ich zum Aufstocker, da ich von meinem Chef für die nächsten 4 Jahre als Teilzeitkraft eingeplant bin.
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Auch deshalb wäre ein Anwalt beim Strafverfahren von Vorteil gewesen - der bremst einen, wenn man verbal überdreht.
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na gut, dann hätte ich 4k Geldstrafe bekommen.
Ich überlege mir schon sein Mandant zurückzuziehen und nach dem Berufungstermin Brief auch die Berufung zurückzuziehen.
Oder selbst in die Berufung zu gehen um die Gerichtskosten, die ich nicht zahlen kann, zu produzieren
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