Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
"Echtes" Wechselmodell oder nicht?
#1
Moin zusammen.  Cool

Ich bin bei Recherchen zum Wechselmodell über die Unterscheidung in "echtes Wechselmodell" und "unechtes Wechselmodell" gestolpert. Die Definition des paritätischen Wechselmodells wird des öfteren als Betreuungsmodell, bei dem die Betreuungsleistung beider Eltern gleich ist. Vor allem interessant fand ich Hinweise, dass die zeitliche Aufteilung der Betreuung nicht immer genau 50/50 sein muss, sondern ein "Indiz" für ein echtes Wechselmodell sein kann. Heißt das, dass die 50/50-Zeitaufteilung eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung ist; oder reicht auch eine 60/40 Aufteilung, wenn darüber hinaus bestimmte Aufgaben überwiegend wahrgenommen werden?

Gibt es rechtskräftige Urteile zu dieser Thematik ("Wann ist die Umgangsregelung ein echtes Wechselmodell")? Für Hinweise in diese Richtung bin ich dankbar.

VM
Zitieren
#2
Echtes Wehcselmodell wenn die Betreuung ca. gleich bei mir ist 50:50, 51:49 würde auch gehen Wink
Es müssen beide Elternteile dieses Model bestätigen.
Sonst wenn du sagst ich bereue die Kinder 40% oder 50%aber ich gehe zum Arzt, kaufe Kleidung, Schulsachen usw. und die Gegenseite sagt, dass es nicht stimmt, hast du verloren.

und nochmal

"Wann ist die Umgangsregelung ein echtes Wechselmodell"
nur dann, wenn beide Elternteile dies bestätigen und nicht nur ein Elternteil es sich so denkt

dies eFragen hat mir der Mitarbeiter vom JC gestellt.
Zusätzlich hat er WechelModell Beschluss von mir bekommen


Angehängte Dateien Thumbnail(s)
   
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
Zitieren
#3
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...php?tid=35
Zitieren
#4
Moin  Cool

@p: Danke, das kannte ich noch nicht. Ich fand dieses hier:
BGH-Beschluss vom 05.11.2014 Az: XII ZB 599/13
da war es ein 53/47-Modell (eine Übernachtung im 2-Wochen-Zyklus macht den Unterschied!), wo der Vater aufs abenteuerlichste zum vollen Barunterhalt verurteilt wurde. Diese Fälle häufen sich doch spürbar. Wie viele davon will der BGH eigentlich noch verpfuschen, bevor Schluss ist mit dieser Scheiß-Weißer-Ritter-Mentalität?!

(11-08-2019, 11:26)Zahlesel_RUS schrieb: Sonst wenn du sagst ich bereue die Kinder 40% oder 50%aber ich gehe zum Arzt, kaufe Kleidung, Schulsachen usw. und die Gegenseite sagt, dass es nicht stimmt, hast du verloren.
Ich bereue die Frau, nicht die Kinder. Big Grin Scherz beiseite: Arzttermine, Kleidereinkäufe, jahrelange ehrenamtliche Einsätze in den Schulen der Kinder, Betreuung bei Krankheit, bei Dienstreisen von Ex, etc. sind belegbar oder dokumentiert. Ich koche öfter für die Kinder als sie, da ich mehr Tage habe, wo die Kinder früh aus der Schule kommen. Und ich bin derjenige, der die Kinder regelmäßig unter die Dusche schickt, weil Mama anscheinend ihren Geruchssinn verloren hat. Als die Situation noch nicht so eskaliert war, habe ich regelmäßig die Kinder bei der Übergabe noch bei ihr in der Wohnung ins Bett gebracht. Wir wohnen Tür an Tür! Die Kinder könnten genauso gut an meinen Tagen bei mir übernachten. Ganz ehrlich, ich habe nicht das Gefühl, dass ich von uns beiden derjenige mit dem kleineren Betreuungsanteil bin. Ich lebe die Entwicklung unserer Kinder mit, sie sitzt sie ab. Ich habe Wünsche und Vorstellungen für die Zukunft unserer Kinder, sie hat nur Ansprüche für sich; was aus den Kindern wird, muss sich ihren momentanen Gelüsten unterordnen. Das ist mein Fazit zu dieser Frau nach fast 20 Jahren, in denen wir uns kennen.

De facto leben wir aber seit drei Jahren ein paritätisches Wechselmodell, bei dem meine Ex auch nie KU von mir gefordert hat - aus gutem Grund. Dann kam die UVG-Novelle 2017 und die Gier übernahm bei ihr das Zepter. Und als ich die Forderung immer vehementer vertrat, das Wechselmodell offiziell machen zu wollen, ging es im letzten Herbst so weit, dass sie eine Falschanzeige gegen mich bei der Polizei machte. Daraufhin machte ich wiederum die Bekanntschaft der deutschen Mütterheiligsprechungs-Industrie und seitdem habe ich echt keinen Bock mehr. Ich habe keinen Bock, mich wie ein Verbrecher behandeln zu lassen, bloß weil die KM nicht in der Lage ist, ihre abstrusen und nach menschlichem Maßstab ungerechtfertigten Ansprüche sachlich zu begründen. Und jetzt stellt sich echt die Frage, ob die Zukunft der Kinder es mir wert ist, diese Verachtung und Peinigung durch das System auch noch hinzunehmen. Ich tendiere in dieser Frage zu einem klaren Nein. Das tut mir dann leid für meine Jungs, aber so ist das Leben. Handlungen haben Konsequenzen. Ganz egal wer am Ende von wem zum Schuldigen erklärt wird. Wo sind wir denn hier?! Ich kann meine Nachmittage und Wochenenden auch anders sinnvoll verwenden... 50/50 oder 100/0? Was auch immer es beim Unterhalt sein darf; das gilt dann auch für die Betreuung.

Ich habe fertig. Dodgy

VM
Zitieren
#5
Dann musst du gas jetzige Modell gerichtlich festsetzen als Wechselmodel mit allen Beweisen.
Wenn ich 100% bezahlen sollte bei 50% Betreuung, dann lieber 100% Zeit für mich und Mutti darf die Erziehung selbst ohne meine Hilfe ausbaden.
Wenn die Kinder groß sind dann siehst du sie sowieso entweder selten, oder wenn sie was brauchen.
Aber die Zeit und Nerven, die du jetzt verlierst, kann man nicht nachholen.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
Zitieren
#6
(11-08-2019, 15:23)Zahlesel_RUS schrieb: Dann musst du gas jetzige Modell gerichtlich festsetzen als Wechselmodel mit allen Beweisen.
Wenn es dazu einen einzigen richtungsweisenden Gerichtsbeschluss gäbe, würde ich den Weg sicherlich versuchen. So aber gehe ich erst mal davon aus, dass es erstmal nichts wird. Ich wüsste gar nicht, wie eine solche Festsetzung im Umgangsverfahren möglich sein sollte. Eine solche Feststellung erfolgt nach "tatrichterlicher Ermittlung" im Einzelfall; es müsste wahrscheinlich eine strittige Unterhaltssache gegen das JA eröffnet werden, die mich nur Geld und Nerven kostet, und Ex kaum tangiert, da sie vermutlich höchstens als Zeugin auftritt. Nö, das fange ich nicht an... Ex bekommt die Folgen ihres Verhaltens zu spüren. Ich habe jetzt ein Dreivierteljahr versucht, Kollateralschäden zu vermeiden, nur um festzustellen, dass sie von allen Seiten "carte blanche" für ihren Irrsinn bekommt. Ich hätte mir einfach nur gewünscht, dass ihr jemand eindrücklich sagt, dass das nicht geht. Aber da glaubte ich ja auch noch an den Rechtsstaat... Confused

Ich glaube, dass für Väter in dieser Situation die Enttäuschung über das bisher undenkbare aber dann plötzlich real existierende Familienunrecht auf allen Ebenen einen nachhaltigeren Schaden hinterlässt als die verwerfliche Einzeltat einer Ex. Massenpsychologisch gleicht das Familienunrechtssystem politisch motivierter Familienzerstörung - nichts anderem. Angry

VM
Zitieren
#7
bei mir hat es doch geklappt
1 erweiterter Umgang: 10 Tage in 4 Wochen und zwar gerichtlich
Je mehr unter der Woche desto besser
2 nach einem Jahr Erweiterung zum Wechselmodel. Ex hat nach fast einem Jahr zugestimmt und ich durfte 3000 EUR für bezahlen, was ich nicht getan hab Wink

Du wohnst ja sicherlich in der Nähe oder?

Es gibt kein Beschluss und wird keinen geben. Familiengericht wird die Mutti nie zum Wechselmodel zwingen!
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Einschätzung: muss ich im Ernstfall zahlen oder nicht? NewMetal85 6 909 17-09-2024, 13:51
Letzter Beitrag: p__
  Wechselmodell oder weiterhin Wochenendpapa? tony30 22 6.551 09-09-2022, 10:43
Letzter Beitrag: p__
Tongue Wechselmodell bekommen, aber ich bin noch nicht fertig Zahlesel_RUS 36 18.278 09-08-2020, 00:42
Letzter Beitrag: IPAD3000
  Einigungs-/Vergleichsverhandlung hingehen oder nicht? Abgezockter 8 5.041 23-11-2019, 22:15
Letzter Beitrag: Othmar

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste