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So, wieder aktuell,
vor 2 Wochen hatte sich mein Sohn unter meiner Aufsicht auf eine Hüpfburg am Sonntag Abend verletzt, das Rote Kreuz war zufällig vor Ort und meine nur es wäre eine Prellung.
Somit nach Hause und erst mal Salbe und Ruhe.
Montag Morgen musste ich meinen Sohn wieder zur Kita bringen, dort hatte ich aber schon gesagt, dass er sich verletzt hatte.
Wie das Leben so spielt, bekam ich von der Mutter ein Attest von der Notaufnahme mein Sohn habe sich eine Fraktur zugezogen und sein Bein wäre nun in Gips. Bilder die ich gefragt habe, sind nie gekommen.
Mittwochs drauf ist schon der Umgang ausgefallen, nun weigert sich die Mutter mit Begründung unser Sohn sei nicht transportfähig mir Umgang trotz Gerichtsbeschluss auch bei Krankheit zu verwehren.
Dieses Wochenende wäre nach 4 Jahren das erste Mal, dass Sohnemann Geburtstag bei mir und seiner Familie feiern könnte.
Vorbereitungen sind getroffen und alles geplant.
Eine zuständige Umgangspflegerin vom Gericht befohlen, weigert sich die Übergabe zu machen, da wie sie aussagt es sich nicht lohnt zu kommen, wenn die Mutter nicht will.
Somit stellt sich die Mutter doch klar und deutlich gegen die vom OG geplanten Umgänge, da unser Sohn wie beschrieben auch bei Krankheit von mir betreut werden darf oder?
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14-06-2019, 12:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-06-2019, 12:34 von Einszweidrei.)
Tja schwieriger Fall.
Versuchen die Mutter aufzufordern dem Urteil nachzukommen, dann JA einschalten und wieder zum Gericht.
Solange das Kind transportfähig und nicht ans Bett gefesselt ist, spricht nichts gegen den Umgang. Alternativ das WE abwarten und
dann die verlorene Zeit dranhängen. Musst du auch ein wenig abschätzen wie die Mutter tickt.
Ggf. kann es ja sogar sein, dass der Bruch gar nicht auf der Hüpfburg, sondern bei der Mutter passiert ist.
Halte ich jedoch für abwegig.
Edit: Lese grad das es ein Urteil vom OLG ist, also somit schwieriger Fall. Sprich definitiv die Mutter schriftlich auffordern und klarmachen, dass der Umgang nachzuholen ist. Damit du es nachweisen kannst.
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Die Umgangspflegerin ist wenigstens ehrlich
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Danke Einszweidrei,
Nicht ans Bett gefesselt ist genau der springende Punkt,
JA hat soeben natürlich genau wie die UG gesagt, dass Sie die Verantwortung nicht übernehmen, natürlich nur auf Aussage der Mutter ohne den Arzt zu fragen.
Vor Gericht wird das eh wieder gehen, ist nur leider das 4. Mal das Sohnemann sein Geburtstag nicht bei mir feiern kann.
Somit ist das Nachholen nicht ganz so einfach, Geburtstag hat man nur ein Mal in Jahr.
Andere Boykottierte Umgänge sind auch nie nachgeholt worden durch neue Gerichtsverhandlungen.
Kommunikation der Mutter gleich null.
Werde eh permanent auf Basis von Lügen und falschen Beweisen sowie Aussagen verklagt, ist ja euer Steuergeld.
Nächste Verhandlung steht deswegen eh an.
Bei Harz 4 kostet das ja nichts.
Also fröhlich weiter klagen.
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Alles Gute, kenne die Situation sehr gut. Es sind schlechte Menschen, die so etwas machen. Wirklich schlechte Menschen.
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Ja, schlechte Menschen, und es geht traurig weiter.
Nach dem Umgangsboykott am Geburtstag meines Sohnes, vor ein paar Wochen hat die Mutter meines Sohnes den Anwalt gewechselt und will mich sanktionieren mit Bildern von einem Jahr zuvor wo meine Katze noch bei mir lebte, auf Basis von einer angeblichen Katzenallergie, welche mein Sohn angeblich hat, aber komischerweise bei mir nie aufgetreten ist. Leider ist meine Katze schon ein Jahr nicht mehr unter uns. Und dies auch schon mehrmals vor Gericht belegt. Hier hört aber der Spaß nicht auf.
Bei dem Momentanen Umgang von 1 Monat wegen Urlaub habe ich den Reisepass meines Sohnes nicht mitbekommen, zwar behauptet Mama, sie habe ihn mitgegeben aber nein, hat sie nicht. Es belegt sich weiterhin, dass sie mir nichts gönnt, nicht mal Urlaub mit unserem Sohn, welcher jetzt weint, da wir nicht wegfahren können.
Da werde ich wohl gezwungen sein, einen Verlust des Reisepasses am Ende meines Umganges zu melden und sie kann schauen, wie sie ihren gebuchten Urlaub mit Flieger nach Spanien mit unserem Sohn hinkriegt.
So leid es mir auch für unseren Sohn tut, habe ich keine Wahl, mit selben Mitteln versuchen dem endlich ein Ende zu setzten.
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Ich kann dich verstehen aber mit der Methode schaukelt sich das Drama immer weiter hoch und am Ende steht der verlierer jetzt schon fest, Du!
Wenn dir die konsequenz egal ist, dann kannst du so verfahren.
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Was soll ich machen, mir das Leben von einer Betrügerin versauen lassen? Denke da bin ich noch nicht bereit für.
Lustig wird es, wenn Sie dann am Flughafen steht mit einem angeblich verlorenen Reisepass meines Sohnes.
Ich weis dass sich Richter wieder mit allen Mitteln was einfallen lassen damit ich einen auf dem Deckel bekomme aber man kann ja nur deren Ansichten und Entscheidungen später für sich nutzen.
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Das Problem ist, dass sie am längeren Hebel sitzt. Und zwar am viel Längeren. Die Mutter fährt exakt die Taktik der Figur, die sich Mutter meines Kindes nennt. Stich um Stich setzen, austrocknen und zusammenschmelzen. Sie hat die Macht dazu. Sie ist "alleinerziehend", du bist der "familienferne" Elternteil.
Das heisst nicht, dass du etwas hinnehmen sollst. Aber wenn du nun reagierst und den Pass als verloren meldest (was völlig korrekt ist), musst du auch bei anderen Stichen höchst konsequent reagieren, das wird viel Energie kosten. Wegfahren kannst du übrigens auch mit einem vorläufigen Reisepass. Oder du fährst innerhalb Deutschlands weg.
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Ja die Taktik dauert schon 3 Jahre, und sie reitet sich immer mehr in den Schwierigkeiten rein. Konsequent bin ich da auch schon seit langem, aber leider sind Mütter ja unantastbare heilige Geschöpfe vor dem Gericht. Bis vielleicht irgendwann der Punkt kommt, wo es auch der Richterin zu viel wird. Einen langen Atem habe ich und auch alle Kostenunterstützungen bekomme ich, man muss ja mit gleichen Mitteln kämpfen.
Ich wohne aber in Belgien und für Reservierungen in Hotels braucht man nun heutzutage mal eben einen gültigen Ausweis, vor allem wenn man nach Holland oder Frankreich möchte.
Danke allen recht herzlich für die Unterstützung.
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Also, erstens kontrolliert KEINE Sau ob der Pass als verloren gemeldet ist wenn die Kindbesitzerin irgendwohin fliegt. Innerhalb der EU gibt es keine Grenzkontrollen und bei der Fluggesellschaft wird nicht ueberprueft ob der Pass echt ist. Wenn der nicht offensichtlich gefaelscht ist, kommt sie damit ohne Probleme durch.
Zeitens, das gleiche gilt aber aiuch fuer Dich, wenn Du mit dem Auto irgendwo hinfaehrst, interessiert es innerhalb der EU niemanden ob Du nun den Pass vom Kind dabei hast oder nicht. Mach es einfach, lass Dir den Urlaub nicht verderben, es ist Dein Recht.
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Wie schrecklich! Ich glaube allerdings nicht, dass du für Hotelreservierungen einen Kinderausweis brauchst (deinen wahrscheinlich schon).
Ansonsten kannst du immer noch auf Airbnb ausweichen.
Mit als verloren / gestohlen gemeldeten Pässen muss man aufpassen. Nicht alle Länder sind in der Schengenzone, auch wenn sie in der EU sind. Ich habe die Erfahrung unter anderem in Rumänien und Kroatien gemacht. Diese sind Schengen-Außengrenzen und sind zu besonders genauen Kontrollen sogar verpflichtet. Ich bin letzte Woche per Flieger aus Kroatien zurückgekommen und sowohl bei der Einreise nach HR als auch nach DE werden alle Dokumente genauestens geprüft. Ein Bekannter, der mit mir im Flieger nach Bukarest saß, wurde dort zunächst nicht reingelassen, weil er mit einem ehemals verlorenen (und später wiedergefundenen) Ausweis nach Rumänien einreisen wollte.
Wenn du aber mit dem Auto unterwegs bist oder innerhalb der Schengenstaaten unterwegs bist, ist es kein Problem. Natürlich dann ebensowenig für die Kindesmutter. Vielleicht kannst du androhen, dass du den Pass dann als verloren melden wirst, schließlich ist man mehr oder weniger dazu verpflichtet, zumindest wenn man nicht für irgendetwas haftbar gemacht werden will... alles Gute!
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Danke euch allen,
Werde mit dem Auto nach Holland zum Meer fahren, habe noch eine Kopie des Ausweises dabei, nur mal schauen, wie die Mutter das mit Flugzeug nach Spanien hinkriegen will, da ist ein Reisepass absolut notwendig. Leider muss ich zu solchen Mitteln greifen.
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Ich lebe ja nun in Spanien und fliege oefters innerhalb der EU, auch mit meinem Sohn. Es gibt KEINE Grenzkontrollen von Behoerden. Die Fluggesellschaft prueft die Pass nicht, die guckt da nur kurz rein ob der Name mit der Reservierung uebereinstimmt. Alles andere ist nicht deren Aufgabe. Sprich die Kindbesitzerin wird auch mit einem als verloren gemeldeten Pass nach Spanien fliegen koennen. Anders sieht es aus wenn sie Schengen verlaesst, wie von Barboulliere beschrieben.
Wenn die Kindbesitzerin behauptet der Pass ist verloren, wuerde ich den auch als verloren melden. ABER den Urlaub innerhalb der EU versaust Du ihr dadurch nicht.
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Danke Kay,
Sieht ja wieder Lustig aus, wie immer kann Mutter machen was sie will.
Werde den Pass trotzdem mal als verloren melden, zumindest hat Sie dann was Lauferei.
Anwalt kann nichts machen und Umgangspflegerin auch nicht, wie immer Wort gegen Wort und wem glaubt man am Ende wieder, immer die, die lügt.
Mann muss sich halt anpassen, Gesetzte sind nur dafür da umgangen zu werden, so muss ich es halt auch mit dem Unterhalt weiter machen.
Die Kassen scheinen ja sehr voll in Deutschland zu sein.
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Du hast das schon ganz richtig erfasst.... So ist es leider. Wie schon geschrieben, fahr mit dem Auto innerhalb der EU irgendwohin und macht Euch schoene Ferien. Aerger Dich nicht weiter, bringt nix.
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Bisher wurden bei meinen Flugreisen immer die Pässe der Kinder kontrolliert. Kein Pass dabei = kein Flug.
Wie schnell man einen provisorischen bekommt, kann ich nicht sagen. Für EU Flugreisen wird auch nicht das Einverständnis des anderen Elternteils benötigt.
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In 2013 hat ein Ersatzdokument für meinen Sohn 15 min am Münchner Flughafen gedauert.
Sollte nach Italien gehen, war kein Problem.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
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(Donovan)
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